Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“

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 Präsentation transkript:

Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2018-2019 Gefährliche Substanzen1 am Arbeitsplatz erkennen und handhaben 1 für die deutschsprachigen Länder wurde ein einheitlicher Begriff gewählt

Überblick über die Kampagne Koordination durch die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) Umsetzung in über 30 Ländern Unterstützung durch: nationale Focal Points offizielle Kampagnenpartner europäische Sozialpartner Medienpartner Enterprise Europe Network Organe und Einrichtungen der EU andere EU-Agenturen

Zentrale Ziele Sensibilisierung für die Risiken durch gefährliche Substanzen am Arbeitsplatz Förderung einer Präventionskultur zur Beseitigung oder wirksamen Bewältigung der Risiken Besseres Verständnis der Risiken durch Karzinogene Zielgruppe: Arbeitnehmer mit besonderen Bedürfnissen und Anfälligkeiten Bereitstellung von Informationen über politische Entwicklungen und maßgebliche Rechtsvorschriften

Warum diese Kampagne? Zahlreiche Arbeitnehmer sind an Arbeitsplätzen in Europa gefährlichen Substanzen ausgesetzt Häufig ist das Problembewusstsein nur gering Gefährliche Substanzen können Folgendes bewirken: akute sowie dauerhafte Beschwerden, z. B. Hautreizungen, Atemwegserkrankungen oder Krebs Sicherheitsrisiken wie Brände, Explosionen oder Erstickungsgefahr massive Ausgaben der Unternehmen für Schutzmaßnahmen und Haftung

Was ist unter gefährlichen Substanzen (Gefahrstoffen) zu verstehen? Alle Stoffe (gasförmig, flüssig oder fest), die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern darstellen: Chemikalien, z. B. in Farben, Klebern, Desinfektions- und Reinigungsmitteln oder Pestiziden verfahrensbedingte Verunreinigungen, z. B. Schweißdämpfe, Quarzfeinstaub oder Verbrennungsprodukte wie Dieselabgase Biologische und Naturstoffe wie Getreidestaub, Asbest oder Rohöl und seine Bestandteile An fast allen Arbeitsplätzen ist mit gefährlichen Substanzen zu rechnen Eine kurz- oder langfristige Exposition und die langfristige Anreicherung im Körper können zu Schädigungen führen

Begriffsbestimmungen aus der Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe a) „Chemische Arbeitsstoffe“: alle chemischen Elemente und Verbindungen, einzeln oder in einem Gemisch, wie sie in der Natur vorkommen oder durch eine Arbeitstätigkeit hergestellt, verwendet oder freigesetzt werden – einschließlich der Freisetzung als Abfall –, unabhängig davon, ob sie absichtlich oder unabsichtlich erzeugt und ob sie in Verkehr gebracht werden b) „Gefährliche chemische Arbeitsstoffe“: i) alle chemischen Arbeitsstoffe, die die Kriterien für die Einstufung als gefährlich in einer der Klassen für physikalische und gesundheitliche Gefahr gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ... erfüllen; dies gilt unabhängig davon, ob der chemische Arbeitsstoff aufgrund dieser Verordnung eingestuft ist. ii) alle chemischen Arbeitsstoffe, die die Kriterien für die Einstufung als „gefährlich“ ... nicht erfüllen, aber aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxikologischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz verwendet werden oder dort vorhanden sind, für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer ein Risiko darstellen können; dies gilt auch für alle chemischen Arbeitsstoffe, denen im Rahmen des Artikels 3 ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen wurde. „Tätigkeit mit chemischen Arbeitsstoffen“: jede Arbeit, bei der chemische Arbeitsstoffe im Rahmen eines Prozesses einschließlich Produktion, Handhabung, Lagerung, Beförderung, Entsorgung und Behandlung verwendet werden oder verwendet werden sollen oder bei dieser Arbeit auftreten.

Zahlen und Fakten Laut der EU-OSHA-Unternehmensumfrage1 sind in 38 % aller Unternehmen chemische oder biologische Stoffe präsent Großunternehmen verwenden häufig mehr als tausend verschiedene chemische Produkte Ein einzelner Arbeitnehmer kann mit Hunderten verschiedener chemischer Stoffe in Kontakt kommen 17 % der Arbeitnehmer in der EU sagen, dass sie in mindestens 25 % ihrer Arbeitszeit chemische Produkte oder Stoffe handhaben oder Hautkontakt mit ihnen haben2 und 15 % atmen Rauch, Dämpfe (etwa Schweißdämpfe oder Abgase), Pulver oder Staub (etwa Holz- oder Mineralstaub) ein Ständig kommen neue Risiken hinzu 1) Summary — Second European Survey of Enterprises on New and Emerging Risks (ESENER-2), EU-OSHA, 2015, S. 5. Abrufbar unter: https://osha.europa.eu/sites/default/files/publications/documents/esener-ii-summary-en.PDF 2) Sixth European Working Conditions Survey, Overview Report, Eurofound, 2016, S. 43. Abrufbar unter: https://www.eurofound.europa.eu/sites/default/files/ef_publication/field_ef_document/ef1634en.pdf

Zahlen und Fakten Zu den Wirtschaftszweigen mit einem hohen Vorkommen von gefährlichen Substanzen zählen die Landwirtschaft (62 %), die verarbeitende Industrie (52 %) und der Bausektor (51 %)1 In vielen Wirtschaftszweigen hat die Verwendung chemischer Stoffe zugenommen, da chemiegestützte Techniken herkömmliche Arbeitsweisen ersetzt haben (Pestizide, Kunststoffe, Isoliermaterial usw.) In Schweden wurden 2014 pro Einwohner 3,7 Tonnen gefährliche Substanzen eingesetzt 1) ESENER-2 – Overview Report: Managing Safety and Health at Work, EU-OSHA, 2016, S. 18. Abrufbar unter: https://osha.europa.eu/sites/default/files/ESENER2-Overview_report.pdf

Wie sind gefährliche Substanzen (Gefahrstoffe) zu handhaben? Im Fokus stehen die Schaffung einer Präventionskultur und die Sensibilisierung Es gibt in der EU bereits Rechtsvorschriften zu gefährlichen Substanzen – die Arbeitgeber müssen sich ihrer Rechtspflichten bewusst sein Gefährdungsbeurteilung ist zentral für eine wirksame Prävention Es sind wirksame Präventions- und Schutzmaßnahmen nötig Die Arbeitnehmer sind über Folgendes zu informieren: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung (Risikobewertungen) die Risiken, denen sie ausgesetzt sind, und welche Auswirkungen auftreten können was für ihre eigene und die Sicherheit anderer zu tun ist was bei einem Unfall oder unvorhergesehenen Ereignis zu tun ist Praktische Tools und Leitlinien können Unternehmen helfen, die Risiken zu bewältigen sowie sichere und gesunde Arbeitsplätze zu gewährleisten.

Gefährdungsbeurteilung (Risikobewertung) Gefährdungsbeurteilungen sind nötig, um alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit zu ermitteln Es sollten alle Gruppen – Arbeitgeber, Führungskräfte, Arbeitsschutzbeauftragte und Arbeitnehmer – darin eingebunden sein Alle Arbeitnehmergruppen und Auftragnehmer sowie außergewöhnliche Arbeitssituationen, z. B. Wartung und Reparatur, sind zu berücksichtigen Es ist wichtig, allen Arbeiten zur Beseitigung, Substitution oder Bewältigung der Risiken Vorrang zu gewähren Bei Vorfällen ist eine Überarbeitung und Aktualisierung nötig Die Arbeitnehmer sind über die Ergebnisse zu informieren und in der Anwendung von Präventionsmaßnahmen zu schulen Für Unternehmen stehen Instrumente zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zur Verfügung

Handhabung von gefährlichen Substanzen in drei Schritten Ermittlung der Gefahren: Erstellen Sie eine Liste der Stoffe/chemischen Produkte, die am Arbeitsplatz verwendet und erzeugt werden Sammeln Sie Informationen über die Schäden, die sie verursachen können und wie es dazu kommen kann, etwa anhand von Kennzeichen und Sicherheitsdatenblättern Prüfen Sie, ob Karzinogene oder Mutagene verwendet werden, die strengeren Regeln unterliegen Bewertung der Exposition: Ermitteln Sie, wer Gefahren ausgesetzt ist, auch bei Reinigungs- und Wartungskräften Bewerten Sie die Exposition der Arbeitnehmer anhand der Art, Intensität, Länge und Häufigkeit der Exposition, inklusive kombinierter Expositionen Betrachten Sie die Auswirkungen in Kombination mit anderen Gefahren, z. B. Brandrisiken, Aufnahme über die Haut oder Handhabung von Flüssigkeiten Festlegung von Maßnahmen: Erstellen Sie dann anhand einer Gefahrenliste einen Maßnahmenplan inklusive der für seine Durchführung zuständige(n) Person(en) Prüfen Sie die Umsetzung und Wirkungen der Maßnahmen

Das „STOP“-Prinzip Arbeitgeber müssen wirksame Präventions- und Schutzmaßnahmen festlegen Gefährliche Substanzen und Verfahren am Arbeitsplatz sollten vollständig eliminiert werden (z. B. durch die Konzeption neuer Arbeitsabläufe) Ist keine Eliminierung möglich, müssen die Risiken anhand hierarchischer Präventionsmaßnahmen – dem „STOP“-Prinzip – bewältigt werden Substitution (sichere oder weniger schädliche Alternativen) Technische Maßnahmen (z. B. geschlossenes System, Punktabsaugung) Organisatorische Maßnahmen (z. B. Begrenzung der Zahl exponierter Arbeitnehmer oder der Expositionszeit) Persönlicher Schutz (Tragen persönlicher Schutzausrüstung)

Rechtsvorschriften Der Arbeitgeber ist rechtlich für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit verantwortlich Die Bestimmungen zum Arbeitsschutz finden sich u. a. in Richtlinie 89/391/EWG (Rahmenrichtlinie) Richtlinie 98/24/EG (Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe) Richtlinie 2004/37/EG (Richtlinie über Karzinogene und Mutagene) Gesamtüberblick über die maßgeblichen Arbeitsschutzvorschriften: https://osha.europa.eu/de/safety-and-health-legislation Nützliche Informationen zu Vorschriften über chemische Stoffe: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)

Besonders gefährdete Gruppen Bestimmte Arbeitnehmergruppen können besonders durch gefährliche Substanzen gefährdet sein, darunter Frauen junge Arbeitnehmer Migranten Leiharbeitnehmer nicht geschulte oder unerfahrene Mitarbeiter Reinigungskräfte und Auftragnehmer Die Gründe dafür können eine besondere Empfindlichkeit, Unerfahrenheit oder mangelnde Schulung und Information sein Die Gefahren für diese Arbeitnehmer sollten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden

Machen Sie mit! Unternehmen jeder Größe und aus jedem Wirtschaftszweig können sich ebenso wie Einzelpersonen folgendermaßen beteiligen: Verbreitung und Bekanntmachung des Kampagnenmaterials Mitwirkung an der Organisation von Veranstaltungen und Aktivitäten Verwendung und Bewerbung von Instrumenten für die Handhabung von gefährlichen Substanzen Werden Sie zum Kampagnenpartner Halten Sie sich über soziale Netzwerke auf dem Laufenden

Angebote für Kampagnenpartner Erfolgreiche Partnerschaften zwischen der EU-OSHA und den wichtigsten Interessenträgern sind für den Erfolg der Kampagne von entscheidender Bedeutung Gesamteuropäische und internationale Unternehmen können offizielle Kampagnenpartner werden Medienpartner werben für die Kampagne Zu den Leistungen zählen: ein Begrüßungspaket eine Bescheinigung über die Partnerschaft Werbung auf EU-Ebene und in den Medien Vernetzungsmöglichkeiten und Austausch bewährter Praktiken mit anderen Kampagnenpartnern Einladungen zu Veranstaltungen der EU-OSHA

Europäischer Wettbewerb für gute praktische Lösungen im Rahmen der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ Anerkennung innovativer Lösungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Auszeichnung von Unternehmen für erfolgreiche und nachhaltige Initiativen zur Handhabung von gefährlichen Substanzen bei der Arbeit Organisationen und Unternehmen aus folgenden Ländern können teilnehmen: EU-Mitgliedstaaten Kandidatenländer potenzielle Kandidatenländer Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) Die Gewinner werden bei der Preisverleihung bekannt gegeben

Publikationen zur Kampagne Leitfaden zur Kampagne Praktisches E-Tool Berichte Reihe von Infoblättern zu wichtigen Themen Datenbank mit Ressourcen und Instrumenten Datenbank mit Fallbeispielen und Videos OSHwiki: aktualisierter Teil und neue Artikel Napo-Filme Werbematerial Broschüre (Prospekt) Flyer zum Wettbewerb für gute praktische Lösungen Poster Videos Online-Banner E-Mail-Signatur Links zu nützlichen Seiten

Wichtige Termine Kampagnenstart: April 2018 Europäischer Wettbewerb für gute praktische Lösungen in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene: 2018 und 2019 Veranstaltung zum Austausch über gute praktische Lösungen im Rahmen des Europäischen Wettbewerbs: 2. Quartal 2019 Europäische Wochen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit: Oktober 2018 und Oktober 2019 Abschlussveranstaltung und Preisverleihung im Rahmen des Europäischen Wettbewerbs für gute praktische Lösungen: November 2019

Weitere Informationen Mehr erfahren Sie auf der Kampagnenwebsite: www.healthy-workplaces.eu/de Abonnieren Sie unseren Newsletter zur Kampagne: https://healthy-workplaces.eu/de/healthy-workplaces-newsletter In den sozialen Netzwerken können Sie sich laufend über unsere Aktivitäten und Veranstaltungen informieren: Näheres zu Veranstaltungen in Ihrem Land erfahren Sie bei Ihrem nationalen Focal Point: www.healthy-workplaces.eu/fops