=Teile des EK, die nicht auf EK-Konto ausgewiesen sind! Rücklagen =Teile des EK, die nicht auf EK-Konto ausgewiesen sind!
Arten von Rücklagen Nach der Ausweisung in der Bilanz Offene Rücklagen gesonderte Rücklagenkonten vor allem bei Kapitalgesellschaften, bei denen das Stamm-/Grundkapital nicht verändert werden darf Stille Rücklagen entstehen durch Unterbewertung der Aktiva (=NWP) und Überbewertung der Passiva (=HWP) und sind nicht in der Bilanz ersichtlich
Stille Rücklagen Auflösung stiller Rücklagen durch Aufwertung/buchmäßige Korrektur durch Verkauf des Vermögensgegenstandes Vor-/Nachteile stiller Rücklagen Stärkung der Unternehmung Gewinnausgleichsfunktion Verschleierung der tatsächlichen Werte in der Bilanz
Arten von Rücklagen Nach der Entstehung: Kapitalrücklagen gebundene RL, nicht gebundene RL Gewinnrücklagen gesetzliche RL, satzungsmäßige RL, freie RL Bewertungsrücklagen Übertragung stiller Reserven
Kapitalrücklagen Gebundene RL: Freie RL: z.B. bei Ausgabe von Anteilen erzieltes Agio (Aufgeldes) sind zweckgebunden – sie dürfen nur zum Ausgleich eines Verlustes aufgelöst werden Freie RL: entstehen aus sonstigen Zuzahlungen der Gesellschafter, können jederzeit aufgelöst werden
Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklagen Bei AG müssen jährlich 5% des Gewinns der gesetzl. RL zugeführt werden, bis die RL 10% des Stammkapitals erreicht hat Satzungsmäßige Rücklagen lt. Gesellschaftsvertrag Freie Rücklagen nach freiem Ermessen der Gesellschaftsorgane (Vorstand, Aufsichtsrat,…) z. B. für Investitionen
Nach der Versteuerung Versteuerte Rücklagen treten nur bei Kapitalgesellschaften auf, da diese bereits versteuert sind. Unversteuerte Rücklagen gesetzl. derzeit § 12 EStg-RL möglich
Bedeutung der RL aus bilanzpolitischer Sicht Kapitalsicherung, Kapitalerhöhung Kapitalbereitstellung für geplante Investitionen Kapitalumschichtung Liquiditätsverbesserung Gewinnausgleich zwecks Dividendenpolitik Minimierung der Steuerbelastung Pflege des guten Rufes des Unternehmens Prinzip einer lfr. vorsichtigen Unternehmens-politik! Möglicher Konflikt zwischen Eigentümern und Geschäftsführung!