Aufwertung der Abwassermeister-

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Inhalt der Präsentation 内容简介
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 Präsentation transkript:

Aufwertung der Abwassermeister- Qualifikation ??Konsequenzen?? Dr. Andreas Lenz

Gliederung Grundlagen für die Beschäftigung von Fachpersonal Einordnung des Geprüften Abwassermeisters Meisterbonus und Meisterpreis Der Weg zum Studium Ausblick

Träger: Freistaat Bayern, bayerische Gemeinden, Landkreise und Bezirke RECHTSSTELLUNG Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung; Dienstherrnfähigkeit 1920 gegründet Träger: Freistaat Bayern, bayerische Gemeinden, Landkreise und Bezirke AUFTRAG Aus- und Fortbildung der Bediensteten ihrer Träger einschließlich deren Unternehmen und Organisationen VS

Bildungszentren der BVS Holzhausen a. Ammersee Lauingen (Donau) und darüber hinaus bayernweit München (Geschäftsstelle und Bildungszentrum) Neustadt a. d. Aisch Bs

Zuständige Stelle für die Ausbildung in den UT-Berufen und Meisterfortbildung. Der BVS wurden die Aufgaben der Zuständige Stelle in Bayern übertragen.

30 Jahre Berufe in der Umwelttechnik Ver- und Entsorger seit 1984

Gesetze Verordnungen Bescheide DIN-Normen, Technische Regeln Arbeitsblätter, Merkblätter Richtlinien Sachverständigengutachten

Wann verletzt der Betreiber seine Pflichten nicht ?

Technische Regel , 2005-11 Anforderungen an die DWA M 1000 Technische Regel , 2005-11 Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern

Grundsätzliche Hinweise an denjenigen, der die DIN - Norm anwendet Jeder deliktsfähige Mensch hat sein Handeln (Tun und Unterlassen) selbst zu verantworten. Der Anwender einer DIN-Norm ist davon nicht ausgenommen. Daher wird er beim Anwenden einer DIN-Norm insbesondere beachten müssen, dass 1. er das für das richtige Anwenden der Norm erforderliche Verständnis besitzt (DIN-Normen sind nicht für Laien gedacht; eine vergleichbare Situation besteht bei Rechtsnormen, für deren richtiges Anwenden der Gesetzgeber ebenfalls allgemeine und spezielle Rechtskenntnisse voraussetzt); sowie die Verwendung der Verbformen nach den Gestaltungsregeln (DIN 820-2:2004-10; Anhang G) kennt, um zwischen Anforderung, Empfehlung, Zulässigkeit und Möglichkeit unterscheiden zu können;

Berufsbildungsgesetz Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Verordnung über die Meisterprüfung

Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Vom 17. Juni 2002

Qualifikation: Fachkraft für Abwassertechnik DQR-EQR-Niveau 4

Einstiegsfortbildung Berufserfahrung Einstiegsfortbildung Berufliche Tätigkeit Vorbereitungslehrgang Abschlussprüfung

Abwassermeister

Meisterprüfung Zulassungsvoraussetzungen zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ Fachkraft für Wasserversorgungs-/ Abwassertechnik mindestens ein Jahr Berufspraxis - Ver- und Entsorger elektrotechnische Qualifikation danach mindestens ein Jahr Berufspraxis sonstiger anerkannter elektrotechnische Qualifikation Ausbildungsberuf danach mindestens zwei Jahre Berufspraxis - sonstige mindestens drei Jahre Berufspraxis, dann elektrotechnische Qualifikation, danach weitere zwei Jahre Berufspraxis

Die Gliederung der Meisterprüfung Die Abwassermeisterprüfung gliedert sich wie folgt: Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen Grundlegende Qualifikationen Handlungsspezifische Qualifikationen unterschiedlich für Wasser und Abwasser

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

DQR-EQR-Niveau 6 Zu diesem Qualifikationstyp zählen die nach § 53 Absatz 1 BBiG bzw. § 42 Absatz 1 HwO, nach § 122 HwO und nach § 45 Absatz 1 sowie § 51a Absatz 2 HwO geregelten Aufstiegsfortbildungen für den Qualifikationstyp Geprüfte/r Meister/in. Qualifikation: Abwassermeister (Geprüfter) /Abwassermeisterin (Geprüfte) Quelle: www.dqr.de

DQR-EQR-Niveau 6 Qualifikation: Bachelor of Arts (B.A.) Qualifikation: Bachelor of Education (B.Ed.) Qualifikation: Bachelor of Engineering (B.Eng.) Qualifikation: Bachelor of Fine Arts (B.F.A.) Qualifikation: Bachelor of Law (LL.B.) Qualifikation: Bachelor of Music (B.Mus.) Qualifikation: Bachelor of Science (B.Sc.) Qualifikation: Diplom (FH) Quelle: www.dqr.de

Wichtig ist, was jemand kann, und nicht, wo es gelernt wurde.

Wenn Sie berufstätig sind, können Sie den DQR auf verschiedene Weisen nutzen: Er hilft Ihnen, Ihre Kompetenzen einzuschätzen und zu beurteilen, welche Fertigkeiten und Fähigkeiten Sie sich zu Ihrer beruflichen Weiterbildung noch aneignen könnten. Er zeigt auf, welche Qualifikationen es auf welchen Niveaus gibt, und macht es Ihnen so leichter herauszufinden, welche Weiterqualifizierungen für Sie von Interesse sein könnten. Wenn Sie im europäischen Ausland arbeiten wollen, helfen Ihnen der DQR und der EQR bei der Orientierung in anderen Bildungssystemen. Es wird leichter für Sie, europaweit verständlich zu machen, welche Kompetenzen Sie erworben haben. Die Angabe des EQR-Levels auf einer Qualifikationsbescheinigung erleichtert es Arbeitgebern in Europa, diese richtig einzuordnen. Der DQR bringt die Gleichwertigkeit der deutschen Berufsbildung mit den anderen Bildungsbereichen zum Ausdruck und hilft Ihnen so, Ihre Kompetenzen auch im europäischen Ausland angemessen zur Geltung zu bringen.

Die Zuordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungswesens zu den Niveaustufen des DQR soll das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht ersetzen. Sie erfolgt mit der Maßgabe, dass jedes Qualifikations-niveau grundsätzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreichbar sein kann. Das Erreichen einer bestimmten Niveaustufe des DQR berechtigt nicht automatisch zum Zugang zur nächsten Stufe. Ebenso ist das Erreichen einer Niveaustufe entkoppelt von tarif- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen.

"bestehende tarif- oder besoldungsrechtliche Regelungen werden vom DQR nicht berührt. Beim DQR geht es um die Vergleichbarkeit von Kompetenzprofilen, nicht um eine tarif- oder besoldungsrechtliche Gleichstellung von Qualifikationen. In die hier bestehenden Zuständigkeiten greift der DQR in keiner Weise ein." www.dqr.de

Der Meisterbonus und der Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung sollen die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen.

Die Gewährung des Meisterbonus und die Auszeichnung mit dem Meisterpreis erfolgen nach Maßgabe der Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung (vom 3. Juli 2013 Az.: IV/5f-4600/1633/6, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 2. Dezember 2014 (AllMBl S. 632) und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern. Der Meisterpreis wird ohne Rechtsanspruch und der Meisterbonus wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Voraussetzungen für den Meisterbonus Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein. Dies gilt nicht, sofern die Prüfung in Bayern nicht abgenommen werden kann. Für die Gewährung des Meisterbonus müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.

Höhe des Meisterbonus Der Bonus beträgt 1000,- Euro Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden.

Voraussetzungen für den Meisterpreis Mit dem Meisterpreis, der finanziell nicht dotiert ist, werden zudem die 20 % Besten eines Prüfungstermins für ihre besonderen Leistungen ausgezeichnet; Voraussetzung ist, dass mindestens die Note „gut“ (< 2,50) erreicht worden ist. Das Wiederholen der Prüfung oder einzelner Prüfungsteile steht dem nicht entgegen.

Studium ohne Abitur

Hochschulzugang für sonstige beruflich Qualifizierte Berechtigung: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung Voraussetzungen: Fachlich verwandte Berufsausbildung (2 Jahre) Fachlich verwandte Berufserfahrung (3 Jahre) Beratungsgespräch an der Hochschule Eignungsprüfung erforderlich: Ja Probestudium möglich/ erforderlich: Ja ( 2 – 4 Semester)

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung Einschränkungen: Hochschulzugang für Meister und sonstige hochqualifizierende Fortbildungsabschlüsse Berechtigung: Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung Einschränkungen: Beratungsgespräch erforderlich Alle Fort- und Weiterbildungsabschlüsse, die außerhalb von Bayern erworben wurden, müssen von der Hochschule zunächst als gleichwertig anerkannt werden

Wechsel aus einem anderen Bundesland: § 33 der QualV: Ein Wechsel an eine bayerische Hochschule ist nach einem Jahr erfolgreichen Studiums möglich (Probestudium außerhalb von Bayern zählt nicht mit).

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (2005-2013) Zitat: „Nach meiner persönlichen Einschätzung wird die Entscheidung, Meister und Techniker dem gleichen Niveau zuzuordnen wie den Bachelor die größte bildungspolitische Wirkung haben. Denn damit wird deutlich: In Deutschland hat jeder die Chance zum Aufstieg, über den akademischen Weg genauso wie über den Weg der beruflichen Bildung.“

Fort- und Weiterbildungen sind für alle wichtig !!!

Die Zusatzqualifikationen für Meister z.B. Betriebsleiterkurse: Weitere Vorteile für die Betreiber Differenzierung zum Industriemeister Auch für Meister auf der Grundlage der alten Verordnung

für Ihre Aufmerksamkeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

www.bvs.de