Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Europäische Insolvenzverordnung
Advertisements

„Rom II“ als Beispiel für Fragestellungen im Verhältnis IP/IPR/IZPR
Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Forscher:
Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht
Steuern und Sozialversicherung für international mobile Forscher
Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht
Kündigung Recht zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft Dauerschuldverhältnis: Geschuldet ist ein dauerndes Verhalten.
Modelle und Methoden der Linearen und Nichtlinearen Optimierung (Ausgewählte Methoden und Fallstudien) U N I V E R S I T Ä T H A M B U R G November 2011.
PKJ 2005/1 Stefan Dissmann Zusammenfassung Bisher im Kurs erarbeitete Konzepte(1): Umgang mit einfachen Datentypen Umgang mit Feldern Umgang mit Referenzen.
Mängel des Vertragsschlusses
Grundbegriffe des Arbeitsrechts
Perspektiven für eine Europäische Stiftung
Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO)
Die Arbeit in der Gemeindevertretung
20:00.
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Überlegungen zu Rom-II aus der Sicht des schweizerischen
Der Online-Kauf und seine Abwicklung Saarbrücken, 28. Oktober 2008
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Feyyaz Abul
Mag. Marie-Therese Richter, B.A.
Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht
Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht
Wirtschaftsverwaltungsrecht
Examensrepetitorium Zivilprozessrecht
Stellvertretung: §§ 1002 ff ABGB
Europäisches Privatrecht
Prof. Dr. iur Ulrike Babusiaux
Deutsches Internationales Zivilverfahrensrecht:
ZGB-Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht OR (1)
Privatrecht II Lektion 7 Leistungsstörungen (§ 5, I - IV)
Vertragsschluss und Vertragsauslegung
Die Gerichte der Mitgliedstaaten folgen der Kompetenzvorschrift des Art. 81 des AEU-Vertrags (vorher Artikel 65 TA): Die Verordnungen Rom I, Rom II und.
2. Kapitel Internationales Privatrecht EGBGB Art
Der juristische Streit um die UN-Behindertenrechtskonvention
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühlingssemester 2014
Großer Altersunterschied bei Paaren fällt nicht auf!
Schutzvermerk nach DIN 34 beachten 20/05/14 Seite 1 Grundlagen XSoft Lösung :Logische Grundschaltung IEC-Grundlagen und logische Verknüpfungen.
2.Kapitel Teil 1 Internationales Privatrecht AT Präsentation Teil 1
Das Gesellschaftsrecht
ist für den Arbeitnehmer belastend.“
SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
Dr. Christoph Beer Öffentlicher Notar, Wien
Einfu ̈ hrung in die Weltwirtschaftspolitik Helmut Wagner ISBN: © 2014 Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH, Mu ̈ nchen Abbildungsübersicht.
Das Zahlungsverhalten in Österreich
Völker- und europarechtliche Wirkungen der UN- Behindertenkonvention – am Beispiel des Behindertenbegriffs Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder, LL.M.
§ 10 VO 1/2003 als Grundlage des EU-Kartellverfahrensrechts 2. Teil: Europäisches Kartellrecht C Kartellverfahrensrecht I. Die VO 1/2003 als neues Kartellverfahrensrecht.
Art. 81 und 82 EG: Sanktionen, Verfahren, Rechtsmittel - Überblick -
Anspruch aus § 812 I 1 Alt. 1 (sog. Leistungskondiktion)
1 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt Wie.
1 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest KIM-Studie 2014 Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
Internationales Kartellrecht - Überblick
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Mittelstandsrecht SoSe 2015 ra-freimuth.de Vorlesung vom , – Uhr 1.
Mittelstandsrecht SoSe 2015 ra-freimuth.de Vorlesung vom , – Uhr 1.
Besprechung Klausur im Zivilrecht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2015/ Prof. Dr. Martina Benecke Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-,
Examinatorium Schuldrecht Fall 15 – Geschäftsführung ohne Auftrag.
Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 1 Das Neue Gewährleistungsrecht RL über den Verbrauchsgüterkauf 1999/44/EG.
Kap 7 - Schuldverhältnisse 1 Bárta: Zivilrecht online Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen  § 859 ABGB: > Die persönlichen Sachenrechte, vermöge.
1 Lerneinheit 7 – Überblick B.Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Geschäftsführung ohne Auftrag.
0 16. Oktober 2007 Basel Dr. Maxi Scherer Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP London Rechtsvergleichung in der Praxis -- Konkrete Beispiele aus der.
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
Babeş-Bolyai-Universität, Internationales Handelsrecht, Teil 2: UN-Kaufrecht (CISG) Prof. Dr. jur. Christiane A. Flemisch, Licenciée en droit Mediatorin,
Fortfall der Vertragsbindung Teil II. Vorlesungsgliederung I. Begriff des Vertrages II. Abschluss und Inkrafttreten von Verträgen III. Auslegung von Verträgen.
1 Lerneinheit 5 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. AbschnittDer Ausschluss der Leistungspflicht und seine Folgen § 5 Schadensersatz: Überblick.
Anwendbares Recht im e-commerce
Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht
 Präsentation transkript:

Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht Materielle Normen für Auslandssachverhalt Kollisionsrecht IPR Thomas Rauscher

SPANIER verstirbt in DEUTSCHLAND hatte Grundstück in ITALIEN Kollisionsrecht Sachverhalt SPANIER verstirbt in DEUTSCHLAND hatte Grundstück in ITALIEN Deutsches Recht Spanisches Recht Italienisches Recht IPR Thomas Rauscher

andere Rechtskollisionen New York California Interlokale Rechtsspaltung Nevada Hawaii Florida katholisch Interpersonale Rechtsspaltung sunni Shi‘i jüdisch Nichtehelich / Ehelich Intertemporale Kollision 1.7.1998 IPR Thomas Rauscher Einheitliche Kindschaft

Geschichte des IPR (1) Griechische Stadtstaaten lex fori Griech.Gemeinrecht //Personalität Kolonien Römisches Recht // ius gentium Rom professio iuris Völkerwanderung Territorialität personalia realia Statutenlehre mixta IPR Thomas Rauscher

Sitz des Rechtsverhältnisses Geschichte des IPR (2) Welches Statut gilt extraterritorial? Welche Rechtsordnung beherrscht den Sachverhalt? Joseph Story comity of nations domicile Friedrich Carl v.Savigny Sitz des Rechtsverhältnisses Domizil Pasquale S. Mancini Nationalität Staatsangehörigkeit IPR Thomas Rauscher

Kodifikationen Art 3 Code civile Italien disp prel 1865 Spanien c.c. 1889 Schweiz: NAG 1891 EGBGB 1900 Portugal c.c. 1966 Österreich IPRG 1982 SFRJ IPRG 1982 EGBGB 1986 Türkei IPRG 1982 Schweiz IPRG 1989 Rumänien IPRG 1992 Italien IPRG 1995 UK IPRG 1995 Liechtenstein IPRG 1996 EGBGB 1999 DDR RAG 1976 CSSR IPRG 1963 Ungarn IPRG 1979 IPR Thomas Rauscher

IPR: Abgrenzung IZPR/IZVR: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte Anerkennung ausländischer Entscheidungen Zustellung im Ausland/aus dem Ausland Rechtshilfe von und für andere Staaten Ausländer als Parteien vor deutschen Gerichten Rechtsvergleichung: Lösung von Fällen nach fremdem Recht Vorarbeiten für Gesetzgebungsvorhaben Rechtsvereinheitlichung: Kollisionsrechtsvereinheitlichung Materielle Rechtsvereinheitlichung UN(CISG) Haag UNCITRAL UNIDROIT EU-Ri IPR Thomas Rauscher

Kollisionsnorm Sachnorm Materielle Regelung Verweisungsnorm auch: materielle Regelung bei Auslandsbezug Sonstige Anknüpfungsnorm Art 17 Abs 1 EGBGB § 1944 Abs 3 BGB Einschränkung des Scheidungsstatuts Scheidung durch Gericht Art 17 Abs 2 EGBGB IPR Thomas Rauscher

Rechtsquellen des IPR Art. 3 – 46 EGBGB Nebengesetze Art 3 Abs 2 S 1 EGBGB Völkervertragliche Abkommen Haager Abkommen EU/EWG-Abkommen Genfer Flüchtlingskonvention IPR Thomas Rauscher

Geltung völkervertraglichen IPRs Zeichnung mit Vorbehalt Zeichnung Nur Hinweisfunktion Ratifikation Ratifikation Geltung als Völkervertrag Umsetzung in deutsches Gesetz Art 3 Abs 2 S 1 EGBGB Auslegung: völkervertragliche Natur IPR Thomas Rauscher

Selbständige Kollisionsnorm = Verweisungsnorm Tatbestand Anwendbare Rechtsordnung 25 I EGBGB Grieche verstorben Griechisches Recht Unselbständige Kollisionsnorm = sonstige Anknüpfungsregel Tatbestand Sonstige Rechtsfolge Erblasser war Doppelstaater deutsche bzw effektive StA geht vor 5 I EGBGB IPR Thomas Rauscher

? Einseitige Kollisionsnorm Vollkommen allseitige Kollisionsnorm Sachverhalt mit deutschem Bezug Anwendbares Recht 24 Abs 1 aF EGBGB Deutscher Erblasser Deutsches Recht Sachverhalt ohne deutschen Bezug ? Vollkommen allseitige Kollisionsnorm Neutral beschriebener Sachverhalt Anwendbares Recht Deutscher Erblasser Deutsches Recht Italienischer Erblasser Italienisches Recht Chinesischer Erblasser Chinesisches Recht IPR Thomas Rauscher

Staat X als Tatbestands-Element Verallseitigung Einseitige Kollisionsnorm Deutsches Tatbestands-Element Staat X als Tatbestands-Element Deutsches Recht Anwendbares Recht Recht X IPR Thomas Rauscher

Anknüpfung:Staatsangehörigkeit Personalstatut = personale Rechtsangelegenheiten Wohnsitz Aufenthalt Staatsangehörigkeit Common Law domicile IPR Thomas Rauscher

Doppel/Mehrstaater ? Italien Österreich Deutschland ...dem Recht des Staates, dem X angehört...(zB Art 25 EGBGB) Italien Österreich Deutschland ? „effektive“ StA Art 5 Abs 1 S 1 Art 5 Abs 1 S 2 IPR Thomas Rauscher

Staatenlose/Flüchtlinge/Asylanten ...dem Recht des Staates, dem X angehört... zB: Ausgebürgert zB: Muslim aus Kosovo zB: dissidenter Tibeter ? Serbe?? Chinese?? Art 5 Abs 2: (gewöhnlicher) Aufenthalt Art 12 Genfer Konvention: Wohnsitz § 2 Abs 1 AsylVerfG: Rechtsstellung wie Art 12 Genfer K. IPR Thomas Rauscher

Gewöhnlicher Aufenthalt aus: Haager Übereinkommen Beschleunigung im deutschen IPR Hilfsanknüpfung Alternative Anknüpfung Integration Bestimmung gew. Aufenthalt domicile Wohnsitz willentlich willentlich rein faktisch auch mehrfach Dauerhafter Aufenthalt Soziale Integration „for ever“ IPR Thomas Rauscher

Sonstige Anknüpfungskriterien Rechtswahl Schuldvertragsrecht Zwingende Normen Ehegüter/Ehewirkungsrecht Drittinteressen Testamentserbrecht Nur eingeschränkt Öffentliche Interessen Namensrecht Sonstige Anknüpfungskriterien Schlichter Aufenthalt Handlungsort Belegenheitsort Engste Verbindung IPR Thomas Rauscher

Intertemporale Kollision (Überleitungsregeln) Dt.IPR Fremdes IPR Fremdes mat. Recht Dt. materielles Recht Rechtslage bis TT.MM.JJ Rechtslage seit TT.MM.JJ Dt.IPR Art 220, Art 236 materiell abgeschlossene Vorgänge tatbestandlich offene Vorgänge strittig abgeschlossen angeknüpfte Vorgänge zB bereits rechtshängige Scheidung strittig zB Rahmenverträge, Arbeitsverträge entstandene Dauerschuldverhältnisse IPR Thomas Rauscher

Natürliche Personen Art 7 Abs 1 S 1: Heimatrecht Allgemeine Rechts- und Geschäftsfähigkeit Beginn der Rechtsfähigkeit (nasciturus ?) Ende der Rechtsfähigkeit (Gehirntod ?) Todesfeststellung bei Verschollenheit Kommorientenvermutungen volle und beschränkte Geschäftsfähigkeit Entmündigung Erweiterung durch Statusakte Art 7 Abs 1 S 2 Besondere Rechts- und Geschäftsfähigkeiten Ehemündigkeit - Testierfähigkeit Hoferbenfähigkeit nach HöfeO jeweiliges Sachstatut Art 13 Abs 1 Art 25 Abs 1 Art 43 Abs 1 IPR Thomas Rauscher

Natürliche Personen ? Art 7 Wandelbarkeit Deutscher Österreicher Rechts- und Geschäftsfähigkeit BGB ABGB Art 7 Abs 2 Schutz erworbener Rechtsstellung 18-jähriger Deutscher Bleibt als Österreicher voll geschäftsfähig Verallseitigung von Art 7 Abs 2 andere StA ? IPR Thomas Rauscher

Natürliche Personen Art 12 Art 7 Verkehrsschutz - Vertrag (einseitige RechtsGesch analog) - im selben Staat (kein Distanzgeschäft) - nach Recht am Vertragsort handlungsfähig - nach Heimatrecht nicht handlungsfähig - Unkenntnis des Vertragspartners Keine Berufung auf Beschränkungen der Handlungsfähigkeit nach dem Heimatrecht V e r w e i s u n g gilt nicht für familien- und erbrechtliche Geschäfte ! Art 12 S 2 Partei- und Prozessfähigkeit nicht Art 7 Bestimmt sich nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Heimatrechts §§ 50 Abs 1 52 ZPO IPR Thomas Rauscher

Juristische Personen Gesellschaft oder Juristische Person hat ein HEIMATRECHT „Gesellschaftsstatut“ Gründungstheorie Sitztheorie Recht nach dem gegründet meist auch: Satzungs-Sitz Effektiver (nicht bloß formaler) Verwaltungssitz Schutz Gründerinteressen Schutz Verkehrsinteressen in D bisher hM: Sitztheorie in Anglo-US und Skandinavien Rückverweisung möglich EU-Niederlassungsfreiheit? Art 43, 48 EGV -EuGH (Daily Mail): Wegzugschranke -EuGH (Centros): Zweigniederlassung -EuGH (Überseering): Klagebefugnis -EuGH (Inspire Art): formal ausld Ges. - möglich: Übereinkommen (Art 293) oder EG-VO IPR Thomas Rauscher

Juristische Personen Innere Verhältnisse der Gesellschaft - Gründung, Rechtsfähigkeit, Name, Register - körperschaftliche Verfassung, Mitbestimmung - innere Willensbildung, Geschäftsführung - Organe, organschaftliche Vertretung - Beziehung zu Mitgliedern/Gesellschaftern Gesellschaftsstatut: Qualifikation - Verträge mit Dritten - insbes: rechtsgeschäftliche Vertretung - außervertragliche Beziehungen zu Dritten Rechtsgeschäftliche Außenbeziehungen IPR Thomas Rauscher

Internationale Konzerne Englisches Gesellschaftsstatut englische Inc Normen zum Schutz des herrschenden Unternehmens § 293 AktG Beherrschung keine Fusion Beherrschungsbeziehung nach Betroffenheit Normen zum Schutz des Beherrschten (zB§ 21 AktG) Deutsche AG Deutsches Gesellschaftsstatut Verwaltungssitz: es entscheidet nicht die faktische Beherrschung, sondern der Ort des Organsitzes der beherrschten AG IPR Thomas Rauscher

Rechtsgeschäfte Wirksamkeit von WE, Folgen von Willensmängeln Jeweiliges Geschäftsstatut (Erbstatut, Vertragsstatut, Ehegüterstatut) Stellvertretung gesetzliche: Statut des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses rechtsgeschäftliche Vertretung zulässig: jeweiliges Geschäftsstatut Vertretungsmacht: Wirkungsland (auch Anscheins-/ Duldungsvollmacht) zB Art 21, Gesellschaftsstatut Mangels Vertretungsmacht gibt es kein Vertretungsstatut Vertreter ohne Vertretungsmacht IPR Thomas Rauscher

Formstatut Art 11 Geschäftsform Ortsform alternativ 1. Alt 2.Alt Distanzverträge: alternativ beide Ortsformen - auch zulässig gewählte Geschäftsform - Formwahl erleichtert aber nicht die Form der Re.Wahl Abs 5 Nicht genügend bei: - Verfügungen/dinglichen RG Abs 4 - [Immobiliarschuldverträgen] zB Art 15 Abs 3 - Gesellschaftsverträgen ? Abs 5 analog ? Qualifikation Prozessrecht Geschäftsstatut Regelung des Beweisverfahrens Über Formzwecke hinaus beschränkend IPR Thomas Rauscher

Substitution ? ? ? lex causae: Adoption Ehe Notar Tatbestand Mut‘a notary public adopción Tatsächlich angewendetes Recht 1: Erlaubt die lex causae die Substitution eines Tb-Merkmals ? 2: Wenn ja, ist das fremde Tb-Merkmal in concreto gleichwertig ? IPR Thomas Rauscher

Schuldvertragsstatut Röm. EuSchVÜ Schuldvertragsstatut Art 27 ff Inkorporierungsvorbehalt Art 22 EuSchVÜ Grundsatz: Rechtswahl (Parteiautonomie) Art 27 Abs 1 - ausdrücklich - oder konkludent, hinreichend sicher aus Vertrag erkennbar - auch für Teile des Vertrags (zB Form) möglich Art 27 Abs 1 S 3 - keine Rück- und Weiterverweisung Art 35 Abs 1 - Mehrrechtsstaat: Wahl, räumlich nicht Art 4 Abs 3 Art 35 Abs 2 Hauptvertrag Rechtswahlvertrag Vertragsstatut Vertragsstatut? Art 27Abs 4 iVm 31 Abs 1 Art 11, wenn nicht Art 29 Formstatut Aufenthaltsrecht des Vertragspartners Art 31 Abs 2 bei AGB und Schweigen IPR Thomas Rauscher

Schuldvertragsstatut Art 28 „engste Verbindung“ Abs 1 Vermutungen Gew Aufenthalt/Sitz des vertragscharakteristisch Leistenden Abs 2 Verkäufer, Dienstleistender, Werkunternehmer, Arbeitnehmer, Vermieter bei Fehlen: Gesamtschau - ausnahmsweise: gespaltenes Statut Schuldvertrag über Grundstücksrecht: Belegenheitsrecht Abs 3 was ein dingliches Recht/Grundstück ist, sagt lex rei sitae Abs 3 Schuldvertrag über Nutzung eines Grundstücks: Belegenheitsrecht auch Miete, Pacht Güterbeförderung: Hauptniederlassung des Beförderers, wenn dort zusätzlich Verladeort oder Entladeort Abs 4 Ausweichklausel: „engere Verbidnung Abs 5 Widerlegt im Einzelfall Vermutungen nach Abs 2, 3, 4 IPR Thomas Rauscher

Verbraucherverträge + + Art 29 Abs 1 Vertragsabschluss-situationen bestimmte Vertragstypen + Verbraucher + Nr 1 Werbung, Angebot im Nr 2 Bestellungsannahme im Nr 3 veranlasste Kauf-Reise aus dem Aufenthaltsstaat des Verbr. Vertragszweck nicht beruflicher/gewerblicher Tätigkeit zuzurechnen Lieferung bewgl Sachen -Dienstleistungen - deren Finanzierung - mit Ausnahme von Abs 4 Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des gew Aufenthaltsstates greifen alternativ zum gewählten Recht ein bei Rechtswahl Abs 1 ohne Rechtswahl Vertragsstatut = gew. Aufenthaltsrecht des Verbrauchers Abs 2 Formstatut Nicht Art 11, sondern gew. Aufenthaltsrecht Abs 3 IPR Thomas Rauscher

Individualarbeitsverträge Art 30 Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis (abhängig, weisungsgebunden, Vergütung) mit Rechtswahl Schutz zwingender Bestimmungen im Recht nach Abs 2 darf nicht „entzogen“ werden Abs 1 =nicht derogierbar alternative Anwendung einzelner Bestimmungen des Rechts nach Abs 2, soweit dem A.nehmer günstiger ohne Rechtswahl Vertragsstatut = Recht des Staates - des gewöhnlichen Arbeitsortes (Arbeit in 1 Staat) - der einstellenden Niederlassung (Arbeit in mehreren Staaten) Abs 2 Abs 2 Hs 2, 3 Ausweichklausel: „engere Verbindung“ IPR Thomas Rauscher

Zwingende Vorschriften/Eingriffsnormen Durchsetzung nicht abdingbarer Normen gegen Rechtswahl Arbeitnehmer Art 30 Art 29 a Art 29 a EGBGB (1.6.2000) ersetzt frühere verbraucherschützende Kollisionsnormen (§ 12 AGBG, § 8 TzWrG Verbraucher iSd Art 29 Enger Zusammenhang zu EU oder EWR - öffentliches Angebot in EU/EWR - gewöhnlicher Aufenthalt in EU/EWR - TzWRG: Belegenheit in EU/EWR des Staates, zu dem Zusammenhang besteht Anwendung der Normen zur Umsetzung von Verbraucherschutzrichtlinien AGB/TzWR/Fernabsatz Art 34 Art 27 Abs 3 - Verbindung SV nur zu 1 Recht - keine Typenbegrenzung - Durchsetzung zwingender (=nicht abdingbarer) Normen Immer: Durchsetzung deutscher „zwingender Bestimmungen“ „zwingend“ = Eingriffsnorm mit internationalem Geltungsanspruch IPR Thomas Rauscher

Schuldvertragsstatut Reichweite nach dem Vertragsstatut (Wirksamkeit unterstellt) Vertragsschluss Art 31 Abs 1 Kein Infragestellen des „Vertrags“statuts, wenn Vertrag unwirksam für Wirkungen des (rechtsgesch) Verhaltens: Berufung auf Aufenthaltsrecht Art 31 Abs 2 Art 32 Abs 1 Erfüllungsgeschäfte nach eigenem Statut (zB Sachenrechtsstatut) Auslegung Erfüllung Art 32 Abs 2 Nichterfüllung Erlöschen Nichtigkeitsfolgen auch pVV Bei Erfüllungsmodalitäten: Erfüllungsortrecht zu berücksichtigen c.i.c. ? Soweit spezifische „Vertragspartnerpflichten“ Deliktsstatut, soweit ggü Jedermann bestehende Verkehrspflichten IPR Thomas Rauscher

Forderungsübergang Art 33 Schuldner Abtretung Forderungsstatut Kausalverhältnis + Gläubiger Zessionar Zedent Verfügung Abs 1 Kausalverhältnis hat unabhängiges Statut (Vertragsstatut) Abs 2 Forderungsstatut: Übertragbarkeit + Verhältnis S-Zessionar ?? Abtretung, abstrakt? Konstitutive Mitteilung an Schuldner? hM: Forderungsstatut abgetr Forderung Legalzession Übergang auf leistenden Dritten nach dem Statut, dem seine Leistungspflicht unterliegt Abs 3 IPR Thomas Rauscher ?? Leistung ohne Verpflichtung: Legalzession: Forderungsstatut

Deliktsstatut Art 40 Abs 1 S 1 Grundanknüpfung: Tatortprinzip „Auflockerung“ Distanz/Streudelikte Nachträgliche Rechtswahl: Art 42 früher: Kasuistik Verk.unfälle früher: Günstigkeitsprinzip Abs 1 S 2, 3 gemeinsamer gew. Aufenthalt von Verletztem und Verletzer Abs 2 Handlungsort Erfolgsort nur auf Verlangen „wesentlich engere Verbindung“ greift nur ggü Aufenthaltsrecht! Verletzter trägt Einschätzungsrisiko Art 41 Alternativ Delikts- oder Versicherungsvertragsstatut Abs 4 Direktanspruch Abwehr ausländischer Ansprüche früher: Schutz Deutscher Schädiger- Art 38 aF Abs 3 Schutz gegen unangemessene Regelungen Nr.1 höher als zur Entschädigung angemessen Nr. 2 andere Zwecke als Entschädigung Triple & Punitive Damages IPR Thomas Rauscher Nr 3 Verstoß gegen für D geltende Übereinkommen

Bereicherungsstatut Art 38 Leistungskondiktion Akzessorisch an Statut der Leistung Abs 1 Art 42 (Rechtswahl) Drei-Personen-Verhältnisse Grundsatz: Kondiktionsansprüche nach Statut, mit dem Beteiligter rechnen muß G Zahlung durch Sicherungsgeber B muss sich nur auf das SicherungsVstatut einstellen, Kondiktion bei G also nach dem Sicherungsvertragsstatut S B Sicherungsvertragsstatut Zahlung auf Anweisung ZE Angewiesener muss sich nur auf das Deckungsverhältnis einstellen, also Direktkondiktion bei ZE, wenn Deckungsstatut diese vorsieht Valuta Ang Anw aber: Fehlen einer Anweisung: Art 38 Abs 3 Deckung IPR Thomas Rauscher

Bereicherungsstatut Art 38 Abs 2, 3 Nichtleistungskondiktion Abs 2 Bereicherung durch Eingriff Eingriffsort Bei sachenrechtlichen Vorgängen ggf Art 41 Abs 1 Dadurch Harmonisierung zum Deliktsstatut Bei gemeinsamem gew. Aufenthalt: Art 41 Abs 1, Abs 2 Nr 2 Bereicherung in sonstiger Weise Abs 3 Art 42 Nachträgliche Rechtswahl Ort des Bereicherungseintritts zB: abgeirrte Leistung Sitz des Empfängers IPR Thomas Rauscher

Geschäftsführung ohne Auftrag Art 39 Grundsatz: Ort der Geschäftsvornahme Abs 1 Ausnahmen (häufigere Fälle) Leistung auf eine fremde Verbindlichkeit: deren Statut Abs 2 Geschäftsführung o.A. im Rahmen einer rechtlichen oder tatsächlichen Beziehung Art 41 Abs 1, 2 Nr 1 Gewöhnlicher Aufenthalt im selben Staat Art 41 Abs 1, 2 Nr 2 Nachträgliche Rechtswahl möglich Art 42 GoA in staatfreiem Gebiet (hohe See) strittig Heimatrecht (Flagge) des helfenden Fahrzeugs Heimatrecht des „geholfenen“ Fahrzeugs IPR Thomas Rauscher

Sachenrechtsstatut Art 43 Grundsatz: lex rei sitae Abs 1 Mobilien und Immobilien „Auflockerung“ bei wesentlich engerer Verbindung Art 46 Qualifikation: zB: Ersitzung nach Belegenheitsrecht, auch wenn dieses die „Ersitzung“ als (Prozess-)Verjährung ansieht alle dinglichen Rechte bei Qualifikationsunterschieden entscheidet – deutsche – lex fori Wertpapiere: lex rei sitae nur für das „Recht am Papier“ Forderungsstatut für Recht „aus dem Papier“ von Grundstück ausgehende Immissionen IPR Thomas Rauscher Deliktisch: Art 44

Sachenrechtsstatut Art 43 Statutenwechsel (Mobilien) Grundsatz: Fortbestand von Sachenrechten unter neuem Statut Abs 2 Ausnahme für unbekannte/inkompatible Rechtsinstitute keine Ausübung im Widerspruch zum neuen Statut = Eingangskontrolle und Fortbestand, nicht Transformation ?? „Dauervoraussetzungen“ (insb: Publizitätserfordernisse) Je nach Zweck: Nichtanerkennung, Übergangsfrist, Transformation in Funktionsäquivalent in beiden Fällen jedenfalls „Wiedererstarken“ bei Rückkehr Abs 3 unter altem Statut nicht vollendeter Entstehungstatbestand kann sich unter neuem Statut vollenden keine „Heilung“ alter Tatbestände, die dem neuen, nicht dem alten, Statut entsprechen Gutglaubenserwerb unter neuem Statut aber: altes Statut bestimmt über die Zulässigkeit des Gutglaubenserwerbs IPR Thomas Rauscher

A unmittelbarer Statutenwechsel B Sachenrechtsstatut Res in transitu Land B Durch Land C Land A Bestimmt nur über sachen-rechtliche Tb mit Bezug zu Land C zB Pfändung in C Für andere Sachenrechts-Tb A unmittelbarer Statutenwechsel B Luft/Wasser/Schienen- Transport/Verkehrsmittel Art 45 Immer nach ihrem „Heimatrecht“ Luft: Registrierungsstaat Wasser: ebenso sonst Heimathafen Schiene: Zulassungsstaat IPR Thomas Rauscher