Ehrenamtliches & soziales Engagement ---Versicherungsrechtliche Fragen

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 Präsentation transkript:

Ehrenamtliches & soziales Engagement ---Versicherungsrechtliche Fragen Rechtliche Grundlagen & Haftungsfragen Rechtsanwalt Dr. Ronny Raith FA für Strafrecht Kirchberg

Grundlagen Unterscheidung private Absicherung  öffentliche Absicherung: Private Lebens-, Unfall, Haftpflicht- oder Kasko-Versicherung Absicherung bei ehrenamtlichem Engagement

Grundlagen der öffentlichen Absicherung Versicherungsträger ist der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) bzw. die Bayerische Landesunfallkasse als gesetzliche Unfallversicherung nach SGB VII.

Grundlagen der öffentlichen Absicherung Aufgabe des GUVV sind: Prävention (Unfallvermeidung) Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation Gewährung von Entschädigungen, wenn schwerwiegende Unfallfolgen oder Erkrankungen verbleiben

Grundlagen der öffentlichen Absicherung Finanzierung & Beiträge Im Gegensatz zu den anderen Bereichen der Sozialversicherung, in denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge teilen, werden die Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich durch die Unternehmer getragen. Unternehmen des Bayer. GUVV sind die Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke und selbständige Unternehmen mit kommunaler Beteiligung.

Grundlagen der öffentlichen Absicherung - Versicherte In der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine Person nicht ständig, sondern nur bei bestimmten Tätigkeiten versichert. So besteht für Arbeitnehmer Unfallver-sicherungsschutz nur für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. In ihrer Freizeit sind Arbeitnehmer nicht gesetzlich unfallversichert!

Grundlagen der öffentlichen Absicherung - Versicherte Beim Verband und bei der Unfallkasse sind alle Beschäftigten der bayerischen Kommunen (außer München) und des Freistaates Bayern versichert (für Beamte sehen die Beamtengesetze eine eigene Unfallfürsorge vor). Daneben sind alle bayerischen Schüler und Studierenden versichert sowie zahlreiche Personen, die sich für die Allgemeinheit in besonderer Weise einsetzen.

Grundlagen der öffentlichen Absicherung - Versicherte Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studierende Ehrenamtlich Tätige (kommunale Mandantsträger, Elternbeiräte, Beauftragte) Haushaltshilfen Private Pflegepersonen Sonstige Versicherte: Blut- und Organspender; Personen, die in Unglücksfällen Hilfe leisten (Freiwillige Feuerwehr, BRK, THW, etc.)

Grundlagen der öffentlichen Absicherung - Versicherte Ehrenamtlich Tätige: arbeiten im Interesser der Allgemeinheit für den Freistaat Bayern oder eine Gemeinde bzw. einen Gemeindeverband ehrenamtlich und sind unentgeltlich (Ausnahme: Aufwandsent- schädigungen) und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses tätig.

Grundlagen der öffentlichen Absicherung – Versicherte Versicherte Tätigkeit: Ehrenamtlich Tätige sind versichert bei der Tätigkeit selbst sowie auf den Wegen dorthin und zurück. Kein Versicherungsschutz bei rein privaten Tätigkeiten, wie z.B. Unterbrechung der Wege zu den Sitzungen; Unterbrechung der Wege zurück nach Hause (z.B. Wirtshaus, Einkaufen); Umwegen aus rein privaten Gründen; Tätigkeit für eine Partei.

Grundlagen der öffentlichen Absicherung - Leistungen Bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten hat der Versicherte Anspruch auf Sach- und Geldleistungen. Es besteht grds. kein Anspruch auf Ersatz für rein materielle Schäden! Hier ist der Versicherte auf private Versicherungen oder Schadenersatz verwiesen!

Grundlagen der öffentlichen Absicherung - Leistungen Im Rahmen der Sach- und Geldleistungen besteht Anspruch auf die bestmögliche medizinische Betreuung sowie berufliche und soziale Wiedereingliederung. Es gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Rente!

Grundlagen der öffentlichen Absicherung - Leistungen Medizinische Rehabilitation Ambulante ärztliche/zahnärztliche und stationäre Behandlung Arznei- und Verbandmittel Heilmittel Hilfsmittel Häusliche Krankenpflege Festbeträge sind vorgegeben – Mehrkosten sind selbst zu tragen!

Grundlagen der öffentlichen Absicherung - Leistungen Teilhabe am Arbeitsleben Kann ein Versicherter nach dem Versicherungsfall seine bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr oder nur noch unter der Gefahr einer wesentlichen Verschlimmerung ausüben, hat er Anspruch auf Leistungen am Arbeitsleben. Ziel ist die dauerhafte berufliche Eingliederung des Versicherten nach Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung der Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit.

Grundlagen der öffentlichen Absicherung - Leistungen - Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes - Berufsvorbereitung - berufliche Anpassung und Weiterbildung - berufliche Ausbildung - Leistungen an Arbeitgeber - Kraftfahrzeughilfe - schulvorbereitende und schulfördernde Maßnahmen Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen Es darf zu keinem wirtschaftlichen oder sozialen Abstieg des Betroffenen kommen! Teilhabe am Arbeitsleben

Grundlagen der öffentlichen Absicherung - Leistungen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Es werden Leistungen erbracht, die den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder sichern der sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen. Ziel ist es, den Versicherten zu motivieren, seine veränderte Lebenssituation zu akzeptieren und sich unter neuen Gegebenheiten eine neue soziale Kompetenz aufzubauen.

Grundlagen der öffentlichen Absicherung - Leistungen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Rehabilitationssport  - Funktionstraining  - sonstige Leistungen zur Erreichung und zur Sicherstellung des Erfolges der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe  - Kraftfahrzeughilfe  - Wohnungshilfe

Grundlagen der öffentlichen Absicherung - Leistungen Geldleistungen Verletztengeld (Ersatz von Einkommensausfall; Sicherstellung des Lebensunterhalts des Versicherten und seiner Familie) Übergangsgeld (Ausgleich von Verdienstausfall oder Sicherstellung der wirtschaftlichen Situation während Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) Pflegegeld (Sicherstellung der gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens; alternativ Heimpflege oder Anstellung einer Pflegefachkraft)

Grundlagen der öffentlichen Absicherung - Leistungen Geldleistungen Unfallrente (wenn Erwerbsfähigkeit infolge des Unfalls länger als 26 Wochen gemindert ist und wenn MdE mindestens 20% beträgt; Rente schließt sich an Verletztengeld an). Hinterbliebenleistungen: Sterbegeld und Überführungskosten Rente an Hinterbliebene Hinterbliebenenbeihilfe (40% des Jahresverdienstes soweit kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente)

Grundlagen der öffentlichen Absicherung - Leistungen Geldleistungen Abfindungen (bei nur vorübergehendem Rentenanspruch nach Abschluss der Heilbehandlung; auf Antrag kann auch Rente für unbestimmte Leistung abgefunden werden). Anpassung von Geldleistungen (jährlich entsprechend der allgemeinen Lohn- und Einkommensentwicklung) Auslandszahlungen (Zahlungen erfolgen auch im Ausland) Mehrleistungen (Leistungen unabhängig vom eigenen Einkommen, um das ehrenamtliche Engagement zu würdigen).

Grundlagen der öffentlichen Absicherung - Versicherungsfall Der Versicherungsfall tritt ein: Arbeitgegeber/Gemeinde muss Unfallmeldung erstatten, wenn Versicherter bei dem Unfall getötet oder so verletzt worden ist, dass voraussichtlich 3 Tage Arbeitsunfähigkeit besteht  nicht nur Arbeitsunfälle, sondern alle Unfälle, die im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen können (z.B. Wegeunfall)

Grundlagen der öffentlichen Absicherung - Versicherungsfall Angabe der Krankenkasse Schilderung des Unfallhergangs unter Angabe aller Gründe, die zum Unfall geführt haben ( dient auch der Prävention) Unfallanzeige ist über Arbeitgeber/ Gemeinde einzureichen

Grundlagen der öffentlichen Absicherung Weitergehende Informationen: www.guvv-bayern.de Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Ungererstraße 71 80805 München Postanschrift: 80791 München Tel.: (0 89) 3 60 93-0 Fax: (0 89) 3 60 93-135

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