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Landtagswahl und Volksabstimmungen

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Präsentation zum Thema: "Landtagswahl und Volksabstimmungen"—  Präsentation transkript:

1 Landtagswahl und Volksabstimmungen
am 28. Oktober 2018

2 zur Unterrichtung der Wahlvorstände
Herzlich Willkommen zur Unterrichtung der Wahlvorstände

3 Wesentliche Rechtsgrundlagen
Landtagswahl: - Landeswahlgesetz (LWG) - Landeswahlordnung (LWO) Volksabstimmung: - Gesetz über Volksabstimmung (VAbstG) - Stimmordnung (StO)

4 Wahlkreis 2 –Kassel-Land II
Ahnatal gehört zum Wahlkreis 2 –Kassel-Land II Dazu gehören folgende Kommunen: Baunatal Fuldabrück Helsa Kaufungen Lohfelden Niestetal Schauenburg Söhrewald Vellmar

5 Wahlvorstände Aufgaben: Leitung und Überwachung der Wahlhandlung
Für jeden Wahlbezirk wurde ein Wahlvorstand gebildet Aufgaben: Leitung und Überwachung der Wahlhandlung Ermittlung des Wahlergebnisses

6 Wahlvorstand Besteht aus:
Wahlvorsteher/in (gleichzeitig Vorsitzende/r) Stellvertreter/in 3 – 7 weitere Beisitzer/innen

7 Wahlvorsteher Bitte am Wahlmorgen telefonische Erreichbarkeit (Handy) an Gemeindewahlbüro (Tel ) mitteilen

8 Zusammensetzung der Wahlvorstände
Wahlbezirk 001 002 003 004 005 Briefwahlbezirk Wahlvorsteher /in Günter Börner Erhard Heuser Rüdiger Reedwisch Jan Lohrbach Gerd-Wilhelm Jochums stellv. Wahl-vorsteher/ in Michael Justen Hans-Jürgen Schäfer Dr. Hellmuth Müller Lothar Nawroth Benjamin Spengler Herbert Siebert Beisitzer/in Brigitte Aufenanger Dr. Otto Bruhns Oliver Körner Doris Heinzemann Werner Homburg Stefan Möller Hanni Boll Carolin Klapp Bärbel Nautz Günter Karlbowski; Oleg Ludwig Hans-Peter Heinel Lothar Semdner Andreas Schachenmayr, Bärbel Söder Irmgard Thiel Andreas Wichmann Herbert Winter Harald Regenbogen Lea Jüngermann Egon Stein Jürgen Thiel Helga Schlömer Karina Schmidt Herbert Schminke, Michaela Kramer-Griebel Torben Schnell Werner Janke Annegret Korb Gerlinde Wagner Christopher Wiegand Nico Schappert Cordula Schnell Am Birgit Janke Sarah Wiegand Walter Plätzer Christa Immelnkämper Erwin Schomberg Hans Strittmatter Tobias Dilcher Mark Oliver Heckmann Roland Wagner

9 Ahnataler Wahlbezirke
001 - OT Weimar, östlich der Bahnlinie 002 - OT Weimar, westlich der Bahnlinie 003 - Wohngebiet Kammerberg 004 - OT Heckershausen, nördlich der Hauptstraße/Obervellmarsche Straße, (einschl. Hauptstraße / Obervellmarsche Straße) und östlich der Rasenallee 005 - OT Heckershausen, südlich der Hauptstraße / Obervellmarsche Straße (ohne Hauptstraße / Obervellmarsche Straße) Briefwahlbezirk: 1 Briefwahlbezirk für gesamt Ahnatal

10 Wahllokale Wahlbezirk 001 und 002 Bürgersaal
Wahlbezirk Kindergarten Kammerberg Wahlbezirk 004 und 005 Gemeindezentrum Briefwahl Rathaus

11 Zusammentreffen der Wahlvorstände
Im Wahllokal: Uhr Briefwahl: Uhr Bestellung eines/r Schriftführers/in Wahlvorsteher/in weist die Mitglieder auf die Pflicht zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit hin

12 Wahlraum Bannmeile: mind. 10 m vom Gebäudeeingang (keine Wahlwerbung, keine Unterschriftenaktion, usw.) - § 30 KWG Öffentlichkeit der Wahl Wahlkabinen in ausreichender Zahl Eine Wahlurne pro Wahlbezirk Prüfen, ob Urnen leer sind (Schlüssel verwahren – Wahlvorsteher/in) Beschilderung des Wahlraums

13 Unterlagen Aushändigung durch Beauftragten der Gemeindeverwaltung
Wählerverzeichnis Stimmzettel (LT-Wahl u. Volksabstimmung) Niederschriften Schnellmeldungen Sonst. Büromaterial

14 Anwesenheit des Wahlvorstandes
Während des Wahlgeschäfts mind. 3 Mitglieder Bei der Ergebnisermittlung sollen alle Mitglieder anwesend sein – Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind.

15 Wahlberechtigung Deutsche im Sinne von § 116 Abs. 1 GG
Am Wahltag 18. Lj. vollendet Seit mind. 3 Monaten Wohnsitz in Hessen Nicht nach § 3 LWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ____________________________________ Stichtag für die Eintragung im Wähler-verzeichnis war der 16. September 2018.

16 Prüfung der Wahlberechtigung
Wahlbenachrichtigung (nicht zwingend erforderlich) Ausweis, sonst. Dokument (z. B. Führerschein) persönlich bekannt In Zweifelsfällen kann die Wahlberechtigung von der Gemeindeverwaltung am Wahltag nochmals überprüft werden.

17 Stimmzettel - Wahlurne
Die Stimmzettel für Landtagswahl und Volksabstimmung sind farblich unterschiedlich Die Stimmzettel sind gelocht, um Blinden eine Orientierungshilfe zu geben Es wird für beide Wahlen nur eine Wahlurne benutzt

18 Wahlhandlung - Ablauf Aushändigung der Stimmzettel (auffalten)
Kennzeichnung des Stimmzettels (zusammenfalten) Ausweispflicht des Wählers (Wahlbenachrichtigung, Ausweis, o. ä.) Stimmzettel in die Urne werfen Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis

19 Wahlhandlung unbedingt beachten!
Im Wählerverzeichnis gibt es nur eine Spalte für den Stimmabgabevermerk Genau beobachten, wer nicht beide Stimmzettel in die Urne wirft Vermerk dazu im Wählerverzeichnis anbringen Bei nicht Beachtung kann das Problem bestehen, dass die Stimmabgabevermerke nicht mit den Stimmzetteln übereinstimmt

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22 Beurkundung des Wählerverzeichnisses
Als Deckblatt im Wählerverzeichnis - Wähler mit Sperrvermerk (Briefwähler) - Wähler ohne Sperrvermerk - Wähler insgesamt Korrektur, wenn am Wahltage bis Uhr noch Wahlscheine ausgestellt werden.

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24 Verwendung von Wahlschablonen
Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. erstellt für blinde und sehbehinderte Wähler. Wahlschablonen sind private Hilfsmittel die nicht von den Wahlvorständen ausgehändigt werden dürfen. Schablonen nach erfolgter Wahlhandlung wieder vom Wähler Mitnehmen lassen.

25 Wahlhandlung - Besonderheiten
Wahlhilfe (des Lesens Unkundige, oder wegen körperlicher Beeinträchtigungen Gehinderte) Behindertengerechte Wahllokale Zurückweisen v. Wählern, wenn erkennbar ist, dass in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt wurde

26 Wähler mit Wahlschein Wähler/innen mit Wahlschein – nur aus dem Wahlkreis 2 – Kassel-Land II Negativliste beachten Wahlniederschrift als Wähler mit Wahlschein vermerken (Ziff. 3.3, Kennbuchstabe B1) Wahlschein einbehalten und Niederschrift beifügen

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28 Ausstellung von Briefwahlunterlagen
Am Wahltage unter bestimmten Voraussetzungen bis Uhr möglich (z. B. bei plötzlicher Krankheit) Unterlagen im Gemeindewahlbüro abholen Keine Briefwahlunterlagen im Wahllokal annehmen

29 Schluss der Wahlhandlung
Wahlhandlung pünktlich um Uhr beenden Wähler/innen, die sich noch im Wahllokal befinden können ihre Stimme noch abgeben.

30 Ermittlung des Wahlergebnisses
Öffnen der Urne und Stimmzettel entnehmen Wahlvorstand stellt fest: Zahl der Wahlberechtigten Zahl der Wählerinnen und Wähler Zahl der gültigen und ungültigen Erststimmen Zahl der gültigen und ungültigen Zweitstimmen Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen Zahl der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen Genauigkeit hat Vorrang vor Schnelligkeit!

31 - Zahlen sollten übereinstimmen –
Stimmenauszählung Landtagswahl: gilt im Wesentlichen auch für Briefwahlvorstand 1. Schritt: Zählung der Stimmzettel Zählung der Stimmabgabevermerke = Wähler (und ggf. Wahlscheinwähler) - Zahlen sollten übereinstimmen –

32 Wichtig! Nur eine Spalte „Stimmabgabe“ im Wählerverzeichnis.
Unbedingt darauf achten, ob Wähler beide Stimmzettel in die Urne wirft Wenn nicht: Vermerk

33 2. Schritt Sortieren der Stimmzettel in Stimmzettelstapel:
Stimmzettel mit gültiger Erst- und Zweitstimme für gleiche Partei (nach Parteien) Stimmzettelstapel mit gültiger Erst- und Zweitstimme für unterschiedliche Parteien oder mit nur einer Stimme – nicht abgegebene Stimme = ungültig Ungekennzeichnete Stimmzettel (zweifelsfrei ungültig) Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben, zur späteren Beschlussfassung durch den Wahlvorstand

34 Achtung! Nicht abgegebenen Stimmen sind Ungültige Stimmen
3. Schritt Stapel 1 (gleiche Stimmen) nach Parteien sortieren und Auszählen (Ergebnis in Niederschrift ZS I) Stapel 3 (zweifelsfrei ungültig) zählen und in (Ergebnis in Niederschrift ZS I – oben) Stapel 2 (unterschiedliche Stimmen) getrennt Auszählen (Ergebnis in Niederschrift ZS II) – Achtung! Nicht abgegebenen Stimmen sind Ungültige Stimmen

35 4. Schritt Entscheidung über gültige und
ungültige Stimmen (ausgesonderte Stimmzettel –Stapel 4) in jedem Einzelfall Durch Beschluss. (Ergebnis in Niederschrift ZS III) Auf Stimmzettelrückseite Beschluss Vermerken und diese Stimmzettel der Niederschrift als Anlage beifügen.

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37 Wahlergebniszusammenstellung
Zusammenstellung und öffentliche Bekanntgabe Schnellmeldung ausfüllen und Ergebnis telefonisch an Gemeindewahlbüro Wahlniederschrift – Unterschriften!

38 Verpacken der Unterlagen
Kunststoffkisten mit Beschriftung Bitte alle Unterlagen dort verpacken

39 Volksabstimmung Anzahl Stimmzetttel, die im Teil A – gekennzeichnet sind getrennt nach ja oder nein Anzahl der Stimmzettel mit Einzelabstimmungen Zweifelsfrei ungültige

40 Auszug Niederschrift Volksabstimmung
4 Auswertung der Stimmzettel 4.1 A 1 + A 2 Stimmberechtigte insgesamt (aus der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses übernehmen) 4.2 B Abstimmende insgesamt (aus Nr. 3.1 übernehmen) Zahl der Stimmzettel4.3 Ergebnis der Zählung zusätzlich aus Stapel 5 Addition Gesamt 1 2 3 Stapel 1 Stimmzettel mit ausschließlich einheitlicher Abstimmung „Ja“ Stapel 2 Stimmzettel mit ausschließlich einheitlicher Abstimmung „Nein“ Stapel 3 Stimmzettel mit Einzelabstimmungen Stapel 4 Zweifelsfrei ungültige Stimmzettel Stapel 5 Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (nach Beschlussfassung in Spalte 2 auf Stapel 1 bis 4 aufteilen)  Summe (muss mit B übereinstimmen!)

41 Niederschrift - Volksabstimmung
Niederschrift ersten Teil ausfüllen Unterschriften! Die weitere Auszählung erfolgt am Montag durch Auszählungsvorstände

42 Briefwahl - allgemeines
Treffen der Wahlvorstände um Uhr Rathaus, Sitzungssaal

43 Briefwahlunterlagen bestehen aus:
Roter Wahlbriefumschlag Wahlschein – weiß Stimmzettelumschlag – blau Stimmzettel – Landtagswahl Stimmzettel – Volksabstimmung Ggf. Merkblatt zur Briefwahl (unschädlich)

44 Briefwahl – Ergebnisermittlung
Öffnen der roten Briefwahlumschläge Prüfung des Inhalts, insbesondere, ob die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unterschrieben ist Wenn Unterlagen ordnungsgemäß vorliegen, blauen Stimmzettel-umschlag in die Urne werfen

45 Briefwahl - Ergebnisermittlung
Rote Wahlbriefumschläge mit Mängeln sind zurückzuweisen. Es handelt sich dabei nicht um ungültige Stimmen Sie werden vorab ausgesondert, fortlaufend nummeriert, mit dem Zurückweisungsgrund versehen und der Niederschrift beigefügt.

46 Briefwahl - Zurückweisungsgründe
Mängel der roten Wahlbriefumschläge können u. a. sein: Wahlschein fehlt Wahlschein ist nicht unterschrieben Stimmzettelumschlag fehlt Stimmzettelumschlag ist nicht verschlossen

47 Ermittlung des Ergebnisses
Bis Uhr können noch Wahlbriefumschläge eingehen Erst danach kann die Stimmenauszählung erfolgen

48 Wahlniederschrift Wichtig! - Unterschrift von allen Wahlvorstandsmitgliedern Unterlagen übergeben an Bediensteten der Gemeindeverwaltung

49 Volksabstimmung - Auszählungsvorstände
Alle, die sich bereiterklärt hatten mitzuarbeiten: Montag, 29. Okt Uhr Rathaus

50 Für alle Wahlvorstandsmitglieder
Erfrischungsgeld Für alle Wahlvorstandsmitglieder 35,00 € Imbiss und Getränke Wann?

51 Sonstiges Ahnataler Wahlergebnis auf www.ahnatal.de
Achtung Zeitumstellung!

52 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Wir stehen für Fragen gern zur Verfügung. Weitere Infos:


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