Wie managt man Legal Compliance? Was gibt es Neues?

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 Präsentation transkript:

Wie managt man Legal Compliance? Was gibt es Neues? EMAS Erfahrungsaustausch Name Harald Ketzer, Lloyd´s Register 03.04.2019 Mit der rechten Maustaste klicken, „Hintergrund formatieren“ auswählen und die Grafikfüllung ändern, Datei

Herausforderungen der 4. industriellen Revolution meistern Leistung steigern und Betriebs-kosten senken Resilienz und die globale Lieferkette Immer komplexer werdender globaler Waren- und Dienstleistungs-handel Wirt-schaftliche Instabilität Umwelt-gerechte Unternehmens-führung und Erfüllung gesetzlicher Auflagen Globale Herausfor-derungen Klimawandel Lebens- und Arbeitsumstände verändern Arbeits- welt Ressourcen- knappheit Bevölkerungs-wachstum, Urbanisierung und Wohlstand Technologie und die digitale Wirtschaft Bahn-brechende Technologien, Big Data und Internet der Dinge nutzen Lloyd's Register

Ziele des Umweltmanagementsystems Verbesserung der Umweltleistung Vermeidung von Umweltbelastungen Einhaltung umweltrelevanter Rechtsvorschriften Kommunikation über Umweltleistung und Legal Compliance in der Umwelterklärung Lloyd's Register

Rückblick- Eckpunkte Späte 1990er Tendenz in der EU zur -> Deregulierung GeWO seit 1988 §82b -> Erstmalige Prüfpflicht 31.12.1993 EMAS I Verordnung 13.07.1993 UMG 2001: §27 Entfall der Verpflichtung zur Eigenüberwachung gem. §82b GeWO § 82b GeWO 1.1.2015 Erweiterung um die Bestimmungen die im Rahmen der Verfahrenskonzentration angewandt wurden, z.B. wasser- oder forstrechtliche Bestimmungen. -> Die Änderung er GeWO 2015 hebt das UMG §27 auf, es entsteht wieder die Pflicht des Betreibers zur Erstellung einer Prüfbescheinigung nach §82b GeWO. Änderung der GeWO vom 29.12.2018: §82b entfällt explizit für EMAS BetriebeGeWO Lloyd's Register

Legal Compliance - Anforderung EMAS 2017/1505 Anh. I/3: die Organisation muss zusätzlich zur Erstellung eines Verzeichnisses der geltenden rechtlichen Verpflichtungen auch angeben, wie der Nachweis dafür erbracht werden kann, dass sie die einzelnen rechtlichen Verpflichtungen im Umweltbereich einhält. Anh. II/A.6.1.3: die Organisation muss die mit ihren Umweltaspekten zusammenhängenden bindenden Verpflichtungen bestimmen und auf sie zugreifen können; bestimmen, wie diese bindenden Verpflichtungen auf die Organisation anwendbar sind; diesen bindenden Verpflichtungen bei Aufbau, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und fortlaufender Verbesserung ihres Umweltmanagement-systems Rechnung tragen. Die Organisation muss dokumentierte Information ihrer bindenden Verpflichtungen aufrechterhalten Lloyd's Register

Umweltbetriebsprüfung - Anforderung EMAS 2017/1505 Anhang II B4 Einhaltung von Rechtsvorschriften nach EMAS registrierte Organisationen oder Organisationen, die sich nach EMAS registrieren möchten, müssen nachweisen, dass sie alle nachstehend genannten Bedingungen erfüllt haben: 1) Sie haben alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen im Umweltbereich ermittelt und kennen deren Auswirkungen auf ihre Organisation; 2) sie sorgen für die Einhaltung der Umweltvorschriften, einschließlich Genehmigungen und zulässiger Grenzwerte in Genehmigungen, und legen die entsprechenden Nachweise vor; 3) sie verfügen über Verfahren, die es ihnen ermöglichen, die Einhaltung der Umweltvorschriften dauerhaft sicherzustellen. Lloyd's Register

Bewertung der Einhaltung der Verpflichtungen - Anforderung EMAS 2017/1505 Anhang II A.9.1.2 Die Organisation muss die zur Bewertung der Erfüllung ihrer bindenden Verpflichtungen notwendigen Prozesse aufbauen, verwirklichen und aufrechterhalten. Die Organisation muss: a) bestimmen, wie häufig die Einhaltung der Verpflichtungen bewertet wird; b) die Einhaltung ihrer Verpflichtungen bewerten und Maßnahmen ergreifen, falls notwendig; c) Kenntnisse und Verständnis ihres Status hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen aufrechterhalten. Die Organisation muss dokumentierte Informationen als Nachweis der Ergebnisse der Bewertung der Einhaltung der Verpflichtungen aufbewahren. Lloyd's Register

EMAS VERORDNUNG (EU) 2018/2026 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2018 Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009, Umweltberichtserstattung: g) Verweis auf die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen, die die Organisation berücksichtigen muss, um die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen im Umweltbereich zu gewährleisten, und eine Bestätigung der Einhaltung der Rechtsvorschriften; Lloyd's Register

EMAS – GeWO §82b EMAS prüft vollumfänglich alle 3 Jahre im Rahmen des Betriebsprüfungszyklus den konsensgemäßen Betrieb. EMAS fordert ein Verfahren zur dauerhaften Einhaltung der Rechtsvorschriften -> Rechtssicher Organisation. §82 b fordert die Prüfung der Genehmigungsbescheide, der sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften, den gemäß §356b anzuwendenden Vorschriften. Diese (Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid) sind nicht zwingend alle durch EMAS abgedeckt, wodurch sich ein Risiko bei nicht vollumfänglicher Prüfung ergeben kann. Beispielsweise können das Arbeitsrechtliche Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid sein. Lloyd's Register

Kontaktdaten Harald Ketzer, Lloyd’s Register Umweltgutachter und Sales Manager DACH Region, Business Assurance T +43 ( 0 ) 1 581 18 74 M +43 (0) 664 45 46 016 E Harald.Ketzer@lr.org Lloyd´s Register EMEA Niederlassung Wien Opernring 1/R/741-744, 1010 Wien www.LRQA.at Lloyd's Register