Bern, 21. November 2018 Jacqueline Sidler Stv. Amtsleiterin KJA

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Verein zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bei uns sind Ihre Kinder in guten Händen Vereinsgründung 24.Nov
Advertisements

Unser Familienzentrum in Nuthetal Karlheinz RichterUrsula Schneider-Firsching.
Bildungsdirektion Kanton Zürich Case Management Berufsbildung Ein Projekt des Berufsbildungsamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT)
1. Allgemeines 1. a) beteiligte und Ziele 1.b) rechtliche Grundlagen 2. Schritte des Hilfeplans 2.a) Schritte b) Schritte Aufgabe des Erziehers.
LERN- UND ÜBUNGSKONTEXTE FÜR ELTERN SCHAFFEN HANDLUNGSANSÄTZE IN AMBULANTEN UND STATIONÄREN HILFEKONTEXTEN Elisabeth Schmutz Institut für Sozialpädagogische.
JugendamtLandeshauptstadt Dresden Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt. V2569/13 - Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Finanzierung von Leistungen.
Jugendhilfe wirkt nur als Ganzes gut
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Bestandteil der III. Säule des Gesundheitswesens I IIIII ambulante stationäreÖffentlicher med. Versorgung med. VersorgungGesundheitsdienst.
Viel erreicht wenig gewonnen. Ein realistischer Blick auf das Ruhrgebiet.
Der PARITÄTISCHE Gesamtverband e.V., Andrea Pawils, Referentin Altenhilfe und Pflege, AK Selbsthilfe 08. April 2008 Gesetz zur.
Ablauf Informationen zum Schulsystem in Schweden
Klasse 5a Donnerstag, 25. August 2016 Stefan Onitsch.
Die Oberbürgermeisterin Amt für Kinder, Jugend und Familie 7. Fachtag Kinderschutz-Zentrum Köln AG 3: ….und wir sorgen für die Bedingungen Klaus-Peter.
ECOPLAN Familienergänzende Kinderbetreuung für den Vorschulbereich im Kanton Solothurn ‏ Michael Marti, Ecoplan Präsentation Medienkonferenz.
Kinderschutz und Schule - Das Bundeskinderschutzgesetz als gesetzlicher Auftrag! (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG vom 22. Dezember 2011) in Kraft getreten.
KESCH Kooperation Elternhaus - Schule
Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Titel der Präsentation.
Pflegestärkungsgesetz II
Informationsveranstaltung 2017
Wir unterstützen Ihr Personal
Brandschutzerziehung/ - Aufklärung
Was ist gute Kindheitspädagogik wert?
lich willkommen!!.
Mehr unter: kibaz-nrw.de
Sozialdienste Laufental
„Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ des BMUB
Alessio und die Folgen Abschlussberichte und Fachdiskussion
24. Vorlesung: Rehabilitation in der Psychiatrie
Qualität in der Lehrausbildung aus Sicht des ÖGB Alexander Prischl 23
«Energien und Ressourcen freisetzen bei Kindern, Eltern und Schule»
Begleitete Patenschaften für Kinder aus belasteten Familien
Das neue Sozialhilfegesetz – Teil I
KOOperative BerufsOrientierung
Sozialpolitischer Diskurs München 26.Juni 2008
 Ein Projekt der Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung AKF e.V., Bonn.
Einstiegsfrage: Wo begegnet Ihnen Inklusion?
Handlungsfelder Aspekte Prämissen Inhalte Umsetzungsprozesse
Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe
Kyncl M., Pollert J., Micin J.,Raclavsky J.,Malanik S.
KBS-Austauschplattform 2017 Zusammenarbeit mit der Psychiatrie
Absicherung im Pflegefall
10/14/2018 Module für Schulung BB RGB Consulting
Dorfmarketing-Projekt in Oberveischede
Master: Kapitel Blau ohne Bild Die Startfolie ist immer in KVBW-Blau.
Durchgängige Bildung von der Kita in die Grundschule im Bereich der Sprachbildung und Sprachförderung am Beispiel der Stadt Laatzen Ulrike Osiewacz, Leiterin.
Hausaufgaben Schule XY Elternabend vom #816810
Ganztagsorientierungsklasse G T O an der Mittelschule Wasserburg
Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender
Vollzeitpflege.
Vote électronique Top oder Flop? Wo steht Graubünden?
Informationsveranstaltung zur Studien- und Berufsorientierung
Export von unverschmutztem Aushub
Schulinspektorate: Maikonferenzen 2018
Fraktionsversammlung der Primar-Lehrpersonen
Bern, 21. November 2018 Jacqueline Sidler Stv. Amtsleiterin KJA
Gesetzliche Grundlagen
Erklärung zu Interessenkonflikten
Sportregion Furttal: Sportnetz 4. Oktober 2017.
Die 2 Seiten der Medaille vernetzender Arbeit
Ausgewählte Folien für Lehreinheit C3
Jugendsozialarbeit an der Elsbethenschule
Jugendsozialarbeit an der Hessenwaldschule
Inklusion – Eine Schule für alle?
Integrationsmanagement im Landkreis Ludwigsburg
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Input der Geschäftsleitung
Bern, 15. Mai 2019 Andrea Weik Amtsleiterin KJA
Das Fach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ stellt sich vor
Inklusiver Kindergarten im Röthelheimpark
Die mobile sonderpädagogische Hilfe
 Präsentation transkript:

Modell Einvernehmlicher Kindesschutz – konzeptionelle Grundlagen für bernische Sozialdienste Bern, 21. November 2018 Jacqueline Sidler Stv. Amtsleiterin KJA Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern | Kantonales Jugendamt

Ausgangslage Die Kosten des einvernehmlichen KS werden heute als Teil der wirtschaftlichen Sozialhilfe entschädigt. Aus Ressourcengründen bestehen wenig Anreize, einen Kindesschutzfall einvernehmliche zu begleiten. Es bestehen unterschiedliche und uneinheitliche fachliche Haltungen: Kein gemeinsam geteiltes Verständnis was einvernehmlicher KS ist. Ergebnisse einer Analyse der Fallzahlen in sechs Sozialdiensten im Jahr 2016. Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern | Kantonales Jugendamt

Mengengerüst zwei ausgewählter Sozialdienste im Jahr 2016   Anzahl Fälle Sozialdienst X Anzahl Fälle Sozialdienst Y Vollerhebung 2016 Präv Beratung 2 8 Einver. Abklärung mit w.SH 4 1 Einver. Abklärung ohne w.SH Stichtagerhebung per 31.6.2016 Einver. Stationär mit w.SH 5 Einver. Stationär ohne w.SH Einver. Stationär mit Beistandschaft und w.SH 43 Einver. Stationär mit Beistandschaft ohne w. SH Einver. Ambulant mit w.SH 62 Einver. Ambulant ohne w.SH 11 Einver. Ambulant mit Beistandschaft und w.SH 31 20 Einver. Ambulant mit Beistandschaft ohne w.SH 65 Total 122 159 JGK | Kantonales Jugendamt

Zielsetzungen des Modells: Einvernehmlich vereinbarter Kindesschutz Stärkung und Aufwertung des einvernehmlichen Kindesschutzes Entkoppelung der Finanzierung von der wirtschaftlichen Sozialhilfe Entschädigung der Sozialdienste mit Fallpauschalen Keine Quersubventionierung Transparenz und Steuerung des Bereichs Sozialdienste als soziale Dienstleistungszentren stärken JGK | Kantonales Jugendamt

Definition und Ziele Die Sorgeberechtigten kooperieren und sind willens und fähig, fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um der Kindeswohlgefährdung wirksam zu begegnen. Unterstützung und Stärkung der Erziehungskompetenzen und -verantwortung der Sorgeberechtigten Förderung und Unterstützung der individuellen und sozialen Entwicklung des Kindes Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe durch Erschliessung der familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen JGK | Kantonales Jugendamt

Standards und Kriterien für die Leistungserbringung Fachliche Indikation von einvernehmlich vereinbarten Leistungen der ambulanten und stationären ergänzenden Hilfen zur Erziehung (kantonale Vorgaben: Checkliste samt Erläuterungen). Gegenstand des einvernehmlichen Kindesschutzes lässt sich in Abgrenzung zum behördlichen Kindesschutz fassen. JGK | Kantonales Jugendamt

Fallkategorie und Fallzählung Beratung und Triage „Kindeswohl und Kindesschutz“ Indikationsstellung Fallführung von ambulanten und stationären Leistungen aufgrund eines besonderen Förder- und Schutzbedarfs Fallführung im Case Management JGK | Kantonales Jugendamt

Kantonaler Leistungskatalog Einvernehmlich stationäre Leistungen Unterbringung in stationären Einrichtungen mit oder ohne eigene Sonderschule Unterbringung in Pflegefamilien Einvernehmlich ambulante Leistungen Dienstleistungen in der Familienpflege (DAF) Sozialpädagogische Familienbegleitung Sozialpädagogische Tagesstruktur Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts JGK | Kantonales Jugendamt

Zugangswege zum einvernehmlichen Kindesschutz JGK | Kantonales Jugendamt

Übergang zum behördlichen Kindesschutz Im Rahmen des einvernehmlich vereinbarten Kindesschutzes sind die Mitarbeitenden der Sozialdienste immer wieder mit Situation konfrontiert, dass Sorgeberechtigte nach anfänglicher Kooperationsbereitschaft die vereinbarte Leistung nach einer ersten Phase nicht mehr wollen und sich zurückziehen. Um das Kindeswohl in diesen Fällen weiterhin sicherstellen zu können, ist eine zeitnahe und effiziente Zusammenarbeit mit der zuständigen KESB zentral und unumgänglich. In der Sache geht es darum, den Prozess zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung mit den Sorgeberechtigten möglichst zeitnah weiterzuführen.

Finanzierung und Kostentragung Zur besseren Transparenz und Kostenkontrolle ist, ein eigenes Produkt „Einvernehmliche be-sondere Förder- und Schutzleistung“ zu schaffen.

Weiteres Vorgehen Bereinigung der Inhalte und Abgrenzung von der wirtschaftlichen Sozialhilfe. System der Fallpauschalen im einvernehmlichen KS kann erst dann in Gesetzgebung überführt werden, wenn über die hängigen Beschwerden betreffend die Abgeltung der kommunalen Dienste im Bereich KES letztinstanzlich entschieden ist. JGK | Kantonales Jugendamt

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! JGK | Kantonales Jugendamt