4. Mittwochs-Kolloquium „Sucht“ 2018 Bremen, 04.04.2018 Ansätze guter Praxis zur Integration und Aktivierung Suchtkranker nach dem SGB II 4. Mittwochs-Kolloquium „Sucht“ 2018 Bremen, 04.04.2018
Integration Suchtkranker ins Erwerbsleben im Rahmen des SGB II 2016: Bundesweite Untersuchung im Auftrag des BMG und des BMAS Wiederholungsbefragung nach 2009 1. Online-Befragung bei 408 Jobcentern 325 Jobcenter haben sich beteiligt (79,7 %), darunter 237 gE und 88 zkT 2. Fünf Fallstudien 85 Gespräche mit Jobcentern, Kommunen, Arbeitsagenturen, Suchtberatungs- stellen, Sucht-Reha-Einrichtungen, Maßnahmeträgern, Leistungsberechtigten 3. Literaturstudie und Befragung Suchtfachverbände Bearbeitung durch Geschäftsführungen, Fachdienst-/Teamleitungen, Fachkräfte, Controlling, Koordinator/innen für kommunale Leistungen bzw. Sucht Durchschnittlich 2,5 Personen, durchschnittlich 1,5 Stunden; Interviews und Fokusgruppen mit insgesamt 86 Gesprächspartner/inne/n, Hospitationen in Beschäftigungsprojekten und bei Netzwerkveranstaltungen außerdem Literatur
Ausgewählte Fallstudienorte FS1 FS2 FS3 FS4 FS5 Trägerschaft gE zkT Art der Gebiets- körperschaft Großstadt (> 500.000 EW) Landkreis Großstadt (>200.000 EW) Bundesland NRW Sachsen Sachsen- Anhalt Baden- Württemberg Rheinland- Pfalz SGB II-Typ IIIc IIId IIIe Ic Ie Erfüllte Kriterien 16 20 25 15 Weitere Auswahlkriterien Regionale Verteilung (fünf Bundesländer) darunter: Zwei Jobcenter aus Ostdeutschland Grund: auffällig viele Hinweise auf gute Praxis! Organisatorische Varianten: gE, zkT Stadt und Land, Regionen mit ausdifferenziertem Hilfesystem und Regionen mit weniger ausdifferenzierten Strukturen SGB II-Vergleichstypen: Unterschiedliche Arbeitsmärkte Standorte mit überregional zuständigen Kliniken Ic Überwiegend Landkreise in Süddeutschland mit gewerblich geprägtem Arbeitsmarkt, hohem Beschäftigungspotenzial in einfachen Tätigkeiten und hohem Anteil Geringqualifizierter Ie Regionen abseits der Ballungsräume, oftmals an der früheren innerdeutschen Grenze, mit gewerblich geprägtem Arbeitsmarkt und hohem Anteil älterer eLb IIIc Städte bzw. (hoch-)verdichtete Landkreise überwiegend im Agglomerationsraum Rhein-Ruhr mit sehr geringer Arbeitsplatzdichte, geringer saisonaler Dynamik bei gleichzeitig hohem Beschäftigungspotential in einfachen Tätigkeiten und hohem Migrantenanteil IIId Landkreise in den neuen Bundesländern mit sehr geringem Beschäftigungspotential in einfachen Tätigkeiten bei gleichzeitig hoher saisonaler Dynamik und sehr hoher Tendenz zur Verfestigung des Langzeitleistungsbezugs IIIe Überwiegend Städte in den neuen Bundesländern mit geringem Beschäftigungspotenzial in einfachen Tätigkeiten und hohem Risiko zur Verfestigung des Langzeitleistungsbezugs
Offene Frage für die Jobcenter: Was ist eigentlich gute Praxis? Maßstäbe für die Messung guter Praxis Integrationen Effekte im Einzelfall: Tagesstruktur, „Stabilisierung“, Erhöhung von Veränderungs- bereitschaft, gesundheitsbewussteres Verhalten, Abstinenzmotivation Erfüllung fachlicher Standards (z.B. Betreuungsrelationen) Spannungsreiche Gemengelage – Bewertungs- und Entscheidungsfragen Vermittlungsorientierung vs. Soziale Teilhabe Geschäftsprozess vs. Einzelfallhilfe Freiwilligkeit vs. „Druck“ Erwerbsunfähigkeit vs. Rehabilitation
Was hat sich seit 2009 verändert? Wesentliche Veränderungen seit 2009 aus Sicht der Jobcenter: mehr Suchtkranke, bessere Vernetzung, höhere Beratungskompetenz Mehr Jobcenter mit suchtspezifischen Zuständigkeiten 2009: nur 25 %, 2016: immerhin 41 % Weiterhin nur ca. ein Fünftel der Jobcenter mit Fachkonzept Sucht Schulungen mit positiven Effekten auf Beratungskompetenz und Kooperation Immer noch besonders schwierig: Suchterkrankung erkennen und ansprechen Längsschnitt! Kann im Querschnitt anders aussehen!
Beratung und Vermittlung im Jobcenter Mehr Fachlichkeit – Geschäftsprozessvorgaben wirken Häufigere Einschaltung des Ärztlichen Dienstes der Agentur (2009: 50 %, 2016: 82 %) und des Berufspsychologischen Services (2009: 12 %, 2016: 32 %) bei Diagnosefragen Sucht spricht als „wichtiger Grund“ gegen Sanktion: 38 % der JC (2009: 28 %) Erwerbsfähigkeit zwischen JC und DRV „strittig“: Ein Drittel der Jobcenter schränkt Vermittlungsbemühungen ein. Größere Bedeutung von Einzelfallhilfen: Der Fall steuert Auffälligkeiten wahrnehmen und ansprechen, Diagnose den Expert/inn/en überlassen Integration wo möglich, „Soziale Teilhabe“ als alternatives Ziel bei Suchtkranken Sozialarbeiterische Einzelfallhilfen orientieren sich an der Logik des Falls 2009 40% EinV
Beschäftigung für Suchtkranke Minderheit der Jobcenter mit spezialisiertem Angebot 51 % der Jobcenter ohne spezialisierte Angebote, 26 % mit spezialisierten und nicht spezialisierten Angeboten, 29 % Jobcenter ganz ohne Maßnahmeangebot für Suchtkranke – mehr Angebote in Ostdeutschland Breites Maßnahmespektrum – Hauptziel Stabilisierung „Allgemeine Maßnahmen“ mit spezifischem Profil: Akzeptierende Haltung, individuell angepasste Arbeitszeiten und Anforderungen, multiprofessionelle Begleitung, praktische Unterstützung und Begleitung, Vernetzung Nutzung von Strukturen der Eingliederungshilfe, Reha-Maßnahmen, Modellprojekt der einzelfallbezogenen Hilfeplanung
Sozialpsychiatrische Dienste/ Gesundheitsämter der Kommunen (Fach-)Ärzte Sozialpsychiatrische Dienste/ Gesundheitsämter der Kommunen Beratungsstellen der freien Wohlfahrtspflege Sucht-/Drogenberatungsstelle(n) Rechtliche Betreuer/innen Sucht-Reha-Kliniken Selbsthilfegruppen Jugendhilfe nach SGB VIII – Träger und Einrichtungen Sozialhilfeträger SGB XII Arbeitgeber Suchtambulanzen in Allgemein-/ Fachkrankenhäusern Krankenkassen Maßnahmeträger
Kooperation mit Suchtberatung und lokalen Netzwerken Mehr Verbindlichkeit in der Kooperation mit Suchtberatung Nur 27 % ohne Kooperationsvereinbarung mit Suchtberatung (2009: 45 %) – aber gemeinsame Fallbesprechungen selten (2009: 10 %, 2016: 14 %) Vermittlung auf kurzem Weg statt Zuweisung in Suchtberatung Erweiterung der lokalen Netzwerke Z.B. Netzwerke/AK „Sucht“ (2009: 28 %, 2016: 51 %) Aber: Umsetzungsschwierigkeiten bei Kooperation mit Sucht-Reha Förderliche Faktoren: Gegenseitige Wertschätzung und Übereinstimmung in fachlichen Fragen, geklärte Zuständigkeiten, direkte Zugänge zum Jobcenter (Sozialarbeitersprechstunden), feste Netzwerkkoordination, Schnittstellenpflege
Für die Diskussion Wachsende Sensibilität der Jobcenter und wachsendes Interesse an Kooperationen JC sind offen für spezialisierte und teilhabeorientierte Maßnahmekonzepte – Realisierbarkeit im Regelbetrieb stößt aber an Grenzen Was könnte das Suchthilfesystem für eine bessere Arbeitsmarktintegration tun? Berufliche Förderung vorbereiten: Clearing, Information und Empfehlungen für die JC Z.B.: im stationären Setting lokale Bezüge stärken (Arbeitsmarkt, Hilfesysteme) Herausforderung in jedem Einzelfall: Wo treten die größten Teilhabeeffekte ein? Teilhabe durch Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt, „soziale“ Teilhabe im SGB II, Rente als Alternativstatus? Teilhabe durch Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt, „soziale“ Teilhabe durch die Substitution von Erwerbsarbeit im SGB II oder durch kommunale Leistungen, Teilhabe jenseits des Arbeitsmarktes (Rente als Alternativstatus, SGB XII)