Gesundheit, Transparenz und Schutz, Freiheit und Verantwortung Datum, Monat ausgeschrieben
«Ein neues Lebensmittelrecht – war das alte denn nicht gut genug?»
Warum ein neues Lebensmittelrecht Umfeld Neue Konzepte der Lebensmittelsicherheit Neue Konsumgewohnheiten und Ansprüche der Konsumierenden Globalisierung (Onlinehandel, weltweiter Güterverkehr und Tourismus) Anpassungen an die Entwicklungen in den Nachbarländern
Warum ein neues Lebensmittelrecht Altes Recht Handelshemmnisse für den Warenverkehr mit der EU und andern Handelspartnern Schwerfälliger Marktzutritt für neue Produkte Nur sehr eingeschränkte Teilnahme an den Sicherheitssystemen der EU möglich Ungenügende Vorgaben betreffend die Information über Lebensmittel im Onlinehandel Bei Kosmetika fehlender Täuschungsschutz und tiefere Anforderungen an die Sicherheit im Vergleich zur EU
Warum ein neues Lebensmittelrecht Altes Recht Fehlende Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit (Eruierung des Herstellers bzw. der Herkunft von Rohmaterial und Halbfabrikaten) bei Bedarfsgegenständen und Kosmetika Rechtliche Vorgaben hemmten Innovationen: Nur Lebensmittel, die in den Verordnungen definiert waren, durften in den Handel gelangen (Positivprinzip). Andere Lebensmittel waren zu bewilligen, deren Zulassung dauerte rund ein Jahr. Positivprinzip führte dazu, dass vieles bewilligt werden musste
Höchste Zeit also für ein modernes Lebensmittelrecht
Sinn und Zweck des neuen Rechts Abbau von Handelshemmnissen Vorteile der bestehenden bilateralen Verträge erhalten Spezifisch schweizerische Regelungen erhalten Abbau von bürokratischen Hürden für Kleinstbetriebe Innovationskraft der Lebensmittelwirtschaft fördern Keine Kompromisse bei Sicherheit und Schutz vor Täuschung
«Jetzt möchte ich schon mal wissen, warum das so lange dauerte …»
Schwungvoller Start 2006 Allgemeiner Trend zur wirtschaftlichen Angleichung an EU «Hygienepaket» der EU wurde in CH-Recht übernommen Verhandlungen zur Abschaffung der Veterinärkontrolle im Rahmen der Bilateralen I Diskussion zur «Hochpreisinsel Schweiz» und zum «Cassis de Dijon»-Prinzip im Parlament Erste Ideen zu Freihandelsabkommen mit der EU Der Departementsvorsteher des EDI erteilt den Auftrag zur Totalrevision.
Sinn und Zweck der Totalrevision Harmonisierung mit EU-Recht um: Die Schweiz «fit» zu machen für Verhandlungen über ein Lebensmittelsicherheitsabkommen Das Gefälle zwischen CH- und EU-Recht auszugleichen Handelshemmnisse zu beseitigen Weitere Absichten: Teilnahme an der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA und den Schnellwarnsystemen der EU (RAPEX und RASFF)
Ernüchterung 2010 Schweizer Vorbehalte gegen Freihandelsabkommen wegen: Automatischer Rechtsübernahme Anerkennung eines supranationalen Gerichts Furcht vor gravierenden Auswirkungen auf Einkommen der Landwirte und Anzahl Stellen in der Landwirtschaft Gefährdung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft Kritik am «Cassis de Dijon»-Prinzip Euro-Krise, Steuerstreit mit der EU
Der neue Weg ab 2011 Der Bundesrat verabschiedet am 25. Mai 2011 die Botschaft zum neuen Lebensmittelgesetz. Strategie Das Lebensmittelgesetz erlaubt Ausgestaltung auf Stufe Verordnungen ( Flexibilität), schafft keine Widersprüche zum EU-Recht, berücksichtigt internationale Verpflichtungen (insbesondere Bilaterale I), verfolgt die Hauptziele Schutz der Gesundheit und Schutz vor Täuschung.
Flexibel, kompatibel und verantwortungsvoll: Das waren die Ziele für das neue Gesetz.
Vom Gesetz zum umfassenden Recht 20. Juni 2014: Parlament verabschiedet Revision des Lebensmittelgesetzes. Bedürfnisse von Konsumentenschutz und Wirtschaft gleichermassen berücksichtigt. 2014 bis 2016: Revision von 27 Verordnungen Kritik: Überregulierung Runde Tische mit der Wirtschaft. Runder Tisch von Bundesrat Alain Berset auf höchster Ebene bringt Konsens. 16. Dezember 2016: Bundesrat verabschiedet Lebensmittelrecht und setzt es auf den 1. Mai 2017 in Kraft.
Das neue Lebensmittelrecht umfasst Definition: Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen sich vernünftigerweise vorhersehen lässt, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.
«Was? Der Teddybär und das Wasser in der Badi auch?»
Das neue Lebensmittelrecht umfasst auch Gebrauchsgegenstände: Bedarfsgegenstände wie Geschirr und Lebensmittelverpackungen etc. Spielzeug Kosmetika Gegenstände, die mit der Haut oder den Schleimhäuten in Kontakt kommen (etwa Schmuck, Textilien, Tattoofarben etc.)
Das neue Lebensmittelrecht umfasst also nicht nur die Nahrung, sondern eine Vielzahl weiterer Dinge, die letztlich mit dieser oder dem Körper in Kontakt kommen.
«Das Wichtigste auf einer Folie, bitte!»
Grundsätze An erster Stelle steht der Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Der hygienische Umgang mit Lebensmitteln wird sichergestellt. Das Lebensmittelrecht bietet Schutz vor Täuschung. Die Konsumentinnen und Konsumenten erhalten alle Informationen, die für den Kauf von Lebensmitteln notwendig sind.
«Dann würden uns schon noch die Vorteile interessieren …»
Vorteile Gut für Konsumentinnen und Konsumenten Sie sind vor gesundheitlichen Risiken und Täuschung gleich geschützt wie die Bevölkerung in den Nachbarländern. Sie erhalten die notwendigen Informationen, um Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände erwerben zu können. Die Vorgaben für die Deklaration und die Anforderungen an die Zusammensetzung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen werden dem heutigen Konsumverhalten und den heutigen Bedürfnissen gerecht.
Vorteile Gut für Industrie und Gewerbe Es braucht nicht mehr für jedes spezielle Lebensmittel eine Bewilligung. Neue Produkte kommen schneller auf den Markt. Die Administration wird vereinfacht und die amtlichen Kontrollen von Betrieben werden harmonisiert. Mit Übergangsfristen lassen sich die Umsetzungskosten auf das Minimum beschränken.
Vorteile Gut für den Handel Mit den neuen Regelungen gleicht sich die Schweiz der Europäischen Union (EU) an, was den Handel mit den europäischen Nachbarn fördert. Bewährte Schweizer Lösungen bleiben bestehen, z.B. die Angabe des Produktionslandes.
«Was genau ist denn jetzt eigentlich neu?»
Neu ist: Lebensmittel dürfen in den Verkehr gelangen, sofern sie sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Neue Konzeption Lebensmittel Bisher durften Lebensmittel, die nicht explizit im Verordnungsrecht definiert waren nur mit Bewilligung in den Handel gelangen. Mit dem revidierten Lebensmittelrecht 2017 sind Lebensmittel erlaubt, wenn sie sicher sind und den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Damit die Lebensmittelsicherheit weiterhin gewährleistet werden kann, werden in der EU und in der Schweiz neuartige Lebensmittel (Novel Food wie z.B. Proteinextrakte aus Insekten) geprüft, bevor sie auf den Markt gelangen dürfen.
Neu ist: Höchstwerte statt Grenz- und Toleranzwerte
Neue Konzeption Werte An Stelle des Toleranz- und Grenzwertprinzips tritt das Höchstwertkonzept. Dies bedeutet: keine strikte Trennung mehr zwischen Werten, deren Überschreitung eine Gesundheitsgefährdung bewirkt und Werten, welche die «gute Herstellungspraxis» konkretisieren. Vollzugsorgane können bei Überschreitung eines Höchstwertes situationsgerecht darauf reagieren. Auch hier haben die Gesundheit der Bevölkerung und der Täuschungsschutz oberste Priorität.
Neu ist: Vorsorgeprinzip bei einem möglichen Risiko
Neues Prinzip der Vorsorge Wenn ein Risiko besteht, wissenschaftlich aber noch Unsicherheit herrscht, können die Bundesbehörden Massnahmen vorschreiben, um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen.
Neu ist: Novel Food
Neuartige Lebensmittel «Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem Mitgliedstaat der EU in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden (…)» … und unter eine der Kategorien auf der folgenden Folie fallen:
Neuartige Lebensmittel mit neuer oder veränderter Molekularstruktur die aus Mikroorganismen, Pilzen, Algen, Pflanzen, Tieren bestehen, daraus isoliert wurden oder damit hergestellt wurden die aus neuen Vermehrungsverfahren (Pflanzen) mit wesentlicher Veränderung der Zusammensetzung oder Struktur des Lebensmittels oder aus neuen Zuchtverfahren (Tiere) stammen aus Zell- und Gewebekulturen aus Nanomaterialien die vorher nur in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet wurden und nun in andern Lebensmitteln verwendet werden sollen
Neuartige Lebensmittel Lebensmittel aus Zell- und Gewebekulturen Lebensmittel aus Nanomaterialien Lebensmittel, die vorher nur in Nahrungsergänzungs-mitteln verwendet wurden und nun in andern Lebensmitteln verwendet werden sollen.
Neuartige Lebensmittel Neuartige traditionelle Lebensmittel Haben in einem andern Land als der Schweiz und der EU eine Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel. Waren in den letzten 25 Jahren Bestandteil der üblichen Ernährung einer signifikanten Anzahl Personen. Bsp. bis dato unbekannte exotische Früchte
«Was? 30 Verordnungen? Das ist doch Juristenfutter pur!»
Grundzüge des Lebensmittelrechts Das neue Lebensmittelrecht ist umfassend und gilt für alle industrielle und gewerbliche Lebensmittelhersteller, Gross- und Detailhändler, Kosmetika- und Spielzeugproduzenten, Tätowierer, Wasserversorger und die Vollzugsbehörden. Doch nicht jede Regelung trifft für alle zu. Hierarchie: Auf unterer Stufe wird nicht wiederholt, was auf oberer Stufe steht. Ein untergeordneter Erlass muss immer im Sinne des übergeordneten ausgelegt werden. Erschliessung mittels Stammblättern zu jeder Verordnung, die als «Navigation» dienen. Sie verweisen auf das über-, unter- und beigeordnete Recht sowie auf das EU-Recht. → www.lebensmittelrecht2017.ch Konkrete Anweisungen für die Praxis erfolgen durch BLV und Verbände.
Grundsätze Klare Vorgaben und Rechtssicherheit für Produktion, Handel und Verkauf Mehr Freiheit und zugleich mehr Selbstverantwortung für Produktion, Handel und Verkauf. Das heisst: Selbstkontrolle als Grundpfeiler Amtliche Prüfung der Selbstkontrolle Angleichung an das EU-Recht, um die Errungenschaften aus den bilateralen Abkommen sicher zu stellen Angleichung an das EU-Recht um Handelshemmnisse mit der EU weiter abzubauen Erleichterungen für Kleinstbetriebe
Struktur des Lebensmittelrechts
«Ähm, welche Lebensmittel müssen jetzt bewilligt werden?»
Bewilligungspflicht Grundsätzlich darf ein Lebensmittel in den Handel gelangen, wenn es sicher ist und den Vorschriften entspricht. Ausnahmen Novel Food (neuartige Lebensmittel wie Proteinextrakt aus Insekten)
«Und wie ist es mit den Lebensmittelbetrieben?»
Bewilligung und Meldepflicht für Lebensmittelbetriebe Schlachtbetriebe sowie Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern oder abgeben, bedürfen einer Betriebsbewilligung des Kantons. Damit erhalten sie Zugang zum internationalen Markt. Eine Meldepflicht beim Kanton besteht für: Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft im Rahmen einer nebensächlichen Tätigkeit auf lokaler Ebene abgeben; alle übrigen Lebensmittelbetriebe. Ausnahmen Primärproduktionen sind nicht bewilligungspflichtig nach Lebensmittelrecht. Andere Rechtsvorschriften beachten.
«Wir möchten schon wissen, was genau wir kaufen.»
Sachbezeichnung Lebensmittel müssen durch eine der drei folgenden Bezeichnungen «identifizierbar» sein: Umschriebene Sachbezeichnungen rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung keine Abweichung möglich Bsp. Butter, Konfitüre Verkehrsübliche Bezeichnung wird ohne weitere Erläuterungen allgemein verstanden und akzeptiert Bsp. Birchermüesli, Nussgipfel
Sachbezeichnung Beschreibende Sachbezeichnungen Hinreichende Beschreibung eines Lebensmittels, damit Konsumentinnen und Konsumenten die Art des Lebensmittels erkennen und es von anderen Lebensmitteln unterscheiden können. Bsp. Dessertcrème auf Sojabasis mit Früchten
Die Sachbezeichnung sagt den Konsumentinnen und Konsumenten, um was es sich handelt.
«Kommt diese Sauce Bolognaise wirklich aus Italien?»
Herkunftsdeklaration Vorverpackte Lebensmittel Spezifische Angaben für Fleisch und Fisch für einzelne Stücke Fleisch Land der Geburt (nur bei Rind) überwiegenden Teil des Lebens verbracht; oder überwiegende Gewichtszunahme Abweichungen davon sind definiert für einzelne Stücke Fisch Produktionsland oder Fanggebiet Fanggerät / Produktionsmethode
Herkunftsdeklaration Vorverpackte verarbeitete Lebensmittel Angabe der Herkunft der Zutaten Es gilt der Täuschungsschutz. Herkunftsangabe der Zutat erforderlich, wenn der Anteil am Enderzeugnis ≥ 50% bei Zutaten tierischer Herkunft ≥ 20% und die Aufmachung eine falsche Herkunft einer Zutat «suggeriert». Angabe Herkunft im Verzeichnis der Zutaten oder im gleichen Sichtfeld
Gesundheitsschutz und Täuschungsschutz müssen immer gewährleistet sein.
«Wir kaufen immer sehr kalorienbewusst ein.»
Nährwerte Neu: Nährwertdeklaration ist obligatorisch (Ausnahmen möglich) Kleine Nährwertdeklaration Energiewert, Gehalt an Fett, Kohlenhydraten, Eiweiss und Salz Grosse Nährwertdeklaration Energiewert, Gehalt an Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiss, Salz Ist dann notwendig, wenn spezifische Anpreisungen gemacht werden wie «laktosefrei» oder gesundheitsbezogene Angaben etc.
Nährwerte Ausnahmen Beispiele: Unverarbeitete Erzeugnisse, die nur aus einer Zutat oder einer Zutatenklasse bestehen. Schnitt- und Fruchtsalat, Honig Verarbeitete Erzeugnisse, die lediglich einer Reifungsbehandlung unterzogen wurden und die nur aus einer Zutat oder einer Zutatenklasse bestehen. Bündnerfleisch, Käse
Nährwerte Ausnahmen Handwerklich hergestellte Lebensmittel, die durch die Herstellerenden direkt an die Konsumierenden oder an lokale Lebensmittelbetriebe abgegeben werden, die diese unmittelbar an die Konsumierenden abgeben. Offen angebotene Lebensmittel Etc.
«Manchmal bestellen wir ja auch Lebensmittel – online …»
Internet-Handel Lebensmittel, die online erworben werden, müssen die gleichen Informationen bieten wie beim Verkauf vor Ort. Ausnahme: Warenlos und Datierung müssen erst bei der Lieferung vorhanden sein.
«Wenn ich diesen Fisch vakuumiere, ist das dann noch Offenverkauf?»
Offenverkauf Offen in Verkehr gebrachte Lebensmittel sind Lebensmittel ohne Verpackung. Als offen in den Verkauf gebracht bzw. als nicht vorverpackt gelten auch Lebensmittel, die auf Wunsch der Konsumenten vor Ort umhüllt oder verpackt werden oder im Hinblick auf die unmittelbare Abgabe vorverpackt werden.
Offenverkauf Nicht vorverpackt sind zum Beispiel: Brot in Bäckerei, das auf Wunsch der Konsumenten verpackt wird. Brot im Detailhandel, das im Hinblick auf den unmittelbaren Verkauf verpackt wurde. Portionierter Käse in Klarsichtfolie, der im Hinblick auf den unmittelbaren Verkauf verpackt wurde. Vakuumierter Fisch an der bedienten Theke, der auf Wunsch des Konsumenten verpackt wird.
Vorverpackte Lebensmittel Entscheidend ist, wie ein Produkt angeboten wird, nicht wer ein Produkt anbietet. Beispiel Bäckerei Hier gelten die meisten Produkte als nicht vorverpackt, auch wenn sie umhüllt abgegeben werden. Das gilt nicht für die Pastetli-Füllung in Konservenbüchsen, die hier ebenfalls verkauft werden.
Kennzeichnung (1) Vorverpackte Lebensmittel Beim Verkauf muss angegeben werden: die Sachbezeichnung die Zusammensetzung (Zutaten) das Allergiepotenzial des Lebensmittels oder seiner Zutaten die Haltbarkeit das Produktionsland die Herkunft mengenmässig wichtiger Zutaten
Kennzeichnung (2) Vorverpackte Lebensmittel Beim Verkauf muss angegeben werden: eine Nährwertdeklaration die Anwendung gentechnischer oder besonderer technologischer Verfahren bei der Herstellung (z.B. Bestrahlung) Hinweise zur sachgemässen Verwendung, sofern das Lebensmittel ohne diese Angabe nicht bestimmungsgemäss verwendet werden kann
Noch genauere Angaben zur Deklaration finden sich in Art Noch genauere Angaben zur Deklaration finden sich in Art. 36 LGV und Art. 3 LIV sowie (Achtung!) in den jeweiligen Spezialverordnungen.
«Braucht dieser Fisch jetzt eine Etikette?»
Kennzeichnung und Auskunft Im Offenverkauf Über offen in den Verkauf gebrachte Lebensmittel müssen auf Verlangen die gleichen Angaben gemacht werden können wie über vorverpackte Lebensmittel. Diese Angaben können schriftlich oder auf andere Weise (bspw. mündlich).
Kennzeichnung und Auskunft Im Offenverkauf jedoch immer schriftlich: Herkunft von Fleisch von domestizierten Huftieren, von Hausgeflügel und Fisch Anwendung gentechnischer oder besonderer technologischer Verfahren bei der Herstellung Deklaration von in der Schweiz verbotener Produktion Leistungsförderer Hauskaninchen und Eier aus Tierhaltungen, die den schweizerischen Tierschutzbestimmungen nicht entsprechen
Kennzeichnung und Auskunft Spezialfall Allergendeklaration im Offenverkauf Grundsatz: schriftlich. Keine schriftliche Angabe nötig, wenn schriftlich gut sichtbar darauf hingewiesen wird, dass die Informationen mündlich eingeholt werden können, UND die Informationen dem Personal schriftlich vorliegen oder eine fachkundige Person sie unmittelbar erteilen kann.
Dort, wo Konsumentinnen und Konsumenten Informationen mündlich einholen können, sollen die schriftlichen Angaben auf ein Minimum reduziert werden dürfen.
«Was heute so alles in Kosmetika ist! Das weiss ja kein Mensch!»
Kosmetika Täuschungsschutz Sämtliche Angaben über Kosmetika müssen den Tatsachen entsprechen Verbot von Heilanpreisungen Produktinformationsdatei (PIF) in einer Amtssprache oder auf Englisch muss bei Importen nicht physisch in der Schweiz vorliegen Rückverfolgbarkeit Verbot von Tierversuchen Erleichterung für handwerklich hergestellte und lokal vertriebene Kosmetika in kleinem Rahmen (Ausnahme Kosmetika für Kinder und für Anwendungen am Auge)
Was auf der Verpackung angepriesen wird, muss stimmen.
…und noch etwas Neues: Betriebe, die Tätowierungen oder Permanent-Make-up anbieten, sind beim Kanton meldepflichtig.
«Diese Selbstkontrolle kennen wir doch schon …»
Selbstkontrolle Jeder, der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände herstellt, behandelt, lagert, in Verkehr bringt etc. ist zur Selbstkontrolle verpflichtet. Auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette – also von der Herstellung bis hin zum Verkauf an Konsumentinnen und Konsumenten muss gewährleistet sein, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Die Betriebe sind für die Sicherheit der Produkte und die Einhaltung des Täuschungsschutzes verantwortlich, nicht die amtlichen Vollzugsbehörden.
Bei der Selbstkontrolle nehmen die Betriebe das Prinzip der Selbstverantwortung wahr.
Selbstkontrolle Grundpfeiler des alten und neuen Rechts Neu auch für Handelsbetriebe Wie bisher für Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständebetriebe An eine verantwortliche Person gebunden Dem Sicherheits- und Produktionsumfang anzupassen Branchenleitlinien können die Selbstkontrolle unterstützen. Für Kleinstbetriebe sieht der Bundesrat eine erleichterte Selbstkontrolle vor.
«Super! Mein Restaurant ist sicher ein Kleinstbetrieb!?»
900 Stellenprozente, verteilt auf so viele Köpfe, wie es sinnvoll ist: Das gilt als Kleinstbetrieb.
Kleinstbetriebe Bis 9 Vollzeitäquivalente (FTE) Erleichterte Selbstkontrolle «Die Selbstkontrolle ist in einer dem Sicherheitsrisiko und dem Produktionsumfang angepassten Form zu gewährleisten.» HACCP-System und -Grundsätze sind «… in einer dem Sicherheitsrisiko und dem Produktionsumfang angepassten Form anzuwenden». Erleichterte schriftliche Dokumentation muss der Art und Grösse des Unternehmens angemessen sein.
«Was genau ist eine Branchenleitlinie?»
Branchenleitlinie Die Lebensmittelwirtschaft kann Branchenleitlinien erstellen, um die Betriebe bei der Selbstkontrolle zu unterstützten. Sie legen selbst fest, was die «gute Verfahrenspraxis» ist und welche Richtwerte gelten. Sicherheit und Täuschungsschutz muss gewährleistet werden. Erleichterungen für Kleinstbetriebe. Wer nach Branchenleitlinie vorgeht, muss diese Leitlinie umfassend umsetzen. Branchenleitlinien werden durch das BLV bewilligt. Betriebe, die keine Branchenleitlinie benutzen, haben ein dem Betrieb angepasstes, äquivalentes Konzept der guten Verfahrenspraxis zu entwickeln und zu befolgen.
«Was ist ein Richtwert oder Höchstwert «Was ist ein Richtwert oder Höchstwert? Wie sieht es mit Toleranz- und Grenzwerten aus?
Höchstwerte Ein Begriff für alles Die Ausdrücke Höchstmenge, Höchstkonzentration, Höchstgehalt, Grenzwert und Richtwert entsprechen dem Ausdruck Höchstwert. Ziel: Lebensmittelsicherheit und Täuschungsschutz gewährleisten.
Höchstwerte Höchstwerte für Mikroorganismen Rückstände und Kontaminanten Inhaltsstoffe Zusatzstoffe, Aromen, Enzyme, Verarbeitungshilfsstoffe Vitamine, Mineralstoffe sowie sonstige Stoffe mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung
Höchstwerte Lebensmittel, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, dürfen weder weiterverarbeitet noch vermischt werden, ausser es entspricht der guten Verfahrenspraxis oder ist im Recht vorgesehen. Wird für einen Stoff kein Höchstwert festgelegt, bedeutet das nicht, dass dieser Stoff kein Risiko darstellen könnte. Im Rahmen der Selbstkontrolle muss dafür gesorgt werden, dass das Lebensmittel sicher ist.
«Welche mikrobiologischen Höchstwerte gibt es?»
Höchstwerte - Mikrobiologie Lebensmittelsicherheitskriterium Festlegung der Akzeptabilität eines sich im Handel befindlichen Produktes. Prozesshygienekriterium Angabe der akzeptablen Funktionsweise des Herstellungsprozesses. Richtwert Überprüfung der guten Verfahrenspraxis.
Höchstwerte - Mikrobiologie
Höchstwerte - Mikrobiologie
Höchstwerte - Mikrobiologie
Höchstwerte - Mikrobiologie
«Was gilt denn nun ab wann?»
Übergangsfristen: Grundsätze Keine Übergangsfrist und somit per 1. Mai 2017 in Kraft Begriffe, Definitionen und Konzeptionen des Lebensmittelgesetzes Höchstwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände Grundsätze der Bewilligungsverfahren Neuartige Lebensmittel Übergangsfrist von einem Jahr Verbot des Inverkehrbringens von Kosmetika, die mit Versuchstieren getestet wurden Einführung der verstärkten Kontrollen bei gewissen pflanzlichen Lebensmitteln aus Staaten ausserhalb der EU
Übergangsfristen: Grundsätze Übergangsfrist von vier Jahren Für die Zusammensetzung, Kennzeichnung und Werbung für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Nach bisherigem Recht zusammengesetzte und gekennzeichnete Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände dürfen nach Ablauf der Übergangsfrist solange abgegeben werden, bis die Bestände aufgebraucht sind.
Übergangsfristen: Grundsätze Kein Rosinenpicken Ein Produkt muss entweder nach altem oder neuem Recht gekennzeichnet und zusammengesetzt werden. Ist ein Produkt nach neuem Recht gekennzeichnet, muss es auch nach neuem Recht zusammengesetzt sein.
Grundsätzlich gilt das neue Recht seit dem 1. Mai 2017 Grundsätzlich gilt das neue Recht seit dem 1. Mai 2017. Die Umsetzung folgt jedoch dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
«Wir möchten immer wissen, was läuft.»
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