Der Kleine Beutenkäfer Aethina tumida

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 Präsentation transkript:

Der Kleine Beutenkäfer Aethina tumida

Inhalte 1. Aktuelle Situation 2. Aussehen 3. Lebenszyklus 4. Schäden 5. Bekämpfung 6. Verhalten der Imkerinnen und Imker

1. Aktuelle Situation 61 Fälle nachvollziehbar Der Beschluss gilt bis zum 31. Mai 2015

CH Wanderungen Importe 2014/15 Info AFI Tagung vom 14. Oktober 2014 Region mit ca. 20’000 Völkern Davon wurden 1528 Völker verbrannt. Importe in die Schweiz werden und wurden auch 2015 gemacht. An 17 Orten wurde er eingeschleppt inkl. Italien An einem Ort konnte er definitiv zurückgedrängt werden. (in Portugal)

Strategie Je nach epidemiologischer Situation ist das Ziel der Bekämpfungsmassnamen und somit die Strategie unterschiedlich. Strategie 1 Strategie 2 Situation Befall epidemiologisch eng eingrenzbar (singuläres Ereignis) grossflächiger Befall (viele Betriebe betroffen) Beispiel Einschleppung des Kl. Beutenkäfers durch Import (Bienen/Hummeln, Imkereinebenprodukte, Imkereimaterial etc.) weite Verbreitung des Kleinen Beutenkäfers natürliche Einwanderung des Kl. Beutenkäfers (z.B. aus Italien) Ziel Ausbreitung des Kleinen Beutenkäfers verhindern Ausrottung Befallsdichte gering halten Schäden minimieren

Strategie Je nach epidemiologischer Situation ist das Ziel der Bekämpfungsmassnamen und somit die Strategie unterschiedlich. Strategie 2 Situation grossflächiger Befall (viele Betriebe betroffen) Beispiel weite Verbreitung des Kleinen Beutenkäfers natürliche Einwanderung des Kl. Beutenkäfers (z.B. aus Italien) Ziel Befallsdichte gering halten Schäden minimieren

2. Aussehen Kleiner Beutenkäfer Aethina tumida 5-7 mm 2.5-3.5 mm

Glanzkäfer Kleiner Beutenkäfer

drei Beinpaare 10-11 mm macht kein Gespinst wie Wachsmotte

Form und Fühler untypisch

1/3 Grösse der Bienen Genauer anschauen!

Antennenenden zu wenig breit oder zu lang

Flügel decken ganzen Hinterleib ab

3. Lebenszyklus

4. Schäden Eier Larven Larven fressen Brut, Honig und Pollen, Honig gärt 2/3 der Grösse von Bieneneiern Larven fressen Brut, Honig und Pollen, unter Umständen auch Waben

5. Bekämpfung Wenig bis keine Wirkung der organischen Säuren. Rückstände im Wachs und Gefahr der Re-sistenzbildung bei Einsatz von Coumaphos. In VOLLEN Beuten mit besetzten Waben fühlt er sich nicht wohl. An unsere Bedingungen angepasste Konzepte müssen noch entwickelt werden.

Massnahmen Verdachtsfall Meldepflicht (gemäss TSV Art. 61): Imker an Bieneninspektor Bieneninspektor an Kantonstierarzt Bieneninspektor schickt Proben zur weiteren Untersuchung an das Nationale Referenzlabor für Bienenseuchen Verdacht = Fund von Larven oder adulten Käfern, die den morphologischen Bestimmungsmerkmalen des Kleinen Beutenkäfers nahe- oder gleichkommen

Vernichten/entseuchen Der Bieneninspektor kann aufgrund der Situation vor Ort erlauben, dass Imker-Material statt vernichtet, alternativ durch tiefgefrieren entseucht wird. Voraussetzung: Kerntemperatur -12°C für mind. 24 Stunden Bienenvölker sind bei einem Befall in jedem Fall zwingend abzutöten. Diese Bedingungen benötigen ein Tiefgefrieren von ca. 40 Std. Preis: pro Tag 400.- Plus Chauffeur 145.- Std. Inklusive 300 km Strecke Möglichkeit 1 Teifgefrieren vor Ort Möglichkeit 2 Tierfgefrieren bei MURPF mit Abholung durch den Imker in Hägendorf SO Tierseuchen Verordnung  TSV - Art. 274d Seuchenfall 1 Bei Feststellung eines Befalls mit dem Kleinen Beutenkäfer ordnet der Kantonstierarzt an, dass: a. die Bienenvölker oder Hummelnester, das gebrauchte Imkereimaterial, der Wabenhonig und die Imkereinebenprodukte des verseuchten Betriebs nicht verstellt werden dürfen und die Bienenvölker oder Hummelnester nach den Anweisungen des Bieneninspektors unverzüglich vernichtet werden;   Meine Aussage bezüglich das Entseuchen mittels Tiefgefrieren der Imkermaterialien bezieht sich auf Art. 274d Absatz 1 Buchstabe b. b. das gebrauchte Imkereimaterial, der Wabenhonig, die Imkereinebenprodukte sowie weitere Gegenstände, die mit dem Kleinen Beutenkäfer in Berührung gekommen sein könnten, nach den Anweisungen des Bieneninspektors unverzüglich vernichtet oder gereinigt und entseucht werden; Eine Sanierung mittels Kunstschwarm ist nicht möglich, da sich der Kleine Beutenkäfer unter den Bienen verstecken kann und somit mit den Bienen in die neue Behausung abgewischt werden kann. Er überwintert auch in der Wintertraube wo er von den Bienen gewärmt wird. Aus diesem Grund werden die Bienen eines befallenen Standes abgetötet. TW Kapitel IV. Absatz 16

6. Verhalten der Imkerinnen/Imker Bei Verdacht auf Kleinen Beutenkäfer sofort Inspektor informieren Kein Kauf von Völkern, die aus einem Import stammen könnten! Völker, die aus einem Import stammen können, besonders aufmerksam beobachten. (Diagnosefalle nach Schäfer)

Diagnosefalle nach Schäfer Bestimmungshilfe Ausschlagbeutel Fangquote: Friedrich-Loeffler-Institut Marc Schäfer Die Fangquote: Informationen des FLI | Stand 18.06.2014 Seite 3 der transparenten Streifen lag bei 28,3 % und war statistisch nicht verschieden von der Fangquote der schwarzen Streifen, welche bei 29,9 % lag.

Schäferfallen-Anwendung Kontrolle alle 14 Tage Nach 48 Std. ausklopfen sofort verschliessen 10 Std. bei –12°C gefrieren

Schäferfallen: Anwendung Grob bestimmen – bei Verdacht Bieneninspektor rufen ! Tote Käfer/ Larven in Zipbeutel füllen Ausschlag- beutel wieder- verwenden Bienen- Inspektor sendet an Referenzlabor

Fazit: Der Kleine Beutenkäfer ist in Süditalien. Es ist nicht auszuschliessen, dass er bereits in der Schweiz ist. Er ist 1/3 so gross wie die Bienen, hat breite Antennen-enden und Deckflügel, die den Hinterleib nur un-vollständig abdecken. Auf Bienenimporte ist unbedingt zu verzichten. Aus Importen stammende Völker sollen mit Schäferfallen getestet werden. Der Befall ist anzeigepflichtig. Ein frühes Erkennen ist unabdingbar, wenn ein Festsetzen des Parasiten in der Schweiz verhindert werden soll. Imkermaterial kann mittels Tieffrieren entseucht werden.

Bienen verdienen aufmerksame Imkerinnen und Imker