Regularien zur Annahme

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Korruptionsprävention
Advertisements

1 Bürgermeisterseminar Interkommunale Zusammenarbeit Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep.
Gefördert! Was nun? Abrechnungsmodalitäten FIT15 plus.
Studium zum Dipl.- Verwaltungswirt (FH) Beamtenlaufbahn gehobener nichttechnischer Dienst.
Anmeldung zu den Prüfungen in zwei Schritten: Schritt 1: Belegung in Campus (bitte alle Teilnehmer der Vorlesung) Dies ist noch keine Anmeldung zur Prüfung!
April 2007 Zur Beschäftigungssituation an den Grundschulen Auswertung der Mitgliederbefragung der GEW an den Grundschulen März 2007.
Das ordentliche Ausländerrecht Zwangsmassnahmen. Übersicht Haft bzw. Einsperrung: –kurzfristige Festhaltung (Art. 73 AuG) –Vorbereitungshaft (Art. 75.
Dublinassoziierung und Freizügigkeit Grundsätze und Rechtswirkungen.
1 Klausurtermin: Grundkurs II im Bürgerlichen Recht Dienstag, – ca Uhr - ZHG 011 Einlass ab Uhr Beginn: ca Uhr Die.
§ Präsentiert von Marco Siebert, Daniel Schlarbaum, Steffen Weber, Christian Wöller Jugendarbeitsschutzgesetz.
Individuell für Ihre Mitarbeiter. Gesund bleiben, gesünder werden.
Folie 1 Informationsabend 10 Abschlussprüfungen zum Mittleren Abschluss (Realschulabschluss)
Prüfungen des Goethe-Instituts Was müssen Sie wissen?
Anmeldung zu Praktika über Stud
Sabrina May Modul: Grundlagen empirischer Forschung
Projektmanager Veranstaltungen (m/w)
Dr. Saskia Hogreve Versuchstierkundliches Kolloquium,
Industriemechaniker und Werkzeugmechaniker mit ihren Fachrichtungen
Eckpunkte bei Veranstaltungen
Rettungspunkte in der Gemeinde Simmerath
Abrechnungslegung allgemein, Dokumente, IWBecos
Arbeitszeiten Jugendliche bis 18 Jahren = höchstens 8,5 Stunden
Rahmenbedingungen für die Arbeit als QmbS-Berater in einem Tandem
Was ist neu in der DWMV? wichtige Infos vom Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung im BeB September 2017 Claudia Niehoff.
Änderungen im Gefahrgutrecht ADR 2015
Regel 16 Abstoß.
WIPANO FördBusiness-Frühstück: Neue Märkte neue Ideen
Elternrat Rüterwis Elternrat = Elternmitwirkung.
E-Government-Gesetz.
Stimmrechte der Vereinsmitglieder
Arbeitsgelegenheiten nach SGB II
Vorlesung Sportrecht und Medienrecht (SMK 7)
LEISTUNGSSTARK UND GRUPPENGÜNSTIG
Organisatorische und dienstrechtliche Hinweise Ulla Gottwald
Organisatorische und dienstrechtliche Hinweise Ulla Gottwald
Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial und gerecht gestalten:
Unfallverhütung – Gesetzlicher Versicherungsschutz
“<Titel>” Prozessbeschreibung
Das neue Online-Anerkennungsverfahren
Grundlagen der Rechnerarchitektur [CS ]
abH ausbildungsbegleitende Hilfen
Grundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH
2.Phase-Info BWL
Informationsveranstaltung zum Gruppenexcedentenvertrag
Ablauf Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Qualifizierungsmaßnahme zur Vorbereitung auf die Wechselprüfung III in das Lehramt an Grundschulen In Zusammenarbeit mit dem.
Leistungsbeurteilung in der Schule
Qualifizierungsmaßnahme zur Vorbereitung auf die Wechselprüfung III in das Lehramt an Grundschulen In Zusammenarbeit mit dem.
§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins Ziel des Vereins ist es, Kindern in Notsituationen eine einmalige oder wiederholte finanzielle und/oder ideelle Hilfe.
Erklärung zu Interessenkonflikten
Die Ausbildung zum Schiedsrichter - Ausgabe 2011 / 2012
Das Berufliche Gymnasium der BBS Westerburg
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
Das neue Online-Anerkennungsverfahren
Geschenk oder Bestechung?
Bauingenieur (m/w) (Dipl.-Ing. oder M. Sc.)
Anwältinnen in Flintbek
Die Einigungsstelle Vortrag am
Neuer TOP: Brückenteilzeit Foto: Bundesregierung
Flotte 2019 – Der Branchentreff
Stimmrechte der Vereinsmitglieder
Genehmigungsklassen, Prüfung, Lernmaterialien und Zeitplan
Inklusion durch Sozialleistungen?
Erklärung zu Interessenkonflikten
Beschränkung der Wiedervermietungsmiete
Gründungsakt für ehrenamtliche Organisation (Art. 21 des GvD 117/2017)
Fremdnützige Forschung an Einwilligungsunfähigen – ein Tabu?
Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen
RA Dr. Ingmar Etzersdorfer
 Präsentation transkript:

Regularien zur Annahme Von Belohnungen und Geschenken TUHH 12. Februar 2018

Verbotsregelung Allgemein geltende Regelungen Allgemein gelten: § 49 HmbBG i.V.m. § 42 BeamtStG bzw. § 74 HmbBG a.F. und die entsprechenden tariflichen Vorschriften Erlass der Bekanntmachung des Senats über die Annahme von Belohnungen und Geschenken, Antikorruptionsrichtlinie der TUHH  Die Annahme jeglicher Art von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vergünstigungen (Vorteil) in Bezug auf das Amt oder die dienstliche Tätigkeit ist allen Beschäftigten verboten.

Prüfung Erster Schritt Möchte ich den Vorteil annehmen? Wenn ja  Prüfung Vorteilsbegriff: alle Zuwendungen, auf die Beschäftigte keinen Rechtsanspruch haben und die sie oder Dritte materiell oder auch immateriell objektiv besser stellen z.B.: Mitnahme auf auswärtige Betriebsbesichtigungen, Kongresse, Messen, Eröffnungen und Vernissagen oder sonstige Zuwendungen jeder Art

Allgemeine Ausnahme? Ausnahme im Einzelfall? Prüfung Zweiter Schritt Wird der Vorteil „in Bezug auf das Amt oder die dienstliche Tätigkeit“ gewährt? Wenn nein  Annahme möglich Wenn ja  Annahme nur möglich, wenn eine Ausnahmeregelung greift Prüfung Allgemeine Ausnahme? Ausnahme im Einzelfall?

Ausnahmen von der Verbotsregelung Allgemeine Ausnahmen nach Abschnitt II Ziffer 2.3. der Bekanntmachung bzw. Ziffern 2.1 und 2.2. der Verfügung geringwertige Aufmerksamkeiten wie z.B. Massenwerbeartikel wie Kugelschreiber (Richtwert von 10€) übliche und angemessene Bewirtung bei allgemeinen Veranstaltungen Teilnahme an Bewirtungen aus Anlass oder bei Gelegenheit dienstlicher Handlungen Vorteile, die die Durchführung eines Dienstgeschäftes erleichtern bzw. beschleunigen

Ausnahmen von der Verbotsregelung Ausnahmen im Einzelfall Genehmigung erfolgt durch den / die Kanzler/in Antrag kann per Mail erfolgen (Antragsformular auf TU-Seite: Antikorruptionsstelle) Genehmigung nur möglich, wenn durch die Zuwendung keine Beeinflussung beabsichtigt wird die objektive Amtsführung nicht beeinträchtigt wird und kein Eindruck der Befangenheit entsteht Einzelfallgenehmigung kann mit Auflagen erfolgen

Ausnahmen von der Verbotsregelung Ausnahmen im Einzelfall Einzelfallprüfungen sind u.a. notwendig für: Annahme von Eintrittskarten Teilnahme an aus dienstlichem Anlass stattfindender Bewirtung in Restaurant Teilnahme an Informations- und Präsentationsveranstaltungen am Dienstort, Voraussetzung: reisekostenrechtlich genehmigter Dienstgang Teilnahme an Informations- und Präsentationsreisen außerhalb des Dienstortes Dienstreisen innerhalb der EU für eine Dauer von max. 7 Tagen bedürfen keiner Einzelfallgenehmigung