Kinder mit Migrations- fluchtbiografie

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 Präsentation transkript:

Kinder mit Migrations- fluchtbiografie Kinderschutz Kinder mit Migrations- fluchtbiografie

Wieso? Den neu nach Deutschland gekommenen Menschen längerfristigen Schutz und Sicherheit zu gewähren sowie ihre soziale und strukturelle Integration zu fördern, ist eine zentrale Aufgabe der Sozialen Arbeit‘. (Hannah von Grönheim, 2017).

kindeswohl Der Begriff ‚Kindeswohl‘ soll als zentraler Begriff sowohl in den Kinderrechtskonvention als auch im bundesdeutschen Kinder- und Jugendhilferecht detailliert ausgestaltet werden. Allerdings ist das Kindeswohl sowohl aus rechtlicher als auch aus ethischer Perspektive schwer zu fassen, da es sich um einen sogenannten „unbestimmten Rechtsbegriff“ (vgl. H. Thiele, S.119,2017) handelt. Damit ergibt sich die Forderung an die Praxis, den Begriff hier mit Inhalt zu füllen. (vgl. ebd.).

kindeswohl Dies stellt die Praxis vor eine enorme Herausforderung, steht doch das Kindeswohl aus Erwachsenensicht oftmals im Widerspruch zu dem Kinderwillen. Im Konfliktfall muss somit abgewogen werden, denn der Kinderwillen sollte in jedem Fall berücksichtigt werden (vgl. H. Thiele, S.220,2017).

kinderrechte Eine kindergerechte Unterbringung für alle Minderjährigen Geflüchteten: Minderjährige Geflüchtete, die über Jahren in Gemeinschaftsunterkünften (GU) oder in solchen Einrichtungen  untergebracht werden, leiden unter körperlichen und psychischen Problemen. Das trifft die Kinder besonderes hart und wiederspricht dem Recht auf Gesundheitsvorsorge (Artikel 24 der Kinderrechtskonventionen( KRK)), dem Recht auf soziale Sicherheit (Artikel 26 KRK), dem Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung (Artikel 27 KRK). Außerdem kann in GU der Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung (Artikel 19 KRK) und der Schutz vor sexuellem Missbrauch (Artikel 34 KRK) kaum gewährleistet werden.

kinderrechte Familienleben, Familienzusammenführungen ermöglichen „Ein weiterer eklatanter Widerspruch bundesdeutschen Rechts in Zusammenhang mit der Kinderrechtskonvention findet sich auch in der Aussetzung von Familienzusammenführungen bei subsidiär geschützten Personen durch das Asylpaket II. Vornehmlich die Artikel 9 und 10 werden hier verletzt, insofern die Wiedervereinigung einer Familie verhindert bzw. eine Situation aufrechterhalten wird, in der ein Kind gegen seinen Willen von der Familie getrennt ist. Der rechte Diskurs von den „Ankerkindern“ wird so aufgegriffen und manifestiert sich in einer dem Kindeswohl massiv widersprechenden Rechtsnorm.“

kinderrechte Etablierung eines Schwerpunktteams interkulturelle Pädiatrie Die vorgesehene Minimalmedizin stellt einen Eingriff in das „Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit (Artikel 24 KRK) dar. „Einem Zugang zu therapeutischen Leistungen steht in der Regel neben dem Asylbewerberleistungsgesetz auch die strukturelle Knappheit passender Angebote im Wege, lange Wartelisten und mangelnde inhaltliche und/ oder sprachliche Qualifikation verfügbarer TherapeutInnen wirken weiterhin erschwerend.“  

kinderrechtskonvention Kinderpolitisches Programm des Deutschen Kinderschutzbundes | 25 → Die UN ­Kinderrechtskonvention muss in der deutschen Gesetzgebung uneingeschränkt umgesetzt werden. → Alle Kinder in Deutschland müssen Leistungen gemäß dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sowie in der Gesundheitsversorgung erhalten. → Für die Handlungsfähigkeit im Aufenthalts­ und Asylrecht muss für Kinder die Altersgrenze der UN­ Kinderrechtskonvention (18 Jahre) gelten. → Die Residenzpflicht muss abgeschafft werden. → Unbegleiteten Flüchtlingskindern müssen qualifizierte Vormundschaft und Rechtsbeistände zur Seite gestellt werden. → Familienzusammenführung muss ermöglicht werden.