Marion Dammann Landrätin Selbständigkeit im Alter fördern Grundlegende Ziele der Teilhabeplanung des Landkreises für Senioren Marion Dammann Landrätin
„Alter ist nur geehrt unter der Bedingung, dass es sich selbst verteidigt, seine Rechte behält, sich niemandem unterordnet und bis zum letzten Atemzug die eigene Domäne beherrscht.“ (Cicero, 106 – 43 v. Chr.) V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Selbständigkeit im Alter ist keine Selbstverständlichkeit. Anliegen im Landkreis, Selbstständigkeit im Alter zu fördern, um möglichst vielen Personen ein selbstbestimmtes, freies Leben zu ermöglichen. V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Demografischer Wandel ist eine „Schere“: starke Zunahme der Zahl der potentiell Hilfebedürftigen und gleichzeitig: Abnahme der Zahl der potentiell Hilfeleistenden V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Seniorenpolitisches Ziel des Landkreises, der Städte und Gemeinden und der freien Träger: Die selbstständige Lebensführung im Alter muss im Landkreis auch künftig trotz des demografischen Wandels möglich sein. V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Teilhabeplan IV - Senioren von der Verwaltung zusammen mit einer Steuerungsgruppe erarbeitet aus Kreispolitik, Einrichtungs- und Kostenträgern, Städten und Gemeinden, Beratungsstellen, und nicht zuletzt dem Kreisseniorenrat Beschreibung, was getan werden kann – ja getan werden muss - um eine selbständige Lebensführung Im Alter auch in den Zeiten des demografischen Wandels zu ermöglichen Verabschiedung demnächst im Kreistag geplant V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Teilhabeplan IV - Senioren Landkreis ist dabei auf viele angewiesen: die Städte und Gemeinden, die Leistungserbringer, die Kostenträger, die Angehörigen und nicht zuletzt auf die älteren Menschen selbst. In manchen Bereichen müssen auch die Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene hinterfragt werden. nicht nur eine Ansammlung von Handlungszielen für die Kreispolitik, sondern von Anregungen, die sich an jede und jeden von uns richten V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Teilhabeplan IV - Senioren Berücksichtigt werden: Ergebnisse der Pflege-Enquete des Landes Baden-Württemberg des grenzüberschreitenden Modellprojekts "Pflege" die Pflegestärkungsgesetze II und III V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Wohnen I zentrale Bedeutung für die selbständige Lebensführung Wohnung und Wohnumfeld müssen barrierefrei sein Es braucht der Haushaltsgröße entsprechende – d.h. nicht zu große – Wohnungen, die bezahlbar sind und im gewohnten Umfeld zur Verfügung stehen. Städte und Gemeinden sowie Wohnungsunternehmen, aber auch die älteren Menschen selbst müssen diese Anforderungen kennen und sie aktiv berücksichtigen. V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Wohnen II Geprüft werden muss die Einrichtung alternativer Wohnformen (z.B. ambulant betreute bzw. selbstverantwortete Wohngemeinschaften) durch Technik unterstütztes Wohnen Überall im Landkreis muss eine niedrigschwellige Wohnberatung in Anspruch genommen werden können. V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Alltagsgestaltung Viele ältere Menschen wollen und brauchen keine Unterstützung bei der Alltagsgestaltung. Viele suchen jedoch nach einer sinnvollen Aufgabe. Es sollte daher kreisweit unterschiedliche, bedarfsgerechte und sinnstiftende Betätigungsmöglichkeiten für ältere Menschen geben. V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Gesundheit Die körperliche und seelische Gesundheit möglichst lange erhalten bzw. diese nach einer Erkrankung zurückzugewinnen sowie eine aktive Lebensführung tragen wesentlich zum Erhalt der Selbständigkeit im Alter bei. Gesunde Lebensführung in erster Linie Aufgabe der älteren Menschen selbst Benötigt werden bedarfsgerechte und räumlich und inhaltlich unterschiedliche Möglichkeiten (z.B. Bewegungsangebote, Bildungsangebote, Gedächtnistraining etc.) V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Hauswirtschaftliche Versorgung Seinen eigenen Haushalt – ggf. mit Unterstützung - selbst führen zu können, ist eine weitere Voraussetzung für die selbständige Lebensführung. Dazu braucht es informelle Unterstützung durch Angehörige, Nachbarschaft, Freunde und Bekannte, ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot an bezahlbaren hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und Unterstützungsangeboten, die Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines offenen Mittagstisches bzw. bzw. eines ambulanten Mahlzeitendienstes in jeder Gemeinde. V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Informationsstand verbessern Um Hilfen bei Bedarf nutzen zu können, muss man Einrichtungen und Dienste sowie Sozialleistungsansprüche kennen. Eine niedrigschwellige neutrale Beratung im Vor- und Umfeld von Alter und Pflege muss vorhanden und den älteren Menschen und ihren Angehörigen bekannt sein (z.B. Pflegestützpunkt des Landkreises, ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung, Ratgeber „Älter werden“, Sozialatlas etc.). V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Soziale Kontakte sind Voraussetzung für psycho-soziales Wohlbefinden können und sollten je nach individuellem Bedarf gestärkt werden durch zahlreiche, bedarfsgerechte, zielgruppenorientierte sowie räumlich und inhaltlich unterschiedliche Begegnungsange-bote miteinander und mit anderen Generationen, niedrigschwellige Besuchsdienste und andere soziale Kontakte fördernde Maßnahmen in allen Gemeinden des Landkreises. V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Mobilität Um den täglichen Bedarf decken zu können, braucht es entsprechende Angebote in erreichbarer Nähe oder Angebote, die die Mobilität der Menschen verbessern. Dazu müssen ältere Menschen mehr als bisher in die Nahverkehrsplanung einbezogen werden, der öffentliche Raum möglichst barrierefrei gestaltet werden. V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Medizinische Versorgung I Damit die selbständige Lebensführung auch im Falle von Krankheit und drohender Pflegebedürftigkeit möglich ist, braucht es eine gute Versorgung mit Allgemein- und Fachärzten, Krankenhäusern, Therapeuten und Apotheken am Ort bzw. in erreichbarer Nähe, Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Rehabilitation, Möglichkeit zur Inanspruchnahme von ambulanter und stationärer Palliativversorgung. V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Medizinische Versorgung II Seit einigen Jahren gibt es im Landkreis schon die Gesundheitskonferenz, bei der Städte und Gemeinden, Leistungserbringer und sonstige Interessierte am Thema Gesundheit zusammenarbeiten. Im Rahmen der Gesundheitskonferenz werden die oben genannten Punkte vorangebracht. Beispiel: Beratung für Gemeinden, wie sie Ihren Bürgerinnen und Bürgern ein selbstbestimmtes Leben länger ermöglichen können V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Geronto-psychiatrische Erkrankungen Wahrscheinlichkeit einer demenziellen Erkrankung steigt mit zunehmendem Alter Damit auch in einem solchen Fall möglichst lange eine selbständige Lebensführung möglich ist, braucht es niedrigschwellige Betreuungs- und Unterstützungsangebote überall im Landkreis, Städte und Gemeinden, die sich darauf einstellen, dass demenziell Erkrankte selbstverständlich unter ihnen leben und dies nicht als störend empfinden („demenzfreundliche Kommunen“). V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Pflege Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, steigt auch mit hohem Alter Damit auch im Falle von Pflegebedürftigkeit möglichst lange eine selbständige Lebensführung möglich ist, braucht es einen den örtlichen Bedarf berücksichtigenden Ausbau des ambulan-ten, teilstationären und stationären Leistungsangebots: ambulante Pflegedienste Tagespflege Kurzzeitpflege bzw. Übergangspflege nach dem Krankenhausaufenthalt Alternativen zur stationären Pflege (z.B. ambulant betreute Pflegewohn-gemeinschaften) Langzeitpflege Anstrengungen, ausreichend qualifiziertes Fachpersonal zu finden und durch attraktive Rahmenbedingungen zu halten V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Behinderung / Migrationshintergrund Selbständige Lebensführung im Alter muss auch bei Behinderung und / oder bei einem Migrationshintergrund möglich sein. Hierzu sollten überall im Landkreis - soweit möglich – inklusive Unterstützungsangebote der Altenhilfe zur Verfügung stehen. V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Rahmenbedingungen in den Gemeinden Alle Maßnahmen, eine möglichst lange selbständige Lebensführung im Alter zu ermöglichen, werden nur zum Ziel führen, wenn sich alle Akteure daran beteiligen. Dazu bedarf es einer engen, planungsraumbezogenen Abstimmung, Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements von und für ältere Menschen, die aktive Beteiligung der älteren Bevölkerung und ihre Einbeziehung bei der Ausgestaltung seniorenfreundlicher Lebensbedingungen (z.B. durch den Kreisseniorenrat und Ortsseniorenräte), Gespräche mit den Gemeinden und den an der Versorgung Beteiligten in den Planungsräumen. V / Soziales & Jugend 12.11.2018
„Die Gleise, die wir bauen, sind die Gleise auf denen wir fahren werden.“ (Edith Utz, ehemalige 1. Vorsitzende des Kreisseniorenrats) V / Soziales & Jugend 12.11.2018
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! V / Soziales & Jugend 12.11.2018