TVA-Anhörung: Stellungnahme KVU Informationen & Antrag Cercle déchets KVU Mitgliederversammlung 2014, Ascona Martin Eugster / Abteilungsleiter Abfall und Boden 28. November 2014
TVA-Anhörung: Stellungnahme Cercle déchets / KVU 2. Vollversammlung 27. / 28. August 2014 Diskussion TVA-Totalrevision (Kantone, BAFU, Branche) Stellungnahme Vorstand z.H. KVU Vorstand Bernhard Brunner, ZG Beat Calonder, GR Dominic Utinger, BL Jean-Michel Zellweger, VD Daniele Zulliger, TI Michel Monteil, BAFU Martin Eugster, TG (Präsident) Dokumente (d,f,i) auf der KVU Website (Inter- und Extranet)
TVA-Totalrevision Die Abfallwirtschaft Schweiz … hat einen hohen Stand erreicht ist sehr dynamisch und entwickelt sich ständig weiter Der Vollzug in den Kantonen … funktioniert gut bedarf in einzelnen Bereichen Harmonisierung Langwieriger und schwieriger Revisionsprozess Einbezug der Kantone und der Wirtschaft in verschiedenen Arbeitsgruppen (Zement, Bioabfälle, Deponien, Bauabfälle, Siedlungsabfälle) Bedarf für Revision Verordnung und Aktualisierung Vollzugshilfen
TVA-Totalrevision - Allgemeines Wichtiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft Zweckmässige Struktur der Verordnung (Grundsätze, allgemeine und spezifische Bestimmungen für Abfallanlagen) Schlanke und gleichzeitig umfassende Verordnung Die Regelungstiefe ist sehr heterogen, von äusserst detaillierten Bestimmungen bis eher vagen Formulierungen Abgrenzung zur VTNP unklar (Geltungsbereich, Begriffe)
TVA-Totalrevision – Begriffe Eine Definition für das Ende der Abfalleigenschaft wäre für die Vollzugsbehörden hilfreich. Die Einführung des Begriffs bzw. Konzeptes «Stand der Technik» wird grundsätzlich begrüsst. Begriffsverwendung kritisch prüfen Vorgehen für die Festlegung und Aktualisierung definieren Etliche Bezeichnungen von Abfallarten können nicht dem VeVA-Abfallverzeichnis zugeordnet werden. In der TVA genannten Abfallarten sollten den DARWIS- resp. VeVA-Abfallarten zugeordnet werden können.
TVA-Totalrevision – Planung und Berichterstattung Die Abfallplanung und (einheitliche) -statistik ist sinnvoll, soll aber auf das Notwendige reduziert werden. Der Umfang der Berichterstattung soll präzisiert (Vorstufen der Entsorgung, meldepflichtige Anlagen, Abfallarten, Übergangsfirst) und verbindlich festgelegt werden (Anhang TVA, UVEK-Verordnung). Ein Bericht über den Betrieb und den Zustand der Deponien wird abgelehnt. Eine kantonsübergreifende Planung und eine Koordination mit der Raumplanung sind zweckmässig. Die Abfallplanung soll nur alle 10 Jahre nachgeführt werden. Eine Stellungnahme zur Abfallplanung durch das BAFU wird abgelehnt.
TVA-Totalrevision – Ausbildung Die Kantone können nicht die federführende Rolle in der Aus- und Weiterbildung übernehmen Die Branchen der Abfallwirtschaft und der Bund sollen für die Aus- und Weiterbildung sorgen.
TVA-Totalrevision – Vermeidung Die Abfallvermeidung in Produktionsprozessen wird grundsätzlich begrüsst. Der Vollzug ist unklar (ausserhalb Kompetenzbereich Abfallfachstellen) und bedarf zusätzlicher personeller Ressourcen. Thematik soll auf Gesetzesstufe im Rahmen der USG-Revision angegangen werden.
TVA-Totalrevision – Verwertung Die stoffliche Verwertung und energetische Nutzung gewinnt insgesamt an Bedeutung. Abfälle sind nach dem Stand der Technik stofflich oder energetisch zu verwerten. Sofern ökologisch sinnvoll, soll aber im Sinne der Ressourcenschonung in erster Linie eine stoffliche Verwertung der Abfälle angestrebt werden.
TVA-Totalrevision – Verwertung Abgelehnt wird, dass Sonderabfälle aus Unternehmen bis 50 Vollzeitstellen künftig durch die Kantone entsorgt werden sollen. Biogene Abfälle umfassen Grünabfälle, Speiseabfälle etc. und auch Holzabfälle. Letztere werden in anderen Verfahren behandelt, daher sollten die Bestimmungen getrennt formuliert werden. Die Liste der in Kompostierungs- und Vergärungsanlagen zugelassenen Abfälle (Anhang 4) soll an DARWIS angepasst und in einer UVEK-Verordnung oder Vollzugshilfe publiziert werden.
TVA-Totalrevision – Verwertung Leicht verschmutztes Aushubmaterial soll neu bei Tiefbauarbeiten als Baustoff eingesetzt werden können. Die Standorte seien im KbS aufzunehmen. Damit werden aber neue belastete Standorte geschaffen, dies wird abgelehnt. Die Bestimmungen zu den phosphorreichen Abfällen und den mineralische Bauabfällen werden begrüsst. Die Übergangsfrist zum Umgang mit Ausbauasphalt soll aber auf 5 Jahre verkürzt werden. Elektroofenschlacke ist neu als Baustoff bei Tiefbauarbeiten zulässig. Direkt betroffene Kantone begrüssen die Lösung, die Mehrheit der Kantone beurteilt die Verwertung kritisch.
TVA-Totalrevision – Abfallanlagen Die allgemeinen Vorschriften für Abfallanlagen werden begrüsst (Stand der Technik, Betriebsreglement, Fach-kenntnisse, Mengenmeldungen). Die Möglichkeit für die Sicherstellung der Kostendeckung für allfällige Schäden, Nachsorge oder Wiederherstellung soll geschaffen werden, ggfs. auf Gesetzesstufe.
TVA-Totalrevision – Deponien Die Unterscheidung von fünf Deponietypen, die Anforderung an den Standort und das Bauwerk, die Bewilligungspflicht und die Bestimmungen zum Abschlussprojekt und Nachsorge werden begrüsst. Die Bezeichnung der Deponietypen A-E ist wenig aussagekräftig und nicht praxistauglich. Die Grundwasserüberwachung bei Aushubdeponien (Typ A) wird als unnötig erachtet. Die Gefährdungsabschätzung erscheint komplex und aufwändig. Die Methodik soll überprüft und ggfs. angepasst werden.
Projekt DARWIS 1. Juni 2012, KVU-Jahresversammlung Genehmigung des (neuen) Konzeptes und der Organisation 29. November 2013, KVU-Mitgliederversammlung Genehmigung Schlussbericht Auftrag Weiterentwicklung Standards in den Bereichen Abfallmengen und Finanzkennzahlen 27. Mai 2014, Projektgruppe DARWIS Überprüfung Abfallarten «biogene Abfälle» Überprüfung Berichtsentwurf «Kennzahlen der Abfallwirtschaft» 15. Juli 2015, Vorstand Cercle déchets Prüfung Anpassung EWW-Statistiktool an DARWIS 23. September 2014, 1. Expertengespräch «biogene Abfälle»
Projekt Entsorgungswegsweiser (EWW) 12. Mai 2004, KVU-Jahresversammlung Genehmigung Projekt «Ausbau Entsorgungswegweiser» Verbesserung der interkantonalen Koordination beim Vollzug Gemeinsame Festlegung von Anforderungen an Abfallanlagen Harmonisierte Erarbeitung von Entsorgungshinweisen in Merkblättern Definition von Abfallarten Gemeinsamer Betrieb einer Datenbank Publikation des Entsorgungswegweisers auf dem Internet Auftrag Bildung Lenkungsgremium EWW (zurzeit inaktiv) KVU Jahresbudget EWW: Fr. 10’000.- Weiterführung durch Cercle déchets (Koordination, Vollzugsharmonisierung, DARWIS)
Projekt Entsorgungswegsweiser (EWW) 28. November 2014, KVU-Mitgliederversammlung Antrag: Da die Arbeitsgruppe Entsorgungswegweiser nicht mehr aktiv ist, wird beantragt, dass das Projekt «Entsorgungswegweiser Schweiz» vom Vorstand Cercle déchets weitergeführt und dass die Arbeitsgruppe Entsorgungswegweiser (Lenkungsgremium) aufgelöst wird.
Martin Eugster Leiter Abteilung Abfall und Boden Amt für Umwelt Kanton Thurgau Bahnhofstrasse 55 8510 Frauenfeld 058 345 51 88 martin.eugster@tg.ch