Freigemeinnützigkeit im Wettbewerb

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Auf dem Weg durch den Antragsdschungel zur erfolgreichen EU – Förderung Die Strukturfonds und andere Förderprogramme der Europäischen Union für innovative.
Advertisements

Diskriminierung bei Gütern und Dienstleistungen, Erfolge und offene Fragen Dr. Niraj Nathwani, EU Grundrechteagentur (FRA)
Regionalpolitik 1. EVTZ-Konferenz Die Reform der EVTZ-Verordnung 5. Juni Frankfurt (Oder) Anlass und Ziele der Reform der EVTZ-VO Dirk Peters Europäische.
Modul 12 Europa für die Jugend. Das Portal der Europäischen Union Die EU im Internet: Inhalte Aktuelle Schlagzeilen Daten und Fakten.
Übertragung öffentlicher Planungs- und Bauaufgaben auf Private lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M.
Verein zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bei uns sind Ihre Kinder in guten Händen Vereinsgründung 24.Nov
Grundzüge des Beihilfenrechts 1. Staatliche Beihilfen 2 Der Wettbewerb kann auch dadurch gestört werden, wenn die öffentliche Hand durch verschiedenste.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Überblick über die Vereinsbesteuerung.
5. Ingenieurtag des VDEI 20 Jahre Bahnreform in Deutschland – Quo vadis? 17. Oktober 2014 Dr. Thomas KAUFMANN Bahnreform in Europa aus der.
Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Hessen Mitinitiatoren/Kooperationspartner Fotos: berufundfamilie gGmbH Beruf und Pflege.
Rahmen- und Umsetzungskonzept des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Familienbildung 1. Teil Stand:
Übersicht der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und nach § 4 Absatz 1 EStG Bilanzierung Edgar Oberländer.
Österreichische Sektion Projekt “Soziales Engagement” 1.
Der PARITÄTISCHE Gesamtverband e.V., Andrea Pawils, Referentin Altenhilfe und Pflege, AK Selbsthilfe 08. April 2008 Gesetz zur.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: Januar 2015 Ertragssteuerliche Behandlung der Einnahmen.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: Februar 2013 Überblick über die Vereinsbesteuerung.
cep | Centrum für Europäische Politik
2. Staat und Tourismus (Tourismuspolitik)
Family Firm Philanthropy Neue Studie in Zusammenarbeit mit Ernst & Young Dr. Melanie Richards CFB-HSG, Universität St.Gallen November 2016.
Geodaten-Infrastruktur
Projektvorstellung Entwicklung einer Bildungs- und Präventionskette Altendorf/Schule an der Markscheide.
Politische Bildung in der Bundeswehr 2017
Buchführungspflicht nach Steuerrecht nach Handelsrecht § 238 HGB
§ 17 Ausnahmen vom Kartellverbot
Modul 4 – Recht und Regeln finanzielle Regelungen
Die Wegzugsbesteuerung gemäß Art 5 Anti-BEPS-RL
Verordnung (EU) Nr. 606/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen.
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Vorläufige Bescheinigung Freistellungsbescheid
2. Teil: Europäisches Wettbewerbsrecht
Anteil Industrieproduktion (in % des BIP)
Checkpoint Erasmus+ JUGEND IN AKTION
GENDER MAINSTREAMING Die 4-R-Methode
Mustersammlungen Edgar Oberländer – Mitglieds des Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand:
Legende: Sehr geehrte Damen und Herren,
Staatsziel Sportförderung
Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt Fachtagung „Berufswegeplanung“ Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. Hannover
Forschungsbudgets der Branche erreichen Rekordwert Externe und interne Aufwendungen in Milliarden Euro; 2017 und 2018: Schätzung/Prognose 2017 sind die.
Entwicklung der Chemieproduktion in Deutschland Index 2015=100, Halbjahre, saisonbereinigt, Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent Die Produktion.
Durchführung Kassenprüfung
Buchführungspflicht nach Steuerrecht nach Handelsrecht § 238 HGB
„Öffentliche Mobilität“
Leitaktion 1 Rückblick auf die Programmumsetzung ( ) 2016
Crowdfunding in Österreich – Herbst 2018
Stiftungen und Unternehmensnachfolge Steuerliche Aspekt der gründung
B Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV
2. Teil: Europäisches Wettbewerbsrecht
Bauleitplanung - Geräuschkontingentierung
Außenbereichssatzungen
Übersicht der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und nach § 4 Absatz 1 EStG Bilanzierung Edgar Oberländer.
Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG
LV Pluralismus, politische Beteiligung insbesondere Parteien
Gemeinnütziger e.V. Respektvoll Miteinander
Betriebliche Weiterbildung in Deutschland
Prof. Dr. Jörg Philipp Terhechte, MCIArb
Kurse in gemeinnützigen Sportvereine
Wir helfen Kriminalitätsopfern
09. Corporate Social Responsibility
Ertragssteuerliche Behandlung der Einnahmen bei Sportveranstaltungen
Satzungsanforderungen durch das Gemeinnützigkeitsrecht
Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem nichtsteuerbegünstigten Verein Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und.
Überblick über die Vereinsbesteuerung
Förderung der Gleichstellung von LGBTI in derEuropäischen Union
Förderung der Gleichstellung von LGBTI in derEuropäischen Union
Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG
Vereinsgemeinschaften
Perspektiven der Unternehmensmitbestimmung in Europa
DER EU-RECHTLICHE RAHMEN FÜR DIE BETEILIGUNG DER ARBEITNEHMER
RA Dr. Ingmar Etzersdorfer
 Präsentation transkript:

Freigemeinnützigkeit im Wettbewerb Werner Hesse Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband -Gesamtverband e. V. Freigemeinnützigkeit im Wettbewerb Berlin, 9. März 2006 Copyright 2006 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.; alle Rechte vorbehalten

Gemeinnützigkeit Rechtliche Anmerkungen Vorteil / Nachteil Deutschland Europa Copyright 2006 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.; alle Rechte vorbehalten

Abgabenordnung 1977 Koalitionsvereinbarung vom 11. Nov. 2005: Reform des Gemeinnützigkeitsrechts Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements Copyright 2006 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.; alle Rechte vorbehalten

Abgabenordnung 1977 Reform des Gemeinnützigkeitsrechts Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements Kollateralschäden vermeiden § 67 AO ohne Wettbewerbsklausel des § 65 AO BFH am 15. Okt. 1997 zu Dialysezentrum Copyright 2006 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.; alle Rechte vorbehalten

Europa Mitteilung der Kommission über die Förderung der Rolle gemeinnütziger Vereine und Stiftungen in Europa vom 17. Sept. 1997 Alle EU-Staaten (15) gewähren Vereinen, deren Vereinszweck als dem Gemeinwohl dienend betrachtet wird eine gewisse Entlastung von der direkten Besteuerung. Alle EU-Staaten (15) gewähren ein gewisses Maß an Steuervergünstigungen für Spenden an Vereine und Stiftungen. Nach der 6. MWSt-Richtlinie sind die EU-Staaten verpflichtet, bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer zu befreien. Copyright 2006 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.; alle Rechte vorbehalten

Europa Observatorium für die Entwicklung der sozialen Dienste in Europa - Januar 2006 Regelungen zur Gemeinnützigkeit in Deutschland und anderen europäischen Staaten im Verhältnis zum rechtlichen und politischen Rahmen der Europäischen Union Gutachten von Dr. Stephan Schauhoff und Dr. Marcus Helios Copyright 2006 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.; alle Rechte vorbehalten

Europa Gutachten Observatorium Anerkennung von Gemeinnützigkeit in allen Staaten Steuerbefreiungen/-vergünstigungen für Gemeinnützige Probleme grenzüberschreitender Aktivitäten Probleme der Kapitalbeschaffung (Ausschüttungsverbot) Zweckbetriebe zulässig Copyright 2006 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.; alle Rechte vorbehalten

Europa Steuerbefreiung verbotene Beihilfe? Unternehmen Begünstigung Staatliche Mittel Wettbewerbsbeeinträchtigung Selektivität oder systeminterne Rechtfertigung Copyright 2006 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.; alle Rechte vorbehalten

Europa Steuerbefreiung verbotene Beihilfe? Entwurf einer Freistellungsverordnung Beihilfen unter 30 Mio EURO/a Beihilfen an Krankenhäuser Copyright 2006 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.; alle Rechte vorbehalten

Europa EuGH vom 10. Januar 2006 (Bankenstiftungen) Italien: 50% Ermäßigung der Körperschaftsteuer für gemeinnützige Träger Privatisierung öffentlicher Banken als gemeinnützige Stiftungen (Finanzierung von Fürsorgeleistungen) bei Auslagerung des Bankgeschäfts in Tochtergesellschaften Sind die Bankstiftungen unternehmerisch oder vermögensverwaltend tätig? Copyright 2006 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.; alle Rechte vorbehalten

Europa BFH vom 14. Juli 2004 Italienische gemeinnützige Stiftung mit Erträgen aus Vermögensverwaltung in Deutschland Keine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, da keine inländische Körperschaft Frage an den EuGH: Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit? Copyright 2006 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.; alle Rechte vorbehalten

Ausblick Gemeinnützigkeitsrecht ist und bleibt im Fokus des Wettbewerbsrechts Copyright 2006 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.; alle Rechte vorbehalten