Zoll und Steuer – So geht’s

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 Präsentation transkript:

Zoll und Steuer – So geht’s „Geschäftschance: Import aus China?!“, 25. Mai 2018 Mag. Patrick Hartweg, AUSSENWIRTSCHAFT NIEDERÖSTERREICH

Kennen Sie Ihren Geschäftspartner? Liste verdächtiger chinesischer Firmen https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/liste-verdaechtiger-chinesischer-firmen.html Wie kann man sich schützen? Teil des umfassenden Serviceangebots der AußenwirtschaftsCenter in China ist es für Mitgliedsunternehmen kostenlose Firmenüberprüfungen chinesischer Unternehmen durchzuführen. Anhand des chinesischen Firmennamens und der Kontaktdaten des chinesischen Unternehmens können die Mitarbeiter der AußenwirtschaftsCenter eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Registrierung bei den zuständigen chinesischen Behörden durchführen. Anhand dieser Daten werden Unternehmen mit betrügerischen Absichten meist entlarvt. Zusätzlich werden anhand des chinesischen Firmennamens auch Foren und Blogeinträge im chinesischen Web überprüft – auch hier wird man in den meisten Fällen sehr schnell fündig, sollten bereits negative Vorfälle im Zusammenhang mit der gesuchten Firma bekannt sein.

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Welche Zölle können anfallen? 1. Ausfuhr- oder Exportzoll wird vom Exporteur eingehoben; z.B.:Textilien, Seltene Erden Beispiel:

Welche Zölle können anfallen? 2. Einfuhr- oder Importzoll wird vom Einführer eingehoben, EORI-Nr. wird benötigt Basis der Berechnung ist der Zollwert Vom Zollwert sind alle Zahlungen erfasst, die der Käufer als Bedingung des Kaufgeschäfts an den Verkäufer oder im Auftrag des Verkäufers an Dritte leisten muss. Dem Kaufpreis sind zur Bildung des Zollwerts, sofern noch nicht in ihm enthalten, u.a. folgende Kosten, die dem Käufer entstanden sind, hinzuzurechnen: Beförderungskosten bis zur Außengrenze der EU, Versicherungskosten, Ladekosten sowie Kosten für die Behandlung der eingeführten Ware, die außerhalb des Gebietes der Gemeinschaft entstanden sind, nicht im Transaktionswert enthaltene Verpackungskosten Ist ersichtlich in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp

Welche Zölle können anfallen? 3. EU-„Strafzölle“ im Einfuhrverfahren a) Antidumping-Zölle b) Antisubventions-Zölle wird vom Einführer eingehoben Strafzölle sind „individuell“ festgelegt Aktuelle Listen finden Sie auf der Website des BMDW https://www.bmdw.gv.at/Aussenwirtschaft/exportkontrolle-online/antidumping/Seiten/default.aspx

Was sollten Sie beim Zolleinfuhrverfahren zusätzlich beachten? Haben Sie die richtige Zolltarifnummer angegeben? Gibt es Verbote & Beschränkungen (VuB)? Sind die Waren ordnungsgemäß gekennzeichnet? Habe Sie die Verfügungspapiere über die Ware in der Hand? Könnte ich einen Plagiatsvorwurf entkräften?

Sonstige Maßnahmen im Rahmen der Einfuhr Für die Einfuhrzollabfertigung ist ein Überwachungsdokument für die Einfuhr von bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen mit Ursprung in allen Drittstaaten (mit Ausnahme von Ursprung in NO, IS und LI) für alle von der o.a. Verordnung erfassten TARIC-Codes (10-stellig) mit einem Nettogewicht von mehr als 2.500 kg, außer HS-Positionen von 7318, für diese Positionen (10-stellig) gilt ein Nettogewicht von mehr als 5.000 kg (Verordnung (EU) 2017/1092 vom 20. Juni 2017) erforderlich. Für die Einfuhrzollabfertigung ist ab 12. Mai 2018 ein Überwachungsdokument für die Einfuhr von bestimmten Aluminiumerzeugnissen mit Ursprung in allen Drittstaaten (mit Ausnahme von Ursprung in NO, IS und LI) mit einem Nettogewicht von mehr als 2.500 kg je TARIC-Code (10-stellig) erforderlich. Je Ursprungsland, je Lieferant und je TARIC-Code (10-stellig) ist ein Antrag erforderlich! Das ausgestellte Überwachungsdokument ist vier Monate gültig und überall in der Union gültig.

Steuern im EU-Einfuhrzollverfahren Einfuhrumsatzsteuer Info dazu: WKO-Merkblatt „Importe aus Nicht-EU-Ländern“ Verbrauchssteuern Infos zu den sieben Bereichen Alkohol und alkoholhaltige Waren; Bier; Schaumwein; Wein; Zwischenerzeugnisse; Mineralöl, Kraft- und Heizstoffe; Tabakwaren finden Sie auf http://wko.at Suchbegriff „Verbrauchssteuer“

Service AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Auf der WKO-Website über China http://wko.at/aussenwirtschaft/cn finden Sie: Informationen zu Wirtschaft, Recht und Steuern sowie Reisen Infos zu „nach China exportieren/aus China importieren“ Infos zu „ein Unternehmen in China gründen“ Veranstaltungen mit Bezug zu China Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA in China

Service AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Fachreport „CHINA - SOURCING / BESCHAFFUNGSPROZESSE“ daraus: DIE 11 HÄUFIGSTEN FEHLER AUSLÄNDISCHER KÄUFER IN CHINA Fehlerquelle Nr. 1: Mangelnde Spezifikationen Fehlerquelle Nr. 2: Unkenntnis der wahren Kosten Fehlerquelle Nr. 3: Mangelnde Überprüfung von Lieferant und Produkt Fehlerquelle Nr. 4: „Falling for the Golden Sample“ Fehlerquelle Nr. 5: Schwierigkeiten in der Kommunikation Fehlerquelle Nr. 6: Das Vorleistungsrisiko ignorieren Fehlerquelle Nr. 7: „Falling for the Red Carpet“ Fehlerquelle Nr. 8: Undichte Verträge Fehlerquelle Nr. 9: Verspätete Registrierung von geistigem Eigentum Fehlerquelle Nr. 10: Blindes Vertrauen in die Integrität des Partners Fehlerquelle Nr. 11: Blindes Vertrauen in die Rechtsdurchsetzbarkeit € 48,- Normalpreis - € 24,- Mitgliederpreis - inkl. 20% USt.

Ansprechpartner der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA in China AußenwirtschaftsCenter Peking (Nord- und Westchina): peking@wko.at AußenwirtschaftsCenter Shanghai (Ostchina): shanghai@wko.at AußenwirtschaftsCenter Guangzhou (Südchina): guangzhou@wko.at AußenwirtschaftsCenter Hongkong (Südchina): hongkong@wko.at AußenwirtschaftsCenter Chengdu: chengdu@wko.at wko.at/aussenwirtschaft/cn

Beilagen Beilage 1: Übersichtstabelle der Incoterm®-Klausel 2010 Beilage 2: AW-Checkliste Kalkulation Beilage 3: Infoblatt über CE-Kennzeichnung China Export Beilage 4: WKO-Merkblatt „Importe aus Nicht-EU-Ländern“

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. AUSSENWIRTSCHAFT NIEDERÖSTERREICH Dr. Eva Hahn Mag. Patrick Hartweg T: 02742/851-16401 E: aussenwirtschaft@wknoe.at W: http://wko.at/noe/aw