Infoabend zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018

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 Präsentation transkript:

Herzlich Willkommen zur Einweisung der Wahlvorstände für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018

Infoabend zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 Themen: Wahlvorstand Stimmabgabe Rosa Briefwahlumschläge Schluss der Wahlhandlung Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses Rückgabe der Wahlunterlagen an die Gemeindebehörde Wahlvorsteher Amt Schlei-Ostsee

1. Wahlvorstand ist ein gesetzliches Wahlorgan besteht aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und den Beisitzern zwei Beisitzer sind gleichzeitig Schriftführer und stellv. Schriftführer sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, jede amtsangehörige Gemeinde hat einen Wahlvorstand die Mitglieder des Wahlvorstandes sind kraft Gesetzes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet

die Mitglieder sollten etwa eine halbe Stunde vor Beginn der Wahlhandlung folglich um 7:30 Uhr im Wahllokal erscheinen. Ausrichten des Wahlraumes (Aufstellung der Wahlkabine) Beschriften des Wahlraumes. Zu Beginn der Wahlhandlung weist der Wahlvorsteher die Beisitzer auf die Verschwiegenheit hin. (Verpflichtungstext liegt den Wahlunterlagen bei)

Die Mitglieder erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €, das ihnen vom Wahlvorsteher ausgezahlt wird. Die gesamte Tätigkeit des Wahlvorstandes, einschließlich die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses, vollzieht sich öffentlich! Die Öffentlichkeit darf nie – auch nicht vorübergehend – ausgeschlossen werden.

Während der Wahlhandlung müssen immer mindestens drei Mitglieder des Wahl­vorstandes anwesend sein, darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter. Nur in dieser Besetzung ist der Wahlvorstand beschlussfähig. Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sollten sämtliche Mit­glieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Der Wahlvorstand ist hierbei beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder, darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter anwesend sind.

2. Stimmabgabe Der Wähler sollte seine Wahlbenachrichtigungskarte vorlegen, hat er diese nicht dabei und ist er nicht persönlich bekannt, ist die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses erforderlich. Der Wahlberechtigte erhält, nach dem er im Wählerverzeichnis gefunden wurde, von den hierzu beauftragten Beisitzern zwei amtliche Stimmzettel. Einen für die Gemeinde- und einen für die Kreiswahl!

ist im Wählerverzeichnis in den Spalten Stimmabgabe nichts vermerkt, ist der Wähler zur Kommunalwahl wahlberechtigt. Achtung: einige Wähler sind nicht mehr zur Kommunalwahl zugelassen!!! ist im Wählerverzeichnis in der Spalte Stimmabgabe ein „W“ vermerkt, hat der Wahlberechtigte einen Wahlschein erhalten, dann dürfen ihm die Wahlunterlagen (Stimmzettel) nicht mehr ausgehändigt werden. Ansonsten wird der Wähler im Wählerverzeichnis abgehakt.

Wahlscheinabgabe… kommt sehr selten vor! Gemeinde Winnemark Wahlberechtigter   GemW KreisW  Bemerkung Otto W  W Wahlschein 05.04.2018 Eckart Hannelore √  √ Erich √  Fritz Harald Wahlschein 02.05.2018 Lemburg Sabine Anke   g  v. Aw. 12.04.2018 Raimund Peter Wilfried Norbert Marcus Claudia W  Wahlschein 19.04.2018 Eckart Musterstraße 1 24398 Musterdorf Unterschrift !

Musterstraße 1 24398 Musterdorf Unterschrift !!

Die Wahlscheinwahl ist ein „Tauschgeschäft“: Absolute Ausnahme Die Wahlscheinwahl ist ein „Tauschgeschäft“: Absolute Ausnahme! Der Wähler erhält von Ihnen gegen Abgabe des Wahlscheins und unter Vorlage seines Ausweises die Stimmzettel. Das Wählerverzeichnis wird dabei nicht benötigt. Ein Wahlschein für den Wahlkreis 21 Fleckeby oder 25 Rieseby kann in jedem Wahllokal des darauf angegebenen Wahlkreises verwendet werden. Das betrifft allerdings nur die Kreiswahl! Kreiswahl Gemeindewahl Wahlschein Wahlkreis 21 Fleckeby oder 25 Rieseby Stimmzettel zur Kreiswahl Wahlschein Wahlkreis Stimmzettel zur Gemeinde- wahl

Der begibt sich allein in die Wahlzelle und dort seine an nach Kennzeichnung der Stimmzettel verlässt der Wähler die Wahlzelle und tritt an den Wahltisch der Wahlvorsteher gibt die frei, der Wähler wirft die Stimmzettel in die Wahlurne. Die abgegebenen Wahlbenachrichtigungen sind zu verwahren und mit den übrigen Wahlunterlagen dem Amt Schlei-Ostsee zu übergeben.

3. Rosa Briefwahlumschläge Briefwähler müssen vom zuständigen Wahllokal angenommen werden (auf Name des Wahlbezirks achten!) werden nur bis zum Schluss der Wahlhandlung entgegen genommen! verspätet eingegangene Wahlbriefe werden mit der Uhrzeit beschriftet! werden um ca. 15:00 Uhr geöffnet!

Unterschrift !!

zulässig?

zulässig!

zulässig?

nicht zulässig!

zulässig?

zulässig!

zulässig?

nicht zulässig!

Briefwahlumschläge Um ca. 15:00 Uhr Nun werden alle Briefwahlumschläge gezählt. Die Anzahl wird in der Niederschrift unter Nr. 2.5 eingetragen. Die Wahlbriefe werden geöffnet. Darin sollten sich nun ein und ein befinden Anzahl zugelassener Wahlbriefe: Nr. 2.5.1 Anzahl nicht zugelassener Wahlbriefe: Nr. 2.5.2

4. Schluss der Wahlhandlung Wahlzeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr vorzeitige Schließung unzulässig Wahlvorsteher sagt den Schluss der Wahlhandlung an Öffentlichkeit muss gewährleistet bleiben

5. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist ebenso öffentlich wie die Wahlhandlung das Zählgeschäft findet im Wahlraum statt und muss ohne Unterbrechung zum Abschluss gebracht werden alle Mitglieder sollen dabei anwesend sein zuerst wird die Kreiswahl und dann die Gemeindewahl ausgezählt

Kreiswahl

Der Wahlvorstand sortiert zunächst die blauen Umschläge der Briefwähler aus. Er entnimmt ihnen die gefalteten Stimmzettel und legt diese zu den anderen in die Wahlurne zurück. Leere blaue Umschläge werden als diese gekennzeichnet, ebenso wie blaue Umschläge, die mehrere Stimmzettel der gleichen Wahl beinhalten.

Zählung der Wähler Die Wahlurne wird geöffnet. Jetzt werden alle roten Stimmzettel aussortiert und die weißen wieder zurück in die Wahlurne gepackt! Die Anzahl der roten Stimmzettel wird gezählt und das Ergebnis in die Niederschrift unter Nr. 3.2.1 eingetragen. Dann werden die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und die eingenommenen Wahl-scheine gezählt und das Ergebnis in die Niederschrift unter Nr. 3.2.2 eingetragen. Die Zahl der Stimmzettel sollte mit den Stimmabgabevermerken und den eingenommenen Wahlscheinen übereinstimmen.

Gesamtzahl der roten Stimmzettel muss mit der vom Schriftführer festgestellten Zahl der Wähler verglichen werden und über-einstimmen. Ist dies auch nach wiederholter Zählung nicht der Fall, ist dies in der Wahlniederschrift zu vermerken. für das weitere Zählgeschäft gilt: Zahl der Stimmzettel = Zahl der Wähler

Zählung der Stimmen A B C D E Die Stimmzettel werden nach der Stimmabgabe sortiert. Jeweils ein Stapel für jeden Kandidaten Ein Stapel mit Stimmzetteln über die besonders beschlossen werden muss A B C D E B E S C H L U S S

Stimmzettel über die besonders beschlossen werden muss Das sind alle Stimmzettel, die „Anlass zu Bedenken geben“ und über die deshalb der Wahlvorstand jeweils einzeln beschließen muss. zum Beispiel: mehrfach angekreuzte Stimmzettel gar nicht angekreuzte Stimmzettel verschmierte Stimmzettel teilweise oder ganz durchgestrichene Stimmzettel Stimmzettel mit Kommentaren

X gültig!

X ungültig! X X C. Mustermann

Stimmzettel über die besonders beschlossen werden muss A Stimmzettel über die besonders beschlossen werden muss Die Gesamtzahl der ungültigen Stimmen werden in der Niederschrift unter Buchstabe C eingetragen. Die Gesamtzahl der gültigen Stimmen pro Kandidat werden in der Niederschrift unter Buchstabe D eingetragen. B u n g ü l t i g Nachdem alle Stimmzettel zugeordnet wurden, wird das Ergebnis in der Niederschrift unter Nr. 4 eingetragen!

Bekanntgabe des Wahlergebnisses 1. Bekanntgabe Der Wahlvorsteher gibt das Wahl-ergebnis laut Niederschrift mündlich im Wahllokal bekannt. 2. Schnellmeldung NEU ! Das Wahlergebnis wird auf den Vordruck der Schnellmeldung übertragen und telefonisch nur an das Amt Schlei-Ostsee 04351-73790 übermittelt. Den Hörer erst wieder auflegen, wenn das Wahlergebnis wiederholt wurde.

Unterlagen verpacken A B C D E Die Stimmzettel werden nach der Stimmabgabe verpackt. Jeweils ein Umschlag für jeden Kandidaten Ein Umschlag mit ungültigen Stimmzetteln U N G Ü L T I A B C D E

Der Wahlniederschrift werden beigefügt 1. Die Stimmzettel, über die der Wahlvorstand besonders beschlossen hat. 2. Die Wahlscheine von Urnenwähler, über die der Wahlvorstand besonders beschlossen hat (kommt selten vor!) 3. die Wahlbriefe die der Wahlvorstand zurückgewiesen hat (in einem verschlossenen Paket) 4. die Wahlscheine, über die der Wahlvorstand besonders beschlossen hat, ohne dass die Wahlbriefe zurückgewiesen wurden.

Achtung Wahlniederschrift Danach schließt der/die Schriftführer_in die Wahlniederschrift der Kreiswahl und alle anwesenden Mitglieder des Wahlvorstands unterzeichnen !!!!!!!!!

Gemeindewahl

Zählung der Wähler Die Wahlurne wird geöffnet. Die weißen Stimmzettel werden auf den Tisch gelegt! Die Anzahl der weißen Stimmzettel wird gezählt und das Ergebnis in die Niederschrift eingetragen. Dann werden die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und die eingenommenen Wahl-scheine gezählt und das Ergebnis wird in der Niederschrift eingetragen. Die Zahl der Stimmzettel sollte mit den Stimmabgabevermerken und den eingenommenen Wahlscheinen übereinstimmen.

Gesamtzahl der weißen Stimmzettel muss mit der vom Schriftführer festgestellten Zahl der Wähler verglichen werden und über-einstimmen. Ist dies auch nach wiederholter Zählung nicht der Fall, ist dies in der Wahlniederschrift zu vermerken. für das weitere Zählgeschäft gilt: Zahl der Stimmzettel = Zahl der Wähler

Zählung der Stimmen A B C D Die Stimmzettel werden wie folgt sortiert (Arbeitsschritte): Jeweils ein Stapel getrennt nach Parteien und Wählergruppen auf denen jeweils alle verfügbaren Stimmen für eine Partei / Wählergruppe abgegeben wurde. Ein Stapel mit Mischwählern Einen Stapel mit ungekennzeichneten Stimmzetteln. Ein Stapel mit Stimmzetteln über die besonders beschlossen werden muss Arbeitsschritt 1 |---------------------------------------------------------------------| Arbeitsschritt 2 |-------------| Arbeitsschritt 3 |-------------| Arbeitsschritt 4 |-------------| A B C D Mischwähler ungekennzeichnet B E S C H L U S S

Mehrere Beisitzer bilden wie folgt Stapel- getrennt nach Parteien und Wählergruppen auf denen jeweils alle verfügbaren Stimmen für eine Partei / Wählergruppe abgegeben wurde. (Blockwähler – Arbeitsschritt 1) x x x x x x x x x x

Einen oder mehrere Stapel mit allen anderen gültigen Stimmzettel (die einwandfrei gültig sind). (Mischwähler – Arbeitsschritt 2) x x x x x x x x x x

Einen Stapel mit un- Einen Stapel mit den Stimmzetteln, die gekennzeichneten Anlass zu Bedenken geben und Stimm- Stimmzettel . zettel, die als ungültig zu bewerten sind. – Arbeitsschritt 3 – Arbeitsschritt 4 Sorry! Die nicht! x x

Stimmzettel über die besonders beschlossen werden muss A Stimmzettel über die besonders beschlossen werden muss Arbeitsschritt 4 B u n g ü l t i g Nachdem alle Stimmzettel zugeordnet wurden, wird das Ergebnis in die Zähllisten eingetragen!

x x gültig! x x x x x

Sorry! Die nicht! x x ungültig! x x x x x x

Behandlung der Stimmzettel im Stapelverfahren die Stapel aus Arbeitsschritt 1 (Blockwähler) werden dem Wahlvorsteher übergeben. Dieser sagt die Anzahl der Stimmen pro Partei / Wählergruppe an. Alle Kandidaten dieser Partei erhalten die gleiche Anzahl an Stimmen in der Zählliste.

Zähl- und Gegenzählliste

Frank Mustermann Elke Mustermann AWG AWG

Behandlung der Stimmzettel im Zähllisten-verfahren (Mischwähler) Der Wahlvorsteher verliest nun die einzelnen abgegebenen Stimmen für die einzelnen Bewerber unterschiedlicher Parteien und Wählergruppen (Stimmzettel der Mischwähler). Jede Stimme wird von den dafür eingeteilten Beisitzern in einer Zähl – und Gegenzählliste festgehalten. Ebenso werden die ungekennzeichneten Stimmzettel mit je einer ungültigen Stimme gezählt.

Frank Mustermann Elke Mustermann AWG AWG Die ermittelten Zahlen werden bei den einzelnen Kandidaten in der Niederschrift eingetragen.

Bekanntgabe des Wahlergebnisses 1. Bekanntgabe Der Wahlvorsteher gibt das Wahl-ergebnis laut Niederschrift mündlich im Wahllokal bekannt. 2. Schnellmeldung NEU ! Das Wahlergebnis wird auf den Vordruck der Schnellmeldung übertragen und telefonisch nur an das Amt Schlei-Ostsee 04351-73790 übermittelt. Den Hörer erst wieder auflegen, wenn das Wahlergebnis wiederholt wurde.

Unterlagen verpacken A B C Die Stimmzettel werden nach der Stimmabgabe verpackt. Jeweils einen Umschlag für jede Wählergruppe/Partei Ein Umschlag mit Mischwählern Ein Umschlag mit ungültigen Stimmzetteln Wahlbenachrichtigungskarten in Umschläge Ein Umschlag mit den eingenommenen Wahlscheinen U N G Ü L T I A B C richtigungskarten Wahlbenach- Mischwähler W a h l s c h e i n e

Achtung Wahlniederschrift Die Stimmzettel, über die der Wahlvorstand besonders beschlossen hat, sind der Niederschrift als Anlage beizufügen. Die Wahlniederschrift ist von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben!

Mit der Übernahme dieser Unterlagen durch das Wahlbüro Wahlvorsteher Amt Schlei-Ostsee Mit der Übernahme dieser Unterlagen durch das Wahlbüro ist der Wahltag für Sie erledigt.

Bei allen Fragen und Problemen können Sie uns jederzeit anrufen, damit wir Sie unterstützen können und gemeinsam für Abhilfe sorgen. Bernd Eckart: 04351-7379410 / 01744109972 Philipp Lemburg: 04351-7379423 Rene Kinza : 04351-7379400 / 01724068218

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und einen schönen restlichen Abend.