Die geplanten Änderungen im Arbeitszeitrecht auf einen Blick

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 Präsentation transkript:

Die geplanten Änderungen im Arbeitszeitrecht auf einen Blick Kurzanalyse des Initiativantrags von ÖVP und FPÖ (geplantes Inkrafttreten 1.1.2019)

Wochenarbeitszeit im EU-Vergleich Quelle: Eurostat, August 2017

Jahresarbeitszeit unter Berücksichtigung von Urlaub und Feiertagen "Working time developments – 2016" European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions.Nov 2017, von WKO

Jahresarbeitszeit

Aufgaben des Arbeitszeitrechts Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen auch im Interesse der Allgemeinheit Gesundheitsschädigungen werden durch das Sozialversicherungssystem aufgefangen Arbeitsmarkt-/beschäftigungspolitische Effekte durch Begrenzung der Arbeitszeit

Aufgaben des Arbeitszeitrechts Gleiche Rahmenbedingungen für Unternehmen im Wettbewerb Vorhersehbare Arbeitszeiteinteilung Schutz gewisser Freizeitsphäre zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens

Die Hauptkritikpunkte des ÖGB Die Änderungen kosten den ArbeitnehmerInnen: Freizeit Geld Gesundheit

Freizeit

Freizeit Die Arbeitszeit wird nicht flexibel, nur länger Im Vorschlag steht kein Wort zu Freizeit, Wahlmöglichkeit oder langen Wochenenden

Freizeit Bisher ist 12 Stunden arbeiten nur im Ausnahmefall möglich, dafür sind Betriebsvereinbarungen notwendig. Darin ist meist geregelt, dass man Überstunden bedingungslos ablehnen kann, und in vielen Fällen auch zusätzliche Freizeit. Künftig müssen sich die ArbeitnehmerInnen rechtfertigen, und die privaten Interessen werden mit den betrieblichen abgewogen. Bisher musste der Chef begründen, warum 12 Stunden notwendig sind, jetzt muss der/die ArbeitnehmerIn begründen, warum das nicht geht! Private Interessen werden da leider nicht mehr reichen. Auch Arbeit am Wochenende kann leichter angeordnet werden.

Geld

Geld Die Regierung greift ins Geldbörsel der ArbeitnehmerInnen Viele ArbeitnehmerInnen werden deutlich weniger Überstundenzuschläge bekommen

Geld Bei erhöhtem Arbeitsbedarf sind derzeit bis zu 60 Wochenstunden möglich – aber nur mit Betriebsvereinbarung. Betriebsräte setzen in diesen Vereinbarungen oft höhere Zuschläge oder längere Freizeitblöcke durch.  Künftig gibt es auch für die 11. und 12. Stunde nur die gesetzlichen 50 Prozent Überstundenzuschlag. In Zukunft kann bei Gleitzeit an fünf Tagen in der Woche bis zu 12 Stunden zuschlagsfrei gearbeitet werden. Derzeit sind bei Gleitzeit höchstens 10 Stunden täglich möglich. Jede längere Arbeitszeit geht nur mit Zuschlägen. Somit ist künftig eine zuschlagsfreie 60-Stunden-Woche möglich. Das betrifft 1 Million ArbeitnehmerInnen. Viele Menschen fallen ganz aus den Schutzbestimmungen des Arbeitszeitgesetzes.

Gesundheit

Gesundheit Lang arbeiten macht krank und führt zu Unfällen Viele Studien belegen die Auswirkungen von überlangem Arbeiten

Gesundheit Länger arbeiten macht müde, mehr Unfälle passieren. Ab der 10. Arbeitsstunde geschehen die meisten Arbeitsunfälle. Nach 12 Stunden Arbeit wird auch der Heimweg zur Gefahr. Je länger die Wochenarbeitszeit, desto mehr Herz-Kreislauf-Beschwerden. Burn-out-Risiko steigt, wenn man regelmäßig länger als 40 Stunden arbeitet. Über 55 Wochenstunden: Schlaganfallrisiko steigt um 33 Prozent. Über 55 Wochenstunden: Herzinfarktrisiko steigt um 13 Prozent. Mehr Arbeit bedeutet weniger Freizeit für Erholung und gesundheitsfördernde Sport-Aktivitäten. Lange Arbeit muss durch lange Freizeitblöcke ausgeglichen werden. Dafür sorgt jetzt noch der Betriebsrat.

Daseinsvorsorge 365 Tage, 24 Stunden Arbeitszeit im Öffentlichen Dienst sozialpartnerschaftlich ausverhandelt, daher Planbarkeit faire Entlohnung Ruhe- und Ausgleichszeiten klare Rahmenbedingung

Daseinsvorsorge 365 Tage, 24 Stunden Arbeitszeit im Öffentlichen Dienst Die Gewerkschaft hat erreicht betriebliche Gesundheitsförderung Wiedereingliederung nach schweren Erkrankungen alternsgerechte Arbeitsplätze Freizeitregelungen u.v.m.

Weitere Schwächung der ArbeitnehmerInnen geplant Angriff auf die Arbeiterkammer Budgetkürzung vorgesehen Schwächung der Betriebsräte Zusammenlegung der Betriebsräte von ArbeiterInnen und Angestellten => weniger Mandate und Freistellungen Abschaffung des Jugendvertrauensrats Schwächung der Gewerkschaften Individuelle oder betriebliche Regelung der Arbeitszeiten Lobbying von Industrie und Wirtschaft statt Sozialpartnerschaft Forderungen der Industrie werden umgesetzt, mit AK und ÖGB wird nicht geredet Senken der Strafen bei Verstößen zum Schutz von ArbeitnehmerInnen Privatisierung unseres Sozialversicherungssystems Zerstörung der AUVA: 500 Mio sparen oder zusperren Uvm…

Wir kämpfen für… … ein gutes Leben für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Hunderte Kollektivverträge und tausende Betriebsvereinbarungen machen Arbeit flexibel. Sie sorgen für gesunde Rahmenbedingungen. Das muss so bleiben.

Wir kämpfen für… …Flexibilität im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:  Planbare Arbeit Selbstbestimmung Kürzer Arbeiten

Was können wir machen? Betriebsversammlungen einberufen, um KollegInnen zu informieren Komm zur Demo am 30. Juni nach Wien! Wenn das Gesetz trotzdem beschlossen wird: Weiterkämpfen – vor allem auf Kollektivvertragsebene und im Betrieb Nähere Informationen unter www.oegb.at