Die Kanzlei H. Rodrigues / Kooperation mit Uniteis e.V.

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Die Kanzlei H. Rodrigues / Kooperation mit Uniteis e.V. INHALT Die Kanzlei H. Rodrigues / Kooperation mit Uniteis e.V. Aktuelle gesetzliche Bestimmungen / Änderungen und Auswirkungen in 2019 Wichtige Themen aus Sicht des Steuerberaters

1. Die Kanzlei H. Rodrigues / Kooperation mit Uniteis e.V. Kanzlei mit Sitz in Dortmund (bundesweit tätig) Spezialisierung im Bereich der Gastronomie mit Schwerpunkt Eiscafés Langjährige Erfahrung in der Begleitung von Betriebsprüfungen

Die Kanzlei H. Rodrigues / Kooperation mit Uniteis e.V. INHALT Die Kanzlei H. Rodrigues / Kooperation mit Uniteis e.V. Aktuelle gesetzliche Bestimmungen / Änderungen und Auswirkungen in 2019 Wichtige Themen aus Sicht des Steuerberaters

2. Aktuelle gesetzliche Bestimmungen / Änderungen und Auswirkungen in 2019 2.1 Mindestlohn ab 01.01.2019 Der gesetzlichen Mindestlohn wird in zwei Schritten erhöht. Ab 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es Branchen-Mindestlöhne. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für: Praktikanten, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung, ehrenamtlich Tätige, etc.. Richtigkeit der Stundenaufzeichnungen beachten. Ausnahmen bei mitarbeitenden Familienangehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) oder Besserverdienende (Grenze von EUR 2.958/Monat bzw. 2.000 EUR in den letzten 12 Monaten nachweislich verstetigt ausbezahlt) Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

2. Aktuelle gesetzliche Bestimmungen / Änderungen und Auswirkungen in 2019 2.2 Neuerungen für Geschenkgutscheine Für die Vergabe von Gutscheinen passte der Gesetzgeber im Rahmen der Steueränderungen 2019 die Regelungen mit Blick auf die Vorgaben der EU Gutschein-Richtlinie an. Die Neuerung unterscheidet Gutscheine nun als Einzweck- und Mehrzweckgutscheine Der Einzweckgutschein ist in § 3 Abs. 14 UStG-E definiert als ein Gutschein i. S. des § 3 Abs. 13 UStG-E, bei dem sowohl der Ort der Leistung als auch die für die Leistung geschuldete Steuer im Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen. Negativ-Abgrenzung für den Mehrzweckgutschein: Hier sind die Kriterien für den Einzweckgutschein nicht erfüllt. Einzweckgutschein: Umsatzsteuer fällt beim Verkauf des Gutscheins an Mehrzweckgutschein: Umsatzsteuer fällt erst bei Einlösung des Gutscheins an

2. Aktuelle gesetzliche Bestimmungen / Änderungen und Auswirkungen in 2019 2.3 Verfassungswidrigkeit von Nachzahlungszinsen von 6 % p.a. ab 01.04.2015 BFH Beschluss vom 25.04.2018: Die Höhe von Nachzahlungszinsen von 0,5 % für jeden vollen Monat (6 % p.a.) stellt jedenfalls ab 01.04.2015 schwerwiegenden verfassungsrechtliche Zweifel dar. Zur Frage, ob der gesetzliche Zinssatz für Veranlagungszeiträume ab 2010 bzw. ab 2012 verfassungsgemäß ist, liegen dem Bundesverfassungsgericht bereits Verfassungsbeschwerden vor. BMF-Schreiben vom 24.06.2018 zur Anwendung dieses Beschlusses ergangen. In allen Einspruchsverfahren gegen vollziehbare Zinsfestsetzungen, die Verzinsungszeiträume ab dem 01.04.2015 betreffen, ist auf Antrag des Steuerpflichtigen Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. Empfehlung: In sämtlichen Fällen von Zinsbescheiden für Verzinsungszeiträume nach dem 31.12.2009 unter Bezug auf die anhängigen Verfahren beim BVerfG ist Einspruch einzulegen. Dies gilt unabhängig vom Veranlagungszeitraum und der Steuerart.

2. Aktuelle gesetzliche Bestimmungen / Änderungen und Auswirkungen in 2019 2.4 Besteuerung von Dienstwagen - Elektromobilität Zwei Arten der der Besteuerung: - 1%-Regelung oder - Fahrtenbuchmethode Halbierung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Elektro-Dienstwagens ab 2019. Der geplante Steuervorteil gilt für ab 2019 neu angeschaffte Elektro-Fahrzeuge. Tipps: Arbeitsvertraglicher Ausschluss der privaten Nutzung und Kontrolle durch Arbeitgeber => Keine Besteuerung durch Arbeitnehmer Eindeutiger Ausschluss einer privaten Nutzung durch Fahrzeugtyp (z.B. Transporter mit LKW-Zulassung)

2. Aktuelle gesetzliche Bestimmungen / Änderungen und Auswirkungen in 2019 2.5 Geringwertige Wirtschaftsgüter Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 EUR können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort zu 100 % als Betriebsausgaben abgezogen werden Bei Anschaffungskosten von die mehr als 250 EUR aber nicht mehr als 1.000 EUR betragen (Sammelposten) sind bei Anwendung der Poolabschreibung verteilt über 5 Jahre als Betriebsausgaben abzuziehen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR netto als geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung zu 100 % abgeschrieben werden. Aktuell wird diskutiert die Grenze auf 1.000,-€ zu erhöhen.

Die Kanzlei H. Rodrigues / Kooperation mit Uniteis e.V. INHALT Die Kanzlei H. Rodrigues / Kooperation mit Uniteis e.V. Aktuelle gesetzliche Bestimmungen / Änderungen und Auswirkungen in 2019 Wichtige Themen aus Sicht des Steuerberaters

3. Wichtige Themen aus Sicht des Steuerberaters 3 3. Wichtige Themen aus Sicht des Steuerberaters 3.1 Arbeitsrechtliche Themen Für den Vertragsschluss in Deutschland gilt die Formfreiheit. Das bedeutet: Auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist grundsätzlich gültig und wirksam. Auf einen Nachweis der Vertragsbedingungen hat der Arbeitnehmer in der Regel jedoch Anspruch. Das Eingehen einer befristeten Beschäftigung bedarf eines Arbeitsvertrages in Schriftform. (§ 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Hierbei handelt es sich um die sogenannte Wirksamkeitsvoraussetzung. Hält sich der Arbeitgeber hieran nicht, ist der Arbeitnehmer unbefristet eingestellt (Zu empfehlen bei Saisonarbeiter).

3. Wichtige Themen aus Sicht des Steuerberaters 3 3. Wichtige Themen aus Sicht des Steuerberaters 3.1 Arbeitsrechtliche Themen Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform, § 623 BGB. Die Missachtung der Schriftform führt somit zur Unwirksamkeit der Erklärung. Das Schriftformerfordernis gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Ist im Arbeitsvertrag (ohne Tarifbindung) keine Kündigungsfrist vereinbart worden oder wird auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, gilt § 622 BGB. Für Arbeiter und Angestellte gilt eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Gesetzlicher Urlaubsanspruch und Überstundenvergütung Zuschläge Aufzeichnungspflichten Mitwirkungspflichten gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

3. Wichtige Themen aus Sicht des Steuerberaters 3 3. Wichtige Themen aus Sicht des Steuerberaters 3.2 Arten der Gewinnermittlung Unterscheidung zwischen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG und Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG EÜR ist die Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben nach dem Zufluss- und Abflussprinzip. Eine EÜR ist in der Regel für Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen sowie für Existenzgründer anwendbar. Die Voraussetzungen für die EÜR sind: keine Eintragung im Handelsregister, sowie keine Führung von Bücher auf freiwilliger Basis. Jahresumsatz muss unter 600.000 € liegen und der Jahresgewinn darf 60.000 € nicht erreichen.

3. Wichtige Themen aus Sicht des Steuerberaters 3 3. Wichtige Themen aus Sicht des Steuerberaters 3.2 Arten der Gewinnermittlung Ein Wechsel zur Bilanzierung muss erfolgen, wenn: an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen einer der Grenzwerte überschritten wird: Jahresumsatz > 600.000,-€; Gewinn > 60.000,-€ Der Unternehmer sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lässt. Der Unternehmer seinen Betrieb veräußert oder einstellt. Das Finanzamt den Gewinn des Steuerpflichtigen im Wege der Schätzung ermittelt. Das Unternehmen in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft eingebracht wird. Der Unternehmer kann freiwillig zur Bilanzierung übergehen und auch ein Wechsel von der Bilanzierung zur Einnahmen-Überschussrechnung ist möglich, wenn keine Verpflichtung zur Buchführung (mehr) vorliegt.

3. Wichtige Themen aus Sicht des Steuerberaters 3 3. Wichtige Themen aus Sicht des Steuerberaters 3.3 Gesellschaftsformen und deren Steuerarten Gesellschaftsform maßgeblich für Steuerbelastung. Wenn alleine eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird ist man Einzelunternehmer. Relevante Steuerarten für Einzelunternehmer sind Umsatzsteuer, Lohnsteuer (bei Arbeitnehmern), Einkommensteuer, Gewerbesteuer (Ausnahme Freiberufler) Schließen sich mindestens zwei Personen zusammen, entsteht eine Personengesellschaft. Personengesellschaften sind beispielsweise: -die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GBR), -die Partnerschaftsgesellschaft, -die offene Handelsgesellschaft (OHG) -die Kommanditgesellschaft (KG). Für alle Personengesellschaften sind folgende Steuerarten im wesentlichen relevant: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer => Vollumfängliche private Haftung für geschäftlichen Misserfolg

3. Wichtige Themen aus Sicht des Steuerberaters 3 3. Wichtige Themen aus Sicht des Steuerberaters 3.3 Gesellschaftsformen und Steuerarten Gängige Kapitalgesellschaften: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Unternehmergesellschaft (UG – haftungsbeschränkt) - Aktiengesellschaft (AG). Kapitalgesellschaften müssen folgende Steuern entrichten: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer bei Ausschüttungen. Mischformen: Kombination aus Personen- und Kapitalgesellschaften. Gängige Beispiele: - GmbH & Co. KG - UG & Co. KG. Wegfall der Körperschaftssteuer und Ausnutzung des Gewerbesteuerfreibetrages => Haftungsbeschränkung der Gesellschafter bei geschäftlichen Misserfolg Hinweis: Haftungsrisiken bei Fehlverhalten des Geschäftsführers beachten Hinweis: Keine Privatentnahmen möglich, Gefahr verdeckter Gewinnausschüttungen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit