Barbara Perriard, Leiterin der Sektion Politische Rechte

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 Präsentation transkript:

Vote électronique Strategie des Bundesrates zur Ausdehnung der elektronischen Stimmabgabe Barbara Perriard, Leiterin der Sektion Politische Rechte Medienkonferenz in Chur vom 23. Oktober 2013

Digitalisierung der politischen Rechte 1. Abstimmungen (ZH), BE, LU, (UR, OW, GL), FR, SO, BS, SH, SG, GR, AG, TG, (VS), NE, GE 2. Wahlen FR, BS, SG, GR, AG 4. Unterschriftensammlung für Wahlvorschläge 3. e-Collecting

Drei Systeme in der Schweiz Blau Consortium / Kopie des Zürcher Systems Rot Genfer System Beherbergung System Grün “Guichet unique“ des Kantons Neuenburg

Überblick: Aktueller Stand auf Bundesebene Dritter Bericht des Bundesrates Evaluation der Versuchsphase 2006-2012  elektronische Stimmabgabe bei Abstimmungen und Wahlen (Phasen 1 und 2) Voraussetzungen für die schrittweise Ausdehnung der Stimmabgabe via Internet Überarbeitung der Rechtsgrundlagen für Vote électronique

Strategie des Bundesrates „Sicherheit vor Tempo“ Auslandschweizer Stimmberechtigte Menschen mit einer Behinderung  Benutzerfreundlichkeit Einzelne Gemeinden (Inlandschweizer Stimmberechtigte) 100% der Stimmberechtigten Erhöhung der heutigen Limiten nur im Gegenzug zur Umsetzung neuer, noch höherer Sicherheitsstandards

Anpassung der Rechtsgrundlagen Revision der Bestimmungen über die elektronische Stimmabgabe in der Verordnung über die politischen Rechte (VPR)  Grundsätze Schaffung einer neuen Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VeleS)  Ausführungsbestimmungen Geplantes Inkrafttreten: 1. Januar 2014

Wahlbeobachtung 2011: Empfehlungen der OSZE/ODIHR Nationalratswahlen 2011: Beobachtermission der OSZE/ODIHR mit Fokus auf Vote électronique 13 Empfehlungen zur elektronischen Stimmabgabe Empfehlungen werden weitestgehend in neuen Rechtsgrundlagen aufgenommen  Schweizer Systeme der 2. Generation erfüllen internationale Standards

Neue Sicherheitsanforderungen an die Systeme (I) Erkennung von Manipulationen - schnell und zuverlässig  Verifizierbarkeit Eine Frage der Transparenz: (1) Wurde die Stimme gemäss Absicht abgegeben? (2) Wurde die Stimme im Sinn ihrer Abgabe abgelegt? (3) Wurde die Stimme im Sinn ihrer Ablage gezählt?

Neue Sicherheitsanforderungen an die Systeme (II) Sicher und benutzerfreundlich – für alle Stimmberechtigten Sicherheitsprüfungen: Kryptografisches Konzept für die Verifizierbarkeit Wissenschaft Audits und Zertifizierung von Funktionalität, Infrastruktur und Betrieb  von der SAS akkreditierte Stellen

Risikomanagement Instrumente und Massnahmen: Limiten, Risikobericht, Krisenvereinbarungen, Krisenszenarien, Sprachregelungen, Prüfungen der Systeme, Informationsaustausch zum Umgang mit verschiedenen Risiken Regelmässige Risikobeurteilungen der Kantone im Rahmen des künftigen Bewilligungsverfahrens