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Veröffentlicht von:Dominik Hafner Geändert vor über 4 Jahren
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KAV Fortbildungstagung 29. November 2018, Kantonsapothekeramt
Totalrevision AMBV: Einzeleinfuhrbewilligungen, Sonderbewilligungen, „Compassionate use“, weitere Neuigkeiten Federico Cimini, Leiter Abteilung Inspektorate und Bewilligungen
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Totalrevision AMBV Fokus: Einzeleinfuhrbewilligungen
Sonderbewilligungen «Compassionate Use» Weitere Neuigkeiten
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Einzeleinfuhrbewilligungen (1/1)
Art. 44 Einzeleinfuhr zugelassener oder nicht zulassungspflichtiger, immunologischer Arzneimittel, oder von Blut und Blutprodukten Klare Trennung von den Sonderbewilligungen Beseitigung der Doppelspurigkeit Einzeleinfuhrbewilligung nicht nötig beim Vorliegen einer behördlichen Freigabe Entbürokratisierung
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Sonderbewilligungen (1/3)
Art. 49 Einfuhr nicht zugelassener verwendungsfertiger Arzneimittel durch Fachpersonen Fall 1: Zulassung im Ausland Fachpersonen anstelle Medizinalpersonen Auch DrogistInnen Streichung der Ausnahmen (Impfstoffe, Radiopharmazeutika, etc.) Schon bestehende Voraussetzungen TAMV für Arzneimittel für Tiere
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Sonderbewilligungen (2/3)
Fall 2: Keine Zulassung jedoch klinische Studie im Ausland Risikoanalyse Meldung an die kantonalen Behörden Sicherstellung GDP
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Sonderbewilligungen 3/3
Präzise Voraussetzungen Verantwortung bei den Medizinalpersonen/Fachpersonen Aufsicht bei den kantonalen Behörden Sonderbewilligungen für Humanarzneimittel
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«Compassionate Use» (1/4)
Kapitel 5 AMBV: Befristete Bewilligung zur Anwendung von Arzneimitteln gemäss Artikel 9b Absatz 1 HMG (Arzneimittel für klinische Versuche ausserhalb des Versuchs) Neue Art Bewilligung Bewilligung zur Anwendung Patientengruppe
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«Compassionate Use» (2/4)
Wichtigste Voraussetzungen: Bewilligte klinische Studie in der Schweiz Gesuchsteller: Sponsor der klinischen Studie Grosser therapeutischer Nutzen
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«Compassionate Use» (3/4)
Kein alternatives zugelassenes Arzneimittel Begründung der vorgesehenen Dauer und Anzahl Patienten sowie der Behandlungszentren Informationsnotiz für die Patienten Stellungnahme der Ethikkommission
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«Compassionate Use» (4/4)
Prozedere Gesuchformular Einreichung des Gesuchs (inkl. aller Unterlagen) Begutachtung seitens Swissmedic (zusätzliche Infos) Entscheid Meldung relevanter Änderungen (analog Art. 34 KlinV) / unerwünschter Wirkungen/Vorkommnisse
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Weitere Neuigkeiten (1/3)
Art. 20 Ausnahme von der Bewilligungspflicht Wer: Öffentliche Apotheke, Spitalapotheke oder Drogerie Was: Gelegentlicher Grosshandel im eigenem Kanton mit max. 5 Inhabern einer Abgabebewilligung Keine Grosshandelsbewilligung von Swissmedic ab
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Weitere Neuigkeiten (2/3)
Neue Betriebsbewilligungen/Neue GMP-GDP-Zertifikate Harmonisierung mit der EU Neue, viel tiefere Detaillierung zur besseren Transparenz und besserer Überwachung Neues Gesuchsformular (Excel-Tabelle) Basisformular mit 1 Zusatzblatt pro Standort (für alle Tätigkeiten) Neue Vorlage der Betriebsbewilligung: 1 Anhang pro Standort, mit allen Aktivitäten an diesem Standort Aktivitäten für Human-, Tierarzneimittel, und klinische Prüfpräparte alle auf der gleichen Zeile
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Weitere Neuigkeiten (3/3)
Präzisiere Definitionen Technische Freigabe vs. Marktfreigabe Lohnherstellungsverträge Bewilligung für Mäkler und Agenten Bewilligung für Handel im Ausland
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