EBS Sonne – Teil 1 Bebauungsplan Nr EBS Sonne – Teil 1 Bebauungsplan Nr. 2 Industrie- und Gewerbegebiet Sonne, Großräschen, OT Freienhufen - Gutachten Dr. Richard Neuhofer rneuhofer@t-online.de
Schalltechnisches Gutachten zur Festsetzung der flächenbezogenen Schallleistungspegel für den Bebauungsplan Nr. 2 Industrie- und Gewerbegebiet Sonne, Großräschen, OT Freienhufen - Auszüge - 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
1. Aufgabenstellung Der Auftraggeber beabsichtigt, für die Teilflächen des Bebauungsplans 2, Großräschen, OT Freienhufen, für die vorhandenen und geplanten Industrie- und Gewerbegebiete, entsprechende Emissionskontingente festzusetzen. Der TÜV Nord Umwelttechnik wurde beauftragt, die schalltechnischen Aspekte näher zu untersuchen. 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
1. Aufgabenstellung Die Aufgabe besteht darin, aus schalltechnischer Sicht Aussagen darüber zu treffen, ob mit der vorhandenen Nachbarschaft der angesiedelten Gemeinden und der bereits bestehenden Betriebe ein "umweltverträgliches Nebeneinander" realisiert werden kann. 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom DIN 18 005 "Schallschutz im Städtebau„ , Teil 1, BauGB "Baugesetzbuch" in der aktuellen Fassung in Verbindung mit der BauNVO "Baunutzungsverordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke" und den VV-BauGB "Verwaltungsvorschriften zum Baugesetzbuch“ 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
3. Beschreibung der örtlichen Situation – Immissionsorte (siehe IMMI – Modell) IO 1, 1. OG, S-Fassade, Wohnhaus, Gemeindesiedlung 10 IO 2, 1. OG, NO-Fassade, Wohnhaus, Bergmannstraße 51 IO 3, 1. OG, NO-Fassade, Wohnhaus, Bergmannstraße 35 IO 4, 1. OG, NO-Fassade, Wohnhaus, Bergmannstraße 25 IO 5, 1. OG, W-Fassade, Wohnhaus, Freienhufener Straße 69 IO 6, 2 m, Campingplatz 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
4. Grundlagen zur Durchführung der Berechnungen Lr = LW - Ls - LZ - LG - LK LW = Schallleistungspegel der zu berücksichtigenden Schallquelle(n). Ls = Differenz zwischen dem Schallleistungspegel und dem Mittelungspegel im Abstand s von der Schallquelle bei ungehinderter Schallausbreitung unter Berücksichtigung von Luft- und Bodenabsorption. LZ = Schallpegelminderung durch Einzelhindernisse (Wall, Lärmschutzwand, Häuserzeile) zwischen Schallquelle und Immissionsort (soweit beständig vorhanden). LG = Schallpegelminderung durch Gehölz und/oder Bebauung zwischen Schallquelle und Immissionsort (soweit beständig vorhanden). LK = Zu- oder Abschlag für bestimmte Geräusche, Ruhezeiten oder Situationen. 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
flächenbezogener Schallleistungspegel in dB/m2 4.1. Flächenbezogener Schallleistungs- pegel für gewerbliche Nutzflächen in Abhängigkeit von der Gebietart Gebietsart flächenbezogener Schallleistungspegel in dB/m2 tagsüber nachts Industriegebiet (GI) 65 Gewerbegebiet (GE) 60 45 Gewerbegebiet (eingeschränkt) < 60 < 45 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
4.2. Grundlagen zur Durchführung der Untersuchungen Als Orientierung kann davon ausgegangen werden, dass ein Gebiet mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von z. B. tagsüber 60 dB(A)/m² bzw. nachts 45 dB(A)/m² an den Grenzen dieses Gebietes zu mittleren Immissionsschallpegeln von tagsüber 65 dB(A) und nachts 50 dB(A) führt. 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
4.3. Schalltechnische Orientierungswerte Angaben des Bauamtes der Gemeinde. die an den Bebauungsplan 2 angrenzende Wohnbebauung ist als „Mischgebiet bzw. Dorfgebiet“ und „Allgemeines Wohngebiet“ einzustufen. Nach DIN 18005, Teil 1, ist die Einhaltung oder Unterschreitung der nachstehend angegebenen schalltechnischen Orientierungswerte wünschenswert: Dorfgebiete und Mischgebiete (MD) tagsüber 60 dB(A) nachts 50 dB(A) bzw. 45 dB(A) und Allgemeine Wohngebiete (WA) tagsüber 55 dB(A) nachts 45 dB(A) bzw. 40 dB(A) 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
4.3. Schalltechnische Orientierungswerte Die zu betrachtenden Immissionsorte sind wie folgt einzustufen: IO 1 bis IO 4 Dorfgebiete und Mischgebiete und IO 5 und IO 6 Allgemeine Wohngebiete 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
4.4. Ausgangsdaten für die durchzufüh- renden Ausbreitungsrechnungen – Darstellung von drei Varianten 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
4.4. Ausgangsdaten für die durchzufüh- renden Ausbreitungsrechnungen – Darstellung von drei Varianten Bei der Durchführung der Rechnerläufe und Festlegung entsprechender flächenbezogenen Schallleistungspegel wurde von folgenden Grundsätzen bzw. Überlegungen ausgegangen: Es ist zwingend erforderlich, dass die aus den Berechnungen abzuleitenden reduzierten zulässigen Immissionsrichtwerte der jeweiligen Teilfläche von den Teil-Beurteilungspegeln der bereits genehmigten und noch geplanten Anlagen des IKW Sonne bzw. der Firma Sonne Recycling unterschritten werden. Es ist nicht zu erwarten, dass auf den Baufeldern 1 und 4 Betriebe angesiedelt werden, die auch nachts tätig sind bzw. das Flächenkontingent, nachts, voll in Anspruch nehmen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird empfohlen, den Immissionsort IO 4 der Flächennutzung „Gewerbegebiet“ zuzuordnen. 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
5. Immissionsschallpegel – Darstellung von drei Varianten 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
6. Festsetzungen im Bebauungsplan Sollte somit die Nutzungsabsicht in einem Bebauungsplan realisiert werden, empfehlen wir folgende, den vorstehenden Untersuchungen zugrunde liegende Hinweise in die textlichen Festsetzungen zu übernehmen: 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
6. Festsetzungen im Bebauungsplan Das Gewerbegebiet ist entsprechend § 1, Absatz 4, der BauNVO hinsichtlich der schalltechnischen Bedürfnisse und Eigenschaften gegliedert. Die im folgenden angegebenen flächenbezogenen Schallleistungspegel wurden auf der Grundlage der DIN 18 005, Teil I, bestimmt. Es handelt sich hier um immissionswirksame Schalleistungspegel. In den folgenden Gebieten dürfen Anlagen und Einrichtungen betrieben werden, die die in Tabelle 5 angegebenen flächenbezogenen Schallleistungspegel nicht überschreiten: 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
6. Festsetzungen im Bebauungsplan 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
6. Festsetzungen im Bebauungsplan Es ist zulässig, die in Tabelle 5 angegebenen Emissionsschallpegel im Rahmen der betrachteten Immissionssituation umzuschichten. Hierzu ist nach genauer Kenntnis der örtlichen Lage der auf dem Gelände des „Industrie- und Gewerbegebietes Sonne„ zu errichtenden Anlagen und deren Schallleistungspegel ein schalltechnischer Nachweis erforderlich. Wesentlich ist die Kenntnis über die zeitliche Verteilung des Betreibens der Anlagen in den Nachtstunden. Im Einzelfall kann durch den Einsatz von schallpegelmindernden Hindernissen auf dem Ausbreitungsweg der flächenbezogenen Schallleistungspegel erhöht werden. Auch dafür ist ein schalltechnischer Nachweis erforderlich. 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
7. Ableitung der Immissionskontin- gente für das IKW Sonne 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de
7. Ableitung der Immissionskontin- gente für das IKW Sonne Erläuterung am Rechenmodell (IMMI) Auswahl von geeigneten Emissionskontingenten Bestimmung der festzusetzenden Emissionskontingente Festsetzungen im Bebauungsplan Anwendung im Genehmigungsverfahren 18.11.2018 rneuhofer@t-online.de