Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 8. April – 11. April 2014 Ackerbaustellenleiter-Tagung.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Software Assurance Erweiterte Software Assurance Services
Advertisements

Ausbildung zur Fachpraktikerin / zum Fachpraktiker in der Hauswirtschaft nach § 66 BBiG.
Kapitel 3 Landes- und Regionalplanung
Herzlich willkommen zum Jahrgangselternabend der Jahrgänge 11 und 12 am Gymnasium Groß Ilsede (Beginn Uhr)
Dipl.Ing.agr. MSc. (GIS) Frank Stumpf, ö.b.v.
Christine Egerszegi-Obrist, Ständerätin, Mellingen
Stand Geoinformationsgesetzgebung Gebührenverordnung
GELAN Informatik Molkereistrasse Zollikofen
Befreiung von Verboten der StVO
Situation KEV und allgemeine Informationen
Baustellen Raumentwicklung. Gewerbliche Winterkonferenz 12. Januar 2012 in Klosters Dr. Maria Lezzi, Direktorin ARE Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Energieförderung und Finanzielles
Förderung des Vertragsnaturschutz Autor: Harald Schulte, LILP
Buchhaltertagung /16./ Herzlich willkommen.
RAKUL Verein für Raumentwicklung Kultur und Landschaft Vereins Vorstellung 4.Juli 2007 Amt für Raumentwicklung Amt für Kultur Amt für Wirtschaft und Tourismus.
Koni Walder Projektleiter Vernetzung Wehntal Erfahrungen Planung
Europäische Dimension der Daseinsvorsorge
Markenrecht Patent- und Lizenzrecht II
Lösungsschema Kernaussage BGE 132 III 651 Eigentum – Dienstbarkeit
Lärmsanierung vs. energetische Sanierung
Lärmschutzfragen von der „Front“ Beitragsfenster („IGW-Fenster“)
Ausländische Staatsangehörige
Département de léconomie et du territoire Departement für Volkswirtschaft und Raumentwicklung 1 Kantonales Landwirtschaftsgesetz Vernehmlassung eines Entwurfs.
Die Ausbildung zum Futsal-Schiedsrichter - Ausgabe 2013 / 2014
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 8. April – 11. April 2014 Ackerbaustellenleiter-Tagung.
Ackerbaustellenleiter-Tagung
Biodiversitätsförderflächen
Prämienverbilligungsgesetz Teilrevision 2013
Ackerbaustellenleiter-Tagung
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 8. April – 11. April 2014 Ackerbaustellenleiter-Tagung.
Ackerbaustellenleiter-Tagung
Vortragsstruktur Bauten ausserhalb der Bauzone
RAKUL Verein für Raumentwicklung Kultur und Landschaft Vereins Vorstellung 4. Dezember 2007 Bundesamt für Raumentwicklung ARE Bern.
Ackerbaustellenleiter-Tagung
Pensionshaltung von Pferden Gesetzliche Grundlagen
Zielgespräch Leadership Training Was heisst Zielvereinbarung?
Landschaftsqualitätsbeitrag (LQB) Anmeldeverfahren und Massnahmen
Bilingualer Sachfachunterricht an bayerischen Realschulen
Ackerbaustellenleiter-Tagung
Erfolge im Naturschutz Informationsanlass für Gemeinden 2007.
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 8. April – 11. April 2014 Ackerbaustellenleiter-Tagung.
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 8. April – 11. April 2014 AckerbaustellenleiterInnen- Tagung.
KANTONALE STEUERVERWALTUNG ZUG 1 ZTV - Vorabendveranstaltung Philipp Moos Aktuelles aus dem Bereich Natürliche Personen Kantonale Steuerverwaltung.
Fachdienst Bau und Naturschutz
ALN GL Andreas Lienhard Zürich ALN GL Andreas Lienhard Zürich
Delegiertenversammlung KSO
Erläuterungen der bisherigen Jahresrechnungen des TOV und der THURO Beitragserhöhung im TOV wäre schon 2009 oder früher nötig gewesen. Die Rechnungsabschlüsse.
1 Private Banking Tagung 14. Mai 2014 Ihr Referent: Dr. Martin Wittschier.
Information Klausur des Regierungsrats Baudirektion Doppelspurausbau der Zentralbahn in in Hergiswil Ergebnisse der Varianten-Evaluation.
Seite 1 Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten Textmasterformate durch Klicken bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene Fünfte Ebene Mülligen,
Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Geoinformation AV-Tagung 2014, 26. September 2014, Bubikon Marcel Frei, Fachstelle Vermessung Checkservice Release.
KOL-Kulturlandschaft Osnabrücker Land
Übungen im öffentlichen Prozessrecht Prof. Dr. Isabelle Häner 24. Oktober 2008.
Erläuterungen zur Gebühren- und Beitragskalkulation 2015
Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein
Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen EnEV 2009 – Herausforderungen an die Energieberater Was wird sich ändern?
NACHNUTZUNG SMDK 4. August 2015 MEDIENKONFERENZ ZUR.
Einstallen & Ausstallen
BUND Projekt „Blühendes Rheinhessen“ Eine Chance für Naherholungswert, Tourismus und Natur.
Prozessbeschreibung Stand:
Merkblatt für den Ablauf der Brauchtums-Begutachtung vom TÜV Hessen
Zuständigkeiten Gewässer Planeranlass 2. November 2015
Verkehr und Gewässer sollen fliessen Bedeutung von und Umgang mit Kantonalen Nutzungsplänen (TBA) Planeranlass 2. November 2015 Referent:Martin.
Www. ermessung.Brandenburg.de 1/ Kirsten Harneid, MI Brandenburg Das Seminar Wasserrecht.
Digicampus Session Sommersemester 2016 Austauschprogramm WeltWeit.
Ökonomische Aspekte verschiedener Grünlandnutzungsprojekte Dr. Jan Müller.
Neuer Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule
Langzeitpraktikum Stellensuche Praktikum. Schulisch organisierte Grundbildung Erwerb des EFZ in der schulisch organisierte Grundbildung (SOG) Qualifikationsverfahren.
Öffentlicher Verkehr und Smartphone- App für Berlin Dr.-Ing. Heike Twele (HaCon) Berlin, 28.April 2016.
Inventar-Pflicht der Gemeinden
 Präsentation transkript:

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 8. April – 11. April 2014 Ackerbaustellenleiter-Tagung

Kanton Zürich Amt für Landschaft und Natur Neue Naturschutzbeiträge Kt. Zürich Ackerbaustellenleiter-Tagung 8. – 11. April 2014 Neue Naturschutzbeiträge Kt. Zürich Martin Graf, Fachstelle Naturschutz

basiert auf der AP 2014 möglichst grosse Kontinuität möglichst einfach und möglichst zielführend entschädigt Qualität und nicht Aufwand (Vorgabe AP 2014) kann Entscheide der AP 2014 nicht korrigieren (z.B. Flächenbeitrag, VSB oder MTB etc. ) Zur Zeit noch Entwurf, Beschluss der Regierung ist noch ausstehend! (Mitte Mai) Grundsätze für Ueberarbeitung

Beitragshöhen Zonen I und IR QI+QII+Z+VZ(+EA) Z = Zuschlag von Fr. 2.- (ab 2016 in nationalen Objekten = QIII) Beitragshöhe ist von landw. Zone und BFF-Typ abhängig VZ wird in Zone I und IR auch ausserhalb von Vernetzungsprojekten ausbezahlt, wenn der Schutz der überkommunalen Naturschutzgebiete einschliesslich Pufferzonen auf der Betriebsfläche umgesetzt ist. Wenn der Bewirtschafter nachweist, dass die Bewirtschaftung aller Naturschutzflächen auf dem Betrieb nicht kostendeckend erfolgen kann, wird der Beitrag erhöht. Zone IR zusätzlich EA = Ertragsausfall (20 Jahre)

Beitragshöhen Zonen II Zonen IIA und IID: QI+Z+VZ+EA QII ist möglich wenn Bundesanforderungen erfüllt VZ nur in Vernetzungsprojekten und wenn Anforderungen gemäss VP erfüllt Beitragshöhe ist von landw. Zone und BFF-Typ abhängig EA = Ertragsausfall 20.-/15.-/5.- Zonen IIB und IIC: Wie bisher Zone IIB: 10.- / 5.- / 0.- Wie bisher Zone IIC: 10.- / 0.- / 0.-

Anforderungen Zone I Die Beiträge für die Naturschutz- und die Regenerationszone werden unter folgenden Voraussetzungen ausgerichtet: Der Einsatz von Maschinen darf nicht zu Land- oder Werkschäden führen. Die Flächen sind gemäss Pflegeplan zu pflegen. Insbesondere ist die vorgeschriebene Anzahl Nutzungen durchzuführen. In der Regel sind 5-10% jeder Fläche je Schnitt als Nutzungsbrache stehen zu lassen. Beim ersten Schnitt ist das Schnittgut auf der Fläche zu trocknen. Bei der Streu und bei Regenerationsflächen sind Ausnahmen möglich. Das Schnittgut ist in der Regel innert zwei Wochen sauber zusammenzunehmen. Die Flächen dürfen nur von Hand oder mit Messerbalken gemäht werden. Die Beiträge werden nur in jenen Jahren ausbezahlt, in welchen die geforderte Leistung erbracht wurde. Es dürfen keine Laubbläser verwendet werden. Es ist der übliche landwirtschaftliche Unterhalt vorzunehmen. Die dafür nötige Handarbeit ist im Beitrag enthalten.

Kant. Beiträge für Obstgärten Zuschlag für Pflanzenschutzverzicht fällt weg Zuschlag für 150/300-bäumige Obstgärten neu Fr Analog zu AP2014: 8 jährige Verpflichtungsdauer Grössere Neupflanzungen sind nur mit Zustimmung des ALN beitragsberechtigt Pflegerichtlinien des ALN gelten Bestehende Vereinbarungen bleiben bestehen, Anpassungen bei nächster Erneuerung

Weitere Infos - Administratives Nicht-Landwirte erhalten gleiche Beiträge ausser VZ Versand (Brief und Broschüre) an alle Naturschutz- Bewirtschafter wenn Beschluss Regierungsrat vorliegt QII-Anmeldung: Zonen II im agriportal Erhebung durch Agrocontrol QII in der Zone I und IR: keine Anmeldung nötig, Erhebung durch FNS VZ ausserhalb von Vernetzungsprojekten: Landwirt muss sich bei FNS melden.

Kanton Zürich Amt für Landschaft und Natur Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit