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Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 8. April – 11. April 2014 Ackerbaustellenleiter-Tagung.

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Präsentation zum Thema: "Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 8. April – 11. April 2014 Ackerbaustellenleiter-Tagung."—  Präsentation transkript:

1 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 8. April – 11. April 2014 Ackerbaustellenleiter-Tagung

2 Kanton Zürich Amt für Landschaft und Natur Vernetzungsprojekte Ackerbaustellenleiter-Tagung 8. – 11. April 2014 Vernetzungsprojekte Sylvia Urbscheit, Fachstelle Naturschutz

3 Amt für Landschaft und Natur REB / GMF / Extenso Sylvia Urbscheit Inhalt Qualitätsstufe II: Messerbalken oder nicht Kontrolle in Vernetzungsprojekten Schnittzeitpunkte in Vernetzungsprojekten Termine Anmeldung Vernetzung Fachstelle Naturschutz Vernetzungsprojekte

4 Amt für Landschaft und Natur REB / GMF / Extenso Sylvia Urbscheit Qualitätsstufe II Messerbalken oder nicht? Qualitätsstufe II, ohne Vernetzung, ausserhalb kant. Naturschutzgebiet Mähaufbereiter ist verboten, Messerbalken ist nicht mehr Pflicht Fachstelle Naturschutz Vernetzungsprojekte Qualitätsstufe II mit Vernetzungsbeitrag, ausserhalb kantonalem Naturschutzgebiet Bisher: Vernetzungsmassnahme = Zeigerarten und Mahd mit Messerbalken Neu: Trägerschaft des Projekts kann die Mahd mit Messerbalken in Absprache mit der Fachstelle Naturschutz durch eine andere zielgerichtete Massnahme (z.B. Rückzugsstreifen, Strukturen usw.) ersetzen

5 Amt für Landschaft und Natur REB / GMF / Extenso Sylvia Urbscheit Qualitätsstufe II Messerbalken oder nicht? Fachstelle Naturschutz Vernetzungsprojekte Qualitätsstufe II in kantonalen Naturschutzgebieten (Zone I und IR) Bisher: Mahd mit Messerbalken war Bedingung für die Beiträge Qualitätsstufe II/Qualität nach ÖQV in kantonalen NS- Gebieten (Zone I /IR) Neue NS-Beitragsverordnung (Entwurf): Mahd mit Messerbalken ist eine Grundanforderung für die Bewirtschaftung der Naturschutzflächen

6 Amt für Landschaft und Natur REB / GMF / Extenso Sylvia Urbscheit Kontrolle in Vernetzungsprojekten Vernetzung ist neu Teil der Direktzahlungsverordnung Kontrolle der Vernetzungsmassnahme neu Teil der Strukturdatenkontrolle der Ackerbaustellen Die Kontrolle der Vernetzungsflächen muss einmal innerhalb der achtjährigen Vernetzungsprojektphase stattfinden Fachstelle Naturschutz Vernetzungsprojekte

7 Amt für Landschaft und Natur Welche Flächen müssen kontrolliert werden? alle Flächen mit Vernetzungsbeiträgen in der entsprechenden Gemeinde auch Flächen innerhalb des Vernetzungs- projektperimeters, die von Bewirtschaftern mit Wohnsitz ausserhalb des Vernetzungsprojekts bewirtschaftet werden (andere Gd./Kt.) Sylvia Urbscheit Vernetzungsprojekte Fachstelle Naturschutz

8 Amt für Landschaft und Natur Nicht kontrolliert werden müssen Flächen in überkommunalen Naturschutzgebieten (alle 400er Code) Sylvia Urbscheit Vernetzungsprojekte Fachstelle Naturschutz

9 Amt für Landschaft und Natur Vorgehen bei der Kontrolle Die Ackerbaustelle organisiert die Kontrolle selbständig. Innerhalb von 8 Jahren müssen alle Flächen mindestens einmal kontrolliert werden. Agriportal: Formular mit allen zu kontrollierenden Flächen (Feldprotokoll, im Moment noch nicht verfügbar). Die Resultate werden ins Agriprotal übertragen (bereits verfügbar). Sylvia Urbscheit Vernetzungsprojekte Fachstelle Naturschutz

10 Amt für Landschaft und Natur Informationen / Merkblatt Kontrolle Vernetzung Details zum Vorgehen sind in einem Merkblatt zusammengefasst. www.naturschutz.zh.ch www.naturschutz.zh.ch Vernetzungsprojekt Umsetzungskontrolle Kontrolle Sylvia Urbscheit Vernetzungsprojekte Fachstelle Naturschutz

11 Amt für Landschaft und Natur Schnittzeitpunkte in Vernetzungsprojekten Die Trägerschaft hat die Möglichkeit von der DZV abweichende Schnittzeitpunkte festzulegen Es ist keine zusätzliche Bewilligung notwendig Abweichende Schnittzeitpunkte können zusätzlich zu den festgelegten Massnahmen individuell mit den Bewirtschaftern vereinbart werden Der abweichende Schnittzeitpunkt ist durch die Ziel- und Leitarten begründet Die Beurteilung erfolgt durch eine Fachperson Sylvia Urbscheit Vernetzungsprojekte Fachstelle Naturschutz

12 Amt für Landschaft und Natur Merkblatt: Vorzeitige Schnitt- zeitpunkte www.naturschutz.zh.ch www.naturschutz.zh.ch Vernetzungsprojekt Allgemeine Grundlagen Vorzeitige Schnittzeitpunkte Sylvia Urbscheit Vernetzungsprojekte Fachstelle Naturschutz

13 Amt für Landschaft und Natur Agriportal Vernetzung Folgende Änderung erfolgt im Laufe des Jahres: Es können keine Eingaben auf Naturschutzflächen Zone I / IR gemacht werden Auf jeder Naturschutzfläche Zone I / IR im VP Perimeter wird die Vernetzung von uns erfasst (ausser der Betrieb hat den Schutz der Naturschutzgebiete und Pufferzonen nicht erfüllt) Sylvia Urbscheit Vernetzungsprojekte Fachstelle Naturschutz

14 Amt für Landschaft und Natur Agriportal Vernetzung Eingabe Vernetzungsbeiträge: Mitte April bis 7. Juli 2014 Sylvia Urbscheit Vernetzungsprojekte Fachstelle Naturschutz


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