Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Neuerungen und Wesentliches

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Neuerungen und Wesentliches"—  Präsentation transkript:

1 Neuerungen und Wesentliches
Bundesvergabegesetz 2006 Neuerungen und Wesentliches für den Auftraggeber RA MMag.Dr. Claus Casati Wien, Mariahilferstr. 1b/ Tel. 01/ Fax: 01/

2 1. Wesentliche allgemeine Änderungen BVergG
Seit BVergG 2006; ab uneingeschränkt auch Länder/Gemeinden 1.1 Umsetzung EU-Richtlinien geltende RL 2004/17/EG 2004/18/EG SW: a) Bau EUR 5, ,-- b) Liefer/DL EUR ,-- c) Sektor EUR ,-- Standardformular EU VO 1564/2005 Neustrukturierung (Trennung öffentl. AG vs Sektoren AG) RA MMag. Dr. Claus Casati

3 1.2 Neue Struktur des BVergG 2002 Trennung öffentl. AG vs Sektoren AG
öffentl. AG  GS offenes/nicht offenes Verfahren mit BK Sektoren AG (Wasser, Verkehr, Energie, etc) Verhandlung mit BK SW Unterschwellenbereich flexibler (Verfahren; Fristen; Nachweis LF; Ausschreibungsbedingungen) RA MMag. Dr. Claus Casati

4 Rahmenvereinbarung (unverbindlich) Wettbewerblicher Dialog
1.3 Neue Verfahren Rahmenvereinbarung (unverbindlich) Wettbewerblicher Dialog dynamisches Beschaffungssystem RA MMag. Dr. Claus Casati

5 1.4 Elektronisches Vergabeverfahren
möglich + detailliert geregelt (Kommunikationswege; Dokumentenformate; Verschlüsselung/Entschlüsselung; sichere Signatur; Sicheres verketten von Angebotsteilen)  Vollständig, echt + unverfälscht E-Auktion als Teil eines Vergabeverfahrens 1.5 Neue Ausnahme Beschaffung über zentrale Beschaffungsstellen Beschaffung Kredite / Darlehen zur öffentlichen Kreditpolitik RA MMag. Dr. Claus Casati

6 2. Entbürokratisierung 2.1 Neue Subschwellenwerte
Direktvergabe € ,-- geistige Leistungen 50% EU-SW Verhandlungsverfahren o. Bk. € ,-- (Liefer/DL) € ,-- (Bau) nicht offenes Verfahren o. Bk. € ,-- (Liefer/DL) € ,-- (Bau) Achtung: keine zusätzlichen Ausnahmen für nicht prioritäre Leistungen RA MMag. Dr. Claus Casati

7 2.2 Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung Liefer/DL im USW
Bau € ,-- → Verhandlungen ausschließlich mit Bestbieter, wenn vergleichbar! (Short-Listing) 2.3 Eingeschränkte Dokumentations-/Prüfpflichten a) Gründe für Vergabeverfahren festhalten b) Leistungsnachweise nicht zwingend, wenn keine Zweifel Liefer/DL € ,-- Bau € ,-- RA MMag. Dr. Claus Casati

8 c) Kein Vergabevermerk bis € 120.000,--
d) Angebotsprüfung eingeschränkt, wenn nicht ZS-relevant Hinweis: weitgehende Dokumentationspflichten - Wahl Vergabeverfahren inkl. Kostenschätzung - NS Angebotseröffnung - NS Aufklärungsgespräch - NS Angebotsprüfung Einsichtnahmerecht - Vergabevermerk Bieter RA MMag. Dr. Claus Casati

9 2.4 Freie Wahl Billigstbieterprinzip im USW
Wenn nichts geregelt → Billigstbieterprinzip Keine zwingende Mängelbehebung bei Aufträgen bis € ,-- - Keine zwingende Aufklärung unplausibler Preise bis € ,-- 2.6 Verkürzte Stillhaltefrist 7 Tage 2.7 Fristen Teilnahmefristen 14 Tage Angebotsfristen 22 Tage Verkürzung bei e-Verfügbarkeit 3 Tage Dringlich angemessen RA MMag. Dr. Claus Casati

10 3. Sonstige Änderungen Vergabeverfahren
3.1 Alternativangebote nicht mehr zwingend Neu: Abänderungsangebote (geringfügige Änderung) → Ausschreibungsunterlagen 3.2 Gleichstellung konstruktive Ausschreibung (Leistungsverzeichnis; keine Risiken) inkl. funktionale Leistungsbeschreibung 3.3 kein Vorrang Gesamtvergabe / Teilvergabe 3.4 keine zwingende Vorinformation (nur Fristverkürzung) (Beschaffungsprofil nicht zwingend) 3.5 Fristverkürzung, wenn elektronische Medien eingesetzt werden 7 Tage 5 Tage RA MMag. Dr. Claus Casati

11 3.6 Vorbehalt für geschützte Werkstätten / integrative Betriebe
3.7 keine Einschränkung Subunternehmer (aber: Nachweis der Verfügbarkeit) 3.8 Arbeits- und Bietergemeinschaften können aus sachlichen Gründen eingeschränkt werden 3.9 Hinweis auf Anerkennung / Gleichhaltung bereits in BK 3.10 Referenz: Bestätigung öffentlicher AG 3.11 Kosten AS-Unterlagen: → offenes Verfahren → begründete Fälle RA MMag. Dr. Claus Casati

12 3.12 Leistungsbeschreibung + Vertrag → geeignete Leitlinien (ÖNORMEN)
standardisierte Leistungsbeschreibungen → in einzelnen Punkten begründet abweichen 3.13 ZS-Frist / Bindung kann auf Ersuchen erstreckt werden 3.14 Angebotseröffnung → Verlesen / Übermittlung NS sonstige in Zahlen ausgedrückte Bieterangaben, wenn ZS relevant 3.15 Ausscheiden → unverzüglich bekannt machen + anfechtbar RA MMag. Dr. Claus Casati

13 3.16 Bekanntmachung ZS-Entscheidung hat zu enthalten: - Bestbieter
- Gründe - VS - Stillhaltefrist 3.17 Widerruf - Widerrufsentscheidung Stillhaltefrist - Widerrufserklärung → auch nach Angebotseröffnung kann aus sachlichen Gründen widerrufen werden 3.18 Verhandlungsverfahren allgemeine Regelungen (Short-Listing) RA MMag. Dr. Claus Casati

14 4. Eignungs-, Auswahl-, Zuschlagskriterien
Im OSW keine Änderung. Folgendes beachten: Transparenz (soweit bekannt) ZSK: auftragsbezogen AWK: unternehmerbezogen Gleichbehandlung / Nicht-Diskriminierung ZSK: objektiv + SV unzweideutig prüfen / überprüfbar RA MMag. Dr. Claus Casati

15 Contse SA C 234/03 zum Zeitpunkt Angebotsabgabe Büro in Madrid
ZSK, die "Punkte" für bestehende Büros in Region vorgeben ZSK, die Punkte für bestehende Einrichtungen im Umkreis 1000 km vorgeben Unzulässigkeit: Zweifelsregel für bestehende DL RA MMag. Dr. Claus Casati

16 ATI EAC Srl C-331/04 Gestaltungsspielraum (aber nicht uneingeschränkt)
ZSK: - 25 Pkt (100) nach freiem Ermessen Keine Änderung ZSK kein Einfluss auf Angebotsabgabe keine diskriminierenden Umstände RA MMag. Dr. Claus Casati

17 5. Zulässigkeit Inhouse-Vergabe?
Mödling C-29/04 Parking Brixen C-458/03 KOM/Spanien C-84/03 Stadt Halle C-26/03 Teckal C-107/98 Carbotermo SpA C-340/04 ANAV C-410/04 RA MMag. Dr. Claus Casati

18 6. Sonstiges Aroux ./. Roame C-220/05 KOM ./. Italien C-412/04
RA MMag. Dr. Claus Casati

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
RA MMag. Dr. Claus Casati


Herunterladen ppt "Neuerungen und Wesentliches"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen