THW-Abrechnungsverordnung

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 Präsentation transkript:

THW-Abrechnungsverordnung 26.08.08 THW-Abrechnungsverordnung August 2016 Information für anfordernde Stellen THW Ortsverband Burg-Hochdonn www.thw.de

Abrechnungen von Hilfeleistungen des THW nach der neuen THW-AbrV Die THW-Abrechnungsverordnung (THW-AbrV) ist seit dem 1. Februar 2013 in Kraft. Die Verordnung führt zu keiner Veränderung des fachlichen Leistungsspektrums des THW. Hilfeleistungen des THW im Rahmen der Amtshilfe werden nicht teurer. www.thw.de

Veränderungen und Verbesserungen Flexiblere Kostenregelungen in Vereinbarungen möglich Ausschluss des THW-Erstattungsanspruchs bei Abtretung Gründe für einen teilweisen oder vollständigen Auslagen-und Kostenverzicht Abrechnung durch Bescheid www.thw.de

Veränderungen und Verbesserungen Flexiblere Kostenregelungen in Vereinbarungen möglich Grundsätzlich rechnet das THW nach den festen Sätzen des Auslagen- und Kostenkataloges (Anlage zur THW-AbrV) ab. In Vereinbarungen können aber abweichende Regelungen zur Auslagen- und Kostenerstattung getroffen und z.B. ein Festpreis vereinbart werden. www.thw.de

Veränderungen und Verbesserungen Ausschluss des THW-Erstattungsanspruchs bei Abtretung Das THW erhebt nach einer Hilfeleistung im Rahmen der Amtshilfe gegenüber der anfordernden Stelle, also Ihnen, keine Auslagen, soweit Sie Ihre Kostenerstattungsansprüche, die Sie gegenüber dem Begünstigten der Hilfeleistung haben, an das THW abtreten. www.thw.de

Veränderungen und Verbesserungen Gründe für einen teilweisen oder vollständigen Auslagen- und Kostenverzicht In folgenden Fällen ist ausnahmsweise ein teilweiser oder vollständiger Verzicht durch das THW möglich: Besonderes Ausbildungsinteresse Kein Erstattungsanspruch der zuständigen Stelle Kein durchsetzbarer Erstattungsanspruch der zuständigen Stelle Billigkeit und öffentliches Interesse www.thw.de

Veränderungen und Verbesserungen Abrechnung mit Bescheid Die THW-AbrV verpflichtet das THW dazu, auch gegenüber anfordernden Stellen, die typischerweise Behörden sind, grundsätzlich durch Bescheid abzurechnen. www.thw.de

Möglichkeit der Auslagen- und Kostenermittlung im Vorfeld der Hilfeleistung Bei planbaren Hilfeleistungen kann das THW im Vorfeld eine Auslagen- und Kostenermittlung durchführen. Die Auslagen- und Kostenermittlung ist kostenfrei und verpflichtet nicht dazu, das THW auch tatsächlich anzufordern. www.thw.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gerd Friedsam, Vizepräsident THW Ansprechpartner: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Regionalstelle Neumünster Niebüller Straße 34-36 24537 Neumünster Tel.: 04321 / 200 47-0 Fax: 04321 / 200 47-29 Mail: poststelle.rst_neumuenster@thw.de www.thw.de