Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Eigenkompetenz mit oder ohne KESB? 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018

Kopfzeilentext Noziz&Handout Eigenverantwortung und Selbstbestimmung Im Jahre 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten; die KESB hat ihre Arbeit aufgenommen. Mit dem neuen Recht sind zwei Reformschwerpunkte umgesetzt worden: Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Eigenverantwortung durch Regelung des Vorsorgeauftrages und der Patientenverfügung; Stärkung der Solidarität in der Familie durch das Institut der gesetzlichen Vertretung durch den Ehegatten oder eingetragenen Partner sowie durch Regelung der Entscheidungsbefugnis bei medizinischen Massnahmen bei Urteilsunfähigen. 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 2 Fusszeile Notiz&Handout

Kopfzeilentext Noziz&Handout Die Urteilsunfähigkeit Eine Person ist urteilsunfähig, wenn es ihr wegen Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände an der Fähigkeit mangelt, vernünftig zu handeln (Art. 16 ZGB). Vernunftgemässes Handeln setzt folgende Komponenten voraus: Willensbildungsfähigkeit: Fähigkeit, die Situation einzuschätzen und einen Entscheid zu fällen bzw. einen Willen zu bilden. Willensumsetzungsfähigkeit: Fähigkeit, gemäss dieses Entscheides oder Willens zu handeln. 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 3 Fusszeile Notiz&Handout

Kopfzeilentext Noziz&Handout Der Vorsorgeauftrag Mit einem Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB) bezeichnet eine handlungsfähige Person eine natürliche oder juristische Person, die im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge übernehmen oder sie im Rechtsverkehr vertreten soll. Die Aufgaben der beauftragten Person müssen genügend umschrieben sein und es können konkrete Weisungen gemacht werden. Der Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten oder öffentlich zu beurkunden (Art. 361 ZGB). Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Erstellung des Vorsorgeauftrages und dessen Hinterlegungsort einem Zivilstandesamt seiner Wahl zu melden. Erhält die KESB Kenntnis von der Urteilsunfähigkeit, prüft sie den Vorsorgeauftrag und stellt dessen Wirksamkeit fest. 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 4 Fusszeile Notiz&Handout

Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 Der Vorsorgefall Hans Muster und Jasmine Meister sind seit 15 Jahren ein Paar. Sie leben aus beruflichen Gründen jedoch nicht zusammen. Sie haben Vorsorgeaufträge errichtet und sich gegenseitig beauftragt. Hans Muster erleidet einen schweren Autounfall und liegt im Koma. Jasmine Meister kann ihn nun im Rahmen des Vorsorgeauftrags vertreten. Sie muss diese Aufgaben gemäss den Regeln des OR zum Auftrag sorgfältig wahrnehmen (Art. 365 ZGB). Ein Einschreiten der KESB und bspw. die Errichtung einer Beistandschaft ist nicht nötig. Ein teures staatliches Verfahren wird vermieden. 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 5

Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 Wer berät mich? Wo finde ich Muster? Für ältere Personen: Pro Senectute oder Caritas Für jüngere Personen: Ratgeber des Beobachters Für alle: Fragen Sie ihre Bank Für komplexe Verhältnisse: Gehen Sie zum Notar bzw. zur Notarin 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 6

Kopfzeilentext Noziz&Handout Vertretung durch den Ehegatten, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner Wer als Ehegatte, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner mit einer Person, die urteilsunfähig wird, einen gemeinsamen Haushalt führt oder ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet, hat von Gesetzes wegen ein Vertretungsrecht, wenn weder ein Vorsorgeauftrag noch eine entsprechende Beistandschaft besteht. 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 7 Fusszeile Notiz&Handout

Kopfzeilentext Noziz&Handout Die Patientenverfügung Die urteilsfähige Person legt verbindlich fest, welchen medizinischen Massnahmen sie bei Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt und welche Vertrauensperson in ihrem Namen über eine Massnahme entscheiden soll, wenn sie sich selber dazu nicht mehr äussern kann. Die Patientenverfügung ist schriftlich zu errichten, zu datieren und zu unterzeichnen. 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 8 Fusszeile Notiz&Handout

Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 Fallbeispiel Hans Muster hat eine Patientenverfügung erlassen und bestimmt: falls er urteilsunfähig ist, dass alle medizinischen Massnahmen zur Behandlung der akuten Erkrankung und zur Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit getroffen werden. falls sich nach einer Stabilisierung zeigt, dass die Urteilsfähigkeit kaum wider erlangt werden kann, auf lebenserhaltende Massnahmen verzichtet wird. Schmerzen sollen aber behandelt werden. Als Vertretungsperson hat er Jasmine Meister bestimmt und dabei geregelt, dass die Ärzte ihr gegenüber nicht an die Schweigepflicht gebunden sind. 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 9

Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 Geltung der Patientenverfügung Die behandelnde Ärzteschaft klärt bei Urteilsunfähigkeit ab, ob eine Patientenverfügung vorliegt. Die Patientenverfügung gilt, ausser sie verstösst gegen das Gesetz oder es würden Zweifel bestehen, diese beruhe nicht auf freiem Willen oder dem mutmasslichen Willen der verfügenden Person. Nur wenn der Patientenverfügung nicht entsprochen würde, die Interessen der urteilsunfähigen Person gefährdet wären oder die Verfügung nicht auf deren freiem Willen beruht, ist die KESB gefragt. In allen anderen Fällen nimmt sie keinen Einfluss auf das Geschehen. 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 10

Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 Wo finde ich Muster? Foederatio Medicorum Helveticorum (FMH) und Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW), Homepage Verband Heime und Institutionen Schweiz, CURAVIVA, Homepage 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 11

Kopfzeilentext Noziz&Handout Vertretung bei medizinischen Massnahmen Hat sich eine urteilsunfähige Person zur Behandlung nicht in einer Patientenverfügung geäussert, so plant die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt unter Beizug der zur Vertretung bei medizinischen Massnahmen berechtigten Person die erforderliche Behandlung (Art. 377 Abs. 1 ZGB). Soweit möglich, wird auch die urteilsunfähige Person in die Entscheidfindung einbezogen (Art. 377 Abs. 3 ZGB)‏. In dringlichen Fällen ergreift die Ärztin oder der Arzt medizinische Massnahmen nach dem mutmasslichen Willen und den Interessen der urteilsunfähigen Person. 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 12 Fusszeile Notiz&Handout

Kopfzeilentext Noziz&Handout Reihenfolge der Vertretungsberechtigung bei medizinischen Massnahmen: die in einer Patientenverfügung oder in einem Vorsorgeauftrag bezeichnete Person; der Beistand oder die Beiständin mit einem Vertretungsrecht in medizinischen Massnahmen; wer als Ehegatte, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner einen gemeinsamen Haushalt mit der urteilsunfähigen Person führt oder ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet; die Person, die mit der urteilsunfähigen Person einen gemeinsamen Haushalt führt und ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet; die Nachkommen, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten; die Eltern, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten; die Geschwister, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten. 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 13 Fusszeile Notiz&Handout

Kopfzeilentext Noziz&Handout Ein Fallbeispiel Egon Küttel lebt seit 4 Jahren mit Trudi Hefti zusammen. Sie führen eine liebevolle, enge Partnerschaft. Egon ist noch mit Susi Küttel verheiratet. Sie haben aus finanziellen Gründen bis auf weiteres auf eine Scheidung verzichtet. Aus dieser Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen. Zu denen pflegt Egon aber wenig Kontakt, weil sie Trudi für das Scheitern der elterlichen Ehe verantwortlich machen. Egon hat unerwartet eine Gehirnblutung erlitten und liegt seit einem halben Jahr auf der Intensivstation. Er wird das Bewusstsein kaum mehr erlangen. Sein Herz wird immer wie schwächer. Um sein Leben wenige Monate zu verlängern, müsste nun ein chirurgischer Eingriff vorgenommen werden. Seine Partnerin lehnt den Eingriff ab und möchte, dass die Natur ihren Lauf nehmen kann. Die Ehefrau von Egon und seine Kinder sind dagegen. 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 14 Fusszeile Notiz&Handout

Kopfzeilentext Noziz&Handout Wenn es die KESB braucht Personen, die nicht mehr alleine für sich sorgen können und für die nötige Unterstützung aus dem Umfeld nicht selbst gesorgt haben, brauchen zuverlässige Hilfe. Die KESB errichtet in solchen Fällen eine Beistandschaft. Beistand kann eine private oder eine professionelle Person sein. Es kommt darauf an, was die betroffene Person benötigt. Personen aus der Familie leisten diese Aufgabe oft unentgeltlich; andere Privatpersonen gegen eine Entschädigung von maximal 3000 Franken pro Jahr (Spezialaufträge bis max. 5000 Franken). Fachpersonen kosten 100 Franken in der Stunde; Anwälte kosten 180 Franken und mehr in der Stunde. Wer bedürftig ist, muss diese Kosten nicht selbst tragen. Es wird stets auf eine kostengünstige Lösung geachtet. 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 15 Fusszeile Notiz&Handout

Kopfzeilentext Noziz&Handout Die Beistandschaften Begleitbeistandschaft: Begleitende Unterstützung in gewissen Bereichen. Die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person wird nicht eingeschränkt. Sie muss dieser Beistandschaft zustimmen. Vertretungsbeistandschaft: Betroffene Person kann gewisse Angelegenheiten nicht selbst erledigen und braucht eine Vertretung. Die Handlungsfähigkeit kann eingeschränkt werden. Mitwirkungsbeistandschaft: Die betroffene Person kann weiterhin selbständig handeln, benötigt zum eigenen Schutz aber für bestimmte Angelegenheiten die Zustimmung ihres Beistandes. Die Handlungsfähigkeit ist eingeschränkt. Umfassende Beistandschaft: Bei besonders hoher Hilfsbedürftigkeit; vor allem in Fällen dauernder Urteilsunfähigkeit angezeigt. Betroffene Personen sind von Gesetzes wegen nicht mehr handlungsfähig. 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 16 Fusszeile Notiz&Handout

Kopfzeilentext Noziz&Handout Vorsorge für den Todesfall Wichtige Dokumente übersichtlich ablegen Testament verfassen Willensvollstrecker einsetzen Wertsachen auflisten Beerdigungswünsche angeben «Tier-Erben» festlegen Gegenstände zu Lebzeiten vermachen Schlüssel richtig kennzeichnen separates Bankkonto eröffnen Adressliste aktuell halten Sprechen Sie mit Ihrem Umfeld über diese Punkte. Bei komplexen Vermögens- oder Familienverhältnissen ist eine Beratung sinnvoll. Für alle Ehegatten: Ehe- und Erbverträge schützen vor viel Ungemach; vor allem wenn Nachkommen da sind! 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 17 Fusszeile Notiz&Handout

Kopfzeilentext Noziz&Handout Vorsicht bei der lebzeitigen Abtretung von Liegenschaften Wer sich eines Vermögensteils entledigt, ohne dass er dafür eine Gegenleistung erhält, muss mit einer Aufrechnung dieser Vermögenswerte durch die zuständige Ergänzungsleistungsstelle rechnen. Ein Vermögensverzicht liegt vor, wenn ohne rechtliche Verpflichtung Vermögen weggegeben oder auf Einkommen verzichtet wird, ohne dass eine angemessene Gegenleistung erfolgt. Also Vorsicht beim Abtreten von Liegenschaften an die Nachkommen. Wer deswegen keine EL erhält, ist beim Eintritt ins Pflegeheim meist auf Sozialhilfe angewiesen. 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 18 Fusszeile Notiz&Handout

Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 Fragen und Diskussion ??? !!! 17.02.2019 Herbstanlass HEV Dorneck-Thierstein 2018 19