Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze

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 Präsentation transkript:

Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze Thema Das Sitzen Der Bildschirm Die Tastatur Schreibtisch und Platzbedarf Arbeitsmedizinische Vorsorge (Gesetzlage G 37 zur Prävention) Lufttemperatur in Büroraum 08.04.2019, Fakultät für Informatik, Jian Kong

Das Sitzen Rückenbelastung bei unterschiedlichen Positionen 08.04.2019, Fakultät für Informatik, Jian Kong

Das Sitzen 08.04.2019, Fakultät für Informatik, Jian Kong

Das Sitzen 08.04.2019, Fakultät für Informatik, Jian Kong

Der Bildschirm 08.04.2019, Fakultät für Informatik, Jian Kong

Der Bildschirm 08.04.2019, Fakultät für Informatik, Jian Kong

Die Tastatur 08.04.2019, Fakultät für Informatik, Jian Kong

Sitzrichtung an Schreibtisch und Platzbedarf 08.04.2019, Fakultät für Informatik, Jian Kong

Arbeitsmedizinische Vorsorge (Gesetzlage G 37 zur Prävention) Nach Bildschirmarbeitsverordnung haben die Beschäftigten ein Recht auf eine Vorsorgeuntersuchung der Augen und des Sehvermögens vor Aufnahme der Tätigkeit in Abständen von 5 Jahren (unter 40-jährigen) oder 3 Jahren (über 40-jährigen) bei Auftreten von Sehbeschwerden Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmbrille) erhalten Sie haben Anspruch auf Tätigkeitswechsel nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit 10 Minuten Tätigkeitswechsel Sie können auch bei den folgenden Fällen die Vorsorgeuntersuchung beantragen: Nackenschmerzen Rückenschmerzen Untersuchungsergebnis darf nicht von Betriebsarzt an Arbeitsgeber weiter gegeben werden 08.04.2019, Fakultät für Informatik, Jian Kong

Angebot: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach DGUV Grundsatz G 37 „Bildschirmarbeit“ Auftrag für arbeitsmedizinische Vorsorge über den Vorgesetzten http://tu-muenchen.agu-hochschulen.de/fileadmin/user_upload/DATEN/sonstige_dokumente/Formulare_TUM/Untersuchungsauftrag_ArbmedV.pdf Weitere Information: http://tum.agu-hochschulen.de 08.04.2019, Fakultät für Informatik, Jian Kong

Lufttemperatur in Büroräumen nach der Arbeitsstättenverordnung ASR A3 Mindeste Lufttemperatur in Büroräumen in Winter: Überwiegende Körperhaltung Arbeitsschwere leicht mittel schwer Sitzen +20 °C +19 °C - Stehen, Gehen +17 °C +12 °C 08.04.2019, Fakultät für Informatik, Jian Kong

Lufttemperatur in Büroräumen nach der Arbeitsstättenverordnung ASR A3 Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen (z.B. Jalousien oder hinterlüftete Markiesen) verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen, z. B. nach der in der folgenden Folie stehenden Tabelle, ergriffen werden. In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z. B.: schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist, besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert oder hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind. 08.04.2019, Fakultät für Informatik, Jian Kong

Lufttemperatur in Büroräumen nach der Arbeitsstättenverordnung ASR A3 Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen (s. Tabelle unten) gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor. 08.04.2019, Fakultät für Informatik, Jian Kong

Lufttemperatur in Büroräumen nach der Arbeitsstättenverordnung ASR A3 Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung), wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet. 08.04.2019, Fakultät für Informatik, Jian Kong

Ansprechpartner/in für das Thema Büroergonomie Kontaktdaten Ihre direkte Vorgesetzte: Prof. xxxx Betriebsärztin: Dr. Petra Rank, +49.89.329.91410, petra.rank@bad-gmbh.de Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit: Dr. Heinz G. Daake +49 89 289 14688 heinz.daake@mytum.de Sicherheitsbeauftragter der Fakultät für Informatik: Jian Kong +49 89 289 17110 Jian.kong@tum.de 08.04.2019, Fakultät für Informatik, Jian Kong