Kommunale Jugendarbeit aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags

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 Präsentation transkript:

Kommunale Jugendarbeit aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags Landestagung Kommunale Jugendpolitik 2017 Schloss Hirschberg, Beilngries 09. November 2017 Gerhard Dix

Rechtliche Grundlagen (I) Art. 28 Abs 2 Grundgesetz Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe Bayerisches Ausführungsgesetz zum SGB (AGSG) Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) Ausführungsgesetz zum BayKiBiG (AVBayKiBiG) Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)

Rechtliche Grundlagen (II) Ziele des SGB VIII: Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Gefahrenabwendung und Beachtung des Kindeswohls Schaffung einer kinderfreundlichen Umwelt Jugendhilfeangebote Leistungsrecht für Kinder und Jugendliche Die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung liegt bei den Trägern der öffentliche Jugendhilfe ( § 79 Abs. 1 SGB VIII) Art. 30 AGSG: Die kreisangehörigen Gemeinden sollen…im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Rechtliche Grundlagen (III) § 11 SGB VIII Jugendarbeit Abs. 1 …zur Selbstbestimmung befähigen …zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen Abs. 2 außerschulische Jugendbildung § 12 SGB VIII Förderung der Jugendverbände § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit

Zwischenfazit Aus den vorgenannten rechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich für kreisangehörige Städte, Märkte und Gemeinden Pflichtaufgaben lediglich aus den einzelgesetzlichen Regelungen zur Kindertagesbetreuung aus § 24 SGB VIII i.V. mit Art. 5 BayKiBiG (Sicherstellungsauftrag der Gemeinden) sowie aus den schulrechtlichen Zuständigkeitsfestlegungen nach Art. 8 BaySchFG (Träger des Schulaufwands) i.V. mit Art. 3 BaySchFG (Schulaufwand) und nach den inhaltlichen Bestimmungen des BayEUG ableiten. Ansonsten handelt es sich bei gemeindlicher Jugendarbeit um freiwillige Aufgaben, die je nach Leistungsfähigkeit und örtlichen Gegebenheiten wahrzunehmen sind. Aufgrund der kommunal- und auch gesamtpolitischen Bedeutung dieser Aufgabe könnte man allenfalls von einer „freiwilligen kommunalen Pflichtaufgabe“ sprechen.

Bildungs- und Betreuungsangebote Eine der großen kommunalpolitischen Herausforderungen: Schaffung von Ganztagsplätzen (für Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 14. Lebensjahr) einschließlich der Ferienzeiten in Kitas, Horten und Schulen mit möglichst hoher pädagogischer Qualität und niedrigen Elternbeiträgen: Längst „harter“ Standortfaktor, interkommunaler Wettbewerb, Zukunftsfähigkeit gerade der Gemeinden in ländlichen Räumen sichern.

Gestaltung des öffentlichen Raums Kinder- und jugendgerechte Bauleitplanung (Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB) Flächennutzungsplan: Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Spiel- und Grünflächen in den Grundzügen darstellen Konkretisierung in den Bebauungsplänen Bürgerbeteiligung (besondere Informations- und Beteiligungsformen für Jugendliche entwickeln); Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) Beim Bau und bei der Unterhaltung sind die Belange… der Kinder zu berücksichtigen (Art. 9 Abs. 1 S. 4 BayStrWG) Mitgestaltung des öffentlichen Raums

Teilhabemöglichkeiten Schülermitverantwortung Engagement in Vereinen und Organisationen (Engagementquote: 54% bei den 14- bis 24-Jährigen; Quelle Freiwilligensurvey Bayern 2014) Jungbürgerversammlung Jugendbeirat

Wege zur Einbindung von Jugendlichen auf kommunaler Ebene Im direkten Kontakt (frühzeitig über Kindertageseinrichtungen, später über Schulen) Über Publikationen (digitale Medien stehen im Vordergrund) Über öffentliche Veranstaltungen Besondere Herausforderung in der Zukunft: Integration der geflüchteten Kinder und Jugendlichen

Fazit Jugendarbeit braucht neue und andere Formen zur Teilhabe in der Gemeinde Jugendliche in ihrem Engagement stärken und gerade ihre Partizipation im kommunalen Leben ernst nehmen Zeitfenster für gemeindliche Jugendarbeit bei den Betroffenen relativ eng begrenzt Kommunale Jugendarbeit ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie und zur Weiterentwicklung der örtlichen Solidargemeinschaft

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit