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Kindes- und Erwachsenenschutz Universität Freiburg HS 2013 Dr.iur. Yvo Biderbost.

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Präsentation zum Thema: "Kindes- und Erwachsenenschutz Universität Freiburg HS 2013 Dr.iur. Yvo Biderbost."—  Präsentation transkript:

1 Kindes- und Erwachsenenschutz Universität Freiburg HS 2013 Dr.iur. Yvo Biderbost

2 KESR - yvo biderbost Was, wenn‘s nicht klappt? Es klappt viel häufiger als nicht ! Elternverantwortung Loyalität lässt sich kaum befehlen

3 KESR - yvo biderbost Was, wenn‘s wirklich nicht klappt? Im Vordergrund: Flankierende / unterstützende Massnahmen (siehe sogleich) Begleitetes Besuchsrecht Sistierung / Verweigerung Ultima ratio wenn kindeswohlerfordert (nicht Kapitulation !) geS / Umteilung eS ? Manu militari (Durchsetzung mit Gewalt) ? Schadenersatz / Genugtuung ?

4 KESR - yvo biderbost Beispiele Stichworte: Bindungstoleranz PAS? Besuchsrechtssyndrom? Etc. gegenseitiges Eltern-Bashing Missbrauch des Missbrauchs (dirty tricks) „Väterentsorgung“ / „Marooning“

5 KESR - yvo biderbost

6 Flankierende Massnahmen Vorab: Keine „Staatsgarantie“ Weisungen / Verbote Beistandschaft(en) –Vermittlung –Begleitung –Anbahnung? –Nicht: Vollzugsorgan Angeordnete Mediation Strafdrohungen

7 KESR - yvo biderbost Einzelfragen Veränderung der Verhältnisse nicht: Neubeurteilung des Gleichen! Nachholen versäumter Kontakte In wessen Risikobereich fällt der Ausfallgrund? Kosten Grundsatz I: Besuchsberechtigter, aber … Grundsatz II: Unterhaltsunabhängig, aber …

8 KESR - yvo biderbost

9 Information und Auskunft (Art. 275a ZGB) Eltern ohne elterliche Sorge Benachrichtigung und Anhörung (nicht Mitentscheidungsrecht!) über besondere Ereignisse im Leben des Kindes als Soll-Vorschrift Auskünfte bei Drittpersonen (namentlich Lehrkräfte und Ärzte/innen) Analoge Anwendbarkeit der pV-Bestimmungen KESR - yvo biderbost

10 Das Kindesvermögen (insb. Art. 318 ff. ZGB) KESR - yvo biderbost

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12 Elterliche Verwaltung Begriff des Kindesvermögens Grundsätze der Verwaltung: –Sorgfältige Verwaltung –Persönlich und unentgeltlich –Verwendung der Erträge (ZGB 319) –Anzehrung des Vermögens (ZGB 320) Inventar bei Tod eines Elternteils (ZGB 318 II) KESR - yvo biderbost

13 Freies Kindesvermögen Begriff –Zuwendungen –Pflichtteil –Arbeitserwerb etc. Sonderhandlungsfähigkeit des Kindes Beitrag des Kindes an seinen Unterhalt Hinweis: Haftung des Kindes (19 ff./305 II) KESR - yvo biderbost

14 Vermögensschutz Stufenfolge (analog zu ZGB 307 ff.): 318 III ZGB (präventiv) 324 (geeignete Massnahmen) 325 (Beistandschaft) KESR - yvo biderbost

15 Ende der Verwaltung Zeitpunkt der Beendigung Herausgabe des Kindesvermögens –Grundsatz: in natura –befugtermassen erfolgte Veräusserungen / Verwendungen –ggf. analoge Anwendbarkeit güterrechtlicher Mehrwertbeteiligungsregeln? Verantwortlichkeit KESR - yvo biderbost

16 Die 5-jährige Tina bekommt von der Gotte für die Chilbi einen Fünfliber und sie kauft damit ein Los. Sie gewinnt den Hauptpreis, ein Auto. Der Losverkäufer will den Preis nicht herausgeben, weil der Vertrag zufolge Urteilsunfähigkeit von Tina ungültig sei. Die Mutter setzt sich durch. Sie verkauft das Auto (Katalogpreis: Fr. 65‘000.--) für Fr. 50‘000.--. Davon legt sie auf ihren Namen Fr. 30‘000.-- an und bei Volljährigkeit beträgt dieses Konto Fr. 80‘000.--. Fr. 20‘000.-- investiert sie in den Kauf einer kleinen Ferienwohnung, welche damals für Fr. 100‘000.-- sehr günstig zu haben war. Die Wohnung hat heute (ohne dass je etwas investiert worden wäre) einen Wert von Fr. 200‘000.--. Was schuldet die Mutter ihrer nun volljährigen Tochter Tina? KESR - yvo biderbost

17 Erwachsenenschutz (Art. 360 ff. ZGB) KESR - yvo biderbost

18 Leitideen / zentrale Anliegen der Revision Förderung der Selbstbestimmung –insb.: eigene Vorsorge (Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung) Stärkung der Familiensolidarität –insb.: gesetzl. Partnervertretung bei Urteilsunfähigkeit –Hinweis: Kaskadenvertretung bei medizinischen Massnahmen Massschneiderung Rechtsschutz (Verfahren und Organisation) Terminologie KESR - yvo biderbost

19 Ausgangspunkt (Allgemeine Grundsätze / ES-Rechtsethik) Art. 388: –Wohl und Schutz Hilfsbedürftiger –Massnahmezweck: Achtung und Förderung der Selbstbestimmung Art. 389: – Subsidiarität und Verhältnismässigkeit KESR - yvo biderbost

20 Was steckt dahinter? ESM = Hilfe oder Eingriff ? Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns Gesetzmässigkeit / Subsidiarität staatlichen Handelns Notabene: Subsidiarität hat zwei Bedeutungen KESR - yvo biderbost

21 Fazit KESR - yvo biderbost Zum Massschneidern gehören die Suche und die Anordnung von Alternativen

22 Hierarchie der „Massnahmen“ Eigene Massnahmen („hors d‘ouevre“) - Autonomismen - Gesetzliche Massnahmen - Automatismen - Behördliche Massnahmen - Autoritätismen - KESR - yvo biderbost

23 Instrumentarium KESR - yvo biderbost Nicht behördliche Massnahmen Behördliche Massnahmen Eigene Vorsorge Massnahmen für Urteilsunfähige Eigene MassnahmenGesetzl. Massnahmen VAPV Partner- vertretung Pflege- einrichtungen Vertretung bei med. Massnahmen ZGB 392 Beistand- schaft FU


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