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Veröffentlicht von:Yuliani Hartanto Geändert vor über 4 Jahren
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Informationsveranstaltung für Revierinhaber zur Afrikanischen Schweinepest ASP: Was hat sich in den letzten 12 Monaten getan? Dr. Johanna Neudecker
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Änderung TierGesG/SchweinepestVO
Zahlen Monitoring Sonstiges
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Änderung von Tiergesundheitsgesetz und SchweinepestVO
Schaffung einer robusten Rechtsgrundlage zur Bekämpfung der ASP, u.a. durch: Änderung Tiergesundheitsgesetz (11/2018): Ermächtigungsgrundlagen für Änderung Schweinepest VO Regelungen zu Schadenersatz/Entschädigungen bei Ernte-/Nutzungsbeschränkungen usw.
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Änderung SchweinepestVO (12/2018)
Änderung von Tiergesundheitsgesetz und SchweinepestVO Änderung SchweinepestVO (12/2018) Möglichkeit Einrichtung Kerngebiet innerhalb des Gefährdeten Gebietes (gG), incl. Umzäunung und Beschränkung Personen- und Fahrzeugverkehr
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Möglichkeit Anordnung unschädl. Beseitigung aller erlegte WS im gG
Änderung von Tiergesundheitsgesetz und SchweinepestVO Möglichkeit von Nutzungsbeschränkungen/-verboten für land-/forstwirtschaftliche Flächen im gG Möglichkeit Verpflichtung JAB zur Kadaversuche oder Duldung/Mitwirkung Kadaversuche durch andere im gG Möglichkeit Bejagung durch Dritte, falls nötig; JAB Duldung und Hilfeleistung Möglichkeit Anordnung unschädl. Beseitigung aller erlegte WS im gG Möglichkeit Anordnung für „bestimmtes Gebiet“, verendete WS an bestimmte Stelle zu bringen
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2. Schweinepest-Monitoring
Kreis Gütersloh Jj 2018/19: 15 beprobt Seit April 2019: 5 beprobt Danke! Zur Erinnerung: Vorgabe für Kreis GT: 19/Jagdjahr Untersuchungsantrag auf der Homepage des CVUA OWL und im „Probenset“ Proben werden in DT auf ASP/KSP/AK und Brucellose untersucht
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2. Sonstiges Gründung WSVG 11/2018 Krisenstabsübung zur ASP am
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit
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