Die elektronische LSt-Karte

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Die Lohnsteuer.
Advertisements

Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale
ELStAM & E-Bilanz Ausbau des E-Government
 Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)  Re-Design der Prüfdienstverfahren 15. eGovernment-Wettbewerb Kategorie „Bestes Modernisierungsprojekt.
Bewerbungs- eingang Bewerbungs- bearbeitung Stellenangebote VermittlungKommunikationZusatzleistungen.
Projekt Teilhabe 2015 Praxisüberlegungen zu den Veränderungen des Gelsenkirchener Hilfeplanverfahrens im Ambulant Betreuten Wohnen - PSAG-Begleitgruppe.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Bestandteile und Inhalte von Lohnkonten.
Stuttgart Tarifrunde 2008 Die neue Altersteilzeit.
VB 2, Abteilung Sozialpolitik 1 Was müssen Versicherte über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen wissen?
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Kündigungsfristen ohne Kündigungsschutzgesetz.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Zuwendungsbestätigungen.
Erscheinungsdatum AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5 B: Erscheinungsdatum| Stand: PICA-Version | CC BY-NC-SA1 Modul 5 B.
Weltenspiel e.V. Fundusverwaltung Erwartungen, Wünsche, Anforderungen Konzeptvorstellung Erklärung am Detail Aktuelles Projekt als Beispiel Fundusverwaltung.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013 V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Termine zur.
Informationsveranstaltung zum Mittleren Schulabschluss
Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale
BewO Bewerberverfahren Online Baden-Württemberg
D : Nachteilsausgleiche bei Studien- und Prüfungsleistungen
Qualität der Finanzstatistik
Berufsorientierung an der Janusz-Korczak-Schule
Rettungspunkte in der Gemeinde Simmerath
Abrechnungslegung allgemein, Dokumente, IWBecos
2. Treffen der FAG Flucht und Migration
Bestandsaufnahme zur Ausbildung
für anerkannte Flüchtlinge Regelungen für die Umsetzung
Erscheinungsdatum Modul 5B
Schulungsunterlagen der AG RDA
zur landesweiten Aktionswoche „Armut bedroht Alle“
Vorläufige Bescheinigung Freistellungsbescheid
Aufwandsersatz an Sportler
Arbeitsunterweisung und Dokumentation
Präsentation Elektronische Reservierung und Abrechnung bei Mietwagen
Mindeststandards.
Mustersammlungen Edgar Oberländer – Mitglieds des Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand:
Aktuelle Planung Release 3.0.0
Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale
Handlungsschritte zur Vorbereitung auf die neue EU-DSGVO
Studium und Ausländerrecht für Nicht-EU-Studierende
Informationen für Arbeitslos-Werdende
Einführung in das Computerzentrum
Befreiung von der Versicherungs-pflicht in der GKV – Ein kurzer Überblick Klaus-Dieter Ebel Abteilung Tarif BK.
Iscrizioni OnLine Einschreibungen
Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksamer Leistungen
Grundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH
J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß
Präsentationsvorlage Zur Erstellung Ihrer Präsentation für den Innosecure Kongress 2017 benutzen Sie bitte diese Vorlage. Achten Sie darauf, dass die.
Die Einigungsstelle Vortrag am
Inken Klassen BMAS, Referat VIGruEF1, Europäischer Sozialfonds
Informationsveranstaltung ÖREB-Kataster
Informationen für Arbeitslos-Werdende
Auslandsreise-Krankenversicherung für Firmen
Wissenschaftliches Projekt
Flotte 2019 – Der Branchentreff
Sanktionen Ausmaß, Entwicklungstrends und Sanktionsgründe Auswirkungen
Beschäftigungsformen im Verein
Ordnungsgemäße Belegführung
Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Bestandteile und Inhalte von Lohnkonten
Verein als Arbeitgeber
Zertifizierung von Gasrückführungssystemen
nuLiga Schulung für Schiedsrichter
Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG
Vereinsgemeinschaften
Aufwandsersatz an Sportler
Steuerberechnung und -erklärung
Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses ohne Entgeltzahlung
STEUERN ZAHLEN, ABER RICHTIG!
Handbuch zur Übertragbarkeit und Evaluierung
 Präsentation transkript:

Die elektronische LSt-Karte 18.09.2018 Die elektronische LSt-Karte excellence 2011 © eurodata

KONSENS-Strategie der Finanzverwaltung 18.09.2018 KONSENS-Strategie der Finanzverwaltung Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung »KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die IT der Steuerverwaltung in Deutschland vereinheitlicht und modernisiert wird […].« (Monatsbericht des BMF, Juni 2011, S. 45) Projekt »Elektronische Lohnsteuerkarte« Zielsetzung: Abschaffung der LSt-Karte auf Papier Federführung durch das Land Nordrhein-Westfalen 5 Länder sind federführend und entwickeln für die restlichen Länder Aufbau einer bundesweiten Datenbank mit den Besteuerungsdaten beim Bundeszentralamt für Steuern Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber/Lohnabrechner 18.09.2018 © eurodata © eurodata

Das ELStAM-Verfahren im Überblick 18.09.2018 Das ELStAM-Verfahren im Überblick Steuerbürger StB Gemeinde Vorausgefüllte ESt-Steuererklärung ab 2013 Stat. Landesamt Statistische Daten Elektr. Meldedaten Änderungsanträge Finanzverwaltung Arbeitgeber / Lohnabrechner Elektr. LSt-Abzugsmerkmale Elektr. LSt-Bescheinigung 18.09.2018 © eurodata © eurodata

Einführung des ELStAM-Verfahrens 18.09.2018 Einführung des ELStAM-Verfahrens Mai 2010 Pilotierung mit den Meldebehörden Nov 2010 Aufbau EStAM Datenbank Jan 2012 Verbindlicher Start für alle Arbeitgeber Spezialtaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und sich im Aufbau grundlegend von der Gliederung des HGB Unterscheiden Ergänzungstaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und im Aufbau der Grundgliederung des HGB entsprechen 18.09.2018 © eurodata © eurodata

Einführung des ELStAM-Verfahrens 18.09.2018 Einführung des ELStAM-Verfahrens Karenzzeit beim Start analog § 39c Abs. 2 EStG (2) 1Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer von dem Arbeitslohn für den Monat Januar eines Kalenderjahres abweichend von Absatz 1 auf Grund der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte für das vorhergehende Kalenderjahr ermitteln, wenn der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte für das neue Kalenderjahr bis zur Lohnabrechnung nicht vorgelegt hat. 2Nach Vorlage der Lohnsteuerkarte ist die Lohnsteuerermittlung für den Monat Januar zu überprüfen und erforderlichenfalls zu ändern. 3Legt der Arbeitnehmer bis zum 31. März keine Lohnsteuerkarte vor, ist nachträglich Absatz 1 anzuwenden. 4Die zu wenig oder zu viel einbehaltene Lohnsteuer ist jeweils bei der nächsten Lohnabrechnung auszugleichen. Spezialtaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und sich im Aufbau grundlegend von der Gliederung des HGB Unterscheiden Ergänzungstaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und im Aufbau der Grundgliederung des HGB entsprechen Keine ELStAM – Abrechnung mit Steuerklasse VI 18.09.2018 © eurodata © eurodata

Inhalte der ELStAM Steuerklasse / ggf. Faktor bei Steuerklasse IV 18.09.2018 Inhalte der ELStAM Steuerklasse / ggf. Faktor bei Steuerklasse IV Kirchensteuerabzug für den Steuerpflichtigen / ggf. für den Ehegatten Zahl der Kinderfreibeträge Monats-/Jahresfreibetrag Monats-/Jahreshinzurechnungsbetrag Relevant für die sog. Basis-ELStAM sind grundsätzlich die steuerlichen Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres Spezialtaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und sich im Aufbau grundlegend von der Gliederung des HGB Unterscheiden Ergänzungstaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und im Aufbau der Grundgliederung des HGB entsprechen Ereignisbezogene Änderungen (z.B. Meldedaten) Antragsbezogene Änderungen (z.B. Eintragung von Freibeträgen) 18.09.2018 © eurodata © eurodata

Das ELStAM-Verfahren als geschlossenes System 18.09.2018 Das ELStAM-Verfahren als geschlossenes System Anmeldung eines Arbeitnehmers Änderung der ELStAM-Merkmale eines Arbeitnehmers Abmeldung eines Arbeitnehmers Auswirkungen in der täglichen Praxis Die Zustellung der ELStAM-Informationen erfolgt immer nur an einen Hauptarbeitgeber Spezialtaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und sich im Aufbau grundlegend von der Gliederung des HGB Unterscheiden Ergänzungstaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und im Aufbau der Grundgliederung des HGB entsprechen Bevor ein Arbeitnehmer angemeldet werden kann, muss der Vorarbeitgeber abmelden 18.09.2018 © eurodata © eurodata

Das ELStAM-Verfahren als geschlossenes System 18.09.2018 Das ELStAM-Verfahren als geschlossenes System Anmeldung beim Eintritt eines Arbeitnehmers Anforderung der ELStAM durch den Personalabrechner mit Identifikations-Nr. und Geburtsdatum des Arbeitnehmers Prüfung der Berechtigung des Abrufs durch die Finanzverwaltung anhand der Angaben zu Arbeitgeber und Datenübermittler Rückmeldung der Bestätigung der Abgabe der Anforderung Zeitlich verzögerte Bereitstellung der ELStAM (ca. 5 Tage) in der Austauschdatenbank (wenn Abrufberechtigung vorhanden) Spezialtaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und sich im Aufbau grundlegend von der Gliederung des HGB Unterscheiden Ergänzungstaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und im Aufbau der Grundgliederung des HGB entsprechen Überführung der Daten von der Austauschdatenbank in das Abrechnungssystem 18.09.2018 © eurodata © eurodata

Besonderheiten des ELStAM-Verfahrens (Auszug) 18.09.2018 Besonderheiten des ELStAM-Verfahrens (Auszug) Anmeldungen durch den Arbeitgeber sind erst ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses möglich Ein Arbeitnehmer kann zu einem bestimmten Zeitpunkt nur ein (Haupt)Beschäftigungsverhältnis haben Bei einer (steuerlichen) Anmeldung des Arbeitnehmers ist immer mitzuteilen, ob es sich um ein Hauptbeschäftigungsverhältnis handelt. Ansonsten wird die ELStAM mit Steuerklasse VI zurückgemeldet Nimmt der Arbeitnehmer das Recht einer Zugriffsbeschränkung wahr (Datenschutz), wird eine Anmeldung durch den Arbeitgeber solange abgewiesen (Steuerklasse VI), bis der Arbeitgeber in einer Positivliste aufgenommen wurde (Antrag des Arbeitnehmers) Spezialtaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und sich im Aufbau grundlegend von der Gliederung des HGB Unterscheiden Ergänzungstaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und im Aufbau der Grundgliederung des HGB entsprechen 18.09.2018 © eurodata © eurodata

Besonderheiten des ELStAM-Verfahrens (Auszug) 18.09.2018 Besonderheiten des ELStAM-Verfahrens (Auszug) Monatliche Bereitstellung von sog. Änderungslisten auf Basis der zum letzten Werktag eines Monats vorliegenden Daten in der Austauschdatenbank Ereignisbezogene Änderungen (z.B. Meldedaten) Antragsbezogene Änderungen (z.B. Eintragung von Freibeträgen) Es ist sicherzustellen, dass im Lohnbüro eine regelmäßige Abfrage bei der Austauschdatenbank erfolgt, um die ELStAM in der Abrechnung zu aktualisieren Asynchrone Rückmeldung nach Anmeldung Spezialtaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und sich im Aufbau grundlegend von der Gliederung des HGB Unterscheiden Ergänzungstaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und im Aufbau der Grundgliederung des HGB entsprechen Abruf der Änderungslisten 18.09.2018 © eurodata © eurodata

Das ELStAM-Verfahren als geschlossenes System 18.09.2018 Das ELStAM-Verfahren als geschlossenes System Beispiel 1 Der Arbeitnehmer mit Steuerklasse III ist beschäftigt bei AG 1 und wechselt am 05.05. zu AG 2 AG 1 meldet den AN erst zum erst 31.07. (steuerlich) ab AG 2 meldet am 01.08. das Beschäftigungsverhältnis als Hauptarbeitgeber mit Beschäftigungsbeginn 05.05. an Die ELStAM-Datenbank bildet: 1. Anmeldebestätigung für AG 2 mit Steuerklasse III ab 01.08. 2. Änderungs-Liste für August für AG 1 mit Steuerklasse VI ab 01.08. Spezialtaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und sich im Aufbau grundlegend von der Gliederung des HGB Unterscheiden Ergänzungstaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und im Aufbau der Grundgliederung des HGB entsprechen Aufgrund der fehlenden Abmeldung des AG 1 und der verspäteten Anmeldung des AG 2 muss für den Zeitraum 05.05. bis 31.07. von AG 2 die Steuerklasse VI zu Grunde gelegt werden. 18.09.2018 © eurodata © eurodata

Das ELStAM-Verfahren als geschlossenes System 18.09.2018 Das ELStAM-Verfahren als geschlossenes System Beispiel 2 AN mit Steuerklasse III ist beschäftigt bei AG 1 AN wechselt am 05.05. zu AG 2 AG 1 meldet den AN am 31.7. hat mit Wirkung zum 04.05. ab AG 2 meldet am 01.08. das Beschäftigungsverhältnis als Hauptarbeitgeber mit Beschäftigungsbeginn 05.05. an Die ELStAM-Datenbank bildet: 1. Bestätigung der Abmeldung für AG 1 2. Anmeldebestätigung für AG 2 mit Steuerklasse III ab 05.05. Spezialtaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und sich im Aufbau grundlegend von der Gliederung des HGB Unterscheiden Ergänzungstaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und im Aufbau der Grundgliederung des HGB entsprechen AG 1 hat den AN (rückwirkend) steuerlich abgemeldet. Daher kann die ELStAM auch rückwirkend für den AG 2 korrekt zur Verfügung gestellt werden - Vormonatskorrektur 18.09.2018 © eurodata © eurodata

Das ELStAM-Verfahren als geschlossenes System 18.09.2018 Das ELStAM-Verfahren als geschlossenes System Sonderfall: Erstabruf zum Start des Verfahrens Planung 2011/2012: eurodata wird im Dezember 2011 vollautomatisch die Meldung absetzen und für Sie die ELStAM-Daten abrufen. Die Zuverfügungstellung der ELStAM in der Anwendung erfolgt vollautomatisch. Zielsetzung: Sie als Anwender müssen zur Ingangsetzung des Verfahrens nichts tun Spezialtaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und sich im Aufbau grundlegend von der Gliederung des HGB Unterscheiden Ergänzungstaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und im Aufbau der Grundgliederung des HGB entsprechen 18.09.2018 © eurodata © eurodata

18.09.2018 Fazit: Lieber Herr Schäuble, für die staatliche Vertriebsunterstützung ein ganz herzliches Dankeschön Ihre - Anwender Spezialtaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und sich im Aufbau grundlegend von der Gliederung des HGB Unterscheiden Ergänzungstaxonomie: Taxonomien, die auf einer Verordnung basieren und im Aufbau der Grundgliederung des HGB entsprechen 18.09.2018 © eurodata © eurodata