Evaluationsergebnisse Teilhabeausschuss 2018 Evaluationsergebnisse Aktion 1000 – Perspektive 2020 Arbeit Inklusiv www.kvjs.de/behinderung-und-beruf/aktion-1000-perspektive-2020.html
Teilhabe am Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen Teilhabe findet dann statt, wenn wesentlich behinderte Menschen selbstbestimmt, eigenverantwortlich und realitätsbezogen im Mittelpunkt der Beratungen und Betrachtungen stehen, die Möglichkeit haben, ihre Fähigkeiten und Grenzen am allgemeinen Arbeitsmarkt auszuloten und es ihnen als Arbeitnehmende gelingt, einen (von innen und außen) anerkannten Beitrag zum Betriebsergebnis zu leisten.
Teilhabeausschuss Aktion 1000 – Perspektive 2020 und Arbeit Inklusiv LERNEN FÖRDERN Landesverband Teilhabeausschuss Regionalkonferenzen zur Umsetzung des Kompetenzinventars in Gültstein (KM/RP – RD/AA – KVJS/IFD) Arbeitsausschuss WfbM Arbeitsausschuss Übergänge Arbeitsausschuss Schule Arbeitsausschuss Berufsausbildung Lokale Ebene (Netzwerk- und Berufswegekonferenzen)
Entwicklungen 2005 - 2008 Integrationsfachdienste beauftragt 2005 Integrationsunternehmen auf- und ausgebaut BVE und KoBV starten ESF- Co-finanziert Teilhabeausschuss und Arbeitsausschüsse 2006 Netzwerk- und Berufswegekonferenzen Teilhabeplan entwickelt und eingeführt 2007 Grundlagen zur Förderung von Übergängen 2008 Eckpunkte und Schulversuchsbestimmung des KM zur Umsetzung von BVE und KoBV
Entwicklungen 2008 - 2012 Ergänzende Lohnkostenzuschüsse 2008 Aktion 1000plus mit Nachhaltigkeitsevaluation 2009 11. Leistungsbeschreibung Jobcoaching in KoBV 12. Kooperationsvereinbarung zu BVE/KoBV 2010 13. Rahmenvereinbarung „Jobcoaching“ (LAG-WfbM u. KVJS) 14. Initiative Inklusion 2011 15. Kompetenzinventar auf Basis der ICF 16. Förderprogramme: „Arbeit Inklusiv“ und 2012 „Ausbildung Inklusiv“
Entwicklungen 2013 - 2016 Kompetenzinventar und BWK in Sonderschulen 2013 Kompetenzinventar und BWK in Schulen 2014 Ausbildung Multiplikatoren für Kompetenzinventar Inklusives Schulgesetz tritt am 01.08.15 in Kraft 2015 Bildungswege- und Berufswegekonferenzen Kompetenzinventar (KI) BVE und KoBV sind nun gesetzlich geregelt. Klausurtagung für Multiplikatoren Konzeption zum Ausbildungscoaching 2016 (Schwerpunkt Autisten)
Entwicklungen 2016 -2017 23. Regionalkonferenzen zum KI (4 RP-Bezirken ) 2016 24. Ausbildung Autismusbeauftragte für Gymnasien 25. Entwicklung Qualifizierungsnachweise für KoBV-Absolventen (Berufsschule und Betriebe) 26. Inklusionsinitiative II – „Alle im Betrieb“ startet 27. Einführung Qualifizierungsnachweise KoBV 2017 28. Weitere Regionalkonferenzen zum KI (4 RP-Bezirken) 29. Fortschreibung „Arbeit Inklusiv“ (inkl. Budget für Arbeit) Aktualisierung der Verwaltungsvereinbarungen zu „Arbeit Inklusiv“ Verstetigung des IFD-Mandats zur Unterstützung wbM
Entwicklungen 2018 Entwicklungen im 1. Halbjahr 2018: 32. Umsetzung von Arbeit Inklusiv – inkl. Budget für Arbeit 33. Verwaltungsvereinbarungen mit allen Stadt-und LK 34. Fortschreibung der Rahmenempfehlung „Jobcoaching“ (KVJS-InA - LAG-WfbM) 35. Fortschreibung des Kompetenzinventars Vorhaben im 2. Halbjahr 2018: 36. Umsetzung Pilotprojekt: Inklusionsvereinbarungen zur Beschäftigung wes. Beh. Menschen bei den Stadt- und Landkreisen 37. Klausurtagung (KM, SM, RD und KVJS) zur besseren Einbindung inklusiv beschulter junger Menschen 38. Weitere Regionalkonferenzen in allen 4 RP‘en
Ausblicke 2019 / 2020 39. Gemeinsame Onlineplattform für IFD/BVE/KoBV 40. Sichtbarwerden: Menschen mit einer wesentlichen Behinderung zeigen, dass sie kompetent Teilhaben; Medien-Kampagne zu den Wirkungen von BVE/KoBV 41. Forschungsvorhaben zur Wirksamkeit v. Arbeit Inklusiv: Qualitative Erhebungen zum Kompetenzgewinn bei Arbeitnehmern und Sichtweisen bei Arbeitgebern 42. Gemeinsame Publikationen zum Rentenrecht wbM 43. Strukturen der Vernetzung nach 2020? 44. …….
IFD – Aufgaben im Kontext Arbeit Inklusiv Unterstützung durch IFD allgemeiner AM + IFD allgemeiner AM Arbeitslos/Reha + IFD allgemeiner AM WfbM + IFD Schule
Schüler/innen * davon 1.178 in einer BVE
Klienten: WfbM/KoBV
IFD Klientel Art der funktionalen Beeinträchtigung 2016 2017 Seelische oder hirnorganisch/neurologische 3.275 3.116 Sehen / Hören 689 764 Lernen bzw. geistige Entwicklung 3.079 3.216 Körper Struktur/Funktionen 905 1.282 Insgesamt 7.948 8.378
BVE und KoBV- Entwicklung Stand: 31.12.2017
BVE – Entwicklung Regionale Verteilung BVE in Betrieb 58 57 2017 2016 BVE in Betrieb 58 57 BVE in Planung 3 1 Stand: 31.12.2017
KoBV – Entwicklung Regionale Verteilung 2017 2016 2017 2016 KoBV / BVE an öffl. Berufsschule: 25 22 KoBV an öffentlicher Berufsschule: 10 12 KoBV an privater Berufsschule : 1 1 Summen: 36 35 KoBV in Planung: 3 1 Stand: 31.12.2017
Arbeitsverhältnisse Summe: 4488 Arbeitsverhältnisse Stand: 31.12.2017
Nachhaltigkeitsquote Stand: 30.06.2016 n = 3.095
Förderung Arbeitsverhältnisse wesentlich behinderter Menschen Auswertung Arbeit Inklusiv Stand:30.06.2018 Durchschnittslohn: 1.383€ (1.266€ in 2016) AN-Brutto bei 31,1 h/ Woche (31,3 h/Woche in 2016) 9,87 € pro h (9,34 € pro h in 2016) Hochrechnung auf 38,5 h/Woche: 1.645 € Brutto (1.557 € in 2016)
Übliche / unübliche Arbeitsverhältnisse Rentenrecht nach § 43 SGB VI „Erwerbsminderung orientiert sich an den üblichen Beschäftigungsbedingungen – es setzt Wettbewerbsfähigkeit voraus“ versus Teilhaberecht nach § 33 SGBIX „sichert die Teilhabe am Arbeitsleben in jeder denkbaren Form der Erwerbstätigkeit“
Arbeit Inklusiv 2012 - 2020 Ergänzende Lohnkostenzuschüsse Anteile KVJS-Integrationsamt bzw. Träger der EH Fallzahlen Stand: 31.12.2017
Ergänzende Lohnkostenzuschüsse Fallzahlenentwicklung 2014 / 2015 / 2016 / 2017 Regierungsbezirk Freiburg ( 2017 n = 181) Stand: 31.12.2017
Ergänzende Lohnkostenzuschüsse Fallzahlenentwicklung 2014 / 2015 / 2016 / 2017 Regierungsbezirk Karlsruhe ( 2017 n = 336) Stand: 31.12.2017
Ergänzende Lohnkostenzuschüsse Fallzahlenentwicklung 2014 / 2015 / 2016 / 2017 Regierungsbezirk Stuttgart ( 2017 n = 188) Stand: 31.12.2017
Ergänzende Lohnkostenzuschüsse Fallzahlenentwicklung 2014 / 2015 / 2016 / 2017 Regierungsbezirk Tübingen ( 2017 n = 107) Stand: 31.12.2017
Arbeit Inklusiv ab 2018 Ziele Vorrangiges Ziel ist es, individuell angepasste, voll umfänglich sozialversicherungspflichtige (unübliche) Arbeitsverhältnisse für wesentlich behinderte Menschen > 15 Wochenstunden (Wh) zu erreichen / bzw. nachhaltig zu sichern (Teil 1) Sind vollumfänglich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse > 15 Wh (in IP > 12 Wh) wegen Leistungsschwäche des Klienten nicht möglich, soll das Budget für Arbeit greifen (Teil 2)
Arbeit Inklusiv ab 2018 Voraussetzungen zur Nutzung Verwaltungsvereinbarungen mit den Trägern der Eingliederungshilfe (EHT) Individuelle Bestätigungen der EHT zur Zuordnung zur Zielgruppe und Bereitschaft zur Förderung dem Grunde nach für Teil 1 – Beauftragung des InA zur Ausführung des Budgets für Arbeit nach Teil 2 Kooperationsvereinbarung mit den anderen Rehabilitationsträgern auf Landesebene und Beauftragung der IFD auf Basis der GE-IFD
Arbeit Inklusiv ab 2018 Verwaltungsvereinbarungen wurden mit allen 44 Stadt- und Landkreisen neu abgeschlossen 28
Arbeit inklusiv ab 2018 - Teil 1 Komplexleistung AA / Reha-Träger und InA / EH-Träger Zusagen an Arbeitgeber zu Beginn für bis zu 60 Monate bis 30 % Träger der Eingliederungshilfe (ergänzende LKZ) „Arbeit Inklusiv“ plus EGZ nach SGB III / IX bis 70 % Volumen: 2017 – 2022 plus 55 Mio. € bis 40 % KVJS- Integrationsamt 36 Monate ab 37.Monat Zusätzlicher Anreiz: bis zu 3 Inklusionsprämien Laufzeit: 2012 bis 2022
Arbeit Inklusiv ab 2018 - Teil 2 Budget für Arbeit: gemeinsame Förderung KVJS-InA / EH-Träger Unbefristeter Lohnkostenzuschuss (LKZ) an Arbeitgeber Aber: Keine Beteiligung nach SGB III ! Ergänzender LKZ in Höhe von bis zu 30 % KVJS-InA + Jobcoaching + IFD Grundbetrag für LKZ in Höhe von 40 % EGH-Träger + Sonstige personale Unterstützung Notwendige Anleitung und Begleitung (IFD / Job-Coach / Sonstige) Basis für die Beteiligung des Integrationsamt = § 185 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX Voraussetzung: Neue Verwaltungsvereinbarung
Getrennter Blick auf Förderbedarf des Arbeitgebers erforderlich Arbeit Inklusiv ab 2018 Zugangskriterien < 5 % > 5 bis < 30 % > 30 % Aufnahme Kriterium: FuB durch: EGH-T Aufnahme Kriterium: AB WfbM durch: EGH-T & InA gemeinsame Förderung für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen durch: AA & InA & EGH-T Getrennter Blick auf Förderbedarf des Arbeitgebers erforderlich
Arbeit Inklusiv: Zielgruppen Aktion 1000 / Budget für Arbeit Teil 1 Aktion 1000 Austauschverhältnis Leistungs-fähigkeit Entgelt Teil 2 Budget für Arbeit Mindestens 30 % eigene Arbeitsleistung Weniger als 30 %, mehr als 5% eigene Arbeitsleistung
Arbeit Inklusiv ab 2018 Anbahnung / Bewilligung (Stand: 30.06.2018) * Zusätzlich 80 Bewilligungen in 2018 zu Fällen mit Arbeitsbeginn 2017
Arbeit Inklusiv ab 2018 – Teil 2 Fallbeispiel – Budget für Arbeit Junger Mann, 24 Jahre, lebt bei den Eltern Geistige Behinderung und erhebliche körperliche Beeinträchtigungen. GdB: 100. IFD-Betreuung seit 6/2016 auf Veranlassung des EGH-Trägers Integrative Beschulung - sonderpädagogische Förderbedarfe :geistige und körperliche Entwicklung. Umfassende Schulbegleitung durch EGH-Träger. Nach Schulabschluss als Alternative zur Aufnahme in die WfbM durch Agentur für Arbeit persönliches Budget. Damit wurde für zwei Jahre ein Arbeitserzieher in Vollzeit finanziert, um eine berufliche Vorbereitung in einer Kita zu ermöglichen. AG/Kita ermöglicht anschließend ein befristetes AV für 2 Jahre. Die Arbeitsleistung schwankt nach Einschätzung des IFD in Abhängigkeit zur Anwesenheit des Arbeitserziehers zwischen 5 und 10 %. Der personale Unterstützungsaufwand ist derzeit noch deutlich höher als im Arbeitsbereich der WfbM. Der Arbeitserzieher steht weiterhin halbtags zur Verfügung. Aktuell: Der EGH-Träger bewilligt Budget für Arbeit und finanziert zusätzlich den Einsatz des Arbeitserziehers bis zur Höhe der Kosten im Arbeitsbereich der WfbM. Der AG erhält einen LKZ in Höhe von 70 % der Arbeitgeberbruttolohnkosten (davon 40 % EGH und 30 % InA). Bewilligung erfolgt zunächst für zwei Jahre.
Inklusionsunternehmen Anzahl von 2010 - 2017 Stand: 31.12.2017
Inklusionsunternehmen Beschäftigte *davon 362 wbM
Inklusionsunternehmen Zielgruppe: Art der Beeinträchtigung Art der funktionalen Beeinträchtigung: 2016 2017 Seelische oder hirnorganisch/neurologische 430 422 Sehen / Hören 154 173 Lernen bzw. geistige Entwicklung 560 571 Körper Struktur/Funktionen 394 404 Insgesamt 1.538 1.570
Projektleitung und Evaluationsstelle Ansprechpersonen beim KVJS: Projektleitung: Evaluation: Berthold Deusch Dagmar Rendchen KVJS – Integrationsamt KVJS – Integrationsamt Erzbergerstraße 119 Erzbergerstraße 119 76133 Karlsruhe 76133 Karlsruhe 0721-8107-911 0721-8107-913 berthold.deusch@kvjs.de von 2008 bis 2014: Steffi Gerster – Ravensburg (gestorben am 30.08.2014) Weitere Informationen unter: www.kvjs.de/behinderung-und-beruf/aktion-1000-perspektive-2020.html