Erfahrungen aus der Praxis

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 Präsentation transkript:

Erfahrungen aus der Praxis Altersarmut Erfahrungen aus der Praxis DSAin Anlanger Beatrix DSAin Buchgraber Sandra, MA

Tätigkeitsbereich behördliche Sozialarbeit Sozialarbeit bietet Beratung, Begleitung und Unterstützung für erwachsene GrazerInnen Ressourcen aktivieren, Hilfeleistungen koordinieren und soziale Angebote im Rahmen von Einzelfallhilfe und sozialarbeiterischem Case Management Interventionen in Form von Hausbesuchen, persönliche und telefonische Beratungen kostenloses, vertrauliches Angebot des Sozialamts der Stadt Graz

Angebote richten sich u.a. an: Personen in finanziellen Notlagen Personen, die auf Grund ihres fortgeschrittenen Alters oder auf Grund einer körperlichen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigung Hilfe und Unterstützung zur Sicherung ihrer Grundbedürfnisse benötigen

Generelle Entwicklungen demographische Veränderungen alternative Beziehungs- und Partnerschaftsmodelle Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und Zuwanderung Ausdünnung von sozialen Kontakten, Qualität des sozialen Netzwerkes, soziale Deprivation

Auswirkungen von Altersarmut schlechte Wohnbedingungen sozialer Rückzug, eingeschränkte Teilhabe mangelnde finanzielle Möglichkeiten und Handlungsspielräume

Richtwerte 2015 Mindestpension für Alleinstehende (netto) € 827,82 Mindestpension für Ehepaare (netto) € 1.241,19 Bedarfsorientierte Mindestsicherung für Alleinstehende (Grundbetrag) € 827,82

Mindestsicherung in Graz Zeitraum: 01.01.2014 - 31.12.2014   Haushalte Männer Frauen Kinder Personen mit BMS Bezug 6.470 4.020 4.194 4.558 Davon:  Haushalte  Männer ab 65  Frauen ab 60 Alleinstehende 275 120 155 Paare 27 20 22

Beispiel in Zahlen Einkommen: AMS Bezug € 540 BMS Bezug € 300 ---------------------------- € 840 monatlich Ausgaben: Miete € 420 (abzgl. Wohnbeihilfe € 140) Strom € 80 € 360 monatlich

Bedarfslagen Miet- und Energiekosten Forderungen Jahresabrechnungen Elektrogeräte Kosten Pflege- und Betreuungsaufwand Eigenleistung Heilbehelfe Hausrat

Hilfe in besonderen Lebenslagen Nach § 15 (1) Stmk. Sozialhilfegesetz: „Hilfe in besonderen Lebenslagen kann Personen gewährt werden, die auf Grund ihrer besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse sozialer Gefährdung ausgesetzt sind und zur Eingliederung in die Gemeinschaft und das Erwerbsleben oder zur Festigung der Stellung in der Gemeinschaft und im Erwerbsleben der Hilfe bedürfen.“

Fallvignette, Herr A 75 jähriger Mann, alleinstehend 1 Sohn, kein Kontakt, sozialer Rückzug Substandard – Wohnung, Tendenz zur Verwahrlosung Mindestsicherungsbezug € 840,89 / Monat Gehfähigkeit eingeschränkt, Innenohrschwerhörigkeit, Bluthochdruck, Schwindel, Zustand nach Apoplexie und Grand mal Anfall (Epilepsie) Erstkontakt: Mietrückstand, Lebensunterhalt

Fallvignette, Herr A Sicherung Lebensunterhalt Regelung Mietrückstandstilgung Geltendmachung von Ansprüchen, Förderungen Planung zukünftige Wohnversorgung Instandsetzung, Reparatur Installierung soziale Dienste, Besuchsdienst

Fallvignette, Frau B 64 jährige Frau, verheiratet Enkelsohn im Haushalt familiäre Probleme, Gewalt in der Ehe städtische Gemeindewohnung Pension € 776,21 (inkl. Fremdabzug) und Pflegegeldstufe 2 - € 284,30 Gehfähigkeit eingeschränkt, Erkrankung rheumatischer Formenkreis und degenerative Veränderungen Wirbelsäule Erstkontakt: drohende Aufkündigung (€ 1.657 Mietrückstand)

Fallvignette, Frau B Beratung partnerschaftliche Problematik, Erstmaßnahmen Vernetzung juristische, psychologische Beratung Wohnungssicherung – Erstellung Hilfeplan nachhaltige Sicherung, zukünftige Vermeidung Notlage

Danke fürs Zuhören!