Elternvertreter – und nun?

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 Präsentation transkript:

Elternvertreter – und nun? Was bedeutet Elternarbeit?

Warum tun wir das überhaupt? Grundgesetz Artikel 6, Abs. 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Und das Niedersächsische Kultusministerium sagt: „Die Eltern haben nicht nur die Pflicht, ihr Kind in die Schule zu schicken. Sie haben auch das Recht, von der Schule informiert und an Entscheidungen beteiligt zu werden.“

Basis der Elternarbeit in Niedersachsen Die Bestimmungen über die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in schulischen Angelegenheiten finden sich wieder in den §§ 88 bis 100 NSchG für die Klassenelternschaften und Elternräte auf Schul-, Gemeinde- und Kreisebene. www.schure.de Hilfreich sind ebenfalls die Seiten des Stadtelternrates Osnabrück: https://www.stadtelternrat-os.de/ und das Wissen um die Kerncurricula in Niedersachsen: http://www.nibis.de/nibis.php?menid=3790 und die Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums: http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/

Elternarbeit – was sind meine Aufgaben? Herzlichen Glückwunsch – ihr seid gewählte Elternvertreter! Damit habt ihr Rechte und Pflichten, die hier kurz zusammengefasst werden: Gewählt wird immer für 2 Jahre – nur die Elternvertreter, die zu Beginn von Jahrgang 10 (11) gewählt werden vertreten die minderjährigen Schüler bis zum Ende der Schulzeit – im besten Fall also 3 Jahre Die anderen Eltern erwarten, dass ihr ihre Interessen und die ihrer Kinder vertretet. Die Schulleitung und die Lehrkräfte sehen in euch einen Ansprechpartner, wenn es allgemeine Probleme in der Klasse gibt. Ihr seid eine Schnittstelle zwischen Lehrerschaft und Eltern geworden.

Aufgaben in der Klassenelternschaft Einladung und Durchführung von 2 Elternabenden pro Schuljahr Offiziell leitet der Elternvertreter den Abend – dies kann aber auch gut gemeinsam mit dem Klassenlehrer gemacht und im Vorfeld abgestimmt werden Ihr könnt jeden Lehrer der Klasse zum Elternabend einladen, laut Schulgesetzt sind die Lehrer verpflichtet, den Eltern Inhalt, Planung und Gestaltung ihres Unterrichts und die Notengebung allgemein zu erläutern (§ 96 Abs. 4 NSchG).

Was hilft dabei? Einrichtung eines E-Mail-Verteilers der Klassenelternschaft – bittet beim Elternabend um Zustimmung der Eltern, die DSGVO gilt auch in der Schule Elternvertreter sein heißt nicht, alles selbst zu machen. Sucht immer nach Mitstreitern in eurer Elternschaft. Allgemeine Probleme gehören auf einen Elternabend – Probleme einzelner Kinder und Eltern nicht. Wenn Eltern es wünschen, könnt ihr zu Elterngesprächen begleiten. Hierbei ist die Schweigepflicht besonders wichtig.

Schulelternrat Klassenelternvertreter bilden per Gesetz gemeinsam den Schulelternrat (SER). Der SER kann alle Themen erörtern, die die Schule betreffen, private Angelegenheiten von Lehrkräften und Schülern dürfen nicht erörtert werden. Er muss vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz gehört werden. Dieses Recht auf Information bedeutet aber nicht, dass der Schulelternrat immer zustimmen muss, damit die Entscheidung auch rechtswirksam wird.

Schulelternrat Der Schulelternrat tagt mindestens zwei Mal im Schuljahr – am Gymnasium In der Wüste hat es in der Vergangenheit im Schnitt drei bis vier Sitzungen pro Schuljahr gegeben, um wichtige Themen transparent und zeitnah besprechen zu können. Der gewählte Vorstand führt die Beschlüsse des Schulelternrates aus, führt Gespräche mit der Schulleitung und den Lehreren und vertritt die Eltern ihnen gegenüber sowie gegenüber der Landesschulbehörde.

Klassenkonferenzen Im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz entscheidet die Klassenkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen. In allen Konferenzen, in die Elternvertreter gewählt wurden, sind diese auch stimmberechtigt.

Vom Umgang mit Beschwerden Als Elternvertreter werden oft Beschwerden an uns heran getragen. Hierbei kann unsere Rolle nur als Vermittler zu verstehen sein – wir vermitteln den richtigen Ansprechpartner und stehen auf Wunsch als Anwesender bei Gesprächen zur Verfügung. Das Gymnasium In der Wüste hat im September 2011 ein „Beschwerdekonzept“ verabschiedet, dieses findet sich auch im Schultimer.

Any questions? Steht ihr einmal vor Herausforderungen als Elternvertreter, hilft euch der Vorstand gerne und jederzeit. Den Gesamt-Vorstand erreicht ihr über die E-Mail-Adresse: ser-vorstand@gidw-online.de