Der Referentenentwurf zum KWKG 2016: Ausstiegsszenario oder Zukunftsperspektive? 15.09.2015 enervis energy advisors GmbH.

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Der Referentenentwurf zum KWKG 2016: Ausstiegsszenario oder Zukunftsperspektive? 15.09.2015 enervis energy advisors GmbH

15.09.2015

Neue Regelungen des KWKG 2016 in der Übersicht Übergeordnete Anpassungen Fördersätze Sonstiges Ziel: 4 Mio. t zusätzliche Emissionsminderung durch KWK in 2020 Bestandsschutz für Anlagen mit INB / Genehmigung bis Ende 2015 mit zus. Übergangsregelungen. Erhöhung der Zuschlagssätze für neue und modernisierte KWK-Anlagen (außer Kohle) Erhöhter Zuschlag für den Brennstoffwechsel von Kohle zu Erdgas Neuer Zuschlag für erdgasbasierte Bestandsanlagen bis 2019 Streichung der KWK-Zuschläge für Objektverbrauch (außer in der stromintensiven Industrie und bei Kleinstanlagen) Grundsatz der Direktvermarktung ab 100 kW nun auch für KWK Anlagen (analog EEG) Kein Zuschlag für Zeiträume mit negativen Strompreisen Neues KWK-Ausbauziel: Anteil von KWK-Strom an der regelbaren Nettostromerzeugung auf 25 % in 2020 Grundsatz der Brennstoffneutralität zu Gunsten von Erdgas erstmals aufgeben KWK-Umlagenprivilegierung für stromintensive Unternehmen erst ab 1.000 MWh (vorher 100 MWh) Grundlegende Überarbeitung der Gesetzesstruktur Kostendeckel von 750 Mio. € auf 1,5 Mrd. € p.a. angehoben Davon max. 150 Mio. € für Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher Umfassende Evaluierung in 2018 Erhöhung der Höchstsumme bei Speicher- und Netzprojekten auf 10 bzw. 20 Mio. Euro (vorher 5 / 10 Mio.) Verordnungsermächtigung für die Ausdehnung der Eigenstromförderung 15.09.2015

Zuschlagssätze und Anlagenklassen In den Klammern jeweils die Veränderung gegenüber dem aktuellen KWKG Vergütung erfolgt leistungsanteilig jeweils bis ... Für die Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung Verbrauch außerhalb eines Netzes der allgemeinen Versorgung Erdgasbasierte Bestandsanlagen Neue Anlagen Modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen Neue, Modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen Anlagen der stromkosten-intensiven Industrie (bei Eigenverbrauch) Per Verordnung einbeziehbare Branchen (max.) > 2 MW - > 50 kW Ersatz von Stein-und Braunkohle < 50 kW 50 KW 1,5 (+ 1,5) 8,0 (+ 2,6) 5,41 (unverändert) 4 (-1,4) 2,7 (-2,7) 250 kW 5,0 (+ 1,0) 4 (unverändert)   2,0 (-2,0) 2 MW 4,4 (+ 2,0) 2,4 (unverändert) 1,2 (-1,2) 3,1 (+ 1,3) 3,7 (+ 1,9) 1,8 (unverändert) 0,9 (-0,9) Für ETS-pflichtige Anlagen 0  +0,3 (unverändert) * 15.09.2015

Dauer der KWKG-Zahlung Weitere Anforderungen Erdgasbasierte Bestandsanlagen Neue Anlagen Modernisierte Anlagen Nachgerüstete Anlagen > 2 MW < 2 kW < 50 kW > 50 kW Kein Kostenbenchmark 16.000 (min 4.000 p.a. über 2016-2019) 45.000 VbS (Pauschalisierte Vorab-Auszahlung der Zuschläge für Objektverbrauch möglich) 30.000 VbS   Kosten zwischen 10-25 % des Neuanlagen-benchmarks 10.000 VbS Kosten zwischen 25-50 % des Neuanlagen-benchmarks  15.000 VbS (frühestens 10 a nach Inbetriebnahme des Vorläufers) 15.000 VbS Kosten über 50 % des Neuanlagen-benchmarks 30.000 VbS (frühestens 10 a nach Inbetriebnahme des Vorläufers) 15.09.2015

15.09.2015

Rechtlicher Hinweis Die Nutzung der Abbildungen ist explizit erlaubt, wir bitten um die Nennung der Quelle (enervis energy advisors GmbH 2015) und würden uns über einen Hinweis zur Nutzung oder Kommentare freuen. enervis hat die Unterlagen sorgfältig zusammengestellt. enervis übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in den Unterlagen dargestellten Informationen. Die aufbereiteten Informationen stellen keine Empfehlung für den Abschluss von konkreten Verträgen oder Investitionen dar. Zu gesetzlichen Regelungen und rechtlichen Rahmenbedingungen sollte im konkreten Fall eine anwaltliche Beratung eingeholt werden. Alle Rechte vorbehalten (Rechte Dritter ausgenommen). An dieser Stelle haben wir noch einen rechtlichen Disclaimer platziert. Der Hintergrund ist der, dass wir auch in zahlreichen Preisrevisionsverfahren bei Schiedsgerichten im Gasmarkt tätig sind. Das ist ein recht empfindliches Thema, daher müssen wir uns rechtlich absichern, so dass falls vor einem Schiedsgerichtverfahren Unterlagen dieses Workshops Auftauchen sollten, wir immer noch sagen können, dass wir uns verrechnet haben. 15.09.2015

www.enervis.de © enervis energy advisors GmbH, 2015 Schlesische Str. 29-30 10997 Berlin Germany Fon +49 (0)30 695175-0 Fax +49 (0)30 695175-20 E-Mail kontakt@enervis.de Herr Julius Ecke julius.ecke@enervis.de 17.06.2015