Regionaler Frauenförderplan 2017-2023 Gleichstellungsverpflichtung § 3 (1) LGG Die Einrichtungen nach § 1 sind verpflichtet, aktiv auf die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Beschäftigung und auf die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanzen hinzuwirken. Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist besondere Aufgabe der Beschäftigten mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen.
Regionaler Frauenförderplan 2017-2023 § 4 (8) LGG Die Festlegungen im Frauenförderplan sind Bestandteil der Personalentwicklungsplanung.
Regionaler Frauenförderplan 2017-2023 Top-down Prinzip Abteilungsleiter Herr Blume Referatsleiter Hr. Rubbert/Schulaufsicht Schulleitung Schul- und Gesamtkonferenz
Regionaler Frauenförderplan 2017-2023 3. Zielvorgaben zur Beseitigung der Unterrepräsentanzen Quelle: FFPL 2017-2023 Schule Stand 28.02.2015 Ist-Stand 28.02.2017 Ziel 28.02.2019 Gymnasium Schulleitung Fachleitung 33 % 43 % 33 % 34 % 44 % 37 % ISS 42 % 36 % 50 %
Berlinweiter und regionaler Frauenförderplan 2017-2023 Inhalte des neuen FFPL 2017-2023 Maßnahmen – sind verpflichtend umzusetzen aktive Frauenförderung – beruflicher Aufstieg Vereinbarkeit von Beruf und Familie Schutz vor sexueller Belästigung und Gewalt Gremien, Räumlichkeiten etc. sind geschlechtergerecht zu benennen und zu beschriften
Regionaler Frauenförderplan 2017-2023 Aktive Frauenförderung – Beruflicher Aufstieg Fortsetzung der Fortbildung für das Netzwerk „Frauen in Leitung“ (FIL), Fortbildungsangebote für Erzieherinnen, die eine Funktionsstelle anstreben Qualifizierte Frauen werden von der SL motiviert, sich zu bewerben. Leitungsaufgaben auch in Teilzeit; Unterstützung durch die Schulleitung und Schulaufsicht An Leitung interessierte Frauen sind als Mentee vom Unterricht freizustellen.
Regionaler Frauenförderplan 2017-2023 Vereinbarkeit von Beruf und Familie Schulleitungen sowie koordinierende Erzieherinnen und Erzieher besprechen vor der Unterrichtsverteilung die Stunden- bzw. Dienstplangestaltung der Ziele gemäß §10 (1) LGG. außerunterrichtliche Veranstaltungen Dienstbeginn und Dienstende
Regionaler Frauenförderplan 2017-2023 Teilzeitbeschäftigung Den Teilzeitbeschäftigten sind u.a.: ein oder zwei unterrichtsfreie Tage zu ermöglichen Springstunden proportional anzurechnen Mehrarbeitsstunden anteilig anzuordnen… Jedes Kollegium fasst auf der Gesamtkonferenz Grundsatzbeschlüsse, die zur tatsächlichen Entlastung Teilzeitbeschäftigter führen.
Regionaler Frauenförderplan 2017-2023 Elternzeit Anfrage der Schulleitung vor Beginn der Elternzeit nach Informationswunsch (Anlage 3) Wiedereingliederungsgespräche mit der Schulleitung in Elternzeit = keine Umsetzung, keine Mehrarbeit Unterrichtsverpflichtung auf wenige Wochentage legen Beschäftigte, die nach der Elternzeit an einer Fort- oder Weiterbildung teilnehmen wollen, sind vorrangig zu berücksichtigen.