Möglichkeiten zum Wachstum – Wie kann Wachstum in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen gebracht werden? Strickhof Schweine-Tag vom 18. Januar 2013.

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 Präsentation transkript:

Möglichkeiten zum Wachstum – Wie kann Wachstum in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen gebracht werden? Strickhof Schweine-Tag vom 18. Januar 2013 Dr. Jürg Niklaus, Rechtsanwalt, Zürich Folie 1

Welche Rechtsbereiche befassen sich mit Wachstum? Übersicht Was ist Wachstum? Welche Rechtsbereiche befassen sich mit Wachstum? Fallbeispiele und Empfehlungen Folie 2 2 2

betriebswirtschaftliche Sicht – volkswirtschaftliche Sicht Was ist Wachstum? Hansjörg Walter (Sonntagszeitung vom 14. August 2005): ca. 30‘000 Betriebe bis 2030 wegen Effizienzsteigerung betriebswirtschaftliche Sicht – volkswirtschaftliche Sicht Wachstum: strukturelle Veränderung des Betriebes im Sinne einer „Vergrösserung“ Folie 3 3 3

In welche Richtung kann das Wachstum gehen? Was ist Wachstum? In welche Richtung kann das Wachstum gehen? internes (natürliches) Wachstum – externes Wachstum horizontales Wachstum – vertikales Wachstum Flächenwachstum Intensivierung Effizienzsteigerung Veränderungen im Produktionssystem (konventionell, Label, Bio) innere Aufstockung bauliche Veränderungen Paralandwirtschaft Nebenerwerb Kontrollwechsel überbetriebliche Zusammenarbeit Folie 4 4 4

Woran lässt sich Wachstum messen? Umsatz Bilanzsumme Betriebsgewinn Was ist Wachstum? Woran lässt sich Wachstum messen? Umsatz Bilanzsumme Betriebsgewinn Cash Flow Direktzahlungen Betriebsfläche Anzahl der Arbeitnehmer Grösse des Tierbestandes Produktionssystem Mechanisierung ... Folie 5 5 5

Wachstum ist kein Selbstzweck! Was ist Wachstum? Wachstum ist kein Selbstzweck! strategisches Wachstum – taktisches Wachstum Wachstumsmotive: Ertragskraft erhalten Grössenvorteile Spezialisierungsvorteile Rentabilität steigern Kompensation verschärfter Auflagen (vgl. Tierschutz) Risikostreuung Synergieeffekte Stärkung der Verhandlungsposition am Markt Optimierung der Arbeitsplanung Folie 6 6 6

Know-how und Vorlieben des Betriebsinhabers Was ist Wachstum? Ob Wachstum möglich und sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Gesichtspunkten ab: Know-how und Vorlieben des Betriebsinhabers absatz- und beschaffungsseitige Marktentwicklungen Alter des Betriebsinhabers Familien- und Nachfolgesituation Standort und Erschliessung Bauten und Anlagen Finanzierungsmöglichkeiten rechtliche Situation ... Folie 7 7 7

Welche Rechtsbereiche befassen sich mit Wachstum? Staatliche Rahmenbedingungen: Landwirtschaftsrecht Bodenrecht / Pachtrecht Raumplanungs- und Baurecht Schutzgüter (Umwelt-, Gewässer-, Tierschutz usw.) Steuerrecht Private Rahmenbedingungen: Marktpartner Label Integration Folie 8 8 8

Welche Rechtsbereiche befassen sich mit Wachstum? Die Eckpfeiler der schweizerischen Wirtschaftsverfassung: Wirtschaftsfreiheit (Art. 27, 94, 101 BV) Wettbewerbsfreiheit („Wettbewerbspolitik“; Art. 96 BV) Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) Vertragsfreiheit (Art. 27 BV) Vereinigungsfreiheit (Art. 23, 27 BV) Merke: Aus regulatorischer Sicht ist das Wachstum grundsätzlich unbegrenzt. Folie 9 9 9

Welche Rechtsbereiche befassen sich mit Wachstum? Die Besonderheiten der schweizerischen Agrarverfassung: (Art. 104 Bundesverfassung) Beitrag der Landwirtschaft zu den multifunktionalen Zielsetzungen Primat der zumutbaren Selbsthilfe Förderung der bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe Massnahmenkatalog Merke: Der Verfassungsgeber hat im Bereich der Landwirtschaft bestimmte Strukturvorstellungen. Folie 10 10 10

Welche Rechtsbereiche befassen sich mit Wachstum? Landwirtschaftsrecht: Marktordnungen, Interventionen Verbote, Gebote Kontingentierung (aufgehoben) Lenkungsabgaben (Höchstbestandesverordnung) Direktzahlungen (DZ: SAK, Deckelung, ÖLN) soziale Begleitmassnahmen Strukturverbesserungen bäuerliches Bodenrecht, landwirtschaftliches Pachtrecht Hinweise auf strukturpolitisch bedingte Sonderregelungen: Handelsrecht, Steuerrecht, LSVA, Arbeitsrecht, Lebensmittelrecht, Futtermittelrecht usw. Folie 11 11 11

Welche Rechtsbereiche befassen sich mit Wachstum? Raumplanungs- und Baurecht: Zonenkonformität wirtschaftliche Tragfähigkeit Bodenabhängigkeit innere Aufstockung Intensivlandwirtschaftszone keine überwiegenden, entgegenstehenden Interessen Erschliessung baupolizeiliche Vorschriften Hinweis: baulicher Umweltschutz, bauliche Höchstbestandeskontrolle, Tendenz zu einer „baulichen Cross Compliance“? Folie 12 12 12

Welche Rechtsbereiche betreffen das Wachstum? Schutz der Polizeigüter: Leib, Leben, Freiheit, Eigentum, öffentliche Gesundheit, öffentliche Ruhe, öffentliche Sicherheit und Ordnung, öffentliche Sittlichkeit Umweltschutz Gewässerschutz Tierschutz Artenschutz Gesundheitsschutz (inklusive Tierseuchenbekämpfung) Verbraucherschutz Hinweis: Regulierung zur Verhinderung von Marktversagen Folie 13 13 13

Fallbeispiele und Empfehlungen Höchstbestandesvorschriften bäuerliches Bodenrecht Raumplanungs- und Baurecht Tierschutzrecht (Übergangsfristen) Umweltschutzrecht Folie 14 14 14

Fallbeispiele und Empfehlungen Zwei Grundsätze: Gesetze gelten sofort: Gesetze gelten grundsätzlich sofort mit der Inkraftsetzung. Übergangsfristen gibt es nur, wenn sie vorgesehen sind (siehe etwa die Anwendungsfälle im Tierschutzrecht). Das kann Investitionen gefährden. Entschädigungen sind nach den Grundsätzen der formellen oder materiellen Enteignung und allenfalls nach den Grundsätzen der Verantwortlichkeit zu prüfen. Eigenverantwortung: Der Rechtsunterstellte muss die Rechtskonformität seines Verhaltens grundsätzlich selber sicherstellen und sich entsprechend auch selber kontrollieren. Rechtsunkenntnis entbindet nicht von der Einhaltung der Gesetze. Folie 15 15 15

Fallbeispiele und Empfehlungen Merksätze: Früherkennung: Entwicklungen bei den Rahmenbedingungen früh erkennen („gouverner, c‘est prévoir“) Optionen: Optionen mehren und pflegen (etwa bei der Zonenplanung) Zielsetzung: Setzen Sie sich realistische Ziele (bei Zweifeln Beratung, Vorentscheid) Drehbuch: kluge Strategie, kluge Taktik (Drehbuch) Betroffene Akteure: Ziehen Sie die betroffenen Akteure rechtzeitig mit ein und stellen Sie die Verbindlichkeit der Akteure her (Vereinbarung von Schritten, Einholung von Rulings usw.) Folie 16 16 16

Fallbeispiele und Empfehlungen Fallstricke: Pyrrhussiege: Kann ich mit dem Wachstum meine Ziele auch wirklich erreichen? Wecken schlafender Hunde: Ist der betriebliche Status quo überhaupt legal? „Entrechtung“: Löst die Umsetzung meines Planes Drittrechte aus (etwa Vorkaufs- oder Gewinnanteilsrechte)? Sackgassen: Schaffen Sie die Voraussetzungen, bevor Sie investieren! Unbeweglichkeit: Versteifen Sie sich nicht auf Plan A, sondern bereiten Sie einen Plan B (und allenfalls auch einen Plan C usw.) vor! Folie 17 17 17