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0 16. Oktober 2007 Basel Dr. Maxi Scherer Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP London Rechtsvergleichung in der Praxis -- Konkrete Beispiele aus der.

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1 0 16. Oktober 2007 Basel Dr. Maxi Scherer Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP London Rechtsvergleichung in der Praxis -- Konkrete Beispiele aus der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit --

2 1 WilmerHale Amerikanische Kanzlei Fusion vor ca. 4 Jahren zwischen Wilmer Cutler Pickering (Washington) and Hale and Dorr (Boston) Heute 11 Büros weltweit mit über 1000 RAen, neben den USA auch in Deutschland, Belgien, England und China

3 2 Team für Internationale Schiedsgerichtsbarkeit Neben anderen Rechtsbereichen ist die Schiedsgerichtsbarkeit eines der Haupttätigkeitsfelder unserer Kanzlei Das Arbitration Team ist insbesondere in London konzentriert, dazu gehören aber auch Anwälte in Berlin, New York und Washington Die Gruppe in London ist international mit ungefähr gleich starker Vertretung von Juristen mit civil law / common law Hintergrund

4 3 Wann spielen rechtsvergleichende Überlegungen eine Rolle in unserem juristischen Alltag? Bestimmung des auf den Rechtsstreit anwendbaren Rechts Anwendung eines “fremden” Rechts Anwendung eines lückenhaften oder wenig entwickelten Rechts Durchführung des Schiedsprozesses / Verfahrensrechtliche Fragen

5 4 Bestimmung des anwendbaren Rechts (1/3) Falls die Partien eine Rechtswahl getroffen haben, findet das gewählte Recht Anwendung: –Frankreich: Artikel 1496 NCPC: “L’arbitre tranche de litige conformément aux régles de droit que les parties ont choisies; à défaut d’un tel choix, conformément à celles qu’il estime appropriées.” –Deutschland: Artikel 1051 (1) ZPO: “Das Schiedsgericht hat die Streitigkeit in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zu entscheiden, die von den Parteien als auf den Inhalt des Rechtsstreits anwendbar bezeichnet worden sind.” –Schweiz: Artikel 187 (1) IPRG: “Das Schiedsgericht entscheidet die Streitsache nach dem von den Parteien gewählten Recht…” –UNCITRAL MODEL LAW: Artikel 28(1): “The arbitral tribunal shall decide the dispute in accordance with such rules of law as are chosen by the parties as applicable to the substance of the dispute.”

6 5 Bestimmung des anwendbaren Rechts (2/3) Falls keine Rechtswahl – verschiedene Methoden: –Anwendung einer spezifischen Kollisionsnorm (Cf. Artikel 187 Schweizer IPRG: “Das Schiedsgericht entscheidet die Streitsache nach dem von den Partien gewählten Recht oder, bei Fehlen einer Rechtswahl, nach dem Recht, mit dem die Streitsache am engsten zusammenhängt.”) –Anwendung eines für anwendbar erachteten Kollisionsrechts (Cf. Artikel 28(2) UNCITRAL Modellgesetz: “Haben die Partien das anzuwendende Recht nicht bestimmt, so hat das Schiedsgericht das Recht anzuwenden, welches das von ihm für anwendbar erachtete Kollisionsrechts bestimmt.”) –Anwendung eines für anwendbar erachteten materiellen Rechts (Cf. Artikel 1996 des französischen Zivilprozessgesetzbuches (Nouveau Code de Procédure Civile): “L’arbitre tranche le litige conformément aux règles de droit que les parties ont choisies; à défaut d’un tel choix, conformément à celles qu’il estime appropriées.”)

7 6 Bestimmung des anwendbaren Rechts (3/3) Bestimmung durch das Schiedsgericht beinhaltet einen großen Ermessensspielraum Ein überaus wichtiges Argument in diesem Zusammenhang ist die Rechtsvergleichung: falls verschiedene Rechtsordnungen zum gleichen Ergebnis kommen, wird das Schiedsgericht geneigt sein, diese Rechtsordnung (oder Rechtsordnungen) anzuwenden.

8 7 Anwendung eines “fremden” Rechts Das anwendbare Recht ist in der Regel “fremd” sowohl für das Schiedsgericht als auch für die Parteivertreter. Dies hat zur Folge, dass alle Rechtsausführungen, genauso wie Tatsachenausführungen, bewiesen werden müssen, insbesondere durch Gutachten und durch Anlage sämtlicher zitierten Vorschriften, Gerichtsentscheidungen, und Literaturstellen.

9 8 Anwendung eines lückenhaften oder wenig entwickelten Rechts In internationalen Schiedsgerichtsverfahren kann es vorkommen, dass ein Recht Anwendung findet, das auf die spezielle Frage des Rechtsstreites keine Antwort bereit hält. In solchen Fallen wird das Schiedsgericht oft Hilfe in benachbarten und verwandten Rechtsordnungen suchen.

10 9 Durchführung des Schiedsprozesses / Verfahrensrechtliche Fragen Schiedsverfahren zeichnen sich durch große Flexibilität aus Verfahrenselemente des civil law und des common law existieren Seite an Seite –Document Production (Editionsbegehren) –Zeugeneinvernahme


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