Anwältinnen in Flintbek www.a-i-f.de Bundeselternkongress Frühkindliche Bildung- Mehrwert für Gesellschaft und Eltern 22.09.2018 im Kiel Workshop: Mein Recht wird Wirklichkeit- einfach klagen 22.09.2018 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Mein Recht wird Wirklichkeit- einfach klagen Das Klageverfahren stellt kein besonderes Problem dar- mit Musterklagen kann jeder in die Lage versetzt werden, die Rechte seines Kindes und seine eigenen Rechte bei Gericht selbst geltend zu machen. Problematisch ist vielmehr der Weg dahin! 22.09.2018 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Mein Recht wird Wirklichkeit- einfach klagen Was muss ich beachten? Welche Vorarbeit muss ich leisten? Wo bekomme ich die notwendige Information her? Wann muss ich anfangen? Wo bekomme ich Unterstützung? Brauche ich für das Klageverfahren einen Anwalt? Sie sollen in die Lage versetzt werden, Ihren Anspruch selbst durchsetzen zu können. Umsegeln Sie mit uns die Klippen! 22.09.2018 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Mein Recht wird Wirklichkeit- einfach klagen Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis Vollendung des dritten Lebensjahres § 24 Absatz 2 SGB VIII Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres § 24 Absatz 3 SGB VIII 22.09.2018 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland § 24 SGB VIII Infrastrukturelles Regelangebot, § 24 II SGB VIII Einzelfallindizierte Erweiterung des Regelangebots, § 24 II Satz 2 i.V.m. § 24 I Satz 3 SGB VIII 4 Stunden an 5 Tagen pro Woche vormittags oder nachmittags Elternbezogene Gründe: Ausbildung Erwerbstätigkeit Qualifizierung Kindbezogene Gründe: Kind profitiert besonders von der Förderung in Tageseinrichtungen 22.09.2018 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland § 24 SGB VIII Infrastrukturelles Regelangebot, § 24 II SGB VIII Einzelfallindizierte Erweiterung des Regelangebots, § 24 II Satz 2 i.V.m. § 24 I Satz 3 SGB VIII wenn individueller Bedarf dargelegt ist, dann besteht der Rechtsanspruch! Problem: Darlegung des individuellen Bedarf Grenze der zeitlichen Ausdehnung oder der Flexibilität ( § 22 SGB VIII): Kindeswohl 22.09.2018 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Mein Recht wird Wirklichkeit- einfach klagen Wunsch- und Wahlrecht der Eltern § 5 I SGB VIII: Auswahl einer bestimmten Tageseinrichtung oder Kindertagespflege aber: Vorbehalt freier Plätze! Das bedeutet, auch ein angebotener Platz in einer anderen Betreuungsform oder Einrichtung erfüllt den Rechtsanspruch! 22.09.2018 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland Klageverfahren Kläger: Kind (!), vertreten durch seine Eltern (§ 24 II SGB) Beklagter: Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 69 I SGB VIII i.V.m. Landesrecht) Antrag auf Gewährung einer Sozialleistung nach SGB VIII beim zuständigen Verwaltungsgericht im Rahmen der allgemeinen Leistungsklage im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, § 123 VWGO Anordnungsanspruch: summarische Prüfung Anordnungsgrund: dringliche Notlage 22.09.2018 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Mein Recht wird Wirklichkeit- einfach klagen Vorbereitung vor dem Klageverfahren: Feststellung aller Pflegeplätze vor Ort Förmliche Anmeldung Falls kein Platz in der Einrichtung der 1. Wahl verfügbar: Nachweis, dass auch kein Platz in einer anderen Einrichtung verfügbar ist 22.09.2018 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Mein Recht wird Wirklichkeit- einfach klagen Antrag beim zuständigen Kreisjugendamt auf Tagesbetreuung stellen mit den entsprechenden Nachweisen es ergeht ein Bescheid Durchführung des Widerspruchverfahrens (zumindest in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen Widerspruch gegen den o.a. Bescheid binnen 1 Monat Es ergeht ein Widerspruchbescheid 22.09.2018 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Mein Recht wird Wirklichkeit- einfach klagen Durchführung des Gerichtsverfahrens: Klage vor dem zuständigen Gericht binnen 1-Monatsfrist nach Zugang Widerspruchbscheid Primäranspruch: Zuweisung einer Tagesbetreuung Sekundäranspruch: Aufwendungsersatz, Schadensersatz 22.09.2018 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland Fazit Sie alle sind in der glücklichen Lage, bereits einen Platz in einer Kindertageseinrichtung gefunden zu haben. Dienen Sie als Multiplikatoren! Geben Sie das hier vermittelte Wissen weiter an Eltern, die noch auf der Suche nach einem Platz sind. Ermutigen Sie andere, Ihre Rechte durchzusetzen! Das Ziel ist nah, aber der Weg dahin ist etwas mühsam! Beginnen Sie frühzeitig mit den Vorarbeiten, dann klappt´s auch mit der Kita! 22.09.2018 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Anwältinnen in Flintbek www.a-i-f.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 22.09.2018 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Anwältinnen in Flintbek www.a-i-f.de Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland Müllershörn 2a, 24220 Flintbek Fon: 04347 / 80 92 60-0 Fax: 04347 / 80 92 60-10 E-Mail: info@a-i-f.de Internet: www.a-i-f.de 22.09.2018 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland