Die verlockende Falle unfairer Vertragsbedingungen

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 Präsentation transkript:

Die verlockende Falle unfairer Vertragsbedingungen ARCHIMEDES Die verlockende Falle unfairer Vertragsbedingungen Beispiele – Ursachen – Lösungsmöglichkeiten Dipl.-Ing. Peter Fischer Wien, 28.02.2019 10. Techniker / Juristen Dialog 2019

Einleitungsthese Der Bauvertrag definiert, wie das fertige Bauwerk beschaffen sein muss, und wie hoch das dafür zu entrichtende Entgelt sein wird. Die Errichtung eines Bauwerkes erfordert umfangreiche Mitwirkung und kurzfristige Entscheidungen des Werkbestellers. Ein guter Bauvertrag regelt daher auch, wie die Vertragspartner und ihre zahlreichen Gehilfen auf der Baustelle zusammenwirken müssen. Die gedeihliche Kooperation aller Projektbeteiligten ist die entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Projektabwicklung. 40 Jahre Berufserfahrung, ca. je die Hälfte AN und AG

Einleitungsthese Besonderheiten von Bauverträgen AG GU ÖBA GP Statik SUB 1 Elektr. HKLS F.-Pl. 1 SUB 2 SUB E1 SUB H1 F.-Pl. 2 blaue Pfeile: Zusammenarbeit ohne vertragliche Beziehungen Für termingerechte + mangelfreie Abwicklung muss alles funktionieren SUB 3 SUB E1 SUB H2 F.-Pl. 3

Beispiel 1: Baugrundrisiko Vertragliche Regelung zum Thema Baugrundrisiko: Es liegen Bodenaufschlüsse in Form von Probe- bohrungen vor. Die Bohrkerne können von den Bietern besichtigt werden. Das darauf aufbauende Baugrund- gutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG haftet für die Richtigkeit der Bohrkerne, aber nicht für die Interpretation im Baugrundgutachten. Dies gilt insbesondere für den Bereich zwischen den Probebohrungen. Es steht dem Bieter frei, auf eigene Kosten weitere Bodenaufschlüsse zu veranlassen. Alle Bsp. sind real!!!!

Beispiel 2: Umsetzung Bescheidauflagen Ausschreibungserstellung: der Planer ist sich nicht sicher, ob in seinem Ausschreibungsprojekt alle Bescheid-auflagen richtig und vollständig umgesetzt sind, da er den Bescheid erst kurz vor der Ausschreibung erhalten hat. Der Planer schlägt vor, die Reihenfolge der Vertrags-bestandteile so zu modifizieren, dass bei Widersprüchen der Bescheid vor dem Leistungsverzeichnis und vor den Plänen gilt. Auf Anfrage erklärt der Planer, dadurch das „Risiko“ der Umsetzung der Bescheidauflagen auf den AN überbinden zu wollen.

Beispiel 3: „schlampige“ Planung Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass die Ausschreibungsunterlagen nicht allen gültigen Richtlinien entsprechen. Der Bieter hat alle Richtlinien zu prüfen und im Auftragsfall zu erfüllen. Der Bieter hat dem Angebot eine detaillierte Auflistung der erforderlichen Änderungen und der daraus resultierenden Kosten beizulegen. Weiters hat der Bieter den daraus ableitbaren, maximalen Kostenänderungsrahmen der Herstellkosten mit der Angebotsabgabe gedeckelt zu garantieren.

Beispiel 4: Erkennen von Zusatzleistungen Dem Vertragsabschluss liegen Ausschreibungspläne zu Grunde. Zur Baudurchführung werden Ausführungspläne übergeben, die von den Ausschreibungsplänen abweichen können. Der Auftragnehmer hat zu prüfen, ob ein übergebener Ausführungsplan dem vertraglichen Bau-Soll entspricht. Nur dann ist er gültig und nur dann darf danach gebaut werden. Knappe Bauzeit, kurzer Planvorlauf, hohe Pönale

Ursachen Spannungsfeld Budgetsicherheit Kosten Wettbewerb Mir bekannte Literatur über Bauverträge behandelt dieses Thema nicht! Kunst: Spannungsfeld bewältigen, ohne unfair zu werden Kosten Wettbewerb

Ursachen Legitimes Ziel: Budgetsicherheit Verlockung des „Rundum-Sorglos-Paketes“ kann funktionieren Insolvenzgefahr für AN, wenn Risiko schlagend wird Hält die Risikoübertragung im Streitfall vor Gericht? Achtung: Budgetsicherheit gibt es nicht zum Nulltarif. Risikoübertragung kostet Geld: „Versicherungsprämie“ Besser hohe Planungsqualität professionelles Projektmanagement

Ursachen Legitimes Ziel: günstige (Abwicklungs-)Kosten Verlockender Gedanke: die Kosten trägt ein anderer lange Liste, was alles „einzurechnen“ ist möglichst viel als Nebenleistung definieren Vollständigkeits- und Funktionsrisiko beim AN Besser nahe an der ÖNORM bleiben schlanker Vertrag, Lesbarkeit beachten „große“ und „kleine“ Verträge getrennt betrachten Transaktionskosten bei Bauverträgen sind unproduktive Kosten, die bei der Vertragsabwicklung entstehen. Sie umfassen Anbahnung, Information, Vertragsabschluss, Abwicklung, Änderungen und Kontrolle des Bauvertrages.  

Ursachen Legitimes Ziel: genügend Wettbewerb Verlockende Erwartung: die Bieter akzeptieren alles der AG und seine Vertreter haben willkürliche Rechte je umfangreicher die Bestimmungen, desto besser Besser keine Willkürbestimmungen (korruptionsfördernd!) keine Bestimmungen, die so nahe an der Sittenwidrigkeit sind, dass sie keiner exekutieren will und im Einzelfall mühsam (Gutachten) begründet wird, warum man sich nicht daran hält Ergebnis hängt von der Marktlage ab: vor allem in einer Hochkonjunkturphase wichtig, um möglichst viele Angebote zu erhalten

Ursachen Unklarheit über die strategische Ausrichtung des Bauvertrages – weitere Spannungsfelder: • Preis oder Qualität? • Kriegserklärung oder Kooperation? • Vertrauen oder Misstrauen? • belehrend oder offen für gute Ideen? • ARGEN: ja oder nein? Wie groß? (in)homogen? • Subanteil groß oder klein? • wie erfolgt die Q-Sicherung? • schlanke Abwicklung oder lückenlose Dokumentation? Qualität kann man nicht erprüfen, Qualität muss man bauen!!!

Exkurs Fairness und Sphärentheorie Beispiel ÖNorm B 2110 Beispiel ÖNorm B 2118 Beispiel VOB/B

Fairness und Ausgewogenheit (1) Unausgewogen, aber fair Aufteilung des Risikos von der ÖNorm deutlich abweichend, aber transparent und kalkulierbar  Vertrag wird dadurch unausgewogen aber noch nicht unfair

Fairness und Ausgewogenheit (2) Unfair: Verantwortung eines Vertragspartners wird in den vertraglichen Bereich des anderen verschoben

Lösungsmöglichkeiten Folgende Grundprinzipien sind zu akzeptieren und bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen: Einhaltung des Grundsatzes der Fairness Vermeidung falscher Anreize (Moral Hazard) Besinnung auf die Aufgaben der Projektbeteiligten vor allem auf „nicht delegierbare Bauherren-Aufgaben“ Stehen zur eigenen Verantwortung Umfang des zukünftigen Vertrages dem Projekt und den Marktteilnehmern angemessen Bsp. Moral Hazard AN soll für Planungsfehler haften - keine BZV bei Verzug, der dem AG zuzuordnen ist

Lösungsmöglichkeiten Daraus resultieren unter anderem folgende Maßnahmen: organisatorische Voraussetzungen für zeitgerechte Entscheidungen schaffen ausreichend Zeit einplanen klare Haftung jedes Projektbeteiligten für seine eigenen Fehler vorsehen Formalismen auf das Notwendige reduzieren schlanke Verträge verwenden, nicht für jedes Ärgernis vergangener Projekte einen eigenen Punkt in den Vorbemerkungen vorsehen Es ist schwer, das umzusetzen, sehr geehrte Damen und Herren, allerdings: es ist möglich!

Ausblick Zukunft liegt in der kooperativen Projektabwicklung Zahlreiche Initiativen in Österreich: öbv Merkblatt „Kooperative Projektabwicklung“ öbv KOOP-QC (Kooperations-Quickcheck) IG Lebenszyklus Bau (Vortag W. Kradischnig 2017) BIM / LEAN-CONSTRUCTION erfordert Kooperation FFG-Forschungsvorhaben „Effizienzsteigerung bei der Abwicklung von Bauprojekten durch Konflikt- vermeidung“ mit dem Ziel: Quantifizierung des Einflusses der Kooperation auf Kosten der Abwicklung the better way nicht erwähnt, da ist Prof. Reismann besser informiert …

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