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Vorstellung des Schulelternbeirates

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Präsentation zum Thema: "Vorstellung des Schulelternbeirates"—  Präsentation transkript:

1 Vorstellung des Schulelternbeirates

2 Die Theodor-Heuss-Schule ist eine Grund-, Haupt- und Realschule ...

3 Schulen im Landkreis mit
… und eine der wenigen Schulen im Landkreis mit Förderstufe für die Klassen 5 und 6

4 Seit über 40 Jahren gibt sie Kindern und Jugendlichen ein schulisches Rüstzeug für den weiteren Lebensweg.

5 Um die Kinder und die Lehrer nun in dieser Schulzeit mehr
zu unterstützen …

6 wurde der Schulelternbeirat eingeführt.

7 Über die Klassenelternbeiräte wird der Schulelternbeirat
für zwei Jahre gewählt.

8 Struktur der Schule früher und heute

9 Struktur der Schule früher und heute
Teilweise waren mehr als 60 Schüler in einer Klasse Oft mehr als eine Stunde Fußweg zur Schule Heute befinden sich max. bis zu 30 Schüler in einer Klasse Benutzung eines Schulbusses ab 2 Km Fußweg

10 Struktur der Schule früher und heute
Der Lehrer war eine absolute Autoritätsperson Körperliche Strafen wurden schon bei kleinsten Verstößen angewendet Die Lehrer agieren heute partnerschaftlich

11 Struktur der Schule früher und heute
Nach Unterrichtsschluss mussten neben den Hausaufgaben noch körperliche Arbeiten auf dem Hof geleistet werden Gemeinschaftliches Essen Hausaufgaben- betreuung und Nachmittagsangebote in Arbeitsgruppen

12 Struktur der Schule früher und heute
Frontalunterricht primitive Lernmittel (Schiefertafel) Den Schülern wird durch Tages- oder Wochenplan in Gruppenarbeit der Lernstoff vermittelt innovative Lernmittel (vom Füller zum PC)

13 Nach Art. 56 Abs. 6 der Hessischen Verfassung haben die Erziehungsberechtigten das Recht, an den hessischen Schulen die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen.

14 Als Erstes wählen die Eltern einer Klasse zusammen einen Elternsprecher, der Klassenelternbeirat genannt wird.

15 Dieser muss einmal pro Schulhalbjahr einen Elternabend einberufen.

16 Die Elternvertretung auf Schulebene heißt Schulelternbeirat (SEB) und wird aus allen Klassenelternbeiräten gebildet.

17 Auf Kreisebene heißt die Elternvertretung Kreiselternbeirat (KEB)
bzw. in Kreisfreien Städten Stadtelternbeirat (StEB) und wird aus einer bestimmten Zahl Abgeordneter für jede Schulform (Realschule, Gymnasium, etc.) gebildet.

18 Aus den Kreis- und Stadtelternbeiräten wird der
Landeselternbeirat Hessen (LEB-Hessen) gebildet.

19 Zu den Aufgaben eines Schulelternbeirates

20 Die Elternvertretung ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, ...

21 sind, beratend mit. … die für die Schule von allgemeiner Bedeutung
– in einzelnen Bundesländern auch beschließend – mit.

22 Die Arbeit erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich.
Hierzu gehört u.a. ...

23 Die Aufgaben umfassen Wahrung der Interessen der Eltern

24 Wünsche und Vorschläge der Eltern an die Schulleitung weitergeben
Die Aufgaben umfassen Wünsche und Vorschläge der Eltern an die Schulleitung weitergeben Wahrung der Interessen der Eltern

25 Teilnahme an Schulkonferenzen
Die Aufgaben umfassen Teilnahme an Schulkonferenzen Wünsche und Vorschläge der Eltern an die Schulleitung weitergeben Wahrung der Interessen der Eltern

26 Teilnahme an Schulkonferenzen
Die Aufgaben umfassen Weitergabe von Angelegenheiten an die Eltern, die der Schulträger beschlossen hat Teilnahme an Schulkonferenzen Wünsche und Vorschläge der Eltern an die Schulleitung weitergeben Wahrung der Interessen der Eltern

27 Rechte: Zu den genannten Aufgaben
hat der Schulelternbeirat die folgenden Rechte:

28 Recht der Mitwirkung bei der: Auswahl von Lehrmitteln

29 Recht der Mitbestimmung beim: Schulessen Auswahl von Lehrmitteln

30 Auswahl von Lehrmitteln
Recht der Mitbestimmung bei: der Hausordnung Schulessen Auswahl von Lehrmitteln

31 Auswahl von Lehrmitteln
Recht der Mitbestimmung bei: Teilen der Finanzen der Hausordnung Schulessen Auswahl von Lehrmitteln

32 Ansprechpartner zu Schulbusfragen Teilen der Finanzen der Hausordnung
Recht der Mitwirkung als: Ansprechpartner zu Schulbusfragen Teilen der Finanzen der Hausordnung Schulessen Auswahl von Lehrmitteln

33 Ansprechpartner bzgl. Schülerlotsen Ansprechpartner zu Schulbusfragen
Recht der Mitwirkung als: Ansprechpartner bzgl. Schülerlotsen Ansprechpartner zu Schulbusfragen Teilen der Finanzen der Hausordnung Schulessen Auswahl von Lehrmitteln

34 Konfliktlösung zwischen Eltern und Schule
Recht der Mitwirkung bei einer: Konfliktlösung zwischen Eltern und Schule Ansprechpartner bzgl. Schülerlotsen Ansprechpartner zu Schulbusfragen Teilen der Finanzen der Hausordnung Schulessen Auswahl von Lehrmitteln

35 Konfliktlösung zwischen Eltern und Schule
Recht der Mitwirkung bei der: Auswahl und Organisation weiterer Bildungsangebote (Sprachen, Kurse...) Konfliktlösung zwischen Eltern und Schule Ansprechpartner bzgl. Schülerlotsen Ansprechpartner zu Schulbusfragen Teilen der Finanzen der Hausordnung Schulessen Auswahl von Lehrmitteln

36 Eine Initiative des Schulelternbeirates der
Theodor-Heuss-Schule ist u.a.:

37 Erweiterung des Trainingsraumprogrammes
Eine Initiative des Schulelternbeirates der Theodor-Heuss-Schule ist u.a.: Erweiterung des Trainingsraumprogrammes

38 Hierzu: Erhöhung der Lehrerstundenzahl
Eine Initiative des Schulelternbeirates der Theodor-Heuss-Schule ist u.a.: Hierzu: Erhöhung der Lehrerstundenzahl Erweiterung des Trainingsraumprogrammes

39 Seit 1993 Einführung von Schulkonferenzen

40 Manche Entscheidungen der Konferenz können
erst dann in Kraft treten, wenn Schulelternbeirat und Schülerrat zugestimmt haben.

41 Schulprogramm Die Zustimmung des Schulelternbeirates zu Entscheidungen
der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Schulprogramm

42 Freiwillige Unterrichts- Betreuungs- und Ganztagsangebote
Die Zustimmung des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Freiwillige Unterrichts- Betreuungs- und Ganztagsangebote Schulprogramm

43 Freiwillige Unterrichts- Betreuungs- und Ganztagsangebote
Die Zustimmung des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Förderstufe Freiwillige Unterrichts- Betreuungs- und Ganztagsangebote Schulprogramm

44 Hausaufgaben, Klassenarbeiten Förderstufe
Die Zustimmung des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Hausaufgaben, Klassenarbeiten Förderstufe Freiwillige Unterrichts- Betreuungs- und Ganztagsangebote Schulprogramm

45 Hausaufgaben, Klassenarbeiten Förderstufe
Die Zustimmung des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Schulversuch Hausaufgaben, Klassenarbeiten Förderstufe Freiwillige Unterrichts- Betreuungs- und Ganztagsangebote Schulprogramm

46 Mitarbeit von Eltern und anderen Personen Schulversuch
Die Zustimmung des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Mitarbeit von Eltern und anderen Personen Schulversuch Hausaufgaben, Klassenarbeiten Förderstufe Freiwillige Unterrichts- Betreuungs- und Ganztagsangebote Schulprogramm

47 Das Anhörungsrecht des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich:

48 Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen
Das Anhörungsrecht des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen

49 bei Schulfahrten und Wandertagen
Das Anhörungsrecht des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: bei Schulfahrten und Wandertagen Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen

50 bei Schulfahrten und Wandertagen
Das Anhörungsrecht des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: 6-Tage-Woche bei Schulfahrten und Wandertagen Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen

51 bei besonderen Veranstaltungen 6-Tage-Woche
Das Anhörungsrecht des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: bei besonderen Veranstaltungen 6-Tage-Woche bei Schulfahrten und Wandertagen Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen

52 bei besonderen Veranstaltungen 6-Tage-Woche
Das Anhörungsrecht des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Schulordnung bei besonderen Veranstaltungen 6-Tage-Woche bei Schulfahrten und Wandertagen Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen

53 bei besonderen Veranstaltungen 6-Tage-Woche
Das Anhörungsrecht des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Kiosk, Raumvergaben Schulordnung bei besonderen Veranstaltungen 6-Tage-Woche bei Schulfahrten und Wandertagen Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen

54 Zu dem Zustimmungs- und Anhörungsrecht des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ergibt sich zu den genannten Themen auch das Vorschlagsrecht in der Konferenz.

55 Durch mehrere Novellierungen (von 1993 – 2004)
wurden die Rechte der Schulkonferenz immer mehr eingeschränkt.

56 Für das Ziel einer demokratischen Schule
- wo vieles an der Basis entschieden wird - ist die motivierte Mitarbeit der Eltern mit vielen Initiativen eine unbedingte Voraussetzung.

57 Somit ist ein engagierter
Schulelternbeirat - der sich für die Rechte und Pflichten - - für Schüler und Lehrer - intensiv einsetzt und mitarbeitet notwendig.

58 Diese Aufgabe wird in der
Theodor-Heuss-Schule Limburg /Lahn zur Zeit wahrgenommen von:

59 1. Vorsitzende: Lucia Ferschke 06431-583502 fuenffer@web.de
Schulelternbeirat: 1. Vorsitzende: Lucia Ferschke 2. Vorsitzende: Johanna Krebs

60 Danke für Ihr Interesse!

61 Diese Präsentation wurde erstellt von Michael Ferschke im 08/2010
Bei den gezeigten Bildern handelt es sich um eigene Aufnahmen des Erstellers, der 1.Vorsitzenden des Fördervereins und um Veröffentlichungen auf den Internetseiten der Theodor-Heuss-Schule /Limburg und dessen Fördervereins.


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