öffentliches Vergaberecht

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 Präsentation transkript:

öffentliches Vergaberecht nach BVergG 2006 mit den Neuerungen nach Verordnung vom 29.April 2009 BGBL II Nr. 125/2009 08.11.2018

Vergaberecht nach BVergG 2006 Auftragsarten § 4 Bauaufträge § 5 Lieferaufträge § 6 Dienstleistungsaufträge § 7 Baukonzessionsverträge § 8 Dienstleistungskonzessionsverträge § 9 Abgrenzung zwischen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 08.11.2018

§ 2 – Begriffsbestimmungen 1. Abänderungsangebot 2. Alternativanbot 38. Variantenangebot 3. Angebot 7. Arge 10. Ausschreibung 12. Bewerber 13. Bieter 14. Bietergemeinschaft 08.11.2018

§ 2 – Begriffsbestimmungen 20. Kriterien Auswahlkriterien Beurteilung der „Qualität“ der Bewerber n.o.V.m.v.B + ….. Beurteilungskriterien Preisgericht bei Wettbewerben Eignungskriterien Mindestanforderungen an den Bewerber Zuschlagskriterien Kriterien, nach denen das techn. + wirtschaftl. günstigste Anbot ermittelt wird 08.11.2018

§ 2 – Begriffsbestimmungen 23. Norm ist eine technische Spezifikation, die von einem anerkannten Normungsgremium zur wiederholten und ständigen Anwendung angenommen wurde, Einhaltung nicht zwingend vorgeschrieben Europäische, Internationale oder Nationale N. 08.11.2018

§ 2 – Begriffsbestimmungen 26. Preis Angebotspreis Einheitspreis Festpreis Gesamtpreis Pauschalpreis Regiepreis veränderlicher Preis 08.11.2018

§ 2 – Begriffsbestimmungen 32. Sicherstellung VADIUM KAUTION DECKUNGSRÜCKLASS HAFTRÜCKLASS 08.11.2018

§ 2 – Begriffsbestimmungen 41. Vergebende Stelle 42. Wahlposition 44. Widerrufsentscheidung 45. Widerrufserklärung 08.11.2018

§ 2 – Begriffsbestimmungen 48. Zuschlagsentscheidung ist die an Bieter abgegebene, nicht verbindliche Absichtserklärung, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll 49. Zuschlagserteilung (Zuschlag) ist die an den Bieter abgegebene schriftliche Erklärung, sein Angebot anzunehmen 08.11.2018

§ 3 dieses Bundesgesetz gilt (1) mit Ausnahme seines 3. Teiles für die Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern, das sind 1. der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände 2. Einrichtungen, die a.) zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind 08.11.2018

§ 3 dieses Bundesgesetz gilt b.) zumindest teilrechtsfähig sind c.) überwiegend von Auftraggebern gemäß Z 1 oder anderen Einrichtungen im Sinne der Z 2 finanziert werden oder die hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch letztere unterliegen…….. 3. Verbände, die aus einem oder mehreren Auftraggebern gemäß Z 1 oder 2 bestehen (2) wenn Auftraggeber im OBERSCHWELLENBEREICH …….. 08.11.2018

§ 12 Schwellenwerte Berechnung des geschätzten Leistungswertes § 12 Oberschwellenbereich ab / bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen mind. 133.000,-- für zentrale öffentliche Auftraggeber (Bundesministerien) alle übrigen Liefer- und Dienstleistungsaufträge mind. 206.000,-- bei Bauaufträgen und Baukonzessionsverträgen mind. 5,150.000,- 08.11.2018

§ 19 Grundsätze des Vergabeverfahrens nach einem vorgesehenen Verfahren gebietsmäßige Beschränkung verboten Beschränkung auf einzelne Berufsstände verboten Verfahren nur dann, wenn die Absicht besteht auch zu vergeben Bedachtnahme auf Umwelt, Ökologie (kann!) Bedachtnahme auf Frauen, Personen im Ausbildungsverhältnis, Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Behinderung, Umsetzung sozialpolitischer Belange (KANN) 08.11.2018

§ 22 Leistungen + Teilleistungen getrennte Vergabe möglich in zeitlicher Hinsicht in örtlicher Hinsicht nach Menge und Art der Leistung im Hinblick auf verschiedene Handwerkszweige dazu sind wirtschaftliche oder technische Gesichtspunkte maßgebend 08.11.2018

§ 22 Leistungen + Teilleistungen ein Zuschlag in Teilen einer ausgeschriebenen Gesamtleistung ist ebenso wie ein bloßer vorbehaltallfälliger Teilleistungsvergabe UNZULÄSSIG daher im LV anführen, Möglichkeit zum Teilanbot geben ! 08.11.2018

§ 25 Arten der Vergabeverfahren (2) beim offenen Verfahren wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Anboten aufgefordert 08.11.2018

§ 25 Arten der Vergabeverfahren (3) beim nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung werden, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert 08.11.2018

§ 25 Arten der Vergabeverfahren (4) beim nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung wird eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmern zur Abgabe von Angeboten eingeladen 08.11.2018

§ 25 Arten der Vergabeverfahren (5) beim Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung werden, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern zu Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Danach kann über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden 08.11.2018

§ 25 Arten der Vergabeverfahren (6) Beim Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wird eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmern zur Abgabe von Angeboten eingeladen. Danach kann über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden 08.11.2018

§ 25 Arten der Vergabeverfahren (7) eine Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung …die zum Ziel hat … Bedingungen für Aufträge während eines gewissen Zeitraums festzulegen …… 08.11.2018

§ 25 Arten der Vergabeverfahren (8) ein dynamisches Beschaffungssystem ist ein vollelektronisches Verfahren für die Beschaffung von Leistungen,… eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe ….. 08.11.2018

§ 25 Arten der Vergabeverfahren (9) beim wettbewerblichen Dialog führt der Auftraggeber….. einen Dialog….. 08.11.2018

§ 25 Arten der Vergabeverfahren (10) Bei der Direktvergabe wird eine Leistung formfrei unmittelbar von einem ausgewählten Unternehmer gegen Entgelt bezogen. 08.11.2018

die Auftraggeber können bei der Vergabe von Aufträgen frei ……. wählen § 27 Wahl des offenen und des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung die Auftraggeber können bei der Vergabe von Aufträgen frei ……. wählen 08.11.2018

§ 37 Wahl des nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung NUR im Unterschwellenbereich zugelassen Im Unterschwellenbereich können Aufträge im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, sofern dem Auftrageber genügend geeignete Unternehmer bekannt sind, um einen freien und lauteren Wettbewerb sicherzustellen, und wenn 08.11.2018

§ 37 Wahl des nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung 1. bei Bauaufträgen, der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 120.000 Euro nicht erreicht bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der geschätzte Auftragswert 80.000 Euro nicht erreicht SEIT 29.4.09 JEDOCH (Abwehr Finanzkrise) BAU 1,000.000,- Liefer + DL 100.000,-- 08.11.2018

§ 38 Zusätzliche Möglichkeiten zur Wahl des Verhandlungsverfahrens Im Unterschwellenbereich können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn bei Bauaufträgen, der geschätzte Auftragswert 80.000 Euro nicht erreicht oder bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 60.000.. SEIT 29.4.09 JEDOCH (Abwehr Finanzkrise) BAU 100.000,- Liefer + DL 100.000,-- 08.11.2018

§ 38 Zusätzliche Möglichkeiten zur Wahl des Verhandlungsverfahrens oder besonders günstige Gelegenheit oder vorher kein Anbot eingelangt bei geistigen Dienstleistungen bis 50 % vom Wert 08.11.2018

§ 41 Direktvergabe (2) Eine Direktvergabe ist nur zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 40.000 Euro nicht erreicht Bei Direktvergaben darf die Leistung nur von einem befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmer bezogen werden SEIT 29.4.09 JEDOCH (Abwehr Finanzkrise) BAU 100.000,- Liefer + DL 100.000,-- 08.11.2018

NUR für den Unterschwellenbereich § 65 Angebotsfristen NUR für den Unterschwellenbereich beim offenen Verfahren mindestens 22 Tage beim nicht offenen V. mind. 22 Tage nach § 66 können diese Fristen bei elektronischer Bereitstellung um 3 Tage verkürzt werden 08.11.2018

§ 68 Ausschlußgründe vom Vergabeverfahren rechtskräftige Verurteilung Insolvenzverfahren Zweifel an der beruflichen Zuverlässigkeit Einstellung der gewerbliche Tätigkeit schwere Verfehlung im Arbeits-, Sozial-, Umweltrecht Zweifel an der technischen, finanziellen, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit 08.11.2018

§ 70 Nachweis der Eignung (1) der Auftraggeber kann von Unternehmen, die an einem Vergabeverfahren teilnehmen, Nachweise darüber verlangen, daß ihre 1. berufliche Befugnis 2. berufliche Zuverlässigkeit 3. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sowie 4. technische Leistungsfähigkeit gegeben ist 08.11.2018

(2) Nachweise dürfen von Unternehmer nur so weit verlangt werden, wie es durch den Gegenstand des Auftrages gerechtfertigt ist. (3) der Auftraggeber kann den Unternehmer auffordern, erforderliche Nachweise binnen einer angemessenen Frist vorzulegen…… 08.11.2018

§ 71 - Nachweis der Befugnis § 72 – Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit § 73 – Beurteilung der besonderen beruflichen Zuverlässigkeit § 74 – Nachweis der finanziellen und Wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit § 75 – Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit § 76 – Nachweis der Leistungsfähigkeit durch andere Unternehmer und in Bieter- und Arbeitsgemeinschaften 08.11.2018

§ 79 Grundsätze der Ausschreibung Vergleichbarkeit der Anbote sichergestellt die Preise ohne Übernahme nicht kalkulierbarer Risken ermittelt werden können mögliche Bildung von Teilanbotspreisen und von Variantenanbotspreise rechtsgültige Unterschrift nur 1 x Mitwirkung Dritter dokumentieren 08.11.2018

§ 79 Grundsätze der Ausschreibung rechtzeitig bekannt machen Umweltgerechtheit Bedacht nehmen Preise ohne umfangreiche Vorarbeiten ermittelbar LV für Leistungsbeschreibung und Auftrag verwendbar Vorbereitung der Ausschreibung nur durch Fachleute, ggf. SVs 08.11.2018

§ 81 Alternativangebote grundsätzlich zulässig nur bei Aufträgen, die nach dem Kriterium „technisch + wirtschaftlich günstigstes Anbot“ vergeben werden definieren welche Art nur neben einem ausschreibungsgemäßen Angebot (wenn nicht anders festgelegt) Mindestanforderungen wegen Vergleichbarkeit definieren Zurückweisung unzulässig, wenn aus Lieferauftrag ein Dienstleistungsauftrag wird oder umgekehrt 08.11.2018

§ 83 Subunternehmerleistungen Zulässigkeit festlegen Weitergabe Gesamtauftrag ist unzulässig Teile der Leistung weitergeben nur, wenn Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit gegeben mögliche Weitergabe an Subler für wesentliche Teile ist anzugeben 08.11.2018

§ 85 Arten und Mittel zur Sicherstellung Vadium (5%) Kaution Deckungsrücklaß Haftrücklaß nach Wahl des zur S. Verpflichteten können dienen: Bargeld oder Bareinlagen Bankgarantien Rücklaßversicherungen 08.11.2018

§ 96 Grundsätze der Leistungsbeschreibung Leistungen sind eindeutig, vollständig und neutral zu beschreiben es müssen sowohl der Zweck als auch die gestellten Anforderungen in technischer, wirtschaftlicher gestalterischer, funktionsbedingter und sonstiger Hinsicht erkennbar sein. die Vergleichbarkeit der Angebote muß gewährleistet sein die Leistung darf nicht so umschrieben werden, dass bestimmte Bieter von vornherein Wettbewerbsvorteile genießen es sind alle Umstände anzuführen, die für die Ausführung der Leistung und die Erstellung des Angebotes von Bedeutung sind (Erschwernisse, Erleichterungen) 08.11.2018

§ 97 Erstellung eines Leistungsverzeichnisses (2) Sind für die Beschreibung oder Aufgliederung bestimmter Leistungen geeignete Leitlinien, wie Önormen oder standardisierte Leistungsbeschreibungen vorhanden, so sind diese heranzuziehen in einzelnen Punkten können Abweichungen gemacht werden 08.11.2018

§ 100 Wahl des Zuschlagsprinzips im Unterschwellenbereich dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Anbot unter Bekanntmachung der Zuschlagskriterien im Verhältnis der ihnen zuerkannten Bedeutung oder dem Anbot mit dem niedrigsten Preis 08.11.2018

§ 106 allgemeine Regelungen für Angebote (1) der Bieter hat sich an die Ausschreibungsunterlagen zu halten der vorgeschriebene Text der Ausschreibungsunterlagen darf weder geändert noch ergänzt werden (2) deutsche Sprache und Euro (3) Bezug auf Gesamtleistung, außer es sind Teilangebote zulässig unzulässiges Teilanbot = unbehebbarer Mangel 08.11.2018

§ 106 - Fortsetzung (4) Alternativanbot – Nachweis der gleichwertigen Leistung durch Bieter Alternativangebot - Bezug auf Gesamtleistung, Teil der Leistung, wirtschaftliche oder rechtliche Bedingungen Alternativanbote – sind als solche zu kennzeichnen für jedes Alternativanbot ist vom Bieter je ein Gesamt-Alternativangebotspreis zu bilden 08.11.2018

(5) Abänderungsangebote…….. § 106 - Fortsetzung (5) Abänderungsangebote…….. Abänderungsangebote können sich nur auf technische Aspekte von Teilen der Leistung beziehen. Abänderungsangebote sind als solche zu kennzeichnen und in einer eigenen Ausarbeitung einzureichen. 08.11.2018

§ 106 - Fortsetzung (7) erfolgt ausnahmsweise gem. § 98 Abs.7+8 die Ausschreibung eines bestimmten Erzeugnisses mit dem Zusatz „oder gleichwertig“, so kann der Bieter in freien Zeilen (Bieterlücken) des Leistungsverzeichnisses ein gleichwertiges Erzeugnis angeben. 08.11.2018

§ 106 - Fortsetzung (8) während der Angebotsfrist kann der Bieter durch eine rechtsgültig unterfertigte Erklärung sein Angebot ändern, ergänzen oder von demselben zurücktreten. ergibt sich neuer Gesamtpreis – angeben Übermittlung wie normales Anbot bei Rücktritt kann Rückstellung des ungeöffneten Anbots verlangt werden 08.11.2018

§ 107 Form der Angebote (1) Angebote müssen die in den Ausschreibungsunterlagen vorgeschriebene Form aufweisen. …. (2) Angebote sind vollständig sowie frei von Zahlen- und Rechenfehlern abzugeben (3) lose Bestandteile sind zu kennzeichnen (4) Angebote müssen so ausgefertigt sein, dass Veränderungen bemerkbar und nachweisbar wären. … Korrekturen eindeutig und klar, zweifelfrei vor Anbotabgabe durch Datum und rechtsgültige Unterschrift 08.11.2018

§ 108 Inhalt der Angebote (1) jedes Angebot muss insbesondere enthalten: 1. Name und Geschäftssitz des Bieters 2. Bekanntgabe der Subunternehmer, deren Leistungsfähigkeit für den Nachweis der LF des B erf. ist, ikl. Bescheinigung + Nachweis der wirtsch. + finanz. Leistungsfähigkeit inkl. Nachweis der Befugnis + berufliche Zuverlässigkeit. 08.11.2018

5. Angaben bei veränderlichen Preisen § 108 Inhalt der Angebote 3. Nachweis Vadium 4. Preise samt geforderten Aufgliederungen, wird für eine Pos kein Preis ausgewiesen, ist dies zu erläutern 5. Angaben bei veränderlichen Preisen 6. sonstige geforderte oder vom B für notwendig erachtete Erläuterungen 08.11.2018

7. Aufzählung der dem Anbot beigeschlossenen Unterlagen, Nachweise…… § 108 Inhalt der Angebote 7. Aufzählung der dem Anbot beigeschlossenen Unterlagen, Nachweise…… 8. Allfällige Alternativ- oder Abänderungsanbote 9. Datum und rechtsgültige Unterfertigung 08.11.2018

§ 110 Einreichen der Angebote in Papierform : verschlossener Umschlag innerhalb der Angebotsfrist vorgeschriebenes Kennwort oder eine den Inhalt kennzeichnenden Aufschrift Datenträger – Achtung! 08.11.2018

§ 111 Vergütung für die Ausarbeitung der Angebote (1) Angebote sind grundsätzlich ohne Vergütung zu erstellen (Kalkulation, Ausfüllen LV, Alternativanbote sind keine bes. Ausarbeitungen) (3) wenn besondere Ausarbeitungen verlangt sind = Vergütung vorzusehen 08.11.2018

§ 112 Zuschlagsfrist (1) die Zuschlagsfrist (ZF) beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist ist kurz zu halten darf 5 Monate nicht überschreiten (max. 7 Mo) wenn keine ZF angegeben, dann 1 Monat (2) während der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden (4) Fortlauf der ZF ist wd. eines Nachprüfungsverfahrens gehemmt 08.11.2018

§ 117 – Entgegennahme und Verwahrung der Angebote (1) Die Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind, hat auf dem verschlossenen Umschlag Datum und Uhrzeit des Einganges zu vermerken. Alle Angebote sind in der Reihenfolge ihres Einlangens in ein Verzeichnis einzutragen (2) Auskünfte über die einlangenden Angebote, insbesondere über die Bieter oder über die Anzahl der angegebenen Angebote, dürfen nicht erteilt werden (3) Die Angebote sind bis zur Öffnung so zu verwahren, das sie für Unbefugte unzugänglich sind 08.11.2018

§ 118 – Öffnung der Angebote (1) bei offenen und nicht offenen Verfahren am festgesetzten Ort zu festgesetzten Zeit unmittelbar nach Ablauf der Anbotsfrist die Öffnung hat durch eine Kommission zu erfolgen, die aus mindestens zwei sachkundigen Vertretern des Auftraggebers besteht die Bieter sind grundsätzlich berechtigt, an der Öffnung teilzunehmen 08.11.2018

§ 118 – Fortsetzung (3) Vor dem Öffnen eines Angebotes ist festzustellen, ob es ungeöffnet und vor Ablauf der Angebotsfrist eingelangt ist Nach Ablauf der Angebotsfrist eingelangte Angebote sind nicht zu öffnen und als verspätet eingelangt zu kennzeichnen 08.11.2018

§ 118 – Fortsetzung (4) die geöffneten Angebote sind in der Reihenfolge , in der sie in das Eingangsverzeichnis eingetragen wurden, mit fortlaufenden Nummern zu versehen Es ist festzustellen, ob das Angebot unterfertigt aus wie vielen Teilen es besteht ob die verlangten Bestandteile tatsächlich vorhanden sind 08.11.2018

§ 118 – Fortsetzung alle Teile sind so eindeutig zu kennzeichnen, zB zu lochen, dass ein nachträgliches Auswechseln feststellbar wäre 08.11.2018

§ 118 – Fortsetzung (5) Aus den Angeboten – auch Alternativangeboten – sind folgende Angaben vorzulesen und in der Niederschrift festzuhalten: Name und Geschäftssitz des Bieters Gesamtpreis Angebotspreis samt Nachlässen + Aufschlägen Teilgesamtpreise Teilangebotspreise Variantenangebotspreise 08.11.2018

(6) Niederschrift mit wesentliche Erklärungen der Bieter § 118 – Fortsetzung wesentliche Erklärungen der Bieter sonstige relevante Bieterangaben (6) Niederschrift mit Datum, Uhrzeit, Beginn, Ende, der Öffnung Verfahrensart Namen der Anwesenden zwingend verlangte, aber nicht vorhandene Beilagen Vermerke über offensichtliche Anbotsmängel 08.11.2018

Niederschrift auf verlangen der B ausfolgen § 118 – Fortsetzung die Niederschrift ist von den Mitgliedern der Kommission zu unterfertigen Niederschrift auf verlangen der B ausfolgen (7) Verwahrung der Unterlagen unzugänglich für Unbefugte 08.11.2018

§ 122 Die Prüfung und Beurteilung eines Angebotes ist nur solchen Personen zu übertragen, welche die fachlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen. Erforderlichenfalls sind unbefangene und von den Bietern unabhängige Sachverständige beizuziehen. 08.11.2018

§ 125 Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung (1) die Angemessenheit der Preise ist in bezug auf die ausgeschriebene oder alternativ angebotene Leistung und unter Berücksichtigung aller umstände, unter denen sie zu erbringen sein wird zu prüfen (2) bei der Prüfung der Angemessenheit der preise ist von vergleichbaren Erfahrungswerten, von sonst vorliegenden unterlagen und von den jeweils relevanten Marktverhältnissen auszugehen 08.11.2018

§ 125 Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung (3) der Auftraggeber muß Aufklärung über die Positionen des Angebotes verlangen und gemäß Abs.4 vertieft prüfen, wenn 1. Angebote einen im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrigen Gesamtpreis aufweisen 2. Angebote zu hohe oder zu niedrige Einheitspreise in wesentlichen Positionen gemäß § 80 Abs.4 aufweisen, oder 3. nach Prüfung gem.Abs.2 begründete Zweifel an der Angemessenheit von Preisen bestehen 08.11.2018

§ 125 Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung (4) bei einer vertieften Angebotsprüfung ist zu prüfen, ob die Preise betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar sind. geprüft werden kann insbesonders, ob 1. im Preis aller wesentlichen Positionen alle direkt zuordenbaren Personal-, Material-, Geräte-, Fremdleistungs- und Kapitalkosten enthalten sind und ob die Aufwands- du Verbrauchsansätze nachvollziehbar sind 08.11.2018

3. die Aufgliederung der Preise erklärbar ist § 125 Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung 2. der Einheitspreis (Pauschalpreis, Regiepreis) für höherwertige Leistungen grundsätzlich höher angeboten wurde als für geringerwertige Leistungen 3. die Aufgliederung der Preise erklärbar ist 08.11.2018

§ 125 Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung (5) im Zuge der vertieften Angebotsprüfung muß der Auftraggeber vom Bieter eine verbindliche schriftliche – bei minder bedeutsamen Unklarheiten auch mündliche oder telefonische – Aufklärung verlangen. die anschließende Prüfung hat unter Berücksichtung der eingegangenen Erläuterungen bzw. der vom Bieter allenfalls vorgelegten Nachweise zu erfolgen….. …außergewöhnlich günstige Bedingungen…… 08.11.2018

§ 126 Vorgehen bei Mangelhaftigkeit dr Angebote § 127 Aufklärungsgespräche und Erörterungen § 129 Ausscheiden von Angeboten 08.11.2018

§ 128 Niederschrift über die Prüfung (1) Über die Prüfung der Angebote und ihr Ergebnis ist eine Niederschrift zu verfassen, in welcher alle für die Beurteilung der Angebote wesentlichen Umstände festzuhalten sind (2) über die Gesamtpreise …. ist jedem berechtigtem Bieter….. auf Verlangen Auskunft zu geben… und Einsichtnahme (3) auf Verlangen …. Einsicht in die Niederschrift 08.11.2018

§ 130 Wahl des Angebotes für den Zuschlag (1) Von den Angeboten, die nach dem Ausscheiden übrig bleiben, ist der Zuschlag gemäß den Angaben in der Ausschreibung dem technisch und wirtschaftliche günstigsten Angebot oder dem Angebot mit dem niedrigsten Preis zu erteilen (2) Die Gründe für die Zuschlagserteilung sind schriftlich festzuhalten 08.11.2018

§ 131 Bekanntgabe der Zuschlagserteilung Der Auftraggeber hat den Bietern gleichzeitig, unverzüglich und nachweislich mitzuteilen welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll. Inhalt Ende der Stillhaltefrist Gründe für die Ablehnung des Anbotes Vergabesumme Merkmale + Vorteile des erfolgreichen Angebotes 08.11.2018

§ 132 Stillhaltefrist, Nichtigkeit der Zuschlagserteilung, Geltendmachung der Nichtigkeit (1) der Zuschlag darf bei sonstiger absoluter Nichtigkeit nicht innerhalb einer Stillhaltefrist von 14 Tagen erteilt werden. 08.11.2018

§ 133 Wirksamkeit des Zuschlages Während der Zuschlagsfrist kommt das Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem der Bieter die schriftliche Annahme seines Angebotes erhält. …. 08.11.2018

§ 134 Beendigung des Vergabeverfahrens Das Vergabeverfahren endet mit dem Zustandekommen des Leistungsvertrages oder mit dem Widerruf des Vergabeverfahrens 08.11.2018

§ 138 Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens vor Ablauf der Angebotsfrist wenn Umstände bekannt werden die ansonsten zu keiner Ausschreibung geführt hätten oder zu einer anderen 08.11.2018

kein Angebot eingelangt ist nur ein Angebot eingelangt ist § 139 Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens nach Ablauf der Angebotsfrist wenn Umstände bekannt werden die ansonsten zu keiner Ausschreibung geführt hätten oder zu einer anderen kein Angebot eingelangt ist nur ein Angebot eingelangt ist nach dem Ausscheiden nur mehr ein Angebot bleibt dafür sachliche Gründe bestehen 08.11.2018

(4) Die Stillhaltefrist verkürzt sich auf sieben Tage bei § 140 Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufs (4) Die Stillhaltefrist verkürzt sich auf sieben Tage bei 1. beschleunigten Verfahren wegen Dringlichkeit gemäß den §§ 63 oder 67, 2. einer Auftragsvergabe im Wege einer elektronischen Auktion, 3. Verhandlungsverfahren mit nur einem Unternehmer, 4. der Durchführung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, 5. einem Widerruf des Verfahrens zur Vergabe eines Auftrages, weil nach dem Ausscheiden vonAngeboten kein Angebot oder nur ein Angebot im Verfahren verbleibt, oder nur ein Angebot eingelangt ist, 08.11.2018

Warum gibt es praktisch keine Warnpflicht vor falschen, unvollständigen, .. Ausschreibungen ?? Argumente, unwiderlegbar der Bieter bekommt kein Geld für das Anbot Der Bieter hat nicht die Zeit, während der kurzen Anbotsfrist gescheiter zu sein wie die Herren Techniker, die diese Ausschreibung monatelang vorbereitet haben die LV-Prüfung ist eine vertragliche NEBENPFLICHT, es muß daher zuerst einen Vertrag mit einer Hauptpflicht geben die fehlenden Arbeiten könnten auch wo anders ausgeschrieben sein, bei einem anderen Handwerker die fehlenden Arbeiten könnten auch vom AG direkt bestellt, gekauft, etc, und beigestellt werden, im Sinne eines Lieferauftrages nach BVergG2006, was den Bieter schlichtweg nichts angeht 08.11.2018

08.11.2018

die Bekanntmachung soll enthalten Bezeichnung des Auftraggebers Gegenstand der Leistung mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Leistung (gegebenenfalls Teilleistung) Erfüllungsort Leistungsfrist Umstände über besondere Eignung Hinweise, wo Ausschreibungsunterlagen eingesehen und beschafft werden können oder zugesandt werden allfällige Kosten der Unterlagen Datum und Ort für die Einreichung der Angebote Zuschlagsfrist Bestimmung über ev. Vadium Zulässigkeit von Teilleistungen Beschränkung oder Unzulässigkeit von Alternativangeboten Hinweise auf automatisationsunterstützte Angebotslegung 08.11.2018