Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit Behinderung Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Stationäres Wohnen Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Stationäres Wohnen Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Stationäres Wohnen Stationäre Wohnhilfen in Westfalen-Lippe Entwicklung der Wohnheimplätze in Westfalen-Lippe Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Stationäres Wohnen Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Stationäres Wohnen Die Gesamtzahl kann von der Meldung an das MAIS abweichen, da Personen ohne Zuordnung zu den 4 Behinderungsgruppen nicht mitgezählt werden. Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Stationäres Wohnen Entwicklung der LeistungsempfängerInnen im Stationären Wohnen aus Westfalen-Lippe Die Gesamtzahl kann von der Meldung an das MAIS abweichen, da Personen ohne Zuordnung zu den 4 Behinderungsgruppen nicht mitgezählt werden. Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Stationäres Wohnen Altersstruktur Aufgrund von Rundungen kann die Summe je Jahr von 100 % abweichen (99 % oder 101 %). Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Stationäres Wohnen Die Anzahl der LB kann von der Folie 11 abweichen, weil nicht den vier Personenkreisen zugeordnete Behinderungsarten hier nicht mit erfasst sind. Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
LeistungsempfängerInnen im Verhältnis zu Wohnplätzen Stationäres Wohnen LeistungsempfängerInnen im Verhältnis zu Wohnplätzen Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Stationäres Wohnen Die Anzahl der LB kann von der Folie 9 abweichen, weil dort nicht den vier Personenkreisen zugeordnete Behinderungsarten nicht mit erfasst sind. Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Stationäres Wohnen Die Gesamtzahl kann von der Meldung an das MAIS abweichen, da Personen ohne Zuordnung zu den 4 Behinderungsgruppen nicht mitgezählt werden. Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Ambulant Betreutes Wohnen Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Ambulant Betreutes Wohnen Die Gesamtzahl kann von der Meldung an das MAIS abweichen, da Personen ohne Zuordnung zu den 4 Behinderungsgruppen nicht mitgezählt werden. Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Ambulant Betreutes Wohnen LeistungsempfängerInnen aus Westfalen-Lippe im Ambulant Betreuten Wohnen Entwicklung in Westfalen-Lippe Die Anzahl der Leistungsbezieher entspricht der besonderen Definition bei der Ermittlung der Zahlen für das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales. Hier sind die ISB-Fälle nicht enthalten. Dafür sind die Familienpflegefälle mit hinein gerechnet. Die Gesamtzahl kann von der Meldung an das MAIS abweichen, da Personen ohne Zuordnung zu den 4 Behinderungsgruppen nicht mitgezählt werden. Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Ambulant Betreutes Wohnen Entwicklung der Altersstruktur von LeistungsempfängerInnen im Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Ambulant Betreutes Wohnen Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Ambulant Betreutes Wohnen Zielgruppe Angebote 01.07.2003 Angebote 31.12.2011 Geistige Behinderung 1 7 Psychische Behinderung 10 Suchterkrankung 9 Körperliche Behinderung Gesamt 3 26 Anbieter 17 Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Wohnbezogene Hilfen Nutzungsgrad der wohnbezogenen Hilfen Verhältnis der Versorgung stationär zu ambulant Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Verhältnis Stationäres Wohnen zum Ambulant Betreuten Wohnen Wohnbezogene Hilfen Verhältnis Stationäres Wohnen zum Ambulant Betreuten Wohnen Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Betreutes Wohnen in Gastfamilien Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Betreutes Wohnen in Gastfamilien Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Komplementäre Angebote Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Komplementäre Angebote Zuständigkeiten In Verantwortung der jeweiligen Gebietskörperschaft z.B. Kontakt- und Beratungsstellen zur Beratung (und angegliederte niedrig-schwellige Angebote) Assistenz- und Fahrdienste Freizeitangebote In Verantwortung des LWL Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Individuelles Hilfeplanverfahren Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Individuelles Hilfeplanverfahren Durchschnittliche Beratungszeit pro Klient/in: 30 Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Individuelles Hilfeplanverfahren Beratene Fälle Entwicklung der Zahl der beratenen Fälle differenziert nach Zielgruppen Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Individuelles Hilfeplanverfahren Beratene Fälle Entwicklung der Zahl der beratenen Fälle differenziert nach Zielgruppen Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Individuelles Hilfeplanverfahren Beratene Fälle Entwicklung der Zahl der beratenen Fälle differenziert nach Geschlecht Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Individuelles Hilfeplanverfahren Beratene Fälle Entwicklung der Zahl beratener Fälle differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht (Männer) Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Individuelles Hilfeplanverfahren Beratene Fälle Entwicklung der Zahl beratener Fälle differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht (Frauen) Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Individuelles Hilfeplanverfahren Beratene Fälle Entwicklung der Zahl beratener Fälle differenziert nach Entscheidung Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Individuelles Hilfeplanverfahren Beratene Fälle Entwicklung der Zahl beratener Fälle differenziert nach Entscheidung Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Individuelles Hilfeplanverfahren Beratene Fälle Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Individuelles Hilfeplanverfahren Entwicklung der Fachleistungsstunden im Ambulant Betreuten Wohnen Die durchschnittlichen Fachleistungsstunden werden nur ausgewiesen, wenn in beiden Halbjahren Beratungen für einen Personenkreis (z.B. körperlich Behinderte) erfolgten. Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Individuelles Hilfeplanverfahren Entwicklung der Fachleistungsstunden im Ambulant Betreuten Wohnen Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Auswertung aller LB im lfd. Leistungsbezug Entwicklung der Fachleistungsstunden im Ambulant Betreuten Wohnen Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Auswertung aller LB im lfd. Leistungsbezug Entwicklung der Fachleistungsstunden im Ambulant Betreuten Wohnen Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Planungen stationär Menschen mit einer psychischen Behinderung: LWL-Wohnverbund Dortmund: In den Daten ist noch nicht das neue Wohnheim am Phönixsee enthalten mit 24 Plätzen für Menschen mit einer psych. Behinderung und einem Krisenplatz. 8 Plätze werden als geschlossene Plätze angeboten und 8 Plätze als Appartements zur weiteren Verselbständigung. Die Belegung erfolgte Anfang November 2017. Da bei der Belegung viele Umzüge aus anderen Wohnbereichen des Trägers erfolgen (aus dem ABW, aus geschlossenen Wohnstrukturen oder anderen offene geführten Wohnbereichen) werden freie Plätze insb. in anderen Wohnbereichen des Trägers neu belegt werden können. Es kommt zu einzelnen Rückführungen von Dortmundern aus anderen LWL-Wohnverbünden. Eine weitere Planung des LWL-Wohnverbundes ist in Abstimmung: Über das „Ambulantisierungsprojekt II“ sollen 26 Menschen aus dem dezentralen Wohnen in das ABW wechseln und die Plätze für ein neues Wohnheim eingesammelt werden. Es wurde vonseiten der LWL-Behindertenhilfe signalisiert, dass diese Planung unterstützt wird. Es besteht jedoch noch Abstimmungsbedarf zur Konkretisierung der neuen Planung. Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Planungen stationär Menschen mit einer psychischen Behinderung: Bethel.regional: Das geplante neue Wohnheim ist in Abstimmung. Nach jetzigem Stand sollen 16 stationäre Plätze und 1 Krisenplatz entstehen und im gleichen Gebäude ein Intensiv Ambulantes Wohnangebot mit 8 Appartements errichtet werden. Es handelt sich um ein Investorenprojekt, das im Stadtteil Dortmund- Hombruch entstehen soll. Mit einer Realisierung ist vermutlich Anfang 2019 zu rechnen. Ein vorgezogener Aufbau von dezentralen Plätzen erfolgte und soll jetzt erweitert werden. Menschen mit einer Suchterkrankung (und ergänzenden Doppeldiagnosen): Die Planung eines Wohnheimes für Suchterkrankte (und einer Psych. Erkrankung) mit hohen Hilfebedarfen und Doppeldiagnosen ist im Grundsatz bedarfsbestätigt als Verlagerungsmaßnahme des LWL-Wohnverbundes nach Dortmund. Die konzeptionellen Eckpunkte sind vor dem Hintergrund konkreter Bedarfe noch abzustimmen. Derzeit werden konkret e Bedarfe erhoben, u.a. auch um die Planung konzeptionell justieren bedarfsabhängig justieren zu können. Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Planungen stationär Menschen mit einer geistigen Behinderung: Ev. Stiftung Volmarstein: Der Träger aus dem EN-Kreis hat mit dem LWL eine Zielvereinbarung abgeschlossen, nach der u.a. eine Verlagerungsmaßnahme in die Stadt Dortmund vereinbart wurde. In Dortmund soll ein Wohnheim für geistig und mehrfachbehinderte Menschen (und hohem Pflegebedarf) entstehen im Umfang von 24 Plätzen. Die Plätze kommen leer nach Dortmund mit Ausnahme von Rückkehrern, ursprünglich aus Dortmund stammend. Das Grundstück in Lütgendortmund ist bereit begutachtet und als geeignet befunden worden. Mit einem Baubeginn ist frühestens 2019 zu rechnen und mit der Fertigstellung 2020/2021. Bethel.regional: Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem LWL und Bethel.regional zur Umwidmung von Plätzen im Fachkrankenhausbereich in Bielefeld mit der Möglichkeit der Verlagerung von stationären Plätzen nach dem SGB XII in unterversorgte Regionen. In dem Zusammenhang wurde eine Verlagerung von 24 Plätzen für geistig und mehrfachbehinderte Menschen angedacht. Es bedarf jedoch noch einer vertieften Abklärung der Bedarfslage und der konzeptionellen Eckpunkte bevor weitere Realisierungsschritte vereinbart werden. Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
(Intensiv-)Ambulanten-Wohnkonzepten: Planung von (Intensiv-)Ambulanten-Wohnkonzepten: Menschen mit einer geistigen Behinderung: Über eine Dortmunder Elterninitiative ist geplant, über den Bund Deutscher Pfadfinder (als ambulanten Anbieter) eine Intensiv Ambulante Hausgemeinschaft in der Größe von bis zu 12 Appartements für Menschen mit höheren Hilfebedarfen zu errichten. Die konzeptionellen Eckpunkte sind in Erarbeitung / Abstimmung. Ein vorgezogenes Hilfeplanverfahren ist in Aussicht gestellt. Weitere Überlegungen zu (IAW) Hausgemeinschafts-Konzepte wurden mit Anbietern thematisiert; sind derzeit jedoch noch nicht in der konkreten Abstimmung. Menschen mit einer Suchtbehinderung: Ein ambulanter Anbieter hat sich ausführlich informiert zu der Möglichkeit der Errichtung einer Hausgemeinschaft. Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
(Intensiv-)Ambulanten-Wohnkonzepten: Planung von (Intensiv-)Ambulanten-Wohnkonzepten: Menschen mit einer psychischen Behinderung: Ein ambulanter Anbieter war im Gespräch mit dem LWL zu einem sozialräumlichen Hintergrunddienst. Der LWL möchte ein solches Modell zunächst nur in 2 Regionen erproben. Vorgespräche erfolgten in 2 anderen Regionen. Wenn es dort nicht zu einer Vereinbarung kommen sollte, wird das Gespräch für Dortmund wieder aufgenommen. Generelles: Aufgrund von offenen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem BTHG, halten sich zahlreiche ambulante Anbieter derzeit zurück und gehen Planungen von IAW Angeboten nicht aktiv an. Der LWL ist jedoch bereit, mit interessierten Anbietern Planungen weiter abzustimmen, da aus unserer Sicht kein Stillstand bis nach 2020 erfolgen kann. Der LWL vertritt, dass die ambulanten Hausgemeinschaftsmodelle mit Ergänzungsvereinbarung (IAW) oder ohne Sondervereinbarung im Grundsatz BTHG tauglich sind und den Anforderungen nach quartiers- oder stadtteil-bezogenen Wohnangeboten „dort wo die Menschen leben oder leben möchten“, entsprechen. Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017
Danke für die Aufmerksamkeit Regionalplanungskonferenz in der Stadt Dortmund am 29.11.2017