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Autor: Jan Köster, FH Kiel
Stand: 04/2014
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Regelungen der Bundesländer sind ähnlich, aber NICHT IDENTISCH !
Die folgenden Darstellungen gelten darum NUR für Schleswig-Holstein.
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„Erster Bildungsweg“ (grün)
„Zweiter bildungsweg“ (blau)
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„dritter Bildungsweg“
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Der „dritte Bildungsweg“ führt ohne Abitur oder FH-Reife an die Universität oder Fachhochschule.
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(„Beruflich Qualifizierte“)
Für Menschen, die durch Berufsausbildung und Berufserfahrung eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. („Beruflich Qualifizierte“)
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Der Meisterbrief gilt in SH für den Hochschulzugang so viel wie das Abitur.
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Als gleichwertig anerkannt sind in SH insbesondere Fachschulabschlüsse (Kapitäninnen / Kapitäne, staatl. geprüfte(r) Erzieherin / Erzieher, Technikerinnen / Techniker, … Im Zweifel bei der Studienberatung oder Zulassungsstelle der Wunsch-Hochschule informieren, ob der eigene Abschluss dazu gehört!
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Hochschuleignungsprüfung („Begabtenprüfung“)
Voraussetzung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung: Mindestens 3 Jahre einschlägige (= zum Studium passende) Berufserfahrung Mündliche Prüfung mit fachlichem und allgemeinem Teil Gebührenpflichtig! Wenn bestanden: fachgebundene Zugangsberechtigung Oft sind nur wenige Studienplätze für diesen Zugangsweg vorgesehen.
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Probestudium Probezeit: 2 oder 4 Semester
Danach entscheidet die Hochschule, ob das Studium regulär beendet werden kann. Oft nur wenige Plätze vorhanden
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Studium und Berufstätigkeit?
Studium und Familie?
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Online- (Fern-)Studium?
Berufsbegleitendes Online- (Fern-)Studium?
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Ausführliche persönliche Beratung am besten bei einem Beratungstermin in einer Hochschule. Infos dazu zum Beispiel hier:
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