Lehrerbesprechung 08.02.2018 Karla Mix-Spagl Neues vom Klärschlamm Lehrerbesprechung 08.02.2018 Karla Mix-Spagl
Themen Aktuelle Zahlen Neues vom Klärschlamm Themen Aktuelle Zahlen Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung wichtige Datumsangaben für Betreiber Anforderungen durch die AbfKlärV bei Bodenuntersuchungen Klärschlammuntersuchungen Probenuntersuchungen Abgabe bzw. Auf- und Einbringen von Klärschlamm Fragen aus den Nachbarschaften Zusammenfassung © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Klärschlammentsorgung in Bayern 2016 Neues vom Klärschlamm Klärschlammentsorgung in Bayern 2016 Entsorgte Menge: 270.119 t Trockenmasse (TM) Landwirtschaftliche Verwertung 15 % Rekultivierung, Landschaftsbau 21 % Thermische Behandlung 64 % © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Klärschlammentsorgung Bayern 2016 mit verschiedenen Verbrennungswegen Neues vom Klärschlamm Klärschlammentsorgung Bayern 2016 mit verschiedenen Verbrennungswegen © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Mono-Verbrennungsanlage Neues vom Klärschlamm Thermische Klärschlamm-behandlung in Bayern im Jahr 2016 in t TM Karlstadt 15.300 (+22.350 außerbayrisch) Coburg 1.400 Schweinfurt 320 Bamberg 2.820 Würzburg 1.820 Müllheizkraftwerk Schwandorf 14 Burglengenfeld 3.970 Mono-Verbrennungsanlage Dinkelsbühl 3.290 Kohlekraftwerk Ingolstadt 2.250 Straubing 1.100 (+5 außerbayrisch) Harburg 2.850 Zementwerk Steinhäule 5.358 (+17.900 außerbayrisch) Sonstige Zolling 3.800 (+15) München 11.180 Gendorf 5.600 (+520 außerbayrisch) ca. 173.200 t TM bayerischer Klärschlamm verbrannt in 2016: ca. 114.300 t TM in Bayern ca. 58.900 t TM außerhalb Bayerns München 23.070 Geiselbullach 490 Altenstadt 29.360 (+6.750 außerbayrisch) Rohrdorf 305 Importe: ca. 47.400 t TM © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018 Datenquelle: Sonderauswertung Klärschlamm zur Abfallbilanz 2016
Stand „Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung“ Neues vom Klärschlamm Stand „Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung“ Verordnung (vom 27.September 2017) ist am 3. Oktober 2017 in Kraft getreten, d. h. seit diesem Datum gilt die neue AbfKlärV Die Regelungen, die bereits auf der Lehrerbesprechung 2017 vorgestellt wurden, sind gültig, bis auf eine kleine Änderung (siehe Folie 8). © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Was muss der Betreiber wann beachten? Neues vom Klärschlamm Was muss der Betreiber wann beachten? 01.01.2032 KA > 50.000 E keine bodenbezogene KS-Verwertung mehr, P-Rückgewinnung bei P-Gehalt ≥ 20 g/kg TM oder thermische Vorbehandlung des KS 01.01.2029 KA > 100.000 E keine bodenbezogene KS-Verwertung mehr, P-Rückgewinnung bei P-Gehalt ≥ 20 g/kg TM oder thermische Vorbehandlung des KS bis 31.12.2023 Berichtpflicht über geplante oder bereits eingeleitete Maßnahmen zur P-Rückgewinnung 03.10.2017 AbfKlärV in Kraft getreten KS-Untersuchung auf P und CaO Bis zum 31.12.2023 Bericht der Klärschlammerzeuger an zuständige Behörde über geplante und eingeleitete Maßnahmen zur P-Rückgewinnung, zur Auf- oder Einbringung von Klärschlamm auf oder in Böden oder zur sonstigen Klärschlammentsorgung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Neues vom Klärschlamm Phosphorrückgewinnung für Kläranlagen >100.000 E (2029) bzw. Kläranlagen >50.000 E (2032) P-Gehalt ≥ 20 g/kg TM Rückgewinnung aus Klärschlamm Reduzierung des P-Gehalts um mind. 50 % oder auf < 20 gP/kg TM Abgabe an die Monoverbrennung oder Mitverbrennung (Mitverbrennungsanlage ist mit Kohle oder Gas zu befeuern) P-Rückgewinnung aus Asche oder kohlenstoffhaltigem Rückstand mind. 80 % Restschlamm in Mitverbrennung (z.B. Zementwerk, Kraftwerk, Abfallverbrennung) Bei der P-Rückgewinnung aus Klärschlamm gilt die Regelung: Reduzierung des P-Gehalts um mind. 50 % oder auf <20 gP/kg TM direkte Nutzung der Asche als P-Quelle Langzeitlagerung für spätere P-Rück-gewinnung P-Gehalt< 20 g/kg TM © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Was muss der Klärschlammerzeuger bei der Bodenunter-suchung beachten? Neues vom Klärschlamm Was muss der Klärschlammerzeuger bei der Bodenunter-suchung beachten? Klärschlammerzeuger hat vor dem erstmaligen Auf- oder Einbringen des Klärschlamms die Bodenart der Aufbringungsfläche bestimmen zu lassen Bodenuntersuchung auf Schwermetalle Cd, Pb, Cr, Cu, Hg, Ni, Zn, pH-Wert und Phosphat Bodenuntersuchung auch auf PCB und Benzo(a)pyren (vor dem Aufbringen des KS nach dem 3. April 2018 hat Untersuchung vorzuliegen) für Metalle, PCB und Benzo(a)pyren gelten Vorsorgewerte der BBodSchV => bei Lehm/Schluff und Sand strengere Bodengrenzwerte bei Metallen Bodenuntersuchung mindestens alle 10 Jahre wiederholen © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Bodengrenzwerte (Anhang 2 Nr. 4.1 der BBodSchV) Neues vom Klärschlamm Bodengrenzwerte (Anhang 2 Nr. 4.1 der BBodSchV) Vorsorgewerte für Metalle in mg/kg TM Böden Cadmium Blei Chrom Kupfer Queck-silber Nickel Zink Bodenart Ton 1,5 100 60 1 70 200 Bodenart Lehm/ Schluff 40 0,5 50 150 Bodenart Sand 0,4 30 20 0,1 15 Bei geogen erhöhten Schwermetall-Hintergrundwerten kann auf Antrag eine Ausnahme (nicht Cd) erteilt werden, wenn zuständige Behörde und landwirtschaftliche Fachbehörde zustimmen und Auf- oder Einbringungsfläche sowie Sitz der Abwasserbehandlungsanlage im Bereich dieser Behörde liegt. © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Bodengrenzwerte (Anhang 2 Nr. 4.2 der BBodSchV) Neues vom Klärschlamm Bodengrenzwerte (Anhang 2 Nr. 4.2 der BBodSchV) Vorsorgewerte für organische Stoffe in mg/kg TM Böden Polychlorierte Biphenyle (PCB6) Benzo(a)pyren Humusgehalt > 8% 0,1 1 Humusgehalt ≤ 8% 0,05 0,3 In der BBodSchV gibt es auch Grenzwerte für Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, diese sind nicht in der Tabelle aufgeführt, weil für die AbfKlärV nicht relevant. © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Klärschlammuntersuchungen - Parameter und Untersuchungshäufigkeit (1) Neues vom Klärschlamm Klärschlammuntersuchungen - Parameter und Untersuchungshäufigkeit (1) Parameter Grenzwert Untersuchungshäufigkeit mg/kg TM Kläranlagen Kläranlagen< 1000 E jährl. Anfall> 750 t TM jährl. Anfall≤ 750 t TM Arsen 40 Blei 150 Cadmium 1,5 Chrom* kein Wert je angefangene ChromVI 2 250 t TM, mind. alle 3 Monate mind. alle 2 Jahre Nickel 80 jedoch höchstens (Behörde kann auf Quecksilber 1,0 einmal monatlich 6 Monate verkürzen Thallium oder auf 48 Monate Kupfer 900 ausdehnen) Zink 4.000 AOX 400 * Kennzeichnung ab 300 mg/kg (DüMV) © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Klärschlammuntersuchungen - Parameter und Untersuchungshäufigkeit (2) Neues vom Klärschlamm Klärschlammuntersuchungen - Parameter und Untersuchungshäufigkeit (2) Parameter Untersuchungshäufigkeit Kläranlagen Kläranlagen< 1000 E jährl. Anfall> 750 t TM jährl. Anfall≤ 750 t TM Gesamtstickstoff Ammonium Phosphor je angefangene Trockenrückstand 250 t TM, mind. alle 3 Monate mind. alle 2 Jahre organische Substanz (GV) jedoch höchstens (Behörde kann auf Calciumoxid einmal monatlich 6 Monate verkürzen Eisen oder auf 48 Monate pH-Wert ausdehnen) © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Klärschlammuntersuchungen - Parameter und Untersuchungshäufigkeit (3) Neues vom Klärschlamm Klärschlammuntersuchungen - Parameter und Untersuchungshäufigkeit (3) Parameter Grenzwert Untersuchungshäufigkeit mg/kg TM Kläranlagen≥ 1000 E Kläranlagen< 1000 E PFT (Summe PFOA und PFOS) 0,1 Summe der Dioxine und dl-PCB 30 ng /kg TM mindestens nur Erstuntersuchung PCB, jeweils für die Kongenere alle 2 Jahre bei Behördenzustimmung Nr. 28, 52, 101, 138, 153, 180 Benzo(a)pyren 1 Bei Klärschlammgemisch (Klärschlamm gemischt mit Stoffen, die nach der DüMV zugelassen sind) oder Klärschlammkompost: o. g. Untersuchungen je angefangene 500 t TM Qualitätsgesicherte Klärschlämme: Untersuchung des Klärschlamms je angefangene 500 t TM, höchstens alle 2 Monate (gilt für Schwermetalle, AOX, Nährstoffe) Untersuchung auf org. Stoffe alle 3a Untersuchung des Klärschlammgemischs und Klärschlammkomposts alle 1000 t TM Der zur Untersuchung Verpflichtetet hat die Untersuchungsergebnisse innerhalb von 4 Wochen nach Durchführung der jeweiligen Untersuchung (anorg. und org. Parameter) der zuständigen Behörde vorzulegen. © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Neues vom Klärschlamm Probenuntersuchung für Boden, Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost Der zur Probenuntersuchung Verpflichtete hat eine unabhängige und notifizierte Untersuchungsstelle zu beauftragen. Probenuntersuchung umfasst Probennahmen Probenvorbereitungen Probenanalysen © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Notifizierung (Information des LfL, Dezember 2017) Neues vom Klärschlamm Notifizierung (Information des LfL, Dezember 2017) Notifizierung von Untersuchungsstellen für die Notifizerung von Untersuchungsstellen liegt Fachmodul Abfall (FMA) zugrunde wird derzeit überarbeitet, Veröffentlichung Frühjahr 2018 geplant bis dahin gilt: alle nach der alten AbfKlärV notifizierten Untersuchungsstellen sind bis zum Ablauf des 31.03.2018 weiterhin notifiziert Notifizierung von Probenehmern behalten bis zum Ablauf der jeweils im Notifizierungsbescheid angegebenen Frist ihre Gültigkeit §33 AbfKlärV: Untersuchungsstelle ist auf Antrag zu notifizieren, wenn sie nachgewiesen hat, dass sie die Anforderungen nach dem Fachmodul Abfall erfüllt. Notifizerung erfolgt durch die zuständige Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat und gilt für das ganze Bundesgebiet. © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Abgabe, Bereitstellung, Aufbringungsmenge von Klärschlamm Neues vom Klärschlamm Abgabe, Bereitstellung, Aufbringungsmenge von Klärschlamm Klärschlammabgabe Der Klärschlammerzeuger bleibt auch im Falle der Beauftragung eines Dritten für die Klärschlammverwertung verantwortlich. Bereitstellung („Feldrandlagerung“) nur auf dem vorgesehenen Boden oder angrenzender Ackerfläche nur in der benötigten Menge längstens für 1 Woche vor der Auf- oder Einbringung Auf- oder Einbringungsmenge nicht mehr als 5 t TM/ha innerhalb von 3 Kalenderjahren bei landschaftsbaulichen Maßnahmen: einmalige Aufbringung von bis zu 10 t TM/ha, sofern in den letzten 6 Jahren keine Aufbringung © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Neues vom Klärschlamm Beschränkungen Abgabe und Auf- und Einbringen von Rohschlamm nicht zulässig Keine landwirtschaftliche Verwertung, wenn Klärschlamm, aus Kläranlage stammt in der Abwasser aus der industriellen Kartoffelverarbeitung behandelt wurde Infos unter BMUB, Suchbegriff: Auslegungshilfe§15 Aufbringungsbeschränkungen auf bestimmte Anbauflächen (z. B. Grünland, Ackerfutteranbauflächen, zu forstwirtschaftlichen Zwecken) wie in der alten AbKlärV Dazu kommt: Aufbringen nicht zulässig auf Anbaufläche bei Hopfen auf Boden mit Nutzung als Haus-, Nutz- oder Kleingarten in Wasserschutzgebieten der Schutzzonen I,II, und III Auslegungshilfe für§15 AbfKlärV: Das Auf- oder Einbringen eines Klärschlamms, eines Klärschlammgemisches oder Klärschlammkomposts auf oder in Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung ist verboten, wenn der KS in einer KA angefallen ist, in der Abwasser aus der industriellen Kartoffelverarbeitung behandelt wurde. Verbotsregelung, damit Anbauflächen nicht durch Erreger des Kartoffelkrebses oder Kartoffelzystennematoden infiziert werden. Der Begriff „industriell“ ist nicht gleichbedeutend mit „gewerblich“. Er betrifft die Frage, mit welchen Mitteln die Kartoffelverarbeitung erfolgt (nämlich Maschinen oder Anlagen). Restaurants und Kantinen fallen daher nicht unter den Begriff „industrielle“ Kartoffelverarbeitung. Kartoffelverarbeitung: Schälung der Kartoffel © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Fragen aus den Nachbarschaften (1) Neues vom Klärschlamm Fragen aus den Nachbarschaften (1) Im letzten Schreiben unseres Entsorgers wurde erwähnt, dass die Untersuchungshäufigkeit (für die thermische Entsorgung des Schlammes bei diesem Entsorger) gleich bleibt, wie es früher war. Vom Labor bekamen wir die Information, das häufiger untersucht werden muss. Am Ende des Schreibens wurde darauf hingewiesen, das es durchaus sein kann, das die Untersuchungshäufigkeit bleibt, wie sie war. Thermische Klärschlammbehandlung Vorgaben der AbfKlärV gelten nicht keine Grenzwerte für angelieferten Schlamm durch Verordnungen vorgegeben Verbrenner können jedoch Grenzwerte und Häufigkeit festlegen © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Fragen aus den Nachbarschaften (2) Neues vom Klärschlamm Fragen aus den Nachbarschaften (2) Wie geht es bei der bodenbezogenen Klärschlammverwertung weiter? Nach der neuen AbfKlärV gibt es für Kläranlagen ≤ 50.000 E keine Einschränkungen bei der bodenbezogenen Verwertung soweit alle Grenzwerte eingehalten werden. Ab 2029 können Kläranlagen> 100.000 E ihren Klärschlamm nicht mehr bodenbezogen verwerten und ab 2032 gilt das Verbot der bodenbezogenen Verwertung für Kläranlagen> 50.000 E. © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Fragen aus den Nachbarschaften (3) Neues vom Klärschlamm Fragen aus den Nachbarschaften (3) Immer mehr Betreiber orientieren sich hin zur Klärschlammverbrennung. Reichen die Kapazitäten der Verbrennungsanlagen in Bayern? Derzeit reichen die Kapazitäten noch aus, weil die Wege Mitverbrennung im Müllheizkraftwerk sowie die Verbrennung im Zementwerk noch offen sind. Langfristig gesehen müssen 1-2 neue Monoverbrennungsanlagen in einer Größenordnung von je 35.000 t TM/a gebaut werden. © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Zusammenfassung 270.119 t TM Klärschlamm im Jahr 2016 entsorgt Neues vom Klärschlamm Zusammenfassung 270.119 t TM Klärschlamm im Jahr 2016 entsorgt Verbrennung: 64 % - Landschaftsbau: 21 % - Landwirtschaft: 15 % AbfKlärV seit 3.Oktober 2017 in Kraft Wichtige Datumsangaben: 2023 Berichtpflicht - 2029 Ende der bodenbezogenen Verwertung und P-Rückgewinnungspflicht (≥ 20g P/kg TM) für KA> 100.000 E - 2032 Ende der bodenbezogenen Verwertung und P-Rückgewinnungspflicht für KA> 50.000 E Bodenuntersuchungen: Bodenart, Schwermetalle, Phosphat, PCB, Benzo(a)pyren Klärschlammuntersuchungen: Schwermetalle, AOX, Summe Dioxine und dl-PCB, Benzo(a)pyren, PFT, Nährstoffe, organische Substanz… Probenuntersuchungen (Probennahme, Vorbereitung, Analyse) nur von notifiziertem Labor Konkrete Vorgaben zur Klärschlammaufbringung (z.B. Feldrandlagerung) Fragen aus den Nachbarschaften © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Neues vom Klärschlamm Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl / 08.02.2018