Ostschweizer Zahnärzteforum

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 Präsentation transkript:

Ostschweizer Zahnärzteforum Formulierung von Arbeitszeugnissen – so wird’s gemacht! 18.01.2018 Herzlich Willkommen

Arbeitszeugnis (1) Zeugnisformen Vollzeugnis Arbeitsbestätigung Art. 330a Abs. 1 OR: Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht Zwischenzeugnis und Abschlusszeugnis Arbeitsbestätigung Art. 330a Abs. 2 OR: Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken 08.11.2018 RA Claudia Eugster

Arbeitszeugnis (2) Grundsätze der Zeugnisausstellung (1) Wahrheit Eine Zustellung des Zeugnisses innert 3 Wochen ist dem Arbeitgeber zuzumuten. Genauer Zeugniswortlaut ist im Ermessen des Arbeitgebers. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Formulierung. Grundsätze der Zeugnisausstellung (1) Wahrheit Objektive Richtigkeit Erheblicher Ermessensspielraum bei der Formulierung 08.11.2018 RA Claudia Eugster

Arbeitszeugnis (3) Grundsätze der Zeugnisausstellung (2) Wohlwollende Formulierung Dem wirtschaftlichen Fortkommen des Arbeitnehmers dienlich Negative Aspekte dürfen (und müssen) enthalten sein, sofern sie für das Arbeitsverhältnis charakteristisch sind und es keine Einzelereignisse bzw. geringfügige Ver-fehlungen sind Grundsätze der Zeugnisausstellung (1) Vollständigkeit Angaben zur Person, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Funktion, Aufgaben, genügend präzise Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. «beredetes Schweigen» 08.11.2018 RA Claudia Eugster

Arbeitszeugnis (4) Grundsätze der Zeugnisausstellung (3) Klarheit Frei von zweideutigen Formulierungen, keine Geheimcodes Charakteristisch / Individuell Persönliche berufliche Entwicklung; berufsspezifische und arbeitsplatzbedingte Besonderheiten Einheitlichkeit Kein Verweis auf frühere Zwischenzeugnisse (Ausnahme Lehrabschlusszeugnis) 08.11.2018 RA Claudia Eugster

Arbeitszeugnis (5) Aufbau / Inhalt des Arbeitszeugnisses Einleitung: Personalien, Dauer, Teilzeit, Funktion Wesentliche Aufgaben Leistungsbeurteilung: Engagement, Qualität, Quantität und allesumfassende Formulierung, charakteristisch? Verhaltensbeurteilung: Vorgesetzte, Mitarbeiter, Kunden,... Schlussformulierung: AN hat Anspruch auf Beendigungs-grund und Motiv, AG nur wenn es unumgänglich für die Würdigung ist. Ort und Datum Unterschrift 08.11.2018 RA Claudia Eugster

Arbeitszeugnis (6) Besonderheiten Schadenersatzpflicht Langandauernde bei Beendigung bestehende AUF Ausstellungsdatum Ungerechtfertigte fristlose Kündigung Phasenweise Beurteilung AZ in einer Fremdsprache? Berufssprache Schadenersatzpflicht Das Risiko ist klein, am ehesten bei Veruntreuung, Missbrauch Garantenstellung. Verjährung: 10 Jahre Beweislast: AG hat mind. Mitwirkungspflicht 08.11.2018 RA Claudia Eugster

Fragen 08.11.2018 RA Claudia Eugster

Ostschweizer Zahnärzteforum Danke für Ihr Interesse! 08.11.2018 RA Claudia Eugster