Inhouseschulung 2009 – Sicherheitsbeauftragte naturwissenschaftl

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 Präsentation transkript:

Inhouseschulung 2009 – Sicherheitsbeauftragte naturwissenschaftl Inhouseschulung 2009 – Sicherheitsbeauftragte naturwissenschaftl.-techn. Fakultäten Teil 1: - Allgemeines - Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz - Aufgaben und Stellung der Sicherheitsbeauftragten an der UdS - Gefährdungsanalyse - Umsetzung der Biostoffverordnung (Herr Michels, Ltd. Sicherheitsingenieur, AAU ) Teil 2: - neue Laborrichtlinie - Inhalt und Aufbau - Umsetzung an der UdS - Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach der neuen GHS - Verordnung - Neue Einstufungskriterien und Kennzeichnung von Gefahrstoffen - Auswirkung auf den Arbeitsschutz und konkrete Umsetzung an der UdS (Herr Dr. Crone, AAU)

Zuständigkeiten AAU:

Homepage: www.uni-saarland.de/aau Erreichbarkeit im AAU: Homepage: www.uni-saarland.de/aau Saarbrücken: Herr Michels: - 2729 Herr Dr. Crone: - 64005 Frau Burkhart: - 4964 Frau Schu: - 2643 Homburg: Frau Nickl: 06841/1626279

Bestellung der Sicherheitsbeauftragten / i.d.R. 1 SiBe pro Lehrstuhl 3. Rechtliche Stellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten an der UdS: Organisatorische Maßnahme: verantwortlich LeiterInnen der Einrichtungen Bestellung der Sicherheitsbeauftragten / i.d.R. 1 SiBe pro Lehrstuhl Rechtliche Stellung:  keine zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung (in dem Sinne, dass er für eines durch Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann)    keine Aufsichtfunktionen, keine Weisungsbefugnisse  Sicherheitsbeauftragte müssen die notwendige Zeit zur Erfüllung entsprechender Aufgaben bekommen  Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten muss ermöglicht werden (§ 23 SGB VII)

Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten: 3. Rechtliche Stellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten an der UdS: Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten:  Unterstützung des AAU bei der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen ·  Vorhandensein von Schutzeinrichtung und deren Funktion ·          ordnungsgemäße Benutzung der Arbeitsmittel ·          Persönliche Schützausrichtung ·          Mitarbeit bei der kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsschutzsituation an der UdS     Interesse bei den Mitarbeitern gegen Unfallgefahren wecken   ·          Themenpunkt der Sicherheitstechnik in z.B. Abteilungsbesprechungen ·          bei Anschaffung neuer Geräte ·          Unterweisung ·          Teilnahme an Begehungen ·          Enge Zusammenarbeit mit AAU in allen Fragen der Sicherheitstechnik und des Arbeitsschutzes

4.Umsetzung Biostoffverordnung:

Arbeitshilfen unter Biostoffverordnung: (Homepage - AAU): - Merkblatt zur Umsetzung der Biostoffverordnung - Einstufung der Biostoffe in die Kategorie gezielte / ungezielter Umgang - Einstufung nach der Schutzstufe S1 – S4 - Merkblatt – Anzeige für gezielte Tätigkeiten nach § 13 Biostoffverordnung - ab der Schutzstufe S2 - an die zuständige Behörde – Landesamt für Arbeits- und Umweltschutz

- schriftliche Dokumentation der Ergebnisse 5. Gefährdungsanalyse an der UdS: - kurze Einführung - rechtliche Grundlagen: §5 Arbeitsschutzgesetz (für alle Arbeitsplätze) - Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsanalyse ( Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitschutzes erforderlich sind.....) §6 Arbeitsschutzgesetz - schriftliche Dokumentation der Ergebnisse

Gefährdungsanalysen:  Beurteilung der individuellen Arbeitsbedingungen an allen Arbeitsplätzen  Ermittlung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen Gefährdungen können sich z.B. ergeben durch:  Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte  Physikalische, chemische und biologische Einwirkung  Auswahl und Einsatz der Arbeitsmittel  Unzureichende Qualifikation und Unterweisung

aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen resultiert die Festlegung von Maßnahmen bauliche (technische Lüftung) organisatorische (Unterweisung) personenbezogene (pers. Schutzausrüstung) Maßnahmenkatalog Konzept – Amt für Arbeits- und Umweltschutz

Konzept zur Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsanalyse Allgemeines: Bereichsbeauftragte: werden von den verantwortlichen Professoren benannt Konkrete Durchführung der Gefährdungsanalyse Mitteilung an die MitarbeiterInnen in den einzelnen Bereichen Ansprechpartner für das AAU  Durchführung der Gefährdungsbeurteilung anhand von Fragebögen  Fragebögen sind nach Gefährdungsgruppen bzw. typisierten Arbeitsplätzen unterteilt  Alle Arbeitsplätze müssen betrachtet werden Beurteilung erfolgt Raumbezogen und Tätigkeitsbezogen (Gleichartige Arbeitsbedingungen / Tätigkeiten können zusammengefasst werden)

Durchführung der Gefährdungsanalyse 1. Festlegung des Zuständigkeitsbereiches Bereichserfassungsbogen 2. Gefährdungsanalyse anhand von Fragebögen 3. Festlegung von Maßnahmen Maßnahmenkatalog

Umsetzung der Gefährdungsanalyse - Stand 2009

Fragen zu den vorgestellten Themen oder Sonstige ??? Kurze Zusammenfassung Teil 1: - Allgemeines - Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz - Aufgaben und Stellung der Sicherheitsbeauftragten an der UdS - Umsetzung der Biostoffverordnung - Gefährdungsanalyse Fragen zu den vorgestellten Themen oder Sonstige ??? Teil 2: Neue Laborrichtlinie/Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach der neuen GHS – Verordnung (Herr Dr.Crone) -