Abschlussdatenübermittlung an Banken

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 Präsentation transkript:

Abschlussdatenübermittlung an Banken Das innovative Verfahren „Digitaler Finanzbericht“ (DiFin)

Abschlussdatenübermittlung an Banken Der Digitale Finanzbericht – was ist das? neues standardisiertes Übermittlungsverfahren zur digitalen Einreichung von Jahresabschlüssen (für Bilanzierer und EÜR) entwickelt von Banken und Sparkassen auf Initiative der Finanzwirtschaft und unterstützt von der digitalen Agenda der Bundesregierung begleitet von StB/WP/RA, den berufsständischen Organisationen, IT-Dienstleistern/Softwareanbietern und weiteren Beteiligten ab April 2018 starten Banken und Sparkassen die Umstellungauf das neue, bundesweit einheitliche Standardverfahren Ablösung zeitintensiver, manueller, papiergebundener und fehleranfälliger Prozesse, Vermeidung von Erfassungsfehlern und kürzere Durchlaufzeiten 16.09.2019

Abschlussdatenübermittlung an Banken Der Digitale Finanzbericht – Prozessablauf und vertragliche Regelungen KI: Abgabe Haftungsklarstellungserklärung zur Teilnahme am Verfahren KI: Anforderung der Jahresabschlüsse unter Hinweis auf Möglichkeit der elektronischen Übermittlung und Aushän- digung Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung an U U:Erklärung der Verbindlichkeit künftig digital übermittelter Abschlussdaten/-unterlagen ggü. KI mit Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung U: Beauftragung K mit Umstellung auf digitale Einreichung über Digitalen Finanzbericht, ggf. über entsprechende Teilnahmeerklärung K: Übermittlung Digitaler Finanzbericht für U an empfangende Bank mit BLZ und Kundennummer (z. B. über Assistent zur Abschlussdatenübermittlung an Banken im DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen) KI: Empfangsquittung (z. B. über DATEV-Cloud) an K 1 2 3 4 5 KI (Kreditinstitut), U (Unternehmen), K (Kanzlei) 16.09.2019

Abschlussdatenübermittlung an Banken Der Digitale Finanzbericht – Vorteile für die Beteiligten konsequente Digitalisierung der Geschäftsprozesse in der Beziehung Kanzlei – Mandant – Bank durch effizientes, medienbruchfreies und sicheres Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Abschlussdaten und -unterlagen einheitlicher elektronischer Verteilprozess an alle Banken und Sparkassen auf Basis des praxiserprobten und bewährten Formats der E-Bilanz Ansatzpunkt für innovative Dienstleistungsangebote im Bereich Unternehmenssteuerung, Beratung und Reporting optimale Vorbereitung auf das Bank-/Kreditgespräch und schnellere Bearbeitung von Kreditantrag/-prolongation durch kürzere Durchlaufzeiten keine zusätzlichen Haftungsrisiken durch Haftungsklarstellungserklärung der Banken 16.09.2019

Abschlussdatenübermittlung an Banken Der Digitale Finanzbericht – Ausblick Einstieg in die Digitalisierung mit DiFin-Verfahren bietet Chance, zukünftig auch die Prozesse in der Kanzlei und im Unternehmen über die Einrichtung eines „Rückkanals“ stärker digital zu unterstützen. Ideen: Zins- und Tilgungspläne der Banken in strukturierter Form zur automatisierten Anlage und Erleichterung bei der Erstellung der Finanzbuchführung Übermittlung der Kontokorrentlinie einschließlich Soll-/Habenzinssatz und Überziehungszinssatz Informationen zur Besicherung von Darlehen (Art und Höhe Pflichtangabe für Sicherheitenspiegel §268 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 HGB im Anhang) etc. 16.09.2019

Weiterführende Informationen Digitaler Finanzbericht www.digitaler-finanzbericht.de offizielle Seite des Digitalen Finanzberichts, einschließlich Mustervordrucke der rechtlichen Erklärungen Übersicht der am Verfahren teilnehmenden Kreditinstitute (www.digitaler-finanzbericht.de/participants) und IT-Dienstleister/Softwareanbieter Leitfaden für StB/WP/RA (Kanzlei) und Bankberater www.datev.de/digitaler-finanzbericht DATEV-Portal zum Digitalen Finanzbericht, einschließlich Beschreibung der wesentlichen Prozessschritte aus Kanzleisicht für eine Teilnahme Informationen zur programmseitigen Unterstützung 16.09.2019

Ihre Ansprechpartner für Institute der Sparkassen-Finanzgruppe Deutscher Sparkassen Verlag GmbH Hotline EBIL Tel. +49 711 782-1122 E-Mail: ebil@dsv-gruppe.de für Institute der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Vertriebsbeauftragte des jeweiligen Instituts für Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwälte mit DATEV-Software Programmservice Jahresabschluss oder Wirtschaftsberatung (DATEV-Telefonverzeichnis, Dok.-Nr. 0908003 bzw. www.datev.de/info-db/0908003) 16.09.2019

vertragliche Vereinbarungen zum Digitalen Finanzbericht Anhang vertragliche Vereinbarungen zum Digitalen Finanzbericht 16.09.2019

Haftungsklarstellungserklärung Abgabe durch Kreditinstitut (einseitige Erklärung) Beteiligte: Kreditinstitut Zweck: unterzeichnende Bank bzw. Sparkasse stellt klar, dass StB/WP/RA durch elektronische Übermittlung der Abschlussdaten haftungsrechtlich nicht schlechter gestellt wird als vor Einführung des DiFin (Abgabe in Papier) Wirkung: Kreditinstitut nimmt am DiFin teil Übersicht der am Verfahren teilnehmenden Banken und Sparkassen siehe www.digitaler-finanzbericht.de/participants 16.09.2019

Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE) Abgabe durch Unternehmen ggü. Kreditinstitut (einseitige Erklärung) Beteiligte: berichtendes Unternehmen ggü. Kreditinstitut Zweck: Unternehmen erklärt Teilnahme am DiFin-Prozess und Verbindlichkeit der digital eingereichten Abschlussdaten und autorisiert ggf. Kanzlei als Absender ggü. seiner Bank/ Sparkasse Wirkung: Der digitale Abschluss (auch ohne Unterschrift) wird mit dieser rechtlichen Konstruktion Papierabschluss gleichgestellt TVE wird vom Unternehmen einmalig vor Teilnahme am DiFin-Verfahren für jedes Kreditinstitut separat abgeben, Widerruf jederzeit möglich 16.09.2019

Teilnahmeerklärung – Vereinbarung zwischen Unternehmen (Mandant) und Kanzlei Beteiligte: Unternehmen (Mandant) und Kanzlei Zweck: Mandant beauftragt und bevollmächtigt Kanzlei (ggf. über entsprechende Teilnahmeerklärung) zur elektronischen Versendung von Jahresabschlüssen mit dem DiFin-Verfahren an Kreditinstitut, und Klärung der Haftungsfrage zwischen Mandant und StB/WP/RA Wirkung: Mandant ermächtigt Kanzlei in seinem Namen Auftragsdaten an das Kreditinstitut zu übersenden 16.09.2019